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Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. AmtsölatL für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 37. Freitag den 10. Mai 1872. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Lokalitäten bleibt das hiesige Königl. Gerichtsamt Sonnabend, den 11. Mai d. Js., geschlossen. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 7. Mai 1872. Leonhardi. »r Bekanntmachung. Herr Wilhelm Krippenstapel in Wilsdruff beabsichtigt, von seinem unter Nr. 165 5. des Brandversicherungs- Catasters für Wilsdruff gelegenen Trockenschuppen 3„ Meter entfernt, einen neuen Trockcnschuppen zu errichten. In Gemäßheit ß 26 des Gewerbe-Gesetzes vom 15. October 1861 macht man dies mit der Aufforderung bekannt, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 4 Wochen und längstens bis zum 11. Juni 1872 allhier anzubringen. Wilsdruff, am 8. Mai 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Leonhardi. Künftigen 14. Mai 1872 sollen im hiesigen Gerichtsamtsgebäude verschiedene Gegenstände als: Tische, Stühle, Kleidungsstücke, mehrere Betten, Wäsche und andere Gegenstände an den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. , Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am ?. Mai is?L Leonhardi. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 28. März 1872 und der Ausführungsverordnung dazu soll die Naturaleinquar tierung an Offizieren, Militärbeamten, Mannschaften und Pferden, welche in der Zeit vo.m 16. Juli 18/0 bis zur völligen Demobilisirung der einzelnen Truppentheile stattgefunden hat, aus der Staatskasse nach gewissen Sätzen vergütet werden, zu welchem Behuse alle auf Grund dieses Gesetzes zu erhebenden Ansprüche, bei Verlust derselben, spätestens bis zum 16. Juni 1872 bei der Obrigkeit anzumelden sind. Indem dies hierdurch bekannt gemacht wird, werden zugleich die hiesigen Quartiergeber hierdurch aufgefordert, die Ansprüche auf Entschädigung für die in der vorbemerkten Zeit gehabte Naturaleinquartierung unter Vorzeigung der be treffenden Q.uartierbillets im Laufe der nächsten Woche während der Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr in der Nathsexpedition hier zur Vergütung anzumelden. Rath zu Wilsdruff, «>« s. Mm 1872. Kretzschmar. Das diesjährige 6te Stück des Gesetz- und Veordnungsblattes für das Königreich Sachsen — letzte Absendung mn 6. Mai 1872 — enthält: No. 36. Bekanntmachung, den zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und den beiden Fürstlich Reußischen Regierungen älterer und jüngerer Linie über die Anlegung nachgedachter Eisenbahn abgeschlossenen Staalsvertrag vom 19. De- cember vorigen Jahres, betreffend; vom 20. März 1872. No. 37. Decret, wegen Concessionirung der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahngesellschaft; vom 20. März 1872. No. 38. Verordnung, die Abtretung von Grundcigenthum zu Erbauung der nachgedachten Eisenbahn betreffend; vom 20. März 1872. No. 39. Verordnung, die Aufbewahrung, die Handhabung und den Transport des Nitroglycerins und der Nitroglycerinpräparate betreffend; vom 30. Mürz 1872. No. 40. Gesetz, die Reorganisation des Landesculturraths betreffend; vom 9. April 1872. No. 41. Verordnung, zu Ausführung des Gesetzes vom 9. April 1872 die Reorganisation des Landesculturraths betreffend; vom 15. April 1872. No. 42. Gesetz, die Abänderung einiger gesetzlicher Bestimmungen über die Pensionen der Staatsdienir und ihrer Hinterlassenen betreffend; vom 9. April 1872. No. 43. Decret, wegen Bestätigung des Statuts der Seidauer Kinderbewahr- und Arbeitsschulanstalt; vom 10. April 1872.