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Jeder RabaNanspruch erlischt, wenn der Betrog durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftra ggeber in Konkurs gerat. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Nr,42. — 86.Jahrgang. Telegr Adr: .Amtsblatt- Wilsdruff-Dresden Postscheck Dresden 2640 Sonnabend,den IS Februar 1K27 MeklGverWluiW mit Polen. Bertauschte Rollen. Rechter Hand — linker Hand — man wird sich bald in den verworrenen Verhältnissen der Gegenwart gar nicht mehr znrcchtfinden können. Wer kürzlich in den Berlin-Moabiter Justizpalast in einen Gerichtssaal hin eingeriet, in dem, wie der ungewöhnliche Menschenandrang vermuten ließ, besondere Ereignisse vor sich gehen mußten, der konnte aus der Anklagebank neben einem Journa listen einen wohlbestallten Rechtsanwalt auf der einen und einen zwar noch nicht angestellten, aber immer hin doch schon amtierenden Staatsanwalts assessor auf der anderen Seite bewundern, beide der schweren öffentlichen Beleidigung eines hohen Richters bezichtigt. Und Richter und Geschworene eines früheren Meineidsprozesses mußten hier als Zeugen vernommen werden, um einen Tatbestand zu klären, der sonst unter dem strengen Schutz des gesetzlichen Berufsgeheimnisses vor den Blicken einer wißbegierigen Öffentlichkeit geschützt bleibt. * Ein oder zwei Tage später und wieder sitzt ein Rechtsanwalt, seines schwarzen Talars für immer entkleidet, auf der Anklagebank. Diesmal unter der Be schuldigung, an dem Verbrechen der Attenbeseitigung mit- gewirkt zu haben, und er wird, während im ersten Falle hohe Geldstrafen über die Rechtsverletzer verhängt wurden, auf ein Jahr ins Gefängnis gesteckt. Und zum dritten mal sieht man einen Staatsanwaltsassessor auf der Anklagebank, gleichfalls wegen Untreue im Amt zur Rechenschaft gezogen. " ' * In allen diesen Fällen hatte man es unzweifelhaft mit wahrhaften Justizbeflissenen zu tun. Doch, um zu dem Schaden auch noch den Spott zu gesellen, bedurfte es, ebenfalls in dem sonst doch angeblich so Hellen Berlin, erst einer regelrechten Entlarvung eines früheren Kell- ners, der wohl über ein halbes Jahr lang als regel rechter Gerichtsassessor bei verschiedenen Rechts anwälten der Reichshauptstadt Hilfs- und Vertreterdienste geleistet hatte, um diesem munteren Kumpan der Göttin Justitia das Handwerk zu legen. Wie pflegte man sonst auch in Juristenkreisen über die falschen Arzte die Nase zu rümpfen und wohl auch über gestrauchelte Jünger Äsku laps den Stab zu brechen, wenn die Gerichte sich mit ihnen, sei es beim Vorliegen von sogenannten Kunstfehlern oder gar bei gewissen verbotenen Handlungen, befassen mußten. Der nimmer ruhende .Fortschritt" der Zeit führt nun auch rechtsbeflissene Anwälte und Assessoren in steigender Zahl vor den Kadi. Man wird bestimmt nicht zu scharf urteilen, wenn man diese Vertauschung der Rollen zwischen Anklägern lind Verteidigern mit Angeklagten und Ver urteilten als Anzeichen eines bedenklichen Niederganges f in einem Berufe bezeichnet, auf dessen peinlichster Nein- erhaltung ein wesentlicher Teil unseres staatlichen Lebens beruht. Auch in der Politik wird heute oft mit vertauschten Nollen gekämpft. Wer gestern noch in der O p p o s i t i o n war, ist über Nacht an verantwortliche Stelle ge treten, von der ans sich die Dinge, das weiß man aus vielfältiger Erfahrung, doch zuweilen ganz anders an sehen als von der Bank der Spötter, die es leicht haben, nur immer die Seite der Dinge zu kennen, die ihnen gefällt oder vielmehr nicht gefällt, um daran ihre mehr oder weniger scharfe Kritik zu üben. Wenn aber die Polnische Regierung sich heute hinstellt und aus der Nolle der Angeklagten, die ihr gebührt, hinüber wechselt aus den Sessel des Staatsanwalts, der das Deutsche Reich einer illiberalen, das heißt also auf deutsch: einer rückständigen, einer kulturwidrigen Frem- denpolitik zeiht, so liegt hier wirklich eine Anmaßung vor, eine Überhebung, die eigentlich von der ganzen Welt mit schallendem Gelächter ausgenommen werden müßte. Denn nirgends wird wohl zurzeit das Gastrecht weniger respektiert als gerade in der Polnischen Republik, wäh rend die Langmut der deutschen Regierung gegenüber gewissen polnischen Elementen, mit denen sich unsere Gerichte viel weniger beschäftigen konnten, als es an gebracht wäre, nahezu unbegrenzt zu sein scheint. Aber die Welt denkt auch diesmal gar nicht daran, den polnischen Nollenaustausch als das zu behandeln, was er ist: als eine Friedensstörung von ganz ungewöhnlicher Dreistigkeit. Nicht nur, daß die Fran zosen selbstverständlich alle polnischen Lügen und Ver leumdungen ungesehen übernehmen, ja, wenn irgeird möglich, noch aus Eigenem übertrumpfen, auch die große englische Presse leistet den Warschauer Brunnenver giftern freundliche Seknndantcnvicnstc — natürlich nicht aus innerer Überzeugung von der Güte der polnischen Sache, sondern, weil ihr daran liegt, Deutschland als ver meintlichem Freunde Rußlands ins Unrecht zu setzen. Die Gegnerschaft Rußlands steht im Mittelpunkt der britischen Gesamtpolitik, ihr haben sich alle sonstigen Ge sichtspunkte und Erwägungen bis aus weiteres unbe dingt unlerzuordnen. Deutschland wird trotzdem seinem östlichen Nachbarn gegenüber Recht und Würde zu wahren wissen. Schon aus Gründen der Selbstachtung kann es nicht darauf verzichten, der polnischen Lügen haftigkeit die deutsche Wahrheit entgegenzustellen und aufrechtzuerhalten. Dr. Sy. Wettere denWeSchriüe mWarschM Sicherungen gegen die polnische Ausweisungspraxis. Nach einer in der Warschauer Presse von dem pol nischen Außenministerium veröffentlichten Erklärung lehnt die polnische Regierung sofortige Verhandlungen mit Deutschland über die Niederlassungs- und Aus weisungsfrage ab, erklärt sich aber zur Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen bereit. Eine be sondere vertragliche Bindung in der Ausweisungsfrage lehnt die Polnischs Negierung mit der Begründung ab, daß Polen mit keinem Land besondere Verträge über Niederlassung und Ausweisung habe und daß die Rechts stellung der Fremden in Polen durch eine liberale innere Gesetzgebung geregelt sei. Hierzu wird von maßgebender deutscher Seite erklärt: Deutschland hat eine ganze Reihe von Handelsver trägen geschloffen, in denen auch die Busweisungsfrage geregelt ist. Die innere Gesetzgebung Polens über das Fremdenrecht gibt den Nachgeordneten Behörden eine ungewöhnlich weitgehende Machtbefug nis, die in außerordentlich zahlreichen Fällen zuun gunsten der Reichsdeutschen ausgeübt worden ist, wie auch die bekannten obcrschlesischcn Ausweisungs- sälle aus jüngster Zeit beweisen. Angesichts dieser Praxis »st es aus deutscher Seite von Anfang an für unbe dingt erforderlich gehalten worden, die Aus- Weisungsfrage im Rahmen der Niedsrlaffungsbestim- nmngen des Handelsvertrages mit zu regeln. Es sollte sich bei dieser Regelung nach deutscher Auffassung nicht etwa um eine ungewönhliche Einschränkung des Rechts zu Ausweisungen, sondern nur darum handeln, ebenso wie in anderen Verträgen die in der völkerrechtlichen Praxis allgemein üblichen Kategorien von Ausweisungs- gründen zu umschreiben. Auch sollte dies selbstverständlich nicht in der Form einer einseitigen Bindung Polens, sondern aus der Grundlage voller Gegen seitigkeit geschehen. Erst infolge des Widerstandes der polnischen Dele gation gegen eine Behandlung der Ausweisunasfrage ist von deutscher Seite versucht worden, diesen" Punkt durch besondere Verhandlungen auf diplomatischem Wege in Warschau zu regeln. Die Erklärung der polnischen Re gierung gibt keine völlige Klarheit darüber, ob die pol nische Negierung nunmehr der Einbeziehung der Aus weisungsfrage in die Handelsvertragsverhandlungen zu stimmt und nur eine gesonderte vertragliche Regelung dieser Materie ablehnt, oder ob sie nach wie vor die Aus weisungsfrage ausschließlich der innerpolnischen Gesetz gebung Vorbehalten will. Es wird daher durch weitere deut sch eSch ritte in Warschau Klarheit darüber Nie Mchilimen her ReLEsrem'smug. Eine nachträgliche Veröffentlichung. Der authentische Wortlaut der Richtlinien und der pro tokollarischen Zusätze, die während der Regierungsvsrhand- lungen als Grundlage der Besprechungen dienten und deren Inhalt inzwischen in die Erklärungen der Neichsregierung und der Regierungsparteien aufgegangen ist, wird jetzt auf Beschluß der Koalitionsparteien veröffentlicht. In den Richtlinien wird Fortführung der bis herigen Außenpolitik im Sinne gegenseitiger fried licher Verständigung, Anerkennung der Rechtsgültigkeit von Locarno sowie loyale gleichberechtigte Mitarbeit im Völker bund festgelegt. In der Innenpolitik wird Anerkennung der Rechtsgültigkeit der in der Verfassung von Weimar begründeten republikanischen Staatsform, Schutz dieser Ver fassung und der verfassungsmäßigen Reichsfarben zugesagt, ebenso ein Vorgehen gegen alle Vereinigungen und Bestre bungen, die den Umsturz der bestehenden Staatsform be zwecken. Bezüglich der Reichswehr wird deren Angehörigen die Zugehörigkeit zu politischen Verbänden aller Richtungen verboten. Außerdem soll eine Rekrutier ungsord- nung erlassen werden, nach der keine verfassungsfeindlichen Personen in die Reichswehr ausgenommen werden können. Bei den Kultur fragen ist der Erlaß eines Reichs- fchulgesetzes unter Wahrung der Gewissensfreiheit und des Elternrechts in Aussicht genommen. Weiterhin wird grund sätzliche Gleichstellung der vorgesehenen Schularten sowie Sicherung des Religionsunterrichtes gewährleistet. Auf dem Gebiet der Sozialpolitik soll als erster Schritt die Schaffung einer umfassenden Arbeitsschutzgesetz gebung erfolgen. Darin soll die Arbeitszeit einschließlich der Sonntagsruhe geregelt werden. Als dringlich wird in den Richtlinien die Verabschiedung einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bezeichnet. Aufbau und Verfahren der Sozialversicherung sollen nach Möglichkeit ver einfacht werden. Schließlich ist eine entschlossene Bekämp fung der Erwerbslosigkeit und Fürsorge für die Erwerbslosen mit allen zweckdienlichen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Mitteln vorgesehen. Ein Zusatzprotokoll. In Erläuterung dieser Richtlinien haben die in der Ne in schassen sein, ov auf irgendeinem Wege eine befriedi gende Regelung der Ausweisungspraxis zu erzielen ist und damit die gegenwärtigen Schwierigkeiten für die Fortsetzung der deutsch-pomischen Handelsvertragsvsr- handlungen beseitigt werden können. Sollte Polen jede Regelung auf diesem Gebiet ablehnen, so wäre dies der deutlichste Beweis dafür, daß es seine willkürliche Ausweisungspraxis fortsetzen will. Polen will keinen Handelskrieg. Der polnische Handelsminister Dr. Kwiatkowski ge währte einem Vertreter des „Kurier Poranny" eine Unter redung, in der er darauf hinwies, daß Polen eine Ver längerung des deutsch-polnischen Zollkrieges nicht wünsche, venn auch die bisherigen Ergebnisse des Zollkrieges für Polen nicht ungünstig seien. Auf die Frage, ob die pol rische Negierung die Absicht habe, aus die Taktik der sieichsregierung mit Sondermatznahmcu zu antworten, antwortete Dr. Kwiatkowski, daß die polnische Regierung üotz allem aus eigener Initiative nichts unter nehmen wolle, was die Handelsbeziehungen mit^ Deutschland verschärfen könnte, nur könne Polen nicht ahne Weiteres und einseitig Deutschland jene rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteile einräumen, die ihm auf Vrund eines zukünftigen Handelsvertrages zuerkannt werden könnten. Amerikanischer Mahnruf an Polen. Das „New York Journal of Commerce" schreibt in ünem Leitartikel über die Schwierigkeiten der deutsch- volnischen Handelsvertragsverhandlungen: Polen leide unter dem gegenwärtigen Zustand lingutTeilmehr alsDeutschland, habe aber trotzdem auf Kosten seines Handels oft eine Deutschland aufreizende Politik verfolgt. Polen wünsche den deutschen Linfluß innerhalb seiner Grenzen im Interesse seiner poli tischen Sicherheit auszuschalten. Jede Ncrtionalisierungs- volitik, die zu Massenausweisungen, Vertreibungen und feder Art von Sonderbchandlung nicht polnischsprechender Sinwohner führe, sei ganz besonders unvereinbar mit -mein nützlichen und friedlichen Handelsverkehr. Solange Polen für seine so schwer errungene Unabhängigkeit fürchte and diese durch die angewandten Methoden zu schützen suche, könne der Handelsverkehr mit Deutschland nie auf Kner gesunden dauernden Basis wieder hergestellt werden. Viele, die mit der nationalen Besorgnis eines neuen Staates in der prekären Stellung Polens in Europa sym pathisieren, würden dessenungeachtet empfinden, daß ein wirtschaftlicher Aufschwung nur erreicht werden kann durch vie Annahme des Geistes von Locarno, der das Vertrauen zu dem guten Glauben Deutschlands in sich schließe. gicrung zusammengeschlossenen Reichslagsfraktionen in einem Protokoll ihre einmütige Meinung über folgende Punkte festgelegt: 1. Die Anerkennung der Rechtsgültigkeit des Vertrags werks von Locarno wird weder völkerrechtlich noch staats rechtlich in Zweifel gezogen. 2. Der Schutz der verfassungsmäßigen Rcichsfarben er streckt sich auch auf die Handelsflagge. 3. Der Vergangenheit nnd ihren Symbolen muß gleichfalls Achtung gezollt werden, was mich in der Regierungserklärung seinen Ausdruck finden soll. 4. Wichtige Anträge einer einzelnen Regierungspartei, insbesondere solche auf Änderung der Verfassung, sollen nur nach vorherigem Benehmen der Regierungsparteien untereinander gestellt werden. NeursgewNH des OsDZierersatzss. Der Reichswehrminister über das Nekrutierungssystem. Im Haushaltöausschuß drs Reichstages erklärte Neichswehrminister Dr. Geßler bei der weiteren Be sprechung des Neichswehretats, daß das bisherige Rekru- tierungssystem absolut kein „Rührmichnichtan" sein solle. Wenn von irgendeiner Seite ein guter Vorschlag zur Nekrutierungsfrage gemacht werd-, so werde dieser auf das sorgfältigste geprüft werden. Augenblicklich sei d m Nrichswchrministcrium aber etwas Brauchbareres und Besseres nicht bekannt. Eines dürfe man allerdings nicht tun: fortwährend experimentieren! Zur Frage des Offizicrersatzes gab der Minister zu, das, es in der Tat einige Regimenter gebe, die in ihren Osfizirrkorps verhält«,sinäßig viel Adlige hätte«. Tas stabe aber seinen einfachen Grund darin, daß diese Regimenter aus deu ehemaligen Garde- und Kavallerieregimentern zusammcn- gclegt worden seien. Im übrigen werde der Offizierersatz jetzt dergestalt neu geregelt, daß alle Vormerkungen zu streichen sind. Tas Regiment hat jetzt vom 1. April bis 1. Oktober alle An meldungen zusammen. Im Laufe des Oktobers macht sich dann der Regimentskommandeur schlüssig, welche zwei oder drei Bewerber er von den 250 oder 300 Anmeldungen auszuwählen hat. Die Sache wird dann Vom Reichs- wchrministerium geprüft und in, Januar erhalten die