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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebenlehu und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königl. Ocrichtsamt Wilsdruff und den Itadtrath daselbst. Zwanzigster Jahrgang. Freitag, den 13. ÄMt l860. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. 15. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljabrgang beträgt lv Ngr. Sämmrliche König!. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl in der R edaclion,-als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittag, in Tharaud und Nossen aber bis längstens Mittwoch Nachmittag erbeten. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. Die Ncdaction. Verordnung des MMeriums des Innern, die Rinderpest in Böhmen betreffend. Die neuesten amtlichen Nachrichten über den dermaligen Stand der Rinderpest in Böhmen lassen es im Interesse des Grenzverkehrs thunlich erscheinen, die, zu Sicherung des Inlandes gegen die Einschleppung der Seuche Lurch die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 27. December »origen, r. und 25. Januar und i4. Februar diese» Jahres getroffenen Maßregeln in mehreren Bez'ehunge» zu mildern. Zu dem Ende wird hierdurch verordnet, wie folgt: Das Verbot der Einfuhr von rohen Häuten, Hornern, Klauen, Haaren, Talg von Hornvieh, von Knochen aller Art, von Schasvleh, Ziegen und Schweinen, von Fleisch und sonstigen Theilen, sowie von Abfällen aller Art von den gevannen Viehgallungen, ingleichen von Heu und Stroh wird für den ganzen Bereich der Sächsisch-Böhmischen Landcsgrenze, mit alleiniger Ausnahme der auf der Dresden-Prager und aus der Zütau-Ncichenbrrger Eisenbahn zu vermittelnden Einfuhr, rücksichtlich deren es bis auf Weiteres bei den bisherigen Anordnungen bewendet, hierdurch aufgehoben. Dagegen hat es bei dem Verbote der Einfuhr von lebendem Hornvieh aus Böhmen nach Sachsen, der jedoch dte lleberführung von zum Vorspann benußten Rindern nicht weiter beizuzählen ist, entlang des ganzen Sächsisch-Böhmischen Erenztractes vor der Hand noch sein Bewenden. Die bisher ebenfalls verboten gewesene Ausfuhr von lebendem Hornvieh aller Art aus Sachsen nach Böhmen wird für den ganzen Bereich der Grenze wieder sreigcgeben. Dresden, am 3. April 1880. Ministerium des Innern. Frhr. von Beust. Schmiedel. Umschau. Dem „Dr. I." wird aus Grünhain mit- getheilt, daß daselbst und in der dortigen Gegend seit längerer Zeit falsche -Thaler stücke preu ßischen Gepräges aus den Jahren 1771. bis 1775 und 1801 coursirt, ohne daß es bisher gelungen wäre, dem der Entstehung derselben zu Grunde liegenden Verbrechen auf die Spur zu kommen. In voriger Woche jedoch ist die Ehefrau des dor tigen Stadtmusicus Hübner infolge der Veraus gabung von 11 Stück derartigen Falsisicaten an einem Tage in Annaberg angehaltcn und zur Hast gebracht worden. Die nach Verhaftung ihres Ehemannes und Sohnes in Grünbain sowie ihres Schwagers in Beierfeld in den Behausungen Bei der vorgefundenen, auf die Verübung von Münz verbrechen deutenden Gegenstände geben der Hoff nung Raum, daß das gewiß schon lange gepflogene verbrecherische Treiben werde enthüllt werden. — Aus der Maschinen- und Werkzeugfabrik von Braun in Reichenbach i. V. ist eine paten tirte Kröner'sche Fahrmaschine in Dresden ange kommen, mit welcher täglich Nachmittags im königl.