Volltext Seite (XML)
MsdmfferTageblatt Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, M» ,wu,»r»js«« r>,«»l«tt» «rj<fi«t»t «« «le« Werkt«g«ll «ach»it1«l» 5 Ule. B«,»,,peei«: Lei «dh«l»», I» »« »e^chSstestele »ev «»,,a»kst<Ir» 2 «W. im M»»at, bei Zustell««» »«ch »i« Po»«n r,30 «M., bei Poftdestelling 2 «ll. ,up»,Iich Adttu,. ... . »edühr. Liuzelnummeni 1»«^,. UlltPoftaufi»«»« 28ochenbla11 für Wilsdruff u. Umgegend Poftdolen und >ns-e-«u!i. dr^eeruud Äejchtfi,stelle — - nehmen >u jeder Zeil Be ¬ stell»»,e«»«ig,,ni. Am Falle hllheree Sewall, Ari«, oder sonst!,erBelr>ed»stSrungen befiehl kein Anspruch «us Lieferung d«e Z ei tun, oder Aür,«», de« Bejug,preise«. — Aücilsendung cin,es»ndler SchristfttL« «rs»lgt n»r, wen» Porto d eiliegt. für Äürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Ravmzeile 2V Npfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs- Pfennig, die 3 gespaltene Sleklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachwcisungsgebühr 20 Reichvpfennige. geschriebene Erscheinung». tage und Platzvorschriste« w-rd-n nach Msglichk.it Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 b-rü-ksichtigl. An,«,,«», «»nähmedisvorm.10Uhr. —— — -- - — Für die Richtigkät der durch Fernruf übermitteltenAnzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabatlanspruch -rlischt, wenn derBetrag dnrch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Rr.25S. — 86. Jahrgang Telegr Adr: .Amtsblatt» Wilsdruff. Dresden Postscheck Dresden 2640 Sonnabend, den 5 November 1S27 Unsterbliche Fragen. Der Kampf um die Todesstrafe. — Eine „Revision" von Versailles. — Parker Gilberts Stirnrunzeln. Mehr als je zuvor beschäftigen die Öffentlichkeit Mord- und Bluttaten aller Art — der Rechtsausschutz des Reichstages aber hatte sich jetzt nicht etwa mit der Frage zu beschäftigen, wie dieser zunehmenden Verwilderung der Seelen, dieser jämmerlichen Verwirrung aller sitt lichen Begriffe wohl gesteuert werden könne, nein, er hatte sich über die Frage schlüssig zu machen, ob in dem Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches die Todesstrafe bei behalten werden oder ob man nicht endlich und endgültig auf sie verzichten solle. Gewiß, der Augenblick für diese Erörterung von grundsätzlicher Bedeutung war nicht schlecht gewählt, denn das gegenwärtige Menschengeschlecht wird offenkundig von der Vorstellung beherrscht, daß man das Verbrechertum nicht gar zu scharf anfassen dürfe, daß man den Ge strauchelten menschliches Mitgefühl, soziales Verständnis und tatkräftige Hilfsbereitschaft entgegenbringen müsse, um zu verhüten, daß sie noch tiefer hinabsinken auf der Stufenleiter der Verworfenheit und schließlich als unrett bar verlorene Geschöpfe aus die Verlustseite der mensch lichen Gesellschaft zu buchen wären. So steht denn auch unsere Strafrechtspflege ganz überwiegend unter dem Zeichen einer alles verstehenden Milde, und wo der Arm des Gesetzes doch noch einigermaßen scharf zupacken mutzte, da findet fick, zumeist hinterher noch die Hand der Gnade und streicht oder kürzt die verhängte Strafe — in der Hoff nung, auf diese Weise die Verurteilten am wirksamsten wieder auf den W e g der Ordnung und Gerech tigkeit zurückführen zu können. Beim Vorherrschen solcher Stimmungen war man bemüht, jetzt der Todes strafe ohne besondere Anstrengungen den Todesstotz ver setzen zu können. Im Ausschutz hat sich die Mehrheit von 17 gegen 11 Stimmen für die Beibehaltung der Todes strafe ausgesprochen, »veil man angesichts der beklemmen den Krankheitserscheinungeu unserer Zeit den Staat nicht seiner schärfsten Strafgewalt gegenüber einer gewissen Sorte von Verbrechern berauben wollte. Der Streit ist damit wohl noch nicht ausgetragen und bei der Hart näckigkeit, mit der heutzutage Kulturfragen aller Art in ihrem Für und Wider öffentlich ausgefochten werden, wird es gewitz noch mancherlei aufgeregte Diskussionen geben, ehe das letzte Wort gesprochen sein wird. * Zu den Fragen, denen auch ein ewiges Leben mit au! den Weg gegeben zu sein scheint, gehört, wie man ja nach gerade sagen mutz, die Tilgung unserer Kriegs schulden. Frankreich hat sich auch dem amerikanischen Sanierungsmanöver gegenüber mit Erfolg dagegen ge- wehrt, den Gesamtbetrag unserer sogenannten Repara- tionslasten festsetzen zu lassen, und behält uns infolgedessen so lange in seiner siegreichen Hand, wie es nur irgend politisch oder wirtschaftlich daran interessiert ist, uns niederzuhalten. Nach dem Zeugnis von Lloyd George, der, seitdem er nicht mehr in Amt und Würden steht, seinen gesunden Menschenverstand wieder einigermatzen zurück- gcwonnen hat, sind in Frankreich bereits einflußreiche Leute an der Arbeit, um Stimmung dafür zu machen, das die Besetzung des Nheinlandes sogar noch über das Jahi 1935 hinaus verlängert, das heißt also, daß der Vertrag von Versailles in diesem Punkt „revidiert" wird — zu gunsten derselben Leute also, die seine absolute Unverletz barkeit uns gegenüber gar nicht oft und gar nicht schroff genug betonen können. Und der Neparationsagent, der in Berlin die Finanzgebarung des Reiches zu überwachen hat, runzelt bereits, obwohl wir bisher allen unseren Ver pflichtungen ans das pünktlichste nachgekommen sind, er heblich die Stirn beim ersten Auftauchen einer entfernten Möglichkeit, daß unsere auswärtigen Gläubiger über kurz oder lang Vielleicht einmal nicht in den glatten und vollen Besitz ihrer Schuldsorderungen kommen könnten. Die er- süllungsbereitc Reichsrcgierung denkt nicht daran, ihm diese seine Aufpassertätigkeit auch nur im geringsten zu verübeln; sie gibt sich nur die größte Mühe, ihn von der Haltlosigkeit seiner Befürchtungen zu überzeugen, ohne freilich zu wissen, was geschehen soll und wird, wenn Herr Parker Gilbert bei seiner Auffassung der Dinge, bei seiner Gruppierung unserer Ausgaben und Schuldverpflichtung gen verbleibt. * So sind wir über Nacht in eine bedrückendeUn- «ewißheit hinsichtlich unserer gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse hineingeratcn und niemand kann sagen, ob man uns gnädigst gestatten wird, die Lebensbedürfnisse unseres eigenen Volkes zu befriedigen, so wie es eine große Kulturnation wohl mit Recht für sich in Anspruch nehmen darf. Die Amerikaner rühmen sich auf Grund der neuesten Ergebnisse ihrer statistischen Berechnung, daß der Wohlstand ihres Landes gegenwärtig einen noch nie erlebten Aufschwung genommen hat, daß kein Land der Erde es in dieser Beziehung mit ihnen aufnehmen kann. Wer so im Glück sitzt, wird für die Röte eines armen, durch maßlose Friedcnsbedingungcn ausgepowerten Schluckers schwerlich das richtige Verständnis aufbringen. Man wird uns ganz nach französischem Muster des schlechten Willens vezichtigey, wo doch in Wirklichkeit schlechterdings glatte veutleke Nnlrihen im Auslände Richtlinien für Auslandskredile. Länder und Gemeinden. Das Reichsfinanzministerium veröffentlicht die Richt linien, die in Zukunft beobachtet werden müssen bei der Aufnahme von Anleihen im Auslande durch Länder, Ge meinden und Gemeindeverbände. Diese Richtlinien sollen die bisher zutage getretenen Unzuträglichkeiten in Zu kunft unterbinden. Längere Beratungen zwischen Reich, Reichsbank und den Ländern haben zu dem jetzt erzielten Ergebnis in der langumstrittenen Angelegenheit geführt. Die Vorschriften erstrecken sich auf direkte Auslandskredite der Länder und Gemeinden, auf Auslandsverkäufe von Kommunalobligationen durch Kreditinstitute, „zu deren Aufgabe die Befriedigung des kommunalen Kreditbe darfs gehört", sowie auf Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von Ländern und Gemeinden ge- geben werden. Die Aufnahme derartiger Auslandskredite darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Wirtschafts- und währungspolitischen Verhältnisse es gestatten und die Bedingungen beachtet werden. Ob mit dieser Regelung das letzte Wort in der schwerwiegenden Angelegenheit gesprochen ist, bleibt noch fraglich, da offenbar den von einigen Ländern erhobenen Bedenken gegen das Eingreifen des Reiches Rechnung ge tragen werden mußte. Aeußerffe Beschränkung der Anleihen. Der Wortlaut der Richtlinien beginnt mit folgender Feststellung: Die Länder sind sich darüber einig, daß wirtschasts- und währungspolitische Gründe die äußerste Beschränkung bei Aufnahme von Auslandskrcditen durch öffentliche Verbände gebieten. Die Länder verpflichten sich daher gegenseitig, vorläufig aus zwei Jahre, bei der Aufnahme von kurz- und langfristigen Auslandskrediten die Richt linien einzuhalten und ihre Beachtung zu sichern. Die Richtlinien gelten: für die Auslandskredite der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, mögen sie unmittelbar ausgenommen oder mittelbar durch öfsentlich- rechtliche oder private Geldanstalten oder durch kom munale Giroverbände oder in anderer Weise beschafft werden; für den Auslandsverkauf geschlossener Posten Kommunalobliggtionen solcher Kreditinstitute, zu deren AUsgaoen me Besriemgung ses kommunalen »rrevu- bedarfs gehört; für die Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von Ländern, Gemeinden und Ge meindeverbänden gestellt werden. Als verhältnismäßig unbedenklich gilt die Aufnahme von Auslandskrediten, die nachstehende Bestimmungen erfüllen. Form des Kredits: 1. langfristige, d. h. auf mindestens zehn Jahre abgeschlossene, jedoch spätestens nach fünf Jahren vom Schuldner kündbare Anleihen; 2. kurzfristige, auf längstens ein Jahr abgeschlossene, nur der vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel dienende Auslandskredite der Länder. Die von der Beratungsstelle festzusetzende jährliche Höchstbelastung darf nicht überschritten werden. Die von den Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden auf zunehmenden Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditnehmenden bestimmt sein und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie müssen unmittelbar produk tiven Zwecken dienen. Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgendwelcher Art vorsehen, ebenso keine Verbindungen mit anderen Geschäften, wie z. B. Verkäufen von Produkten aus staatlichen Unter nehmungen. Die Beratungsstelle. Vor der Aufnahme der Auslandskredire und Bürg schaften, falls sie von den vorerwähnten Bedingungen ab weichen oder falls die Beratungsstelle aus Wirtschafts oder währungspolitischen Gründen die Beratung für er forderlich hält, hat die beteiligte Landesregierung das Gutachten der Beratungsstelle einzuholen. Die Be ratungsstelle ist ein aus Sachverständigen bestehender Vertrauensausschutz der Länder und setzt sich wie folgt zusammen: 1. ein vom Reichsminister der Finanzen zu bestellender Sachverständiger als Vorsitzender; 2. ein vom Neichswirtschaftsminister zu bestellender; 3. ein vom Reichsbankdirektorium zu bestellender Sachverständiger; als von den Ländern bestellte Sachverständige; 4. der Präsident der Preußischen Staatsbank; 5. der Präsident der Bayerischen Staatsbank; 6. jeweils ein staatlicher Vertreter des ein Gutachten einholenden Landes. Die Entschließungen der Beratungsstelle erfolgen mit Stim menmehrheit. Als Berufungsinstanz dient die Beratungsstelle in anderer Zusammensetzung, nämlich unter direkter Beteiligung des Reichsfinanzministers, des Reickswirtsckaftsministers und des Reicksbankvräsidenten. SI Unmöglichkeiten vorliegen, uns danach dann mit uns ver fahren. Der einzige Unterschied gegen die Tage von Ver sailles wird darin bestehen, daß man uns nicht mehr un gehört verurteilt, aber die Verurteilung ist uns damit so sicher wie damals, als wir zur Entgegennahme des fix und fertig ausgearbeiteten Diktats nach Frankreich be ordert wurden. Dann werden vielleicht wieder andere Männer als heute am Ruder sein und sich mit dem Siegerwillen der Poincaro und Genossen auseinandcr- zuse'tzen haben, die unser Schicksal geworden sind. Sie werden um die Aufgabe, die sie dann zu lösen haben, wahrlich nicht zu beneide« sein. Dr Sy. Oeinke! »1220 suk cken froren gelsncket. Berlin, 4. November. Nachdem die Wetterlage in der letzten Woche jeden Versuch, den Ozean zu überfliegen, unmöglich gemacht hotte, trat am 4. November ganz unerwartet eine Besse rung ein. Diese Gelegenheit sofort ausnutzend, startete das in Lis sabon wartende Heinkel-Flugzeug D 1220 am 4. November mor gens 6.25 Uhr und landete glatt in Horta (Azoren) nachmittags um 16 Uhr. Die 1680 Kilometer lange Strecke, die etwa der Entfernung Berlin—Konstantinopel entspricht, wurde in nur 9 Stunden 35 Minuten, d. h. also mit einer Stundengeschwindig- teit von fast 180 Kilometer zurückgclegt. An Bond befanden sich außer dem Führer Merz der Funker Bock und der Monteur Rohde. Vorläufig keine Mieterhöhungen. Eine Erklärung zur Wohnungspolitik. Bei den Beratungen über den Entwurf des Gebäude- entschuldungssteuergesetzes im Arbeitsausschuß desNeichs- wirtschaftsrates kam die Notwendigkeit der steuerlichen Erfassung etwaiger künftiger Mieterhöhungen zur Sprache. Der Vertreter des Reichsarbeitsministers bezog sich in diesem Zusammenhang auf eine Erklärung, die der Staatssekretär des Neichsarbeitsministeriums, Dr. Geib, anläßlich von Verhandlungen mit Vertretern der Länder in den letzten Tagen in Stuttgart abgegeben hat. Staats sekretär Dr. Geib hat dort darauf hingewiesen, daß eine planmäßige Wohnungspolitik nur in engstem Zusammen hang mit der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzpolitik betrieben werden könne. Eine wesentliche Voraussetzung einer planmäßigen Wohnungs-Politik müsse die Sicher stellung des notwendigen Anteils an der Hauszinssteuer für den Wohnungsbau sein. Dabei könne aber eine Er höhung der gesetzlichen Miete weder für den 1. April 1928 noch überhaupt für absehbare Zeit in Betracht kommen. Schon aus Gründen der Lohnpolitik und der allgemeinen Wirtschaftspolitik müsse diese Frage aus der Erörterung ausscheidcn. Die Erklärung wurde allgemein, namentlich von den Vertretern der Arbeitnehmer, mit Befriedigung ent- gegengenommen. Das ReLchsverwaltungsgenchi. Verzicht Preußens auf sein Oberverwaltungsgericht. Das Neichskabinett hat beschlossen, das neu zu er richtende Reichsvcrwaltungsgcricht nach Berlin zu legen, und die preußische Negierung schlug vor, das preußische Oberverwnltungsgericht im Reichsverwaltungsgericht ausgeheu zu lassen. An der entscheidenden Kabinetts sitzung nahmen außer den Reichsministern der preußische Ministerpräsident, der preußische Minister des Innern, die Präsidenten des Reichsgerichts und des preußischen Oberverwaltungsgerichts sowie der Reichssparkom- missar teil. Menbahnkamps in der Tschechoslowakei. Passive Resistenz der Eisenbahner. Die tschechoslowakischen Eisenbahner sind wegen Lohn- kreitigleiten in passive Resistenz getreten. Der Verkehr kleidet dadurch eine große Verzögerung. Zur Charakte- üsierung der passiven Resistenz muß darauf hingewiesen verdcn, daß es sich hierbei um keine Einstellung des Ver kehrs handelt. Der Betrieb wird nur „strena nach Vor christ" geführt, d. h., vor Abgang jedes Zuges'werden aus oen Stationen die Kupplungen genau nachgcsehcn, das Gepäck wird genau gewogen, die Sicherheitsvorschriften werden genau cingehalten. Die Nachbarländer Deutsch land, Österreich und Ungarn werden, wenn die passive Resistenz nur einige Tage andauert, ihre Wirkungen sehr bald zu spüren bekommen, da die Grenzstationen sehr bald mit Frachtzügcn verstopft sein werden. Auch in der« Verkehr der internationale» Schnellzüge werde» sich sehr bald Verspätungen einftellcm