Volltext Seite (XML)
WrM, Wo, Äedeckh« M die KiMiden. Amtsblatt Kr di« Lgt VmisbauvimaniMast zu Weißen, das Kal- Wmtsgericht und de» Kiadtratb zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. _ Nr. 8. Dienstag, den 28. Jannar 18S». Erlaß an die Gemeindebehörden und die Borstände der Krankenkassen und Gemeindekrankenversicherungen, die JnvalidiLäts- und Altersversicherung betreffend. Den Herren Bürgermeistern VS» Wilsdruff und Siebenlehn, sowie den Herren Gemeindeverständen und Gutsvsr- sichern des hiesigen Verwaltungsbezirkes wird in nächster Zeit je ein Druckexemplar der Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezember vorigen Jahres, die zur Erlangung von Invaliden- oder Altersrente während der Uebergangszeit nach dem Inkrafttreten des Reichs gesetzes vom 22. Juni 1889 erforderlichen Nachweise betr., nebst je einem Exemplare der in dieser Bekanntmachung erwähnten Formulare (für Arbeitsbescheinigungen) und L (für Krankheitsbescheinigungen) unter Kreuzband zugehen; in gleicher Weise werden die Vorstände der der Königlichen Amtshauptmannschaft unterstellten Gemein-ekrankenverficherunge», Betriebs-, Innungs« und eingeschriebenen Hülfr-Rassen je ein Druckexemplar der Bekanntmachung und des Formulares L erhalten. Indem man die genannten Gemeindebehörden und Kassenvorstände hierauf noch besonders aufmerksam macht, wird denselben die genaue Beob achtung der in jener Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften mit dem Bemerken eingeschärft, daß in Gemäßheit des Schlußsatzes der Bekanntmachung zugleich für thunlichste Verbreitung der Kenntniß dieser Vorschriften zu sorgen ist. Hierbei wird den Gemeindebehörden anordnungsgemäß empfohlen, außer dem eigenen Bedürfe sich eine entsprechende weitere Anzahl der For mulare zu dem Zwecke zu besorgen, daß dieselben auf Verlangen und gegen Erstattung der Bezugskosten an die Arbeitgeber abgegeben werden können. Die Anschaffung der Formulare ö liegt den Gemeindebehörden und den Krankenkassen ob und sind von den Letzteren die Kosten als Ver waltungsaufwand zu übertragen. Meißen, am 23. Januar 1890. Königliche Amtsbauptmannschuft. v. «Kirchbach. — G esucht wird von dem unterzeichneten K. Amtsgerichte zum alsbaldigen Antritt ein Lshncspist. Nur junge Menschen mit hübscher Handschrift und guten Zeugnissen mögen sich bis zum 15. Februar d. Js. darum bewerben. Wilsdruff, am 25. Januar 1890. Das Königliche Amtsgericht daselbst. Idi ffzrtiizxloH. Ä nct iH — — Kommenden Freitag, den 51. Januar d. I., Vormittags von 10 Uhr an, gelangen im hiesigen K. Amtsgerichte verschiedene, zum Theil schon getragene Kleidungsstücke, als: 6 Winterüberzieher, 1 Sommerüberzieher, Kindecanzüge, Hemden u. d. m. gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 27. Januar 1890. Matthes, Gerichtsvollz. d. K. Amtsgerichts. Bekanntmachung. In der Zeit vom 1. bis spätestens den 15. Februar ds. I. ist der 1. Termin Grundsteuer, nach 2 Pf. für die Einheit, der 1. Termin städtische Anlage, nach Maßgabe des ausgestellten Catastcrs, und der 1. Termin Hundesteuer, gegen Entnahme der Marken, an die Stadtkämmerei abzuentrichten. Hierbei werden alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche noch mit Anlagen, Schulgeld und sonstigen Gefällen sich in Rückstand befinden, gemahnt, dieselben bei Vermeidung von Weiterungen nunmehr unverzüglich an vorbezeichneter Kassenstelle abzuführen. Wilsdruff, am 27. Januar 1890. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Donnerstag, den SO. ds. MtS., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgememderathssitzung. Wilsdruff, am 27. Januar 1890. Der Stadtg emeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Die Anmeldung -er Ostern -. I. schulpflichtig werdenden Rin-er, welche durch die Eltern oder sonst Erziehungs pflichtige selbst, keineswegs aber durch Rinder zu erfolgen hat, nimmt der Unterzeichnete in seiner Expedition (Zimmer No. 9) entgegen und zwar Mittwoch, den 5. Februar, nachm. von 1—4 Uhr. Schulpflichtig sind alle Kinder, welche bis Ostern das 6. Lebensjahr erfüllt, schulberechtigt nur diejenigen, welche bis mit 30. Juni dieses 6. Jahr vollendet haben. Später geborene Rinder finden unter keinen Umstände» Ausnahme. Beider Anmeldung sind beizubringen: 1 ., das Tauszeugnis (der nicht in hiesiger Parochie geborenen Kinder); 2 ., -er Impfschein. Gleichzeitig ist die nähere Angabe der Religion, bez. Confession, zu machen, auch die Erklärung abzugeben, in welche Bürgerschule da- betr. Kind ausgenommen werden soll. Der Tag der Aufnahme wird später bekannt gegeben. Wilsdruff, den 24. Januar 1890. Der Dir. der stndt. Schulen. E. Gerhar-t. Tagesgeschichte. Am heutigen Montage vollendet unser verehrter und geliebter Kaiser Wijlhelm II. sein 31. Lebensjahr. Mit freudigem Stolze richtet das ganze deutsche Volk seine Blicke auf ihn, den jugendkräftigen, zielbewußten Monarchen, und bringt ihm aus treuem Herzen sein« innigsten Glück wünsche dar. Ist er doch in den anderthalb Jahren, daß er seines kai serlichen Amtes waltet, allezeit redlich bemüht gewesen, das Gelöbniß ein zulösen, welches er bei der Uebernahme des Regimentes vor Gott abgelegt hat: „nach dem Beispiel seiner Väter seinem Volke ein gerechter und milder Fürst zu sein, Frömmigkeit und Gottesfurcht zu Pflegen, den Frieden zu