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DochtMM für Mckuff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Ml 25 Pf. — Einzelne f Nummern 10 Pf. Tharandt, Men, MeMn und die Umgegenden. —— Imtsötnlt Inserate werden Montags und Donnerstags j bis Mittags 12 Uhr angenommen, i Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. 1 für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 97. Freitag, den 4. Dezember 4891. ^eine Majestät der König haben mittelst Handschreibens an den Herrn Staatsminister des Innern Ihrer hohen Freude über die zahlreichen Beweise von Liebe und Anhänglichkeit an das Königliche Haus Ausdruck gegeben, welche bei der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Augnst Herzogs zu Sachsen und der Ankunst Desselben mit Seiner Durchlauchtigsten Gemahlin im Lande, Seilen der Bevölkerung zu Tage getreten sind. Gleichzeitig haben Seine Majestät namentlich denjenigen Orten und Personen Allerhöchstihren Königlichen Dank auszusprechen besohlen, die durch hervorragende Veranstaltungen ihrer Anhänglichkeit besonderen Ausdrnck verliehen haben. Erhaltenem Austrage zusolge wird dies sür den Regierungsbezirk Dresden zur allgemeinen Kenntnitz gebracht. Der Kreishauptmann: Freiherr von 8AU86U. Bekanntmachung. Nachdem die bisherige Hebamme Frau Caroline Camilla verehel. Trepte geb. Jatzlau in Helbigsdorf am heutigen Tage als 2. Hebamme für den aus der Stadt Wilsdruff und den Ortschaften Kaufbach und Sachsdorf bestehenden 27. Hebammendistrict des hiesigen Bezirks mit dem Wohnsitze in „Wilsdruff" hier in Pflicht genommen worden ist, wird dies bekannt gemacht. Meißen, am 1. Dezember 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Herr Stadtgutsbesitzer Moritz Richard Watzel in Wilsdruff beabsichtigt auf dem unter No. 260?, des Brandversicherungs-Catasters, No. 713 des Flurbuchs für Wilsdruff gelegenen Grundstücke einen neuen Ziegelofen (Ringofen) zu errichten. In Gemäßheit H 17 oer Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besondern Privatrechtötiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 1. Dezember 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Händlerin Caroline Friederike gesch. Borrmann geb. Henke in Burkhardtswalde wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, den 1. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht »r. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben ans dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Seilermeister und Handelsmann Adolf Eduard Major, Herr Rentier Johann Gotthelf Starke und Herr Stellmachermeister Johann Gottfried Dinndsrf auszuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind zwei angesessene Stadtverordnete und ein nna«gesessener Stadtverordneter sowie zwei angesessene Stadtverordneten - Ersatzmänner und ein unangesessener Stadtverordneten - Ersatzmann. Als Wahltag ist Dienstag, der 8. Dezember dieses Jahres, bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezugnahme auf die im hiesigen Rathhause ausgehängt gewesene Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem gedachten Wahltage in der Zeit von Vormittag tz l>is Mittag s Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sitzungszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche vier ansässige Bürger und zwei unansäsfige Bürger, welche wählbar, so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Hiernächst ist noch zu bemerken, daß bei dem Stadtgemeinderathe die Herren Stadtverordneten Restaurateur Carl Hermann Reiche, Stockfabrikant Carl Gustav Mischer, Amtsgerichtsrendant Franz Louis Rusch, Stellmachermeister Carl Julius Galle, Kaufmann Emil Theodor Görne und Stadtgutsbesitzer Richard Max Rnntze verbleiben und daher dieselben gleich den Herren Stadiräthen und städtischen Beamten nicht gewählt werden können, sowie, daß die im Eingänge dieser Bekanntmachung gedachten, aus dem Stadtgemeinderathe auö- schcidenden Herren Stadtverordneten wieder wählbar sind. Stimmzettel werden auögegeben. Wilsdruff, am 28. November 1891. Der Bürgermeiste r. Bekanntmachung. Bis spätestens den ZV. dieses Monats ist das Vierteljahr Schulgeld und bis spätestens den SV. dieses Monats der 4s. Termin Landrente und Landeseultnrrente an die Stadtkämmerei zu entrichten. Hierbei ergeht an alle Restanten von Schulgeld, städt. Anlagen und dergl. die Mahnung, diese Gefälle nunmehr ebenfalls bis spätestens den ZV. dieser Monats zu berichtigen. Militär - Einguartierungs - Vergütungen sind gegen Rückgabe der Quartierbillets unverweilt abzuheben. Wilsdruff, am 2. Dezember 1891. Der Stadt rath. Brgmstr,