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WmM für Ms druff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDicnstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post / bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. ThurM Nchen, Menlehn und die UmMeude«. Imtsblatt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. 51. Jahrgang. No. 29. Freitag, den 1V. April 1891. Bekanntmachung, die Stutenmusterung und Fohlenfchau betreffend. Die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau soll für das Zuchtgebiet Grsszenhain am 13. April dies. Js., Vormittags 9 Uhr, ohne Prämiirung in Großenhain, Altlsnrmatzsch am 15. April dies. Js., Vormittags 9 Uhr, ohne Prämiirung in Lommatzsch, Zella am 16. April dies. Js., Vormittags 9 Uhr, ohne Prämiirung in Zella, Aeffelsdorf am 6. Mai dies. Js., Vormittags 9 Uhr, mit Prämiirung in Kesselsdorf, Alsritzburg am 14. Mai dies. Js., Vormittags 9 Uhr, mit Prämiirung in Moritzburg stattfinden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gelangt, wird noch.darauf hingewicsen, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Juchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Producte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Einwägung in's Zuchtregister vorstellen und ihre Producte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Annieldung des Fohlens zur Schau hat nur statt zu finden, wenn Prämiirung angesagt ist und das Fohlen als concurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Forniulare bis zum 10. April dies. Js. an das Königliche Landstallamt erfolgen. Hiernächst werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirkes veranlaßt, die Pferdebesitzer ihres Ortes auf die obengedachte Stutenmusterung und Fohlenschau in ortsüblicher Weise rechtzeitig aufmerksam zu machen. Die Königliche Amtshauptmannschaft erwartet um so gewisser, daß dieser Weisung gehörig nachgekommen werde, als in den früheren Jahren Klagen darüber laut geworden sind, daß verschiedenen Interessenten der Tag der Schau nicht bekannt gemacht worden sei. Meißen, am 1. April 1891. Königliche Amtshauptmannschaft, v. Airchbach. ———— an die Schulvorstände des hiesigen Verwaltungsbezirkes, die schulpflichtigen blinden Kinder betreffend. Die Schulvorstände des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden veranlaßt, soweit dies noch nicht geschehen, das zurückstehende Verzeichniß über die zu Ostem d. I. schulpflichtig ge wordenen blinden Kinder — resp. Fehlschein — längstens binnen vierzehn Tagen zu Vermeidung von 5 Mk. Ordnungsstrafe anher einzureichen. Meißen, am 4. April 1891. Königliche Bezirksschulinspektion. V. ILiiooliU»«!». Auf Foliuni 25 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Sloril« in Wilsdruff gelöscht worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 7. April 1891. Bekanntmachung. Vom Kpechtshnusener Forstrevier sollen Dienstag, den April d. I., von Vormittags 9 Uhr an, im Gasthofe zn Kpechtshansen, eine größere Partie Land- und Nadelholz, Nutz- und Brennhölzer, aufbereitet auf den Schlägen der Abthlgn. 3, 12, 38, 39, 40 u. 47 und im Einzelnen, meistbietend zur Versteigerung gelangen, was mit dem Benierken bekannt gegeben wird, daß nähere Angaben die in den Schankstätten und bei den Ortsbehörden der uniliegenden Orte aushängenden Plakate enthalten. Königl. Revier Ver waltung Spcchtshausen und Köuigl. Forstreutamt Tharandt, am 6. April 1891. Bekanntmachung, die Einkommensteuer betretend. Nachdem das diesjährige hiesige Ortskataster für die Einkommensteuer hier eingegangen ist, so wird in Gemäßheit § 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklasse, in welche er eingeschätzt worden ist, sowie der Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuer mittelst einer verschlossenen Zuschrift, in welcher zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Neclamation und dessen Voraussetzungen enthalten ist, in diesen Tagen bebändigt werden. Denjenigen Beitragspflichtigen, welchen die vorerwähnte Zuschrift nicht behändigt werden kann, bleibt überlassen, sich wegen Mittheilung des Einschätzungsergebniffes bei der hiesigen Stadttämmerei zn melden. Als Termin für Abführung der ersten Hälfte des Normalsteuersatzes ist der HO. April Vs. Ihrs, festgesetzt worden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam daß Reklamationen gegen die Höhe der im gedachten Cataster angesetzteu Einkommensteuerbeträge nicht die Wirkung eines Aufschubes der Bezahlung derselben haben können. Eine Hilfstafel zur Berechnung der Einkommensteuersätze hängt in der Hausflur der Kämmerei zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 9. April 1891. Der Stadtgemeinderath. I^irlrer, Brgmstr. Tagesgeschichte. Seit Dienstag hat das parlamentarische Leben im Reichs tag aufs neue begonnen. Der Reichstag hat noch eine außer ordentlich umfangreiche Thätigkeit vor sich und wenn, was noch keineswegs feststeht, der Schluß der Session vor Pfingsten erfolgen soll, so wird auf das Zustandekommen manches der vorliegenden Gesetze verzichtet werden müssen. Der Reichstag wird zunächst mit der noch weit im Rückstand befindlichen zweiten Berathung des Arbeiterschutzgesetzes fortfahren. Es sind bisher nur erledigt die Bestimmungen über die Sonntagsruhe, das Trucksvstem, das Arbeitsbuch und die Fortbildungsschulen. Die Bestimmungen über die Beschaffenheit der Betrieböstätten, über Kündigungsfristen, Schadenersatz bei Kontraktbruch , das Lehrlingswesen, die Fabrikvrdnungen, die Arbeitecausschüsse, die Einschränkung der Kinder- und Frauenarbeit, die Koalitionsfrei heit, kurz der wichtigste Theil des Gesetzentwurfes bleibt noch zu erledigen, und es ist allerdings sehr wünschenswerth, daß fernerhin in den Berathungen ein rascheres Tempo eingehalten wird. Eine nochmalige Hinausschiebung dieser Vorlagen, etwa auf eine Herbstsession wäre sehr bedauerlich. Alsdann liegen von größeren Gesetzentwürfen noch vor die Krankenkassen- und die Branutweinsteucrnovelle, das Zuckcrsteuergesetz, die beiden Telegraphenvorlagen. Wie viel davon noch zur Erledigung ge langt, muß dahin gestellt bleiben. Die Vorlegung von Han delsverträgen wird man in dieser Session wohl nicht mehr erwarten dürfen. Aber auch so wird es angestrengtester Arbeit und umsichtiger Geschäftsführung bedürfen, wenn die Session nicht gar zu tief in den Sommer hinein sich erstrecken soll. Der „Voss. Ztg." wird aus London berichtet: Die „Times" erfahren, die Unterhandlungen über die Erneuerung des Dreibundes, welcher 1892 abläuft, seien zu einem befrie digenden Abschluß gebracht worden. Die Verhältnisse des Dreibundes erfahren keine wesentliche Veränderung; er bleibe lediglich auf Vertheidigungszwecke beschränkt. Die drei Mächte verbürgen sich gegenseitig den Besitz ihrer europäischen Länder; die kolonialen Besitzungen seien ausdrücklich ausgeschlossen. Der neue Vertrag werde in sehr kurzer Frist für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet werden. In einer von 3000 Personen besuchten Volksversammlung in Berlin sprach Eugen Richter am Montag Abend über den Welfenfonds. Redner befürwortete lebhaft die Aufhebung des Fonds und wünschte, daß der Urheber der widergesetzlichen Ver wendung zur Rechenschaft gezogen werde. Der erste Grund satz der Verwaltung des Fonds scheine zu sein: Es darf niemals etwas übrig bleiben. Jedes Ministerium erhielte seinen