Volltext Seite (XML)
Wochenblatt - für I Wilsdruff, Tharandt, Rossen, SLebenlehn und die Umgegenden. - Amtsblatt — für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Köuigl. Gcrichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Ibe . . Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnscratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. _ Nr. W. Dienstag, den 14. November 1876. Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschaftcn, Stadträthe, Bürgermeister und Gemcindcvorstände, die Wahlen zum Reichstage betr. czer Nach einer Mittheilung des Reichskanzlcramtes ist es die Absicht, die Neuwahlen für den Reichstag unmittelbar nach dem Ab- ben laufe der gegenwärtigen Ligislaturperiode bewirken zu kaffen. n. Die Gemcindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirle Städteordnung gilt, di« Stadt ¬ räthe, in den Städten, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister, und für das Platte Land die Amtshauvtmannschaften zu betrachten sind — werden daher hierdurch angewiesen, unter Beachtung der im Wahlgesetze für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1869 (Bundes-Gesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flg) und in dem zu Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Regle ment vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg ) enthaltenen Bestimmungen, ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke — die in ZZ 6, 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben dte Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstäude in Gemäßheit Z 8 des Wahlgesetzes und Z 1 des Regle ments die Wählerlisten aufzustcllen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke eiuzutheileu sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen, und es sind daher die Gemeindevorstande von der Amtshauptmannschast wegen der geschehenen Bezirkseiu- theilnng rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. ! Dis Aufstellung der Wahllisten ist dergestalt zu beschleunigen, daß der Beginn der Auslegung derselben (Z 2 des Reglements) in .—- der ersten Woche des Monats December erfolgen kann. Der Dag, an welchem die Auslegung beginnt, wird durch besondere Verordnung festgesetzt werden. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden "Wahl für die über die Abgab- der Stimmen aufzunebmenden Protokolle sowie für die ! Gegenlisten gedruckte Formulare vertheilt werden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Gemcindeobrigkeiten über die Anzahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahlbezirke und der hiernach erforderlichen Protocoll- und Gegenlistenformulare entgegenzusehen. Dresden, den 8. November 1876. Ministerium -eS Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwcrg. Bekanntmachung. t Die in den tzß 2 und 3 des Straßenpolizeiregulativs für hiesige Stadt enthaltenen Bestimmungen, daß zur Winterszeit jeder Hausbesitzer 1., seiner Hausfronte entlang den Schnee in einer Breite von mindestens 2 Ellen zu beseitigen und bei eintretender Glätte in gleicher Breite Sand oder Asche zu streuen und - 2., bei eintretendem Thauwetter binnen 24 Stunden, vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz sowie'das an dasselbe angrenzende Gassengerinne von Schnee und Eis zu reinigen und Letztere von der II Gasse hinwegzuschaffcn hat, IS werden andurch in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach f? Z 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit H 366 pct. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. ' Wilsdruff, am 13. November 1876. , Der Stadlgemeinderath. I» Ficker. 'eisen on 5 u er- e uns 'tutter denen estätte zeben- Tagesgeschichte. In Berlin schwankt noch die Waage, auf welcher die Gründe für und wider die Beschickung der Pariser Ausstellung gewogen werden. Auf jeder der beiden Schalen liegen gewichtige Gründe. Fürst Hohen lohe, unser Botschafter in Paris, der jetzt im Reichstage seiner Pflicht als Abgeordneter uachkommt, soll entschieden für die Beschickung sein und dem Kaiser seine Gründe in besonderer Audienz vorgetragcn haben. Wir meinen, die deutsche Industrie solle nur bann nach Paris marschiren, wenn sie sicher ist, so siegreich oder doch ehrenvoll herauszugeheu wie das deutsche Heer 1871. Nachstehender Artikel Berliner Blätter dürfte geeignet sein, die deutschen Protektoren der Beschickung ver Pariser Ausstellung etwas abzukühlen: In welcher Weise der Deutschenhaß bei einem Theil der kunstgebildeten Bevölkerung von Paris sich offenbart, ist dieser Tage durch die bekannten Vorgänge genügend illustrirt worden. Von welchen Gefühlen man aber auch in dortigen industriellen Kreisen beseelt ist, ergiebt nachstehende Mittheilnng. Die Berliner Firma Brand u. Nawrocki hatte einen eigcnthümlich und neuconstruirten Frisir- stuhl vom Erfinder erworben und ein Exemplar der Erfindung an den Besitzer eines großen Pariser Frisirsalvns geschickt, mit dem An stellen, davon Gebrauch zu machen. Als Antwort auf diese Offerte hat die genannte Frima nun cin Schreiben erhalten, das in wort getreuer Uebersctzung lautet wie folgt: „Meine Herren! Sic müssen jedes Gefühl von Würde und Schamhaftigkeit entbehren, um als Preußen die Frechheit zu besitzen, uns ein Product Ihrer Industrie anzubielcn. Setzen Sie denn voraus, baß man in Frankreich so leicht vergißt und daß man sich nicht mehr erinnert aller jener Aus schreitungen der verschiedensten Art, deren sich Ihre Landsleute und Sie selbst vielleicht schuldig gemacht haben? Wissen Sie denn, daß jedes patriotische Herz in Frankreich nichts mehr haßt und verachtet als den Namen „Preuße"? Wissen Sie nicht, daß diese Preußen ge raubt und geplündert, Weiber und Kinder geschändet und grtödtet haben in allen Städten und Dörfern, wohin sie gedrungen sind? Im Namen der Corporation, deren einflußreichstes Mitglied ich bin, schleudere ich mit der Verachtung, welche Sie verdienen, Ihr Aner bieten eines Geschäftes zurück und sage Ihnen, daß ich mit allen meinen Kräften bemüht sein werde, meine Landsleute zu gleichen An sichten zu bekehren." — Zu bedauern ist hierbei zunächst nur, daß nicht auch der Name des Briefstellers hinzugesügt ist. Ein Grund zur Rücksichtnahme liegt doch gewiß nicht vor, und würde, wenn der Name genannt würde, möglicherweise der eine oder der andere der künftigen deutschen Aussteller auf der Weltausstellung dadurch go- warnt sein, sich dem Messer oder der Schcere des einflußreichen Cor- porationsmitgliedes anzuvcrlrauen.