Volltext Seite (XML)
Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. TharM Men, Menlehn und die Umgegenden. Imtsölull Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 7O. Ertönen aus's Neue die alten Lieder Non dem blutigen Ringen um Sedans Wall? Erzählen mit glühendem Auge wieder Die einstigen Streiter des Cäsars Fall? — Nimmer vergessen und nimmer vergehen Wird sie, die herrliche Siegesthat: Aus ihrem blutigen Lorbeer erstehen Sah'n wir die mächtige deutsche Saat. Ein Fest des Friedens bist du geworden, Du Tag von Sedan, vom Ruhme erhellt, Für das deutsche Volk von des Meeres Borden Bis hin an den Grenzwall der Alpenwelt: Friedlich weh'n in den Lüsten die Fahnen, Singen nnd Jauchzen geht durch das Land, Und an den Ernst jener Tage mahnen Nur noch die Gräber im fränkischen Sand. Dienstag, de« 2. Septeniber Zum 2. September 189V. Wenn heute ihnen die Helden entstiegen, Die still dort ruhen im friedlichen Schlaf, Die mitten im Streiten, mitten im Siegen Das Schwert, die Kugel des Feindes traf: Segnend würden die Hände sie heben Und sie sprächen mit hohem Sinn: „Seht, wir haben das Herzblut gegeben, Aber noch einmal gäben wir's hin!" „Denn über unser'« Hügeln erwachsen Ist herrlich das Reich an den Ufern des Rheins, Und Bayern und Schwaben, Preußen und Sachsen, Sie nennen sich Deutsche und Alle sind eins; Jubelnd begrüßen den jungen Kaiser Alle Stämme in Süd nnd Nord, Winden wetteifernd Blüthen und Reiser Wilhelm's Erben und Deutschlands Hort." 18SV. „Wir sehen so stolz das Reich gerüstet, Den Heerschild blank und geschliffen die Wehr; Verderben dem Gegner, den es gelüstet, Sich frech zu messen mit Deutschlands Heer! Daß aus dem Dreibund ein Treubund werde, Wenn es gilt — ist unser Gebet, Dann erzittern die Völker der Erde, Wenn es dereinst znm Schlagen geht." O schlummert, ihr Helden, in eueren Grüften, In euern Ehren schlaft still und gut! Noch rauscht und klingt in den deutschen Lüften Das Lied von euerem Heldenmut!); Zwanzig Jahre und noch nicht leiser Tönet der Sang: Magst ruhig sein, Theures Vaterland, König und Kaiser! Fest steht und treu die Wacht am Rhein! Bekanntmachung, die Errichtung von Feimen n. s. w. betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft findet sich veranlaßt, die nachstehende Bekanntmachung zur gehörigen Nachachtung und daher eintretenden Falles Beseitigung vorschrifts widrig bereits errichtet.! Feimen wieder einzuschärfen. Meißen, am 28. August 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Rirchbach. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse veranlaßt, behufs Vermeidung von Feuersgefahr folgende Anord nungen zu erlassen. 1 ., Getreide-, Stroh- und sonstige Feimen müssen von Gebäuden mit harter Bedachung, sowie von Eisenbahnen mindestens 45 Meter und von Gebäuden mit weicher Bedachung mindestens 90 Meter Abstand haben. 2 ., Das Verbrennen von Kartosfelkraut auf freiem Felde ist verboten. Zuwiderhandlungen werden nach § 368 sud Nr. 8 des Reichs-Strafgesetz-Buches geahndet. Meißen, am 4. Juli 1881. Königliche Amtshauptmannfchaft. vsn Bsffe. Auf Folium 38 des Handelsregisters für den Amtsbezirk Wilsdruff ist heute eingetragen worden, daß aus der Firma Rsszbevg sie Fritzsche in Wilsdruff Herr Kaufmann Aarl Gotthelf Sigismund Rsszberg als Mitinhaber ausgeschieden und Herr Kaufmann Aarl Keter Johannes Lahode in Wilsdruff in diese als Mitinhaber einge- treten ist. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, dm 27. August 1890. I. V.: Aaiser, Ref. Kommende Mittwoch, den 3. September d. I., Vormittags 10 Uhr, gelangen im hiesigen K. Amtsgerichte folgende Gegenstände, als: 1 Ladentisch, 1 Küchentisch, 1 Regulator nnd 1 Sopha gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 30. August 1890. Matthes, Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. Tagesgeschichte. Wer keine Erinnerung hat, hat auch keine Hoffn ung! Wenn irgend ein Wort eines unserer deutschen Schriftsteller, auf die wir mit Recht stolz sein dürfen, geeignet ist, uns daran zu mahnen, den nationalen Festtag des ganzen deutschen Volkes, den Tag von Sedan, festlich zu begehen, so ist eS das eben angeführte Wort des Geschichtsschreiber v. Räumers. Aus dem Studium der Geschichte, der er sein ganzes Leben und seine besten Kräfte gewidmet, hat der erfahrene Ge- schichtstundige die unumstößliche Uebcrzeugung dieses Wortes gewonnen. Und wenn wir in den Büchern der Geschichte blättern, so finden wir dieses Wort bestätigt. Ein Volk, welches die großen Thaten aus seinem Gedächtniß verliert, die seine Vorfahren vollbrachten, ein Volk, welches, unbekümmert um den Glanz und den Ruhm früherer Zeiten, in denen es ge achtet und hochangesehen war, wie um die Lorbeeren, welche die Helden seines Stammes um ihre Stirn sich wanden, ein Volk, welches nur den Interessen des Tages Rechnung trägt, also nicht seiner Erinnerung lebt, ist tobt für die Geschichte und nicht mehr im Stande, sich wieder aufzuraffen zu ruhm vollem Handeln. Möchte Räumers Wort im ganzen deutschen Volke zum Anstoß werden, den 2. September, das Wiederge burtsfest des ganzen Deutschen Reiches zu einem Nationalfest tage zu gestalten, damit derselbe in würdiger, echt deutscher Weise fort und fort feierlich begangen werde. Denn auch unsere Hoffnung fußt in der Erinnerung, und nur wenn das Gedächtniß an die glorreichen Jahre 1870 und 1871 in den Herzen unserer Söhne lebendig bleibt, werden diese mannhaft und wehrhaft sich zeigen, wie die Väter, und es ihnen gleich- thun, wenn das Vaterland sie zu seinem Schutze ruft. Wir können des Tages von Sedan nicht besser gedenken, als cs der Dichter Emanuel Geibel mit folgenden Worten thut: Nun lasset die Glocken Von Thurm zu Thurm Durchs Land frohlocken Im Jubelsturm! Des Flammenstoßes Geleucht facht' an! Der Herr hat Großes An uns gethan. Ehre sei Gott in der Höhe! Eine Ansprache des Großherzogs von Baden an die Militärvereine. — Der Großherzog von Baden ist bekannt als Vertreter einer wahrhaft nationalen Gesinnung und als treuer Pfleger echt deutschen Geistes. Als solcher zeigt er sich auch in der Ansprache, welche er nach dem Vor beimarsch der Vereine des Höhgauer Militärvcreins-Verbandes gehalten hat. Dieselbe hat nach der „KarlSr. Ztg," folgen den Wortlaut: „Werthe Freunde! Es erübrigt mir, nachdem Ihr verehrter Gau vorstand Ihnen in so eingehender Weise geschildert hat, was Geschichte heißt, meinen Dank auszusprechen, daß Sie den durch den Gauvor stand kundgegebenen Gesinnungen so lebhast zugestimmt haben. Ich habe die werthe Pflicht, auch besonders dafür zu danken, daß Sie und die Vertretung der Stadt und des Festes, das Gott sei Dank doch noch mit Sonnenschein gesegnet worden ist, mich in Ihrer Mitte besitzen wollten. Gerade der Umstand, daß Sie bei so schlechtem Welter den Weg nicht gescheut haben, ist mir Beweis dafür, daß Sie festhalten wollen an der Gesinnung Ihrer Vereinigung. Ich empfehle Ihnen, an diesen Grundsätzen treu und fest zu halten und — ich spreche hauptsächlich zu den Netteren von Ihnen — sie auf die nachkommende Generation zu übertragen. Ich richte mich an die Aelteren, welche den Ernst von 1870 kennen, wo die Landwehr mit gefochten hat und welche wiederum eintreten wird, wenn der Ruf an sie ergehen sollte. Ich wende mich an Sie mit der Bitte: Tragen Sie dazu bei, daß dieser Geist nicht verloren geht, daß er neu geboren wird, und daß das, was 1870 geschaffen, erhalten bleibt. Sprechen Sie bei jeder Gelegenheit mit der Jugend von der Vergangenheit, von der Erhaltung, Förderung und Stärkung des Reichs. Wie ich Sie vorhin vorbei- marschiren sah, nicht im gewöhnlichen Schritt, sondern im Parade- marscb, kam mir lebhaft der Gedanke an die Wacht am Rhein, worin es heißt: „Lieb Vaterland, magst ruhig sein". Ja, wenn das Vater land solche Männer und Krieger besitzt, von solchem Geiste beseelt, wie er unter Ihnen sich kundgiebt, ja, dann kann es ruhig fein. Und hierfür sage ich Ihnen meinen besonderen Dank. Ich nehme Abschied mit dem Wunsche, daß, wenn es mir nochmals vergönnt sein sollte, Ihnen in's Auge zu schauen, wir dies mit Ehren und Freuden thun können. Und zur Bekräftigung, daß Sie das, was Ihnen zunächst am Herzen liegt, ich meine unser Land Baden, auch herzlich lieben, fordere ich Sie aus, mit mir in den Ruf einzustimmen — und gedenken Sie auch dabei auch aller der Ihrigen — unser Land Baden lebe hoch!" Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches ist nach Abschluß der Kommissionsarbeiten zunächst den Bundes regierungen übermittelt worden. Die in Aussicht genommene Sondcrkommission, welche sich mit dem Entwurf beschäftigen soll, würde also die Ergebnisse der Gutachten der Justizmi nisterien der Einzelstaatcn als Grundlage ihrer Arbeiten mit benutzen können. Vor dem Jahre 1892 dürfte der Reichs tag kaum berufen sein, an das bürgerliche Gesetz heranzutretm.