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dem Fahre 1L41 Erscheint seit Dieses Matt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des (Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. VMmfferÄgeblati Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Leipzig 28644 Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Srsthtlnl täglich mit «»«nähme der Sonn- und Festtage nachmittag« 5 llhr für den folgenden Tag. B-zug«prei« bei «eldstabholung monatlich 4.50 Ml., durch unser- «»«träger zugetragen In der Stadt monatlich 5 Ml., auf dem Lande 5.14 Ml., durch di« Post bezogen vierteljährlich 15.75 Ml. mit Zustestungsgebühr. «Ne Postanstalten und Postboten sowie unsere «»«träger und «eschästssteNe nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Falte höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betrieb«störungen hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung de« Bezugspreise«. Znsertionövrei« 1 Ml. für die S gespaltene Korpus,eite oder deren Raum, Reklamen, die r spaltige K°rpu«zciie r.50 Ml. Bei Wiede,bolung und Zahresaustrag entsprechender Preisnachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die 2 gespaltene Korpuszeile z Ml. Rachweisungs-Gebühr 50 psg. Anzeigenannahme bi« vormittag« 10 llhr. Für die Richtigleit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir leine Garantie. Zeder Rabatt anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. 80. Jahrgang. Nr. 17S Mittwoch den 3. August 1S21. Amtlicher Teil Nachdem der 8. Nachtrag zur Lokaljchulordnung für die Schulgemeinde Wilsdruff vom 23. Dezember 1903 oberbehörd liche Genehmigung gefunden hat, wird dieser nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wilsdruff, am 1. August 1921. Der Stadtrat. 8. Nachtrag rur Ortsseftuiorcknung. Aus Grund von 8 3 und 8 5 Absatz 2 der Verordnung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 23. Februar 1921 über Elternräte wird folgendes bestimmt: 1. Der Elternrat besteht aus 9 Mitgliedern. Diese find in geheimer Verhältnislistenwahl auf drei Jahre zu wählen. Die Tätigkeit des Elternrates endigt mit einer erfolgten Neuwahl. 2. Stimmberechtigt und wählbar sind beide Eltern oder die gesetzlichen Vertreter der Kinder, die die hiesige Schule besuchen. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme, auch wenn mehrere seiner Kinder die Schule besuchen. 3. Die Wahl erfolgt auf Grund einer vom Schulleiter mit der Lehrerschaft aufzustellenden Wählerliste. Dieselbe ist den Wahlberechtigten zur Einsichtnahme und Abschrift zwischen dem 12. und 8. Tage vor der Wahl von 9 bis 11 Uhr vormittags vom Schulleiter oder besten Stellvertreter auf Wunsch vorzu legen. Einsprüche gegen die Wählerliste müssen bis zum 7. Tage vor der Wahl unter schriftlicher Begründung beim Schulaus- schuste erhoben werden. 4. Die Wahl hat an einem von dem Wahlvorstand zu be stimmenden Sonntage in einem geeigneten Raume der Schule in der Zeit von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 4 Uhr statt zufinden. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. 5. Zeit, Ort und Zweck der Wahl sind den Wahlberechtigten spätestens 3 Wochen vorher in ortsüblicher Weise bekanntzu geben und hierbei ist aufzufordern, Wahlvorschläge in der in Punkt 7 bezeichneten Form und innerhalb der daselbst genannten Frist einzureichen. 6. Wahlvorsteher ist der Schulleiter. Den stellvertretenden Wahlvorsteher, den Schriftführer und 4 Beisitzer, die mit dem Wahlvorsteher den Wahlvorstand bilden, bestimmt die Lehrer schaft aus der Zahl der Wahlberechtigten. 7. Die Mahlvorschlagslisten find spätestens bis zum 10. Tage vor der Wahl an den Wahlvorsteher einzureichen, der sie mit dem Wahlvorstand auf ihre rechtliche Gültigkeit zu prüfen hat. Eine Wahlvorschlagsliste darf höchstens 15 Namen ent halten, muß die Vorgeschlagenen nach Name, Stand und Woh nung deutlich und in erkennbarer Reihenfolge aufführen und von mindestens einem Wahlberechtigten unterschrieben sein. Kleine Zeitung kür eilige Lesei Die Neichsbank beschaffte einen weiteren Kredit von 5g Millionen Gotdmark in Holland. * Die Alliierten wollen gemeinsam an Deutschland die Auf forderung richten, Vorsorge für den Transport alliierter Trup pen durch Deutschland zu treffen. * Der Oberste Rat wird voraussichtlich am 8. August in Gegenwart Lloud Georges in Paris zusammcntreten. * Griechische Kriegsschiffe haben mit schwerem Geschütz Tra- pezunt bombardiert. Das Feuer wurde nicht erwidert. * Die türkische Nationalversammlung hat den im März w:>1 gezeichneten türkisch-russischen Vertrag mit 207 gegen eine Stimme ratifiziert. * In Nordchina breitet sich der Bürgerkrieg immer weiter aus. Gehnsucht nach Frieden. Nicht am 4., sondern am 8. August soll nun der Oberste Rat zur Entscheidung über Oberschlesien in Paris zu sammentreten. Lloyd George hat sich beeilt, ihm seinen Segen mit auf den Weg zu geben, indem er die Gelegen heit der Enthüllung eines Kriegerdenkmals dazu be nutzte, um seine Haltung in den letzten Verhandlungen niit Frankreich öffentlich zu rechtfertigen. Gewiß erkenne er die größeren Opfer willig an, die Frankreich einen An spruch darauf geben, daß seine unmittelbaren Interessen Berücksichtigung finden. England habe nur das eine In teresse, daß der so teuer erkaufte Friede ein wirklicher und sofortiger Friede werde. Warum haben anders die Groß britannien in den europäischen Fragen gehemmt, immer Jeder Liste ist eine Erklärung der Vorgeschlagenen, daß sie eine auf sie fallende Wahl anzunehmen gewillt sind, bei- i zufügen. i Der Name eines Vorgeschlagenen darf nur auf einer Liste i erscheinen. Als Vertrauensmann für den Wahlvorschlag gilt der Unter zeichner: Mit ihm verhandelt der Wahlvorsteher wegen Be richtigung oder Ergänzung des Vorschlags. Die eingereichten Vorschlagslisten sind, nachdem sie vom Wahlvorstand geprüft und als richtig anerkannt worden sind, vom 6. Tage vor der Wahl ab im städtischen Verwaltungs gebäude auszuhängen. 8. Die Wahl erfolgt durch persönliche Abgabe des Stimm zettels. Der Stimmzettel muß eine der Vorschlagslisten genau bezeichnen. Es genügt dazu der erste Name einer Vor schlagsliste. Der Leiter der Abstimmung hat dafür Sorge zu tragen, daß bei ihrem Beginn genügend Stimmzettel für die einzelnen Wahlvorschläge vorhanden sind. Die Stimmzettel sollen von weißer Farbe, 9X12 Zentimeter groß sein und dürfen keine äußeren Merkmale haben. Sie sind auf Kosten der Schulkasse zu beschaffen. 9. Stimmzettel, die nicht auf eine der Wahlvvrschlagslisten lauten, Namen aus verschiedenen Wahlvorschlagslisten ent halten oder mit Zeichen versehen sind, die den Wähler erkennen lassen, sind ungültig. Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahl vorstand mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit cnt- l scheidet das Los, das durch den Wahlvorsteher zu ziehen ist. Beschwerden gegen die Beschlüsse des Wahlvorstandes er ledigt der Schulausschuß. 10. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt in Wahlumschlägen in gleicher Weise wie bei den Stadtverordnetenwahlen. 11. Die Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung, die Prüfung der Gültigkeit der abgegebenen Stimmzettel und die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Wahlvorschläge regelt sich nach den Bestimmungen für die Stadtverordnetenwahlen. 12. Ist nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen, so bedarf es keiner Wahlhandlung. Die ersten neun Bewerber dieses Vorschlages gelten als gewählt, die übrigen als Ersatzleute. 13. Das Wahlergebnis ist spätestens am Tage nach der Wahl vom Wahlvorstande festzustellen, dem Schulausschuß an zuzeigen und 8 Tage im städtischen Verwaltungsgebäude aus zuhängen. 14. Ueber die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift aufzunehmen. Sie ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben und mit den Stimmzetteln und den Wahlvorschlägen vom Schul leiter zu den Schulakten zu nehmen. 15. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind inner- halb 7 Tagen nach der Feststellung des Wahlergebnisses beim Schulausschuß einzureichen. Gibt der Schulausschuß dem Ein- zur Geduld geraten und auf Mäßigung gedrangr, wenn nicht deshalb, weil dieser furchtbare Krieg den Wert des Friedens gelehrt habe? Unseren Kindern sollten wir nicht das Vermächtnis eines konzentrierten Haffes hinter lassen, der eines Tages ausbrechen könne. Aus diesem Grunde werde die ganze Macht des britischen Reiches, die im August 1914 in den Krieg geworfen wurde, heute in die Wagschals des Friedens geworfen. Diese unbefangenen Worte dürfen als Kommentar zu dem Kompromiß gelten, das Lloyd George in der oberschlesischen Frage mit Frankreich geschloffen hat. Da nach soll an Deutschland eine gemeinsame Aufforderung der Ententestaaten gerichtet werden, sich für den Durch transport alliierter Truppen nach Oberschlesien jeden Tag bereit zu halten. Mit diesem Kompromiß kann, da es das einseitige Begehren Frankreichs ein für allemal erledigt, auch Deutschland zufrieden sein. Den Durchtransport alliierter Truppen zur Erfüllung der im Friedensver trag begründeten Aufgaben zu erleichtern, ist Deutschland unzweifelhaft verpflichtet, sofern entsprechende Anwei sungen von den zuständigen Ententobebörden ausgehen. Ob die Verstärkung der oberschlcsischcn Besatzung im Augenblick ratsam sei oder nicht, darüber steht uns keine Prüfung zu, ebensowenig aber kann Frankreich für sich allein die Befugnis in Anspruch nehmen, schwerwiegende Fragen dieser Art ohne Zustimmung seiner Verbündeten entscheiden zu wollen. Diesem Sachverhalt ist durch das Kompromiß vollauf Genüge geschehen. Fragt sich nur noch, wie sich der Oberste Rat in der nächsten Woche mit der unbedingten Notwendigkeit, nun endlich die Zukunft Oberschlesicns auf Grund des Abstimmungsergebnisses zu regeln, abfindcn wird. Der italienische Ministerpräsident hat soeben vor dem Senat die oberschlesischc Frage als heikel bezeichnet und spräche statt, so hat der Wahlvorsteher innerhalb 7 Tagen eine Neuwahl anzuberaumen, die dann innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen muß. Der Wahltag ist den Wahlberechtigten 7 Tage vorher bekanntzugeben. Eipe Auslegung der Wählerliste und eine Entgegennahme neuer Wahlvorschläge findet nicht statt. 16. Ein Mitglied des Elternrates scheidet aus, wenn die Voraussetzung für seine Wahl nicht mehr gegeben ist. Es wird für die Dauer seiner Wahlzeit durch den nächsten, Anwärter seiner Liste ersetzt. 17. Die Mitglieder des Elternrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus. 18. Spätestens 14 Tage nach der Wahl beruft der Schul leiter die Gewählten zu einer Sitzung, in der aus der Zahl der Mitglieder ein Obmann gewählt wird. 19. Der Obmann beruft die Mitglieder zu Sitzungen, so oft er es für nötig hält. Er ist zur Anberaumung einer Sitzung verpflichtet, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder bean tragt wird. Der Schulleiter hat die Mitglieder des Elternrates durch Vermittlung des Obmannes zu einer Sitzung einzuladen, wenn dies die Lehrerversammlung beschließt. 20. Die Lehrerschaft ist in der Regel zu den Sitzungen ein zuladen. Tagt der Elternrat ausnahmsweise allein, so hat er etwa gefaßte Beschlüsse der Lehrerschaft mitzuteilen. Zu den Sitzungen, in denen über Angelegenheiten der Schulgesund heitspflege beraten werden soll, ist der Schularzt cinzuladen. Zur Beratung einzelner Angelegenheiten können auch andere Sachverständige zugezogen werden. 21. Stimmrecht haben nur die Mitglieder des Elternrates, dies gilt auch für die auf Einladung des Schulleiters anbe raumten Sitzungen. 22. Auf Beschluß des Elternrates hat der Obmann eine Elternversammlung einzuberufen. Die Lehrerschaft ist dazu ein zuladen. In der Regel erfolgt die Einberufung der Elternver sammlung durch den Schulleiter, wenn dies eine Lehrerversamm lung beschließt oder mindestens ein Zehntel der zum Ellernrat Wahlberechtigten es beantragt. 23. Dieser 8. Nachtrag zur Ortsschulordnung vom 23. 12. 1903 tritt sofort in Kraft. Wilsdruff, am 8. Juli 1921. Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. gez. Dr. Kronfeld, A. Heinicke, Bürgermeister. 2. Vorsteher. Zu vorersichtlichem 8. Nachtrag zur Lokalschulordnung für die Schulgemeinde Wilsdruff wird hiermit Genehmigung erteilt. Meißen und W i l s d r u f f, am 27. Juli 1921. . Das Bezirksschulamt. Der Stadtrat. Der Bezirksschulrat. gez. Dr. Kronfeld, gez. Dr. Barthel, Bürgermeister. Schulrat. von dem Ernst der Lage gesprochen. Ftaltcn werde jeder zeit den Geist der Versöhnlichkeit an den Tag legen, sowie den Geist der Gerechtigkeit und der Achtung vor den Rechten eines jeden. Das sind schöne Worte, die sich schon in ruhigen Zeiten schwer genug verwirklichen lassen. In Paris aber wird fortgesetzt eine Erregung wachge- haltcn, die allem anderen, nur nicht gerechten Entschei dungen günstig sein kann. Die Ankunft Le Ronds in der französischen Hauptstadt wird sicherlich auch nicht zur Be schwichtigung dieser Stimmung beitragen. Lloyd George, der an den Verhandlungen des Obersten Rates persön lich teilnchmeu will, wird dort seinen ganzen Einfluß auf- bietcu müssen, wenn nicht die zu erwartende Entschei dung neues großes Unheil gebären soll. Wie es scheint, gedenkt er, sich auch für die endliche Aufhebung der Sank tionen scharf zu machen, eine Absicht, die bekanntlich gleich falls sehr wenig den französischen Wünschen entspricht. Und da auch sonstige „Unstimmigkeiten" mancherlei Art, die auch zwischen den besten Verbündeten unvermeidlich sind, beglichen werden sollen, wird man immer mit der Möglichkeit rechnen -müssen, daß über Oberschlesien nicht nach Recht und Gerechtigkeit, sondern nach den Rücksichten eines Handelsausgleichs um jeden Preis entschieden wer den wird. Engländer wie Franzosen sind sich darin einig, daß aus den Entschließungen des Obersten Rates in erster Linie die Entente unversehrt hervorgchen mutz. Unter diesen Umständen wird die Wahl zwischen den offenbar unberechtigten und überdies ganz und gar verderblichen HerrschaftSgelüsten der Polen und der wahren Stimmung des oberschlcsischen Volkes gewiß nicht leicht zu treffen sein. Aber jedes faule Kompromiß, wie es auch aussehcn möge, wird der Sehnsucht Lloyd Georges nach „wirklichem und sofortigem Frieden" ernstlich im Wege stehen. Tas ist