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UchM MMs WM, Wi, Äckckhi M die ^«Modell. Arntsblatt für die Kgl. NmlsbauvtmLMßchLst zu Meißen, das Kal. Amtsgericht Md dm Siadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werde» Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 14. Dienstag, de« 18. Februar 18S». Bekanntmachung. Herr Fleischermeister Albert Richard Müller in Wilsdruff beabsichtigt, in dem unter Nr. 65 des Brandversicherungs-Catasters und Nr. 53 des Flurbuchs für Wilsdruff gelegenen Grundstücke ei« Schlachthaus zu errichten. In Gemäßheit § 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besondern Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Be kanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 12. Februar 1890. Die Königliche Amtshauptmannschaft. ^Kirchbach. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Die im Reglement zur Ausführung des Reichstagswahlgesetzes vom 28. Mai 1870 vorgeschriebene Ermittelung -es Wahlergebnisses wird für den VI. Wahlkreis des Königreichs Sachsen Montag, am 24. Februar 1890 von Vormittags 10 Uhr an im Restaurant zum Plauenschen Lagerkeller in Plauen b. Dresden stattfinden. Der Zutritt zu dem Lokale steht jedem Wähler offen. Dresden-Altstadt, am 10. Februar 1890. Der fiir die Reichstagswahl im 6. Wahlkreise des Königreichs Sachsen ernannte König!. Commisiar. vr. 8eLiUL«lt, Amtshauptmann. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Zur Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag ist -er 2V. Februar -s. Is. festgesetzt worden. Nach der Vorschrift in § 26 des Wahl-Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 280) ist daher von dem unterzeichneten, für den 6. Wahlkreis des Königreichs Sachsen bestellten Wahlkommiffar Montag, am 24. Februar 1890 -le Ermittelung -es Wahlergebnisses vorzunehmen. Die Herren Wahlvorsteher des genannten Wahlkreises werden deshalb unter Bezugnahme auf § 25 des erwähnten Wahlreglements hierdurch angewiesen, die Wahlprotokolle mit sämmtlichen dazu gehörigen Schriftstücken (Wählerliste, Gegenliste, ungiltig erklärte Stimmzettel) mit thunlichster Beschleunigung und wenn irgend möglich sofort nach der Wahl an mich abzusenden, jedenfalls aber dafür besorgt zu sein, daß dieselben spätestens am Abende des 22. Februar ds. Js. in meine Hände gelangen, widrigenfalls die gedachten Protokolle aus Rosten -er Herren Wahlvorsteher von hier aus durch Eilboten ab geholt werden würden. Dresden-Altstadt, am 10. Februar 1890. Der für die Neichstagswahl im 6. Sachs. Wahlkreise ernannte Königl. Commissar. Idr Amtshauptmann. Bekanntmachung, die Neichstagswahl betreffend. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Neichstagswahl der 20. Februar dieses Jahres festgesetzt worden ist, so wird nach § 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hiermit bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke hierselbst als Stellvertreter desselben ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, den 2». Februar dieses Jahres in der Zeit von so Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags in dem zum Wahllokal bestimmten Rathssitzungszimmer, Rathhaus 1 Treppe hier, persönlich zu erscheinen und die Stiinmabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf § 19 des Wahlreglr- mentS aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungültig sind 1 ., Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind; 2 ., Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3 ., Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu crkenen ist; 4 ., Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und 5 ., Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Wilsdruff, am 6. Februar 1890. Der Bürgermeister. Ficker —_ Mittwoch, den 1Y. -s. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitz««g. Wilsdruff, am 17. Februar 1890. Der Stadtgemeinderat h. Kicker, Brgmstr.