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Amts Statt für -ie Königliche Amtshauptmannschafi Meißen, für -as Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königliche Iorstrentamt zu Tharandt. Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614. InserssonSpreis pfg. für dir s-gespattene Korpuszeile oder deren Raum, Lokaipreis Pfg., Reklamen pfg., alles Mi! oV, Teuerungszuschlag. Zeilraub und tabellarischer Sah mii 5V"/» Ausschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen enisprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden! die Spaltzeile ho pfg. bez. Pfg. / Nachwelsungs- und Offertengebühr ro bez ZV Pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 41 llhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend sMk., für die Possauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte Platzvorschrist 25"/, Ausschlag ohile Rabatt. / Sie Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigleit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, 'falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Wochenblatt für Wilsdruff und Llmgegend. Erscheint seit dem Jahre ^844. Vas »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, «bends S llhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung von »er Druckerei wöchentlich A> Pfg., monatlich 70 Pfg., vierteljährlich 2,10 Mk.; durch unsere Austräger zugeiragen monatlich 80 pfg., vierteljährlich r,40 Ms; bei den deusschen Postanstalten vierteljährlich 2,40 Ml. ohne Zustellungsgebühr. Aste Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent In den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem ilmfange. oder nicht erscheint. / Einzel verkaufspreis der Nummer 10 pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schrtstleitung oder die Geschäftsstelle. / stnonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin GW. 48. Nr. 126. Sonntag den 2. Ium 1918 77. Jahrg. Amtlicher Teil. die preis: 0,54 0,28 Süße Kirschen Preß-, Brenn- und Marmelade-Kirschen preis: je Pfd. 0,62 M. 0,35 „ eingeführt wird. Dresden, am 30. Mai 1918. 905 II 8 VIII n. Ministerium des Innern. Nr. 957 11 8 VM Ministerin« des Inner«. aus Grund von Lieferungsverträgen gelieferten Waren: sie treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542 k 11 8 V111 a vom 12. April 1918 veröffentlichten Richt preise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. 111. Vom 2. Juni 1918 ab treten die mit den Ministerialverordnungen Nr. 826 11 8 VI1I L vom 14. Mai 1918 und Nr. 867 11 8 V111 a vom 23. Mai 1918 festgesetzten Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreise außer Kraft. IV. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen preis: 0,40 0,20 Inkraftsetzung der Verordnung über die Erdbeerernte 1918. Die Verordnung des Ministeriums des Innern über die Erdbeerernle 1918 — Nr. 678 11 8 V11I — vom 24. April 1918 (Nr. 98 der Sächs. Staatszeitung vom 29. April d. I.) tritt am 3. Juni 1918 in Kraft. Dresden, am 29. Mai 1918. rr». Höchstpreise für Frühgemüse. I. Mit Wirkung vom 2. Juni 1918 ab werden die folgenden Erzeuger-, Groß handels- und Kleinhandelshöchstpreise festgesetzt: Höchstpreise für Kirschen. I. Für Kirschen werden folgende Höchstpreise festgesetzt: > Erzeuger- Großhandels- Kleinhandels- 11. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für Erzeuger preis: Großhandels preis: Kleinhandels preis: 1. Spargel a) unsortiert —.45 —.65 —.85 M. je Pfd d) sortiert 1 (etwa 15 Stangen auf las Pfund, Stangenlänge bis 22 cm) —.70 -.90 1-10 ,, „ „ c) sortiert 11 und 111 (etwa 22 Stangen auf das Pfund) —.45 —.65 .85 „ „ „ ck) Suppenspargel —.20 —.28 —35 „ „ „ 2. Rhabarber —.15 —.18 -.25 „ „ „ 3. Spinat —.20 —.26 24 4. Erbsen > Schoten) —.40 —.50 -.65 '' I I 5. Kohlrabi (mit Herzblättern) —.35 —.42 —-55 „ „ , II. Die Erzeugerhöchstpreise treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung vom 8. Mai 1918—Nr. 762a II 8 VIII—(Nr. 107 der Sächs. Staatszeitung) veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die sestgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) mit den dazu er gangenen Abänderungsoerordnungen. III. Die Preise gellen für das Gebiet des Königreichs Sachsen. IV. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 29. Mai 1918. 950 II 8 VIII. Ministerium des Innern. Höchstpreise sür Erdbeeren und Stachelbeeren. I. Mit Wirkung vom 3. Juni 1918 ab werden folgende Höchstpreise festgesetzt: II. Erzeuger ¬ Großhandels ¬ Kleinhandels ¬ preis: preis: preis: je Pfd. Erdbeeren 1,00 1,30 145 M. Weinbergserdbeeren 2,00 2,45 2. 0 Stachelbeeren (reif und unreif) 0,40 0,50 060 Dis Erzeugerhöchstpreise treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung vom 8. Mai 1918 — Nr. 762 a 11 8 V1I1 — (Nr. 107 der Sächs. Staatszeitung) ver öffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandels preise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsoerordnungen. III. Die Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebier des Königreichs Sachsen ein geführt wird. IV. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 29. Mai 1918 951 11 8 VH1. Ministerium des Innern. Freiwillige Ablieferung von Männer anzügen zu Gunsten der Heimarmee. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbands von 22.5 18 (Wilsdr. Tagebl. v. 25 5. 18.) geben wir bekannt, daß von Montag den 3. Juni ab die neu eingerichtete Annahmestelle für die Anzüge dieser Sammlung in der alte» Schule (Schulftraße) Erdgeschoß links täglich von 2 bis 5 Ahr nachmittags geöffnet ist Wir ersuche« dringend die Wilsdruffer Einwohnerschaft, alle ent behrliche» noch gebrauchsfähige« Mä«uera«züge abzuliesern, damit das unserer Stadt auferlegte Ablieferungssoll erfüllt wird. An Stelle von fertigen Anzügen wird auch zur Anfertigung eines Anzugs ausreichender Stoff angenommen. Sehr er wünscht ist, daß den abzuliefernder Anzügen dazu passende Flitkflecke beigefügt werden. Auf Wunsch werden die Anzüge auch im Hause abgeholt. Die zur Wilsdruffer Sammelstelle gehörenden Landgemeinde« wollen das Er gebnis ihrer Sammlung ebenfalls in der allen Schule und möglichst in .den oben ange gebenen Stunden abliefern. Bel Ablieferung zu anderen Zeilen bitlen wir, zunächst im Rathause — Kriegswirtschaftsabteilung — Meldung zu machen. 23«z Wilsdruff, am l. Juni 1918. Der Stadtrat. «MW smzWe GeMMiffe zu mm« GuOn Mieden. Zn 0er Brandung. (Am Wochenschlub.) Von weltgeschichtlichem Weben und Werden sind unsere Tage erfüllt. Als wenn er mit der übervollen Fruchtbarkeit dieses Frühlings Schritt halten wollte, Hal der Kriegsgott das Werk unserer Waffen mit überquellen dem Segen begnadet. Alle Hoffnungen und Erwartungen auf den Wiederbeginn der deutschen Offensive sind von dem verblüffenden Gange der Ereignisse weit übertroffen worden. Mit jünglinghaftem Ungestüm, als gälte eS, die! ersten Kriegserfahrungen heimzubringen, sind unsere kampferprobten Brüder aus ihren Gräben empor gestiegen und in einem Anlauf fast über Aisne und VeSle bis an die Marne oorgedrungen. Stolze britisch-französische Divisionen sind zerschmettert, tausende von Quadratkilometern feindlichen Bodens erobert, zahl reiche Städte und Dörfer, das schöne Soissons an der Spitze, in unsere Hände gefallen und eine unermeßliche Beute an Kriegsmaterial geborgen worden. Herp Clemenceau Haffs einstweilen die Sprache verloren, und Lloud George wird wohl innerlich das Rennen zwischen Hindenburg und Wilson bereits verloren geben. Selbst der einheitliche Oberbefehl ihres besten Generals bat die Westmächte vor dieser neuen Niederlage nicht bewahren können, der schwersten, die sie je erlitten haben. Ihre Ratlosigkeit kennt keine Grenzen, und sie wissen nicht, was noch werden mag. Noch stammeln sie davon, daß der Zusammenhang ihrer gemeinschaftlichen Front ungetrennt geblieben sei, daß sie „nur" einiges Terrain verloren hätten, und daß die Fochschen Reserven die Schlachtordnung wiederherstellen würden. Ein Trost für Tage, für wenige Stunden vielleicht nur! Das deutsche Schwert hat einen Durchbruch erzwungen, wie er der Gesamtheit unserer Feinde noch niemals gelungen ist, und wir können fest davon überzeugt sein, daß Hindenburg und seine Getreuen auch diesmal nicht auf halbem Wege stehen bleiben werden. Sie waren bereit, dem Feinde die Hand zu bieten und nach dem schweren Ringen dieser Jahre einen Frieden zu schließen, den jeder verantwortliche Staatsmann mit gutem Gewissen vor seinem Volke hätte vertreten können. Im hohen Rat zu Versailles ist es anders beschlossen worden — trotzdem das warnende Exempel im Osten ihn hätte über die unausbleiblichen Folgen seines Verhaltens belehren können. Was ist aus Rußland geworden? Wir wollten nicht, daß es in Atome aufgelöst würde. Aber als es sich — immer noch im Vertrauen auf die Unterstützung der selbst ach so hilfsbedürftigen Ententegenossen — jeder Verständigung widersetzte, da mußte eS eben gezwungen werden, und niemand kann wissen, wann es nun wieder die Lebens formen eines gesunden Staatswesens zurückgewinnen wird. Im Westen soll sich jetzt ein ähnliches Strafgericht voll ziehen. Die Franzosen haben es nicht anders gewollt: Zeit genug hatten sie, sich die Sache gründlich zu über legen. Aber das Bündnis mit England stand ihnen höher als die Sicherung ihrer Zukunft. Nun wird es sich zeigen, ob dieses Bündnis zunächst einmal militärisch hält, was es versprach. An der Aisne haben die Engländer das Zeichen zum Rückzug gegeben, und die Stimmung der französischen Gefangenen bedarf danach keiner Aus malung. Herr Clemenceau wird vor der Kammer Rede und Antwort zu stehen haben, und wir werden ja sehen, wie lange er in der Lage sein wird, die Kampfgenossen zu schonen. In London wird bereits ziemlich kühl auf General Foch als den Schuldigen hin- gewiesen, und die britischen Schlachtberichte zeigen für die Vorgänge an der Aisne nicht gerade übertriebene Teii- nahme. Man beginnt vorsichtig abzurücken von dem Anndesgenossen, der ständig vom Unglück verfolgt w:o. Inzwischen werden andere Kräfte dafür sorgen, datz der