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WMIt für Wsdmff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstagS und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich I Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummem 10 Pf. Tharandt, Men, Äkbenteha md die UmMadtn. Imlsblalt Inserate werden Montags und Donnerstag- bis Mittags 12 Uhr angenommm. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen^ für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 38. Dienstag, den 12. Mai 1891. Aue t i «Mn. In Aaufbach gelangen Mittwoch, den §5. Mai d. ). Vormittags '2II Uhr, 2 Kleiderschränke, 1 Kommode, 1 Spiegel, 1 Nähtisch, 1 Sopha, 4 Rohrstühle, 1 Tisch, 1 Regulator und - Pferdedecken gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieterversammlung im Gasthof daselbst. Wilsdruff, am 11 Mai 1891. « Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts daselbst. Kommenden Donnerstag, -en 1». ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathsfitzung. Wilsdruff, am 11. Mai 1891. Der Stadtgemeinderath. Brgmstr. Nutzholziuuffeuuuktion. Von den Revieren: Grillenburg, Spechtshausen, Höckendorf, Loßnitz und Marbach des Forstbezirks Grillenburg sollen in dem Gewerbehaus (frühere Debus'sche Restauration) zu Freiberg Sonnabend, den 16. Mai d. Js. von Bormittags 11 Uhr ab, cira Z2NN Festmetev weiche Nutzhslzev zum Theil in bereits aufbereitetem, zum Theil in noch anstehendem Zustande meist als Stammholz unter den in der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres über die zu verkaufenden einzelnen Holzposten pp. besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Königlichen Forstrentamte Tharandt in Empfang zu nehmenden speziellen Auktionsbekanntmachungen, sowie die von den Herren Forstrevierverwaltern zu beziehenden speziellen AuktionFverzeichnisse. Königliche Oberforstmeisterei Grillenburg, am 3. Mai 1891. Huri Httiuuuu, Oberforstmeister. Tagesgeschichte. Auf die Kaisertage von Düsseldorf und Köln! wirft die „Köln. Ztg." folgende in mehr als einem Punkte! interessante Rückschau: „Der Festesjubel wogender Volks-! massen, der den Kaiser auf Schritt und Tritt umflutheie, ist! verrauscht, Handel und Verkehr biegen in ihre altgewohnten! Geleise ein, das nüchterne Alltagsleben macht gebieterisch seine Machtansprüche geltend, aber geblieben ist die Thatsache, daß der deutsche Kaiser sich viele Tausende von Herzen warmblütiger Rheinländer im Fluge erobert hat. Der jugendkräftige Monarch hat durch die gewinnende Liebenswürdigkeit seines Wesens alle bezaubert, welche mit ihm in persönliche Berührung kamen; er hat vor allem durch seine Kundgebungen, welche einen ausge prägten Sinn für rheinische Eigenart bekundeten, das Selbst gefühl der Rheinländer in edler Weise angeregt. Vielfach hatte sich die Anschauung festgesetzt, der deutsche Westen und sein Gcwerbefleiß finde in den Berliner maßgebenden Kreisen nicht die gebührende Beachtung, begegne vielmehr wohl einer gewissen Abneigung. Man glaubte vielfach, daß wohlmeinende chren- werthe Biedermänner, welche in ihrem philiströsen Denken keine politische Ader, keine Einsicht in staatliche Nothwendigkeiten be sitzen, ihren Einfluß nicht ohne Erfolg zu Ungunsten des deutschen Gewerbefleißes einsetzten, in welchem sie die Quelle aller jener sozialen Mißstände erblickten, welche nun einmal eine unab änderliche, wenn auch milderungsfähige Begleiterscheinung unserer wirthschaftlichen Entwickelung darstellen. Die Beunruhigung, welche diese Auffassung hervorrief, die Unsicherheit über die Richtung der Regierungspolitik, das Gefühl des Preisgegeben seins hat vielfach die letzten Jahre getrübt. Die Kundgebungen, zu denen der Kaiser seine Rheinfahrt benutzt hat, sind sehr ge eignet, mannichfache Mißverständnisse zu beseitigen und Wolken von Vorurtheilen zu zerstreuen. Mit warmer Empfindung ging der Kaiser auf die geistvolle Rede ein, in welcher der Fürst zu Wied in Düsseldorf den Rheinlanden ein glänzendes oratorisches Diadem aufs Haupt drückte. In seiner farbenfrohen, eindring lichen Weise verglich der Monarch den gewerbfleißigen deutschen Westen mit dem Herzen, welches durch seine mächtigen Arterien deni Staatskörper unablässig die Lebeusquelle zuführt und welches bald ungestümer pocht und bald in schmerzhaften Krämpfen seine belebende Thätigkeit einzustellen droht. Selten ist dem deutschen Westen aus berufenem Munde eine so stolze Stellung zuge wiesen worden, als durch dies prächtige Kaiserwort, welches ein so lebhaftes Gefühl, ein so klares Verständniß für die Bedeutung unserer schaffensfrohen Provinz bekundet. Und mit wohler wogenen Worten sprach der Herrscher es als seine Willensmeinung aus, gerecht abwägend die Interessen der Arbeiter, wie der Unternehmer zu berücksichigen. Der sozialpolitische Taumel, welcher viele unklare Köpfe erfaßt und zu einer Verhätschelung der Arbeiter geführt hat, findet an dieser allseitig befriedigenden Erklärung seine bestimmte Grenze. Auch aus der Kaiserrede, welche auf dem stolzen Gürzenich zu Köln einen so mächtigen und sympathischen Wiederhall fand, leuchtet die Freude des Monarchen an den vornehmen Edelsteinen seiner Krone und der feste Entschuß, den Millionen schaffensfreudiger Hände durch Ausdehnung des Verkehrs die Arbeitsgelegenheit zu mehren. Für des Herrschers weiten Blick zeugt die schöne Begrüßung des Strebens, unsere alte Hansestadt wieder zum Seehafen zu er heben. Die frisch-fromme Deutungslusi hat am meisten der scharfe Schluß der Düsseldorfer Rede in der nichtoffiziellen Fassung gereizt. Jeder deutsche Parteimensch hat sich beeilt, diejenigen Personen und Gruppen, welche ihm besonders verhaßt find, als die anmaßenden Gewalten hinzustellen, mit denen der Kaiser sein Herrscherrecht nicht zu theilen gedenkt. In der radikalen Presse möchte man, da man nun einmal die Wahl und die Qual hat, die Wendung am liebsten auf den Fürsten Bismarck und die Industrie zugleich beziehen. Uns genügt es, festzustellen, daß die Souveränetätsrechte des Kaisers innerhalb ihrer verfassungs mäßigen Schranken von keiner Seite bedroht werden. Der Reichstag hat am 7. Mai endlich die B e- rathung des Arbeiterschutzes vollendet; die Schlußab stimmung findet dieser Tage statt. Kaum jemals ist auf ein Gesetz eine so lange parlamentarische Arbeit verwendet worden. Es ist jetzt fast ein Jahr her, daß die Vorlage sich in der Be handlung des Reichstages befindet, die allerdings im vorigen Svnimer durch eine mehrmonatliche Vertagung unterbrochen wurde. An Gründlichkeit hat es dieser Berathung wahrlich nicht gefehlt und am allerwenigsten können die Sozialdemokraten be streiten, daß ihnen der allerweiteste Spielraum zur Geltend machung ihrer Wünsche und Forderungen gewährt worden. Sie haben diesen Spielraum in der ausgiebigsten Weise ausgenützt, was ihnen noch durch die beständige Drohung, den Reichstag für beschlußunfähig zu erklären, erleichtert wurde. Schließlich werden sie dann doch gegen das ganze Gesetz stimmen, wie noch gegen alle zum Wohle der Arbeiter ergangenen gesetzgeberischen Maßregeln. Der Gesetzentwurf wie er jetzt vorliegt, hat durch die Beschlüsse des Reichstages manche erhebliche Abänderung erfahren; die eigentlichen Arbeiterschutzbestimmungen im Einzelnen mannigfache Erweiterungen, die Ordnungs- und Zuchtvorschriften erhebliche Abschwächungen erfahren haben. In beider Hinsicht bat eine unberechtigte Popularitätshascherei und falschverstandene Arbeiterfreundlichkcit manchmal die richtige Grenze etwas über schritten und die Vorlage nicht zu ihrem Vortheil abgeändert. Gleichwohl wird von der Annahme des Gesetzes durch den Bundes- rath nicht zu zweifeln sein. Möge es diejenige wohlthätige Wirkung auf unsere gährende Arbeiterwelt ausüben, welche den wohl meinenden Absichten seiner Urheber entspricht! Die Gesetzgebung hat wieder einmal den Beweis geliefert, daß sie das Ihrige nach Kräften thut, um dem Geist der Unzufriedenheit und Auf lehnung in unseren Arbeiterkreisen durch wohlwollende Maßnahmen möglichst entgegenzuwirken. Dem Reichstag ist folgender Gesetzentwurf, betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen e inberufenen Mannschaften, zugegangen: § 1. Die Familien der aus der Reserve, Landivehr oder Seewehr zu Friedensübungen einbe rufenen Mannschaften erhalten im Falle der Bedürftigkeit aus öffentlichen Mitteln Unterstützungen. — Die Gewährung der Unterstützungen richtet sich, soweit nachfolgend nicht Besonderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Gesetzes, betr. die Unter stützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 28. Februar 1888. § 2. Die Unterstützungen sollen mindestens betragen: n. für die Ehefrau im Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 20 Pf., in den übrigen Monaten 30 Pf. täglich; b. für jede der sonst unterstützungsberechtigten Personen 10 Pf. täglich. § 3. Die bewilligten Unterstützungs beträge sind in wöchentlichen Raten vorauszuzahlen. § 4. Von den gezahlten Unterstützungen wird die Hälfte der im § 2 fest gesetzten Mindestbeträge aus Reichsmitteln erstattet. Die Er stattung hat vor Ablauf des Etatsjahres zu erfolgen, in welchem die Zahlung stattgefunden hat. § 5. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1892 in Kraft. Der deutsche Reichstag ist am Sonnabend bis zum 10. November d. I. vertagt worden. Nach beendigter Tages ordnung verlas der Staatssekretär v. Boetticher eine kaiserliche Kabinetsordre, durch welche die Vertagung bestimmt ist. Abg. Dr. Reichensperger dankte dem Präsidenten v. Levetzow für die gerechte und förderliche Leitung der Geschäfte. — Präsident v. Levetzow dankte den Vicepräsidenten und den übrigen Mit gliedern des Bureaus für ihre Betheiligung an der Leitung der Geschäfte und schließt mit einem begeistert aufgenommenen drei maligen Hoch auf den Kaiser die Sitzung. Die Zustände im rheinisch-westfälischen Bergwerksrevier scheinen von einem ehrlichen Frieden noch weit entfernt zu sein. Das Organ der Zechenverwaltungen, die „Rhein.-Westf. Ztg." schreibt: „Angeblich ist der neue Ausstand erloschen. Thatsächlich dauert er, wenn auch in anderer, vielleicht gefährlicherer Weise, noch fort. Aus allen Revieren unseres Oberbergsamtsbezirkes werden Klagen darüber laut, daß seit Beginn der neuen Aus standsbewegung die Arbeitsleistung in den Gruben in einer Weise nachgelassen hat, die allen Anforderungen, die man an eine Halbwegs normale Leistung zu stellen billigerweise berechtigt ist, geradezu Hohn spricht. Wir können nicht nur von einer, sondern von vielen Gruben, selbst wo der offenbare Arbeits-Ausstand nicht ausgebrochen ist, berichten, daß trotz vollzähliger Belegschaft die Förderung in den letzten Tagen um 30 bis 50 pCt. nach gelassen hat. Wohin soll das führen? ... Es hilft alles nichts, die wirklichen Zustände, wie sie in unserem Kohlenbezirk eingerissen sind, noch weiter bemänteln zu wollen." — Das Blatt fordert, daß die Regierung angesichts der überall sich be kundeten „Unbotmäßigkeit" offen erkläre, bei ihrer „Experimental- Politik" sich geirrt zu haben; ebenso sollte der Handelsminister ausdrücklich anerkennen, daß die Privatgrubenverwaltungen Alles gethan haben, was ihrerseits zur Herbeiführung eines friedlichen Einvernehmens zwischen Verwaltung und Arbeitern vernünftiger Weise gefordert werden kann. Frankreich. An der deutschen Grenze soll demnächst eine Art von Mobilmachung stattfinden. Alle Truppen der beiden Departements Meurthe und Mosel sollen nämlich alarmirt iverden und dann nach den Plätzen marschiren, die ihnen für den Kriegs fall zugewiesen sind. Die Reiter-Division von Luneville wird mit ihren berittenen Batterien die Uebergänge der Mosel decken und auf dem rechten Ufer derselben Recognoscirungen vornehmen. Alle übrigen Punkte sollen ebenfalls stark besetzt werden. Die Truppen, welche als Garnisonen der Festungen bestimmt sind, sollen am Tage vor der Mobilmachung einrücken. In Paris trat der oberste Kriegsrath zusammen, uni über die Umgestaltung