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ThmM, Djsen. Sikbklilehn »nd die UnlMndkll. Imtsblall für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. HorsLrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis ' vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. No. 45. Freitag, den S. Juni 1891. Meißen, am 29. Mai 1891. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate April dss. Jrs. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshaupt mannschaft im Monate Mai dss. Jrs. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangte Marschfourage beträgt 8 Mk. 54„ Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 » 12,7 „ „ „ „ H^? 2 „ 38„ „ „ „ „ Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft V. Bekanntmachung, die Revision der Landtags-Wahllisten betreffend. Nach 8 24 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) ist im Monate Juni jeden Jahres eine Revision der Landtags - Wahllisten vorzunehmen, und haben die mit deren Führung beauftragten Organe am Anfänge genannten Monates hierauf, sowie auf das jedem Betheiligten zustehende Recht der Einsichtnahme in diese Listen und auf die Nothwendigkeit, etwaiger Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig anzubringen, öffentlich aufmerksam zu machen. Den Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes wird dies unter Bezugnahme auf den die Anlegung der Landtags-Wahllisten betreffenden gedruckten Erlaß der Königlichen Amts hauptmannschaft vom 16. Mai 1889 — 3739 — zur Nachachtung andurch eröffnet. Meißen, am 1. Juni 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. von «Kirchbach. Bekanntmachung, die Volksbibliotheken betreffend. Gesuche um Unterstützung zur Unterhaltung und Erweiterung der Volksbibliotheken sind bis zum 31. Juli dieses Jahres anher einzureichen. Diese Gesuche sind tabellarisch einzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter (0 an die Hand giebt. Meißen, am 1. Juni 1891. Königliche Amtshauptmannschast. V. ILirlIiI»rr<N. G Bezeichnung der Nachfuchenven. Ligenthums verhältnisfe Verwaltung Die Bibliothek Mittel zur Unterhaltung -er Bibliothek. umfaßt Bände wurde gegründet wurde benutzt -er zu unterstützenden Bibliothek. Bisheriger Bei trag -er Gemein-e. Bisher bewilligte Staatsbeihilse. Kirschen-Berpachtung. Die vierjährige Airschennutzung auf Abtheilung 1—4 der Meißen-Wilsdruffer Straße soll Dienstag, den 9. Juni d. I. von Nachmittags 3 Uhr an im Gasthause zu „Stadt Hamburg" in CöUn an Meistbietende gegen sofortige baare Zahlung und unter den sonstigen, vor Beginn der Verpachtung bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Meißen, am 30. Mai 1891. Königl. Straßen- und Wasserbau Inspektion II. Königl. Bauverwalterei. Neuhaus. Diesel. Bekanntmachung. Das 5. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 enthält: No. 17. Bekanntmachung, die Berufung der fünften ordentlichen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche betr., vom 29. April 1891; No. 18. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Eisenbahn von Falkenstein nach Muldenberg betr., vom 8. Mai 1891. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 2. Juni 1891. Der Stadtrat h. Kieker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Die Getreidezölle werden weder ermäßigt noch aufgehoben — das ist die wichtige Erklärung, welche der Reichskanzler und preußische Ministerpräsident v. Caprivi am Montag im preußischen Abgeordnetenhause vor Eintritt des selben in die Tagesordnung abgegeben hat! Herr v. Caprivi begründete seine Erklärung, die preußische Regierung sei nicht Willens, jetzt die Ermäßigung oder Aufhebung der Getreidezölle beim Bundesrathe zu beantragen, in ausführlicher Weise. Er meinte, von einem Nothstande könne nach keiner Richtung hin die Rede sein. Die Ernteaussichten seien erheblich gebessert, auch von auswärts, namentlich von Nordamerika und Ostindien, Lauteten die Berichte über den zu gewärtigenden Ernte-Ausfall günstig. Eingehend verbreitete sich der Ministerpräsident über die Frage, ob und inwieweit die Ermäßigung oder diezeitweilige Aufhebung der Getreidezölle die von vielen Seiten erhoffte Ein wirkung auf das Fallen der Brotpreise haben werde. Er gelangte hierbei zu dem Schluffe, daß eine Herabsetzung der Zölle nicht die erwünschte Preisermäßigung auf dem deutschen und preußischen Getrcidemarkte zur Folge haben werde und versuchte er dies an einein konkreten Beispiele nachzuweisen. Herr v. Caprivi meinte, wenn man den Zoll für die Dauer von vier Monaten auf 25 Mk. pro Tonne herabsetzte, so würde das Kilogramm Roggenbrod um 2 bis 3 Pfennige billiger werden, aber diese Preisermäßigung würde in Preis und Gewicht des Brodes nicht zum Ausdruck gelangen. Anlangend die Frage der gänzlichen Aufhebung der Getreidezölle, so erklärte Herr v. Caprivi, daß die Regierung sich aus wirthschaftlichen wie politischen Gründen zu einer solchen Maßregel nicht verstehen könnte, zumal alsdann ein Theil des Gewinnes an das Ausland fallen würde. Dagegen hob er hervor, daß sich die verbündeten Regierungen, entschlossen hätten, durch Handelsverträge eine Ermäßigung der Getreidezölle eintreten zu lassen. Schließlich versicherte Herr v. Caprivi, die Staats regierung sei sich ihrer Verantwortlicheit voll und ganz bewußt, aber sie könne nicht die Verantwortung übernehmen, jetzt die Getreidezölle zu ermäßigen oder aufzuheben. Mit diesen Erklärungen voin Ministertische aus ist also die allseitig erwünschte Klarheit in die Lage gekommen, es sind von Seiten der Regierung keine außerordentlichen Maßregeln zur Beseitigung der Getreide-