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ThmM, Achen, Meckhn md die Umgegenden. Imlsölnll für die Agl. AmLshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. No. 33 Sonnabend, den 21. März LM6 und und 1. 2. 3. a. 6. s. k. c. Endlich 5 werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch Hierans ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Trnppentheils erwächst. (8 63 Punkt 8 der Wehrordnung.) daß die zn einer 4jährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichtenden Mannschaften, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, nach 8 12 Ziffer 2 der Wehrordnung außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch Befreiung von den jährlichen Hebungen genießen; und daß endlich diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, hierüber eine Einwilligungserklärung des Vaters bez. des Vormundes womöglich schon im Musternngstermine beizubringen haben. Bekanntmachung, das Mustemngsgeschäft im Aushebungsbezirke Rosien betreffend Das diesjährige Musterungsgeschäft ini Aushebungsbezirke Nossen wird in der nachstehend bemerkten Weise stattfinden: Dienstag, den 24. März 1896 von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch, sowie aus sämmtlichen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Lommatzsch im Schieszhause zu Lommatzsch; Mittwoch, den 25. März 1896 von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhaiu, Blankenstein, Bnrkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf und Herzogswalde im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militärpflichtigen krankheitshalber unthnnlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. (8 62 Pkt. 4 der Wehrordnung.) Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der Loosungsberechtigteu ist srsigestsUt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission loosen wird. Die Herren Gemcindsvsrstänüe und von Seiten der Stadträthe und bez. Stadtgemeinderäthc je ein Rathsm-tgtied bez. Beamter der Behörde haben zu de- Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftsertheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Zugleich Druck und Aerlaa von Mackin Berner « «nr o». Sted«»' Ferner werden die Militärpflichtigen noch besonders darauf hingewiesen, daß alle etwa wegen häuslicher B-rhättnisse oder sonst anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginn der Musterung uns spätestens in. Musterungstermine selbst unter Beifügung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz-Kommission in dem Musternngstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den dienstthuenden Militärarzt vorzustellen, äst dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bczirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die be hauptete Arbeits- uud Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen; daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Hormular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; daß auf alle Zurückstellungsanträge, welche erst nach beendigter Musterung eingereicht werden, von der Königlichen O^er-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Bestimmung von 8 63 Punkt 7 Absatz 2 der Wehrordnung nnr dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte eingetreten ist; ..... daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Erfatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der König- —„ Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der König lichen Ober-Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Rekrutirungsbehörde gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober- Ersatz-Kommission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zu»» äs. August der Königlichen Ober-Rekrutirungsbehörde mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben uöthig erscheinen lassen,, an das zn erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu thun haben; daß, wer an Epilepsie zu leide« behauptet auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeuge» hierfür zu stelle» oder ei» Zeugmß des Bezirksarztes beizubringe» hat. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Sonnabend' den 28. März 1896 von Vormittags 9',. Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Nossen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzfcha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Lefchen, Lüttewitz, Malitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinne- ivitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saußlitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Mo -tag, Seu 39. März 1896 Vormittags 9'/- Uhr toosnngstermin für den gesammten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthofe „zum Deutschen Hans" in Noff-n. Sämmtliche in dem Aushebnngsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1876/96, ingleichen die Znrückgestellten früherer Altenklassen einschließlich der bei de« früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt Solche, über deren Militärverhältniß noch »richt cntgiUtig entschieden worden ist, oder, welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in § 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874, verbunden mit 8 26 Punkt 7 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 angedrohten Strafen und sonstige Nachtheile in den vorgedachten Muster- ungsterminen pünktlich und zwar in Lommatzsch und Wilsdruff s r ü h 8 U h r, in Neffen f r ü h 8' r U h r werden die Ortsbehörden auch ans die nach 8 62 der Wehrordnun g ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militär pflichtigen zu sorgen, sowie darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter b gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebniß eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, nnd Last eine b.osze Beglandiguna anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht aurreicht. , am 6. Februar 1896. Der Civttvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Anshebnngsbezirks Nossen. von Soknoolvn, Donnerstag, den 26. März 1896 von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff: Hühndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschonbcrg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrs- dorf, Roitzsch, Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adisr" in Wilsdruff; Kreitag, den 27. März 1896 von Vormittags 9 ft- Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Bssien uud S-ebsnlehn und aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf und Choren-Toppschädel im Gasthofe „znm Deutschen Haus" in Nossen