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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Mmtsötatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 44. Freitag, den 9. Juni 1876. Bekanntmachung, die Wahl eines außerordentlichen Mitgliedes des Landes-Medizinal-Collegiums betreffend. Durch den Tod des Herrn Professor vr. Herrmann Eberhard ILioktor- ist die Stelle eines außerordentlichen Mit gliedes des Landes Medizinal-Collegiums, sowie bez. des Vorstandes des ärztlichen «KreiSauSschuffeS erledigt und daher eine Neuwahl erforderlich. Unter Hinweis auf das Regulativ vom 29. Mai 1872 werden daher alle Mitglieder deS ärztlichen «KreiSvereinS im Regierungsbezirke Dresden aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligen und dabei die gesetzlich bestimmten Formalitäten genau zu beachten. Die Stimmzettel sind von den Abstimmenden eigenhändig zu schreiben und entweder mit Vor- und Zunamen unterzeichnet oder auf der Adresse eines geschlossenen Couverts mit der Angabe „Wahlzettel des U. zu dl. X." versehen bis spätestens Donnerstag, den 6. Juli 1876, Nachmittags 2 Uhr, portofrei an die Kanzlei der ^königlichen «KreiShauhtmannfchaft Dresden einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termines eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Dresden, am 1 Juni 1876. Der Illit der Leitung der Wahl beauftragte Medizinalbeisitzer der Königlichen Kreishauptmannschaft: Z>^. V. Hr-clissss. Der Handarbeiter Hoi-msmi ZLi-6t.2isok.rns.r- von hier hat sich auf eine wider ihn erstattete Anzeige zu verantworten. Da sein dcrmaliger Aufenthalt unbekannt, so wird derselbe hiermit öffentlich vorgeladen, binnen 4 Wochen und spätestens am 20. Juli 1876 an unterzeichneter Amtsstelle behufs seiner Vernehmung sich zu gcstellen. Alle Criminal- und Polizeibehörden ersucht man, den p. Kretzschmar im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und anher zu weisen, den Erfolg aber kurz anher zu notificiren. König!. Gertchtsamt Wilsdruff, am 2. Ium 1876. vr. Gangloff. CvneuEröffnüngl Zu dem Vermögen des Bauunternehmers Friedrich August Rößler früher in Wildberg, jetzt in Dresden ist vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 3. Juli 187« ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 9. September 1878 Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepfleg- ung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und überGebahr- fing mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich eben so gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 11. Oktober 1876, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anber'aumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mark —„ Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Wilsdruff, am 3. Juni 1876. Das Königliche Gerichtsamt. vr. Gangloff. ,