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Wochenblatt sm Mskch ThmM. UoD, Mknlchn Nb dir UmgeMden Donnerstag, de« 24. Dezember No. 1S2 18S« SS» K2 Die Expedition des Amts- und Wochenblattes für Wilsdruff etc. Frieden spendende, heilige Hand. An die Stelle der Klage ist Freude getreten, Meißen, am 22. Dezember 1896. Körner. Wie Die Und Die In himmlische Stimmen rufen die Glocken, mit den ehernen Zungen frohlocken der Kindheit Glück gemahnen uns wieder alteu, lieben, heiligen Lieder, ihrer wundersam schlichten Macht; pochen so leis an die Menfchenherzen stillen die Unrast und lindern die Schmerzen . . . ist der Zauber der heiligen Nacht. trägt ihn wohl im seligen Traume Sehnsucht zum lieblichen Weihnachtsbaume seinem Vaterhause fort. Es werde Frieden den Menschen auf Erden, Ter Erretter Christus, der Heiland, ist da! Aus allen Fenstern leuchtet ein Schimmer, Der Weihuachtskerzeu holdes Geflimmer, ES duftet io würzig der Lauueubaum; Im Ofen knistern traulich »die Flammen, Und die sich lieben, sitzen busammen, Und schöner wird heute der ärmlichste Raum. Auf Stunden ruhen Leiden und Sorgen, Wie unter Engelsflügeln verborgen Entschlummert der Menschheit ewiges Weh; Wer immer weilet in fremder Ferne, Den locken heimwärts der Christnacht Sterne, Doch ist er gebunden an Scholle und Ort, Die Trauer wird zum seligen Beten: Ehre und Preis sei Gott in der Höh'! Alt l Die Mit Sie Und Das Königliche Amtslmuptmanttschaft vsn Schroeter. Ministerium des Innern. (gez.) von Metzsch. an die Herren Standesbeamten, die inuenbezcichneten Register-Auszüge betr. Die Herren Standesbeamten des hiesigen Bezirkes werden hierdurch darauf hingewiesen, daß von ihnen gemäß 8 46 Punkt 7a der Wehrordnung (Gesetz- und Ver- ordnungsblat vom Jahre 1888 Seite 609 fg.> den Ortsbchörden ihres Bezirkes je ein Auszug ans dem Geburts-Register des Jahres 1880, enthaltend alle Eintragungen der Geburtsfälle von Kindern männlichen Geschlechts innerhalb der Gemeinde unentgeltlich zuzustellen ist. Die Formulare hierzu werden demnächst übermittelt werden. Meißen, am 8. Dezember 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Da schweigt der Lärm der geschäftigen Tage, Das Treiben und Hasten, die Arbeit und Plage, llud nur die walteude Liebe wacht; Ein Flüstern und Raunen geht in die Runde Und daun . . ein Jauchzen aus Kindermunde: Heut' wird dem Sehnen Erfüllung gebracht. Der WeihuachLsfeiertage Halver erscheint die nächste Nummer unseres Blattes erst Wen M ontag Abe n d. Verordnung, die Maul- und .Manenseüche betreffend. ... Da die Maul- und Klauenseuche in vielen Fällen nur durch den Personenverkehr von einem Stalle in den andern verschleppt wird, so hält es das Ministerium des Eimern für geboten, das Augenmerk der Behörden nnd der lctteiligtcn Viehvesitzcr ganz besonders «ns den devorstchenden Gesindervechsel zu lenken. Insbesondere ist den Ortsbehörden bei eigener Verantwortung zur strengsten Bsticht zu machen, darüber zu wachen, daß das Gesinde die verseuchten Gehöfte nicht ohne tue m 8 63 der Instruktion vom 27. Juni 1895 — Reichsgesetzblatt 1895 Seite 357 slg. — vorgeschriebene Abwaschung und Reinigung des Schuhwerks und bez. der Kleiber verlasse und daß beides — Abwaschung und Reinigung — auch gründlich erfolge— vergleiche hierzu 8 8 Punkt 3 und 4 und 8 11 der Anweisung zur Instruktion vom 27. ^mu 1895 — Reichsgesetzblatt 1895 Seite 393 flg. — Den Viehbesitzern aber, deren Gesinde wechselt, ist zu empfehlen, sich vor Antritt des neuen Ge sindes darüber Gewißheit zu verschaffen, ob in dem Gehöft, in welchem letzteres bisher gedient hat, die Maul- und Klauenseuche herrscht, und eventuell darauf zu dringen, daß eine etwa unterlassene Reinigung noch nachgeholt werde. , Tie Amtshauptmannschaften, in deren Bezirken die Maul- und Klauenseuche ausgetreten ist, werden veranlaßt, die betreffenden Ortsbehörden noch besonders mit ent sprechender Weisung zu versehen und die vorstehende Verordnung in den Amtsblättern zum Abdruck bringen zn lassen. Dresden, am 18. Dezember 1896. Bekanntmachung. Nachstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird den Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes mit der Veranlassung zur Kenntuiß gebracht, über die «rundlich,. Abwaschung nnd Neigung des Schuhwerks nnd bez. der Kleider Seiten des aus verseuchten Gehöften abziehenden Gesindes gehörig zu wachen und insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, daß dein letzteren beim Abgänge eine auf die Befolgung der obgcdachteu Maßregel sich beziehende Bescheinigung ansgehän- digt werde. das Wunder begrüßen, das heute geschah: Ruht aus von Mühen und von Beschwerden, Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. an die Herren Standesbeamten die binreichnng von Auszügen aus dem Sterbe-Register betr. sinter Hinweis auf die Bestimmung in 8 46, 7l> der Wehrordnung, (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1888 Seite 609 flg.) werden die Herren Standes beamten des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes veranlaßt, bis zum 15. Januar 1897 die Auszüge aus dem Sterbe-Register über die im Jahre 1896 verstorbenen männlichen Personen, welche das 25. Lebensjahr nicht erfüllt haben, in der nach der Verfügung von, 20. Äugust vorigen Jahres — O. A. — vorgeschriebenen Form anher einzureichen. Die Formulare hierzu werden demnächst zugesendet werden. Meißen, am 5. Dezember 1896. . , Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t Da ist der Zauber der Christnacht wieder, Vom Himmel senkt er sich leise nieder Und breitet sich sacht von Land zu Land, Als thät ein Vater mit stillem Segen Aus's Haupt der geliebten Kinder legen Die Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — VezugspreisMerteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 sihr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespalteue Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Veramwootlich für dre Redaktion Martin Berger dafeldst. vsn Schrseter.