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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, SieVenlel)» und die Umgegenden. Umtsökaii für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Dtadtrath daselbst. ^7 15. Dienstag den 21. Februar 1871. Bekanntmachung, Reichstagswahl betreffend. Nachdem durch allerhöchste Verordnung vom 23. Januar d. I. als Tag der Reichstagswahl der 3. März d. I. fest gesetzt worden ist, so wird nach § 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hierdurch bekannt gemacht, daß bei der be vorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet und das; für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Kaufmann Engelmann als Stellvertreter desselben Seiten des Stadtrathes hier ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirkes werden nun hierdurch geladen, Freitag den 3. März d. I. in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags in dem zum Wahllocal bestimmten Rathssessionszimmer persönlich zu erscheinen und die Stimmenabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf 8 19 des Wahlreglements aufmerksam gemacht, welcher bestimmt Ungültig sind: 1 ., Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind; 2 ., Stimmzettel, welche keinen, oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3 ., Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4 ., Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist; 5 ., Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Rath zu Wilsdruff, am 18. Februar 1871. G. Kretzschmar, Bürgermeister. Tagesgeschichte. Der Stern des Friedens taucht am Himmel auf, wenn auch noch von leichten Wolken umhüllt. General Chauzy hat im Kriegs- rathe in Paris die Fortsetzung des Krieges für eine reine Unmög lichkeit erklärt. Thiers Hal vertraulich, aber aufs Entschiedenste er klärt, Frankreich müsse Frieden machen, selbst um den Preis der Abtretung von Elsaß und Metz und er werde in der Nationalver sammlung mit allen Kräften dafür wirken. In der Nationalver sammlung wird seine Stimme sehr viel gelten. Die französische Nationalversammlung und der Frieden ist der Gegenstand eines längeren Artikels der offiziellen „Prov. - Corr.", den wir im Wesentlichen hier folen lassen wollen. Das Blatt schreibt, nachdem sie die Aufgaben der Nationalversammlung besprochen: „Frankreich ist sich selbst wiedergegeben", so verkündete am 4. September, beim Sturz des Kaiserlichen Regiments, die durch einen Volkshaufen eingesetzte republikanische Negierung; es war dabei vor ausgesetzt, daß die Nation demnächst berufen werden sollte, über ihre weiteren Geschicke selbü zu entscheiden. Diese selbstständige Entschei dung des französischen Volkes aber war seitdem stets auf's Neue von der Hand gewiesen und hinausgeseboben worden. Vergeblich hatte Graf BiSmark, welchem im Interesse der schließlichen Verständigung mit Frankreich daran liegen mußte, einer anerkannten und beglaubigten Negierung gegenüberzustehcu, bei allen Verhandlungen Gelegenheit und Anlaß geboten, die französiscbe Nation selbst zur Entscheidung über ihre Geschicke aufzurufen; immer wieder hatte die republikanische Negierung unter dein Vorwande der nationalen Vertheidigung ihre Willkürgewalt fortgesetzt, bis der Fall der Hauptstadt und dasUeber- maß der nationalen Zerrüttung endlich den deutschen Vorschlägen Gehör verschafften. Jetzt erst ist Frankreich in Wahrheit „sich selbst wicdergegeben": — der deutschen Politik hat eS die französische Nation zu danken, daß sie mit einer Freiheit und Selbstständigkeit, wie nie zuvor, über ihre innere Entwickelung beschließen kann. Unsere Negierung hat ihre Vorschläge freilich nicht im unmittel baren Hinblick auf die innereit Interessen Frankreichs gemacht; — für sie konnte und durfte nur die Herbeiführung der Entscheidung über Krieg und Frieden von unmittelbarem Gewicht sein, und nur hierauf ist in der Uebereinkunft von Versailles Bezug genommen. Und doch — wird unsere Regierung und mit ihr ganz Deutschland großen Werth auch darauf legen, daß durch den cingeschlagcnen Weg, durch die Berufung einer völlig frei gewählten Vertretung des französischen Volkes auch der Schein vermieden werde, als sollte bei der schließlichen Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Frankreich irgend eine Einmischung in die inneren Verhältnisse Frank reichs versucht werden. Als nach den FreiheilSkriegcn der erste Na poleon beseitigt und das Königshaus der Bourbonen wieder auf den Thron Frankreichs gesetzt war, ist der neu aufgerichteten Monarchie ebenso wie dem Weltfrieden nichts Anderes so gefährlich geworden, als das demüthigendc Bewußtsein Frankreichs, daß seine Regierung ihm gleichsam von den Feinden ansgedrnngcn worden sei. Die Ne gierung unseres Kaisers hat es sorglich vermieden, jetzt in denselben Fehler zu verfallen, der damals begangen worden war. So schwierig auch die Lage gegenüber der augenblicklichen Negierung Frankreichs war, welche bis dahin keinerlei Rechtsanspruch besaß, über Frank reichs Geschicke zu verfügen, so hat unsere Regierung doch jede Ver suchung znrückgewiesen, ihrerseits zum Zwecke des Friedensschlusses eine andere Macht und Autorität anznerkennen und äufzurichtcn, als den frei und selbstständig kundzugebenden Willen Frankreichs. Vollends wird es Frankreich unbedingt überlasten sein, über die Form seiner künftigen Negierung und Verfassung unuinschränkt zu entscheiden. Uns kümmert nur die Art, wie die neu gewählte Nationalvertretung ihre erste und unmittelbarste Ausgabe, die Ent scheidung über Krieg und Frieden, zu erfüllen gedenkt. Je mehr die Versammlung erkennt, daß jedes Zögern, jedes Schwanken nur neues, noch schwereres Verhängniß über Frankreich herbeiführen müßten, desto mehr wird sie ihren Patriotismus durch die baldige Annahme der Bcdingungem bethüligcn, welche von Deutschland mit dem Be wußtsein seines guten Rechtes, zugleich aber mit schonendster Mäßig ung gestellt werden." Die „B. B.-Z." enthält Folgendes: In mehreren Blättern sind Mittheilungen über die Verluste der norddeutschen Armee im gegen wärtigen Kriege gemacht worden, welche nur annähernd richtig sind. Die bisher veröffentlichten 193 Listen umfassen die 12 norddeutschen Armee-EorpS nach der Friedensformation und die badische Division und constaliren an Todien: 2 Generale, 72 Stabsoffiziere, 791 Hanplteute und Lieutnants, 240 Feldwebel, Viec-Feldwebel, Wacht meister, Vice-Wacblmeister, Stabs-Trompeter, Fähnriche, 1275 Ser geanten, Unter-Offiziere, Trompeter, Hautboisten, Ober-Jäger, 11,567 Gefreite, Spiellente und Gemeine, 1 Geistlicher und 16 Aerzte re. Summa 865 Offiziere und 13,099 Mann (nicht 977 Offiziere und 12,865 Mann). An Verwundeten: 14 Generale, 192 Stabs-Offiziere 2674 Subalternosfizicre, 997 Feldwebel, 5681 Unter-Offiziere, 57,832 Gefreite w., 2 Geistliche, I Roßarzt, 1 Büchsenmacher, 107 Aerzte