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Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. ThuM DD- Ätbeckhn md die UmMkiüen. Imtsblnlt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionSvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. AmtshempLmannschaft Meißen^ für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Ral. HorstrentamL zu Tharandt. 51. Jahrgang. No. 16. Dienstag, den 24. Februar 18S1. Vekairirtmaehnng, den Nachrichten- «nd Signaldienst bei Eisgängen und Hochfluthen der Elbe betreffend. Nachdem in Verfolg der Bestimmungen in § 2 des sämmtlichen Ortsbehörden des III. Elbstrombezirkcs zur Nachachtung unmittelbar zugefertigten Regulatives, den Nachrichten- und Signaldienst bei Eisgängen und Elbhochfluthen betreffend, vom 26. Januar 1891 von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft als Elbstromamt beziehentlich unter Ver nehmung mit den Königlichen BezirksamtShauptmannschaften zu Großenhain und Oschatz der dort angeordnete Eilbotendienst in der aus der Beilage unter T zu ersehenden Weise ein gerichtet worden ist, wird dies den betheiligten Ortsbehörden zur Kenntnißnahme und unter Hinweis auf die ihnen nach § 3 des angezogenen Regulatives diesfalls weiter obliegende Ver pflichtung mit dem Hinzufügen eröffnet, daß sie, falls aus irgend einem Grunde, namentlich in Folge der Ueberfluthung der mit Telegraphen- oder Femsprechanlagen versehenen Ort schaften selbst die ihnen durch Eilboten zu übermittelnden Wasserstandsnachrichtm ausbleiben sollten, gleichwohl verbunden bleiben, sich auf geeigneten Wegen diese Nachrichten für ihre Orte zu erholen. Hierbei wird auch noch besonders auf § 6 und § 7 Absatz 1 des mehrberegten Regulatives hingewiesen, wonach die von den Ortsbehörden beabsichtigte Einrichtung eines Schallsignaldienstes der vor herigen Genehmigung des unterzeichneten Königlichen Elbstromamtes bedarf, und alles Schießen und Veranstaltungen anderer Art, wodurch Verwechselungen mit den geordneten Signalen entstehen können, bei Geldstrafe bis zu 50 M. — verboten sind. Im Uebrigen will man zur Vermeidung unnöthiger Gesuche rücksichtlich der Abgabe von Schallsignalen mittels soge nannter Kanonenschäge nicht unterlassen, schon jetzt bekannt zu machen, daß als geeignete Stationen dafür nur folgende 10 angesehen und genehmigt werden könnten: Kötitz, Sörnewitz, Cölln-Meißen, Zehren, Seußlitz, Goia-Althirschstein, Grödel, Riesa, Gohlis und Strehla. Meißen, am 17. Februar 1891. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. v. Airchbach. O Es werden durch Vermittelung der betreffenden Ortsbehörden benachrichtigt: 1 ., vsn -er Fernsprechstelle Gruben (Scharfenberg) aus durch den G-meindevorstand von Gruben: Niederwartha, Wildberg, Constappel, Gauernitz, und Rittergut Batzdorf, , 2 ., von -er Bahntelegraphenstatisn Lsswig aus durch den Gemeindevorstand von Coswig: Kötitz, Brockwitz und Sörnewitz, 3 , von -er Telegraphenstatisn Meisten ans g.., durch den Stadtrath zu Meißen: Rittergut Siebenreichen, Neudörfchen, Fischergasse, Klosterhäuser und Keilbusch, d., durch den Gemeindevorstand von Cölln: Ober- und Niederspaar, Knorre (Proschwitz), Winkwitz, Rottewitz, Karpfenschänke (Diera) und Kleinzadel (Zadel), 4 ., von -er Fernsprechstelle Zehren aus durch den Gemeidevorstand von Zehren: Niedermuschütz, Hebelei (Naundorf) und Göhrischgut (Niederlommatzsch), 5 ., von -er Fernsprechstelle Seuhtttz aus durch den Gemeindevorstand von Seußlitz: Nieschütz, Diesbar und Merschwitz, 6 ., von -er Fernsprechstelle Vsritz aus durch den Gemeindevorstand von Boritz: Neuhirschstein, Althirschstein, Rittergut Hirschstein, Schänitz und Leutewitz, — 7 ., von -er Bahntelegraphenstatisn Langenberg aus durch den Gemeindevorstand von Glaubitz-Langenberg: Nünchritz, Rosenmühle (Leckwitz), Grödel und Montz, 8 . von -er Telegraphenstation Biefa aus durch den Stadtrath zu Riesa: Gröba, Vorberge, Promnitz, Leffa und Bobersen, 9 ., von -er Telegraphenstatisn Rö-erau aus durch den Gemeindevorstand von Röderau: Zeithain, Gohlis, Zschcpa, Lorenzkirch, Rittergut Kottewitz sowie Gemeinde und Rittergut Kreinitz, 10 ., vsn -er Telegraphenstatisn Strehla aus durch den Bürgermeister zu Strehla: Oppitzsch, Unterreußen, Görzig und Trebnitz. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Frühjahrsmarkt wird Donnerstag, den S. «nd Freitag, den K. März abgchalten. Wilsdruff, am 14. Februar 1891. Der Stadtrath. Ivielivr, Brgmstr. Bekanntmachung. Vom Spcchtshausener Forstreviere gelangen am Montag, -en y. März 18Y1, Vormittags von 9 Uhr im Gasthofe zu Spechtshausen eine Partier harte und welche Stämme und Nlstzer sowie ein großer Posten Brennhölzer, namentlich Brennknüppel und Neste, aufbereitet in den Abtheilungen 1, 3, 15, 16, 17, 23, 25, 26, 34, 42, 46, 48 und 49, meistbietend zur Versteigerung, was mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß nähere Angaben auf den in den Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakaten zu ersehen sind. König!. Revierverwaltung Spechtshausen und König!. Forstrentamt Tharandt, am 21. Februar 1891. Laubholzuuction. Die auf den Forstrevieren Nauu-srs uu- Grillenburg aufbereiteten Laubholzstämme und Klötzer — 2120 Stck. — sollen Mittwoch -en 1). März -ss. Ihrs, von Vormittag 10 Uhr an im Gasthause zum Sachsenhofe bei Alittgenberg meistbietend versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß nähere Angaben auf den in den Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakaten zu ersehen sind. König!. Overforstmeisterei Grillenvurg und König!. Forstrentamt Tharandt, am 21. Februar 1891. Tagesgeschichte. Unser Kaiser nahm am Freitag an dem von dem brandenburgischen Provinzial-Landtage gegebenen Essen im Kaiserhofe zu Berlin theil und hielt dabei an die Versam melten Stände eine bedeutungsvolle Ansprache. Schon wieder holt hat der Monarch die gleiche Gelegenheit zu wichtigen Kundgebungen benutzt. Hier war es, wo vor drei Jahren als Prinz Wilhelm den über ihn umlaufenden Gerüchten über „leichtsinnige, nach Ruhm lüsterne Kriegsgedanken" scharf entgegentrat und den bekannten Ausspruch des damaligen Kanzlers auf die Mark anwandte: Wir Brandenburger fürchten nur Gott und sonst nichts auf der Welt." Bei dem Mahle am 12. März 1889 erinnerte der Kaiser an die vor übergegangenen schweren Leidenstage, die wohl Schule genug seien für einen jungen Herrn. Programmatisch war die Rede vom vorigen Jahre am 5. März. Der Kaiser sprach von den Mißdeutungen, denen seine Auslandreisen ausgesetzt ge wesen seien. Gerade auf diesen Reisen habe er, entrückt dem Parteigetriebe des Tages, die heimischen Verhältnisse ruhig ge prüft und sich selber oft, auf der Schiffsbrücke stehend, nur Gottes Sternenhimmel über sich, Rechenschaft abgelegt. Bis her habe seine Thätigkeit vornehmlich der Sicherung der Ruhe nach außen gegolten, jetzt sei sein Blick nach innen gerichtet, besonders auf das Wohl der unteren Klassen. Wie sein Großvater über die Herrscherpflichten gedacht, so denke auch er und hoffe, zu dem ihm überkommenen Pfund noch Manches hinzulegen zu können. „Diejenigen, welche mir dabei behülf- lich sein wollen, sind mir von Herzen willkommen, «er sie auch seien; Diejenigen jedoch, welche sich mir bei dieser Arbeit entgegenstellen, zerschmettere ich." Damals wurden die eben