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Woä)-«bla" Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. A IN l 8 ülutt für das Königl. Derichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. /reitao, den 9. Septemöer l864. Z6. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. Bon dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljabrgang beträgt lv Ngr. und ist'jedesmal v o r a ns zu b ez ah l en. Sämmtliche König!. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl ,in der Redaktion», als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen »forligc Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, mit großem Dankt angenommen, nach Befinden honorirt. Die Redaktion. Bekanntmachung, die Zulassung von Tackpappe und Holzcementbedachung als Surrogat harter Dachung betr. Unter Bezugnahme auf §. 3 der Verordnung, das Abdecken von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz betr., vom .9. September 1859 (Gesetz« und Verordnungsblatt desselben Jahres 15. Stück S. 321) wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Dachpappe und Holzcementbedachung aus der Fabrik dcS Inhabers einer Baumaterialien-Handlung, Mox Bruck in Breslau, und zwar die Cementbedachung, wie solche in der anher vorgelegten, einer jeden Lieferung in einem Exemplare beizugebenden, Anweisung beschrieben ist, auf Grund Der angestellten Untersuchung und vorgenommenen Breunversuche unter den in der Verordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und vorbehält lich des jederzeitigen Widerrufs als Surrogat der harten Dachung anzuerkennen gewesen ist. Dresden, am 30. August 1864. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschütter. Schmiedel. ü m sch a u. In den Wiener Friedensverbandlungen ist eine Stockung cingetretcn, wie man sagt, in Folge der Schwierigkeiten, welche die Finanzfrage daibietet. Im Präliminarfrieden halten die Vor mächte das Interesse der Herzogthümer in diesem Puncte sehr schlecht gewahrt. Indem den letzteren außer einem verhältnißmäßigen 'Antheil an der dä nischen Schuld, wie diese im vorigen Herbste be standen hatte, auch noch der Essatz sämmtlicher österreichischer und preußischer Kriegskosten aufge- bürdet ward, verfuhr man mit ihnen weit härter, als mit Dänemark selbst, ja, insofern man ihnen solche Verpflichtungen auferlcgte, ohne sie auch nur zu fragen, erschien diese enorme Belastung im Lichle einer ganz rechtlosen Gelderprcssung. Denn wie konnte König Christian, welcher erstens niemals der rechtmäßige Gebieter der Herzogthümer gewesen war, und auch wenn er es bis zum Frieden gewesen wäre, doch jedenfalls mit dem Frieden es zu sein aufhörte, durch denselben Vertrag, wodurch ec auf diese Länder verzichtete, dieselben zu Leistungen an die Großmächte verpflichten, die ihnen sonst nicht abgelegen haben würden und für welche die Groß mächte sich lediglich an ihn zu hätten hatten? In zwischen scheinen die Großmächte selbst darauf auf merksam geworden zu sein, daß sie den Herzog- thümcrn zu viel aufgebürdet haben, und nun treten sic, um die Last zu vermindern, mit der Forderung auf, die letzteren müßten auch an dem dänischen Aktivvermögen einen verhältnißmäßigen Theil er halten. Hiergegen remonstrirt Dänemark auf's Heftigste, und darin scheint die Ursache der Unter brechung der Verhandlungen zu liegen. Ein Aus weg wird wohl noch gefunden werken. Ein zweiter Streitpunct kann aus der Absicht der Danen entstehen, Bürgschaften gegen die Un-