Volltext Seite (XML)
MsdmfferTageblati Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das »Wilsdruffer Tageblatt- erscheint, an allen Werktagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— AW. frei Haus, bei Postbcstellung 1,80 AW. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Npsg. Alle Postanstalten und Post- toten, unsere Austräger u. Geschäftsstelle, nehmen zu jederzeit Bestellungen ent- Wochenblatt fllk WllsdtUfs U. UMlleaeNd gegen. Im Jolle höherer Gewalt, od. sonstiger - > ' — Betriebsstörungen besteht ß»ein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beilieg». alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise laut aufliegendem Taris Nr. 4. — Nachweisungs-Gebühr: 20 Npsg. — Dorgeschriebene Erschcinungstage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit berücksichtigt. — Anzeigen . Annahme bis vormittags 10 Uhr. die Richtigkeit der durch Nernruf übermtt- Fernsprecher: Ami Wilsdruff Nr.806 letten Anzeigen überneh-> men wir keine Gewähr. — Jeder Aadattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber jn Konkurs Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 193 — 94. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt' Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 26-10 Dienstag, den 20. August 1935 Der sozialistische Gedanke im Arbeiter- und Vauernrecht. Das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" und das „Reichserbhofrecht" stehen im Mittelpunkt jener gewaltigen, revolutionären Gesetz gebung des Nationalsozialismus, durch die die Stellung der beiden tragenden Stände des deutschen Volkes, des Arbeiter- und des Bauern standes, im Gesamtbereich der deutschen Volksgemein schaft nach sozialistischem Wollen geregelt wurde. Daß die Reichsregierung sich der Lösung dieser Aufgabe mit ganz besonderer Energie widmete, war eine Ehren pflicht, denn gerade der deutsche Arbeiter und der deutsche Bauer hatten am bittersten die Herabwürdigende klassen- und standesbedingte Unterscheidung im deutschen Volke empfunden. Es war das Verbrechender Libe - ralisten und Marxisten aller Schattierungen, daß sie die ethischen Werte der Arbeit zerbrachen, lächerlich machten und durch Versachlichung des Arbeitsverhält nisses eine öde Gleichgültigkeit gegenüber der Arbeit in den meisten Schichten des Volkes entstehen ließen. Die soziale Stellung des Arbeiters und des Bauern innerhalb des Volkes wurde — vor allen anderen Volks gruppen — dadurch weitaus am stärksten hcrabgemindert. Am krassesten trat dies beim Arbeiter zutage, denn er war schließlich nur noch „Arbeitskraft", die an den Unternehmer „verkauft" wurde. Ein „Geschäft" also, und sowohl Arbeiter als auch Unternehmer versuchten, dieses Geschäft für sich möglichst günstig zi,i gestalten; wobei allerdings der Arbeiter meist den kürzeren zog. Nicht besser erging cs dem Bauern. Er war zwar meist „selb ständig", doch nur nach außen; in Wirklichkeit regierte auf Deutschlands Bauernhöfen das vom Juden kommandierte internatio- naleFinanzkapital — gierig und grausam — und Zehntausende versteigerter Bauernhöfe, Zehn lausende vernichteter Bauernfamilien kennzeichnen des Juden Werk. Dabei verstanden die liberalistischen und marxistischen Beauftragten des internationalen Juden tums es ganz geschickt, auch noch die Lebens- und Arbeits gemeinschaft im bäuerlichen Betriebe zu zerschlagen, indem sie Bauern und Landarbeiter aufeinander hetzten. Die aus all diesen Vorgängen entstandenen sozial politischen Kämpfe ergaben dann eine so schematische Ausrichtung der verschiedenen Arbeitsbedingungen, daß diese nur in den seltensten Fällen den Bedürf nissen des Betriebes und der Volkswirtschaft entsprachen. Für den Nationalsozialismus gibt es keine „unteren" und „oberen" Volksgenossen; nur solche, die für Deutschland arbeiten. Dann sind sie Kameraden und wirk liche Volksgenossen und solche, die nicht arbeiten wollen, das sind dann die Minderwertigen, die Lumpen, die je eher desto besser verschwinden sollten. Wer aber seine Arbeit leistet im Dienste für Volk und Staat, der gehört ohne Einschränkung zur volklichen Gemeinschaft der Deutschen, sei er nun Arbeiter oder Bauer, Minister oder Wirtschaftsführer. Wie selbstverständlich diese sozialistischen Forderungen des Nationalsozialismus sind, das er kennen wir allein aus der Tatsache, daß z. B. sowohl das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" als auch das „Reichscrbhofgesetz" die volkliche, sozialistische Verpflichtung eines jeden, an den das Gesetz sich richtet, ausdrücklich betauen. Kannte die Gesetzgebung früherer Zeit nur die Festlegung der Rechte dieser oder jener Standesangchörigen, so betont die nationalsozia listische Gesetzgebung ebenso ausdrücklich die Pflichten gegenüber Volk und Staat. So heißt es in der Einleitung zum Reichserbhofgesetz, daß es bezwecke, eine solche Ord nung der Besitzgrößen zu schaffen, die die beste Gewähr lur die Gesunderhaltung von Volk und Staat bilde. Gleichzeitig wird bestimmt (8 15), daß nur Erbhofbauer sein kann, der ehrbar und fähig seinen Hof ordnungsgemäß zu bewirtschaften. . "sprechend heißt es im „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" (ß 1), daß der Führer des Betriebes und die Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum Gemeinnützen von Volk und Staat arbeiten sollen. Allein diese beiden Beispiele zeigen deutlich, unter welch hohe Zielsetzung die Arbeit ftglicher Art durch den Nationalsozialismus gesetzt ist. Das gleiche sozialistische Wollen wird erkennbar in den Bestimungen, die die Ehre des einzelnen Volksgenossen vor allen Angriffen schützen. So Wird durch das „Reichserb hofgesetz" der Begriff „Bauer" unter staatlichen Schutz gestellt. „Bauer kann nur sein, wer deutscher Staatsbürger, deutschen oder stammesglcichen Blutes uud ehrbar ist." Damit ist gleichzeitig gesagt, daß jeder vom Staate zu ruckgewiesen wird, der glaubt, die Ehre des Bauern an- und daß jeder Bauer entsprechend be straft wird, wenn er gegen die bäuerliche Ehre sich vergeht. Auch das .^Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" Festlegung der Pflichten eines jeden Gcfolg- schaftsmitglicdcs und Betricbsführers - die E h r e d e r beteiligten Volksgenossen unter beson- feuer in der fMauOellullg Drei Hallen restlos vernichtet — wertvolle Ausstellungsstücke gerettet. In den Ausstellungshallen am Kaiserdamm, die augenblicklich die 12. Große Deutsche Funkausstellung be herbergen, brach am Montagabend gegen 8.3V Uhr in folge von Kurzschluß Feuer aus. Die Feuerwehr hat sich mit alle» verfügbaren Geräten zur Brandstette begeben. Der Brand hatte bald nach dem Entstehen große Ausmaße angenommen. Die Hallen 3, 4 und 5 wurden innerhalb einer Stunde von den Flammen fast restlos vernichtet. Das Feuer schlug annähernd 50 Meter hoch zum Nacht himmel empor und setzte auch die Gaststätte auf dem Funkturm in Brand. Die Berliner Feuerwehr wurde in Alarmzustand ver setzt. Sämtliche Berliner Wehren wurden, soweit möglich, zum Mcsscgclände am Kaiscrdamm geschickt. Aus unzäh ligen Schlauchleitungen wird Wasser gegeben, um ein Ucbergrcifcn des Feuers auf die noch verschonten Hallen zu vermeiden. Auf Anordnung der Brandbekämpfungsleitung wur den sofort Sondcrkommandos der Schutzpolizei, des Ar beitsdienstes, der SA, der SS und des Ncichsheeres zur Hilfclcistnng herangezogen. Es galt, besonders den Men schen, die sich zu Hunderttausendcn um das Gelände her um eingefunden hatten, von der Straße fernzuhalten, um eine wirksame Bekämpfung des Brandes zu ermöglichen. Jn allen westlichen Vororten Berlins zeigte sich am dunklen Nachthimmel schon vom weiten ein riesiger Feuerschein. Oft blitzte es ganz hell auf. Ein Funk regen wurde durch die ungeheure Hitze, die am Brand herd herrschte, bis zu 50 Meter hoch geschleudert und dann vom Winde erfaßt und ostwärts getrieben. Durch mustergültiges Verhalten mehrerer Ausstel lungsbesucher und Hilfsmannschaften konnte wertvolles Ausstellungsmaterial in aller Eile auf die Straße ge schafft und gerettet werden. Vor allem gelang es, die kostbaren Fernsehgeräte sicherzustellen. Die beiden großen Kraftwagenhallen, die Hallen 1 und 2, sind außer Gefahr. Schwierige Löfcharbeiten am brennenden Funkturm. Durch das mutigeVerhaltenzweierFeuer- wehrleute gelang es, eine Schlauchleitung vom Erd boden bis zu dem in etwa 50 Meter Höhe befindlichen Funkturmrestaurant zu leiten, in das sich etwa zehnPer son e n g e f l ü ch t e t hatten und das, wie gemeldet, durch die bochlodernden Flammen ebenfalls in Brand geraten war. Die Feuerwehrleute kletterten an den eisernen Masten des Funkturmes hoch und brachten auf diese Weise die Schlauchleitung bis un mittelbar an die in Brand geratenen Teile des Restau rants heran. Es gelang, auf diese Weise ,die Funkturmbesucher, die nach Ausbruch des Bran des im Sprechchor mehrfach heruntergerufen hatten „Ret tet uns", außer Gefahr und in Sicherheit zu bring e n. Der östliche Teil des Funkturms, an dem eine riesige Lichtreklame angebracht war, steht noch vollkommen in Flammen, dagegen besteht die Hoffnung, den Brand im Restaurant und am Funkturm allmählich zum Erlöschen zu bringe». derenSchutz gestellt (88 35, 36 AOG.). Das AOG- setzt ein besonderes „soziales Ehrengericht" ein, in dem als Beisitzende Berufskameraden des Angeklagten oder des Schutzsuchenden Mitwirken. Und ebenso sind im Anerbengericht Bauern als Beisitzer tätig. Durch diese Regelungen ist dafür gesorgt, daß die Bestimmungen dieser Gerichte auch wirklich demEmpfindenunddem Wollen des Volkes entsprechen. Müßig ist es, noch weitere Beispiele sozialistischer Zielsetzung im Arbeiter- und Bauernrecht anzuführen, die Beispiele beweisen eindeutig, daß der deutsche Bauer und der deutsche Arbeiter gleichberechtigte Mitglieder der volklisHen Gemeinschaft aller Deutschen sind, daß der nationalsozialistische Staat ihnen eindeutig ihre Pflichten festgelegt hat, daß er sie gleichzeitig aber auch vor jeglicher Zurücksetzung schützt. So sind die beiden angeführten Gesetze für unser Volk von geschichtlicher Be deutung, denn sie bedeuten die rechtliche Verankerung jenes Programmpnnktes der NSDAP., der den volklichen Zusammenschluß aller Deutschen fordert! KarlheinzBackhaus. Inzwischen konnte man ziemlich einwandfrei feststellen„ daß das Feuer in der Halle 4 ausgebrochen ist. Dr. Goebbels an der Brandstätte Bald nach Ausbruch des Brandes traf Reichsminister Dr. Goebbels in Begleitung des Stellvertretenden Gau leiters. Staatsrat Görlitzcr, und einiger Beamten des Propngandaministcriums an der Brandstätte ein und ließ ich über die bisher getroffenen Maßnahmen Bericht er statten. Das Feuer eiugekreist. Der Riesenbrand war dank der aufopfernden Be mühungen der Feuerwehr gegen 22 Uhr eiugekreist. Die Feuerbekämpfung setzte bei dem ursprünglichen Brandherd in der Halle 4 ein. Von Halle 3 und von Halle 5 sowie von dem riesigen Jnnenhof und von der Ostseite des aus gedehnten Ausstellungsgeländes wurde aus annähernd 30 Schlauchleitungen größten und mittleren Kalibers un unterbrochen Wasser in die Flammen geschleudert. Aller dings muß die Halle 4 als vollkommen vernichtet ange sehen werden. Auch der größte Teil der in dieser Halle aus gestellten Gegenstände dürfte völlig zerstört sein. Auch ein Teil der Hallen 3 nnd 5 hat durch das Feuer etwas ge litten. Zum Glück gelang es aber, die Hallen 1 und 2, die durch eine breite Straße von den übrigen Hallen getrennt liegen, sowie die Hallen 6, 7 und 8 zn erhalten. Der Vorsicht halber haben die zahlreichen Aussteller mit Hilfe der herangczogencu SA-, SS- und Arbcitsdienst- männer sowie von Angehörigen des Reichsheeres auch die vom Feuer verschont gebliebenen Hallen geräumt. Schon kurz vor 22 Uhr waren die Flammen an der Lichtreklame auf dem Funkturm und im Funkturmrestau rant so weit abgelöscht, daß man daran gehen konnte, die Personen, die durch das verheerende Element abgeschnit ten waren, in Sicherheit zu briugen. Auf den noch glühendheißen Treppen stiegen die Funkturmbesucher über Trümmer hinweg an d->- gefährlichsten Stelle vorbei und gelangten dann sehr sch-eil die 50 Meter hinab auf den Erdboden soweit zu übersehen ist, hat keiner von ihnen ernsten Schaden erlitten. Inzwischen schritten die Feuerwehrmannschaften, die zum Teil so erschöpft waren, daß sie abgelöst werden mußten, zur restlosen Löschung des Brandes und zu den Aufräumungsarbeiten. Der amtliche Bericht. Amtlich wird über den Brand auf der Funkausstel lung folgendes mitgeteilt: Jn der Ausstellungshalle 4 am Berliner Funkturm brach kurz vor 20.30 Uhr ein Großbrand aus, durch den auch das Funkrestaurant zeitweilig in Mitleidenschaft ge zogen wurde. Es gelang den vereinten Kräften von Feuer wehr, SA, SS und politischen Leitern, Reichswehr, Ar beitsdienst und Landcspolizei, das Feuer auf die Ausstel lungshalle 4 zu beschränken, die Wiß alle anderen Hallen zu dieser Zeit schon vom Publikum geräumt war. Die Hallen des Volkssenders und die Fernsehhalle wurden ebenso wie die übrigen Hallen nicht in Mitleidenschaft ge zogen. Soweit bis jetzt bekannt geworden ist, sind Menschenleben nicht zu beklagen. Zur Zeit des Brandes im Funkturmrestaurant befanden sich noch acht Personen auf dem Funkturm. Dem mutigen Eingreifen eines Fenerwehrtrupps, der von Baurat Dr. Schäfer geführt wurde, gelang es, alle auf dem Funkturm befindlichen Personen mit nur geringfügigen Verletzungen in Sicherheit zu bringen. Reichsminister Dr. Goebbels, der um 20.45 Uhr auf der Brandstätte erschien, ordnete sofort eine weitgehende Absperrung an. Gegen 22 Uhr traf Reichsminister Dr. F r i ck am Brandort ein. Ter Brand der Halle 4 dauert an. Das Feuer ist aber eingekreist, so daß die Gefahr eines Umsichgreifens nicht mehr besteht. Gegen 22.30 Uhr war jede Gefahr einer Ausbreitung des Brandes beseitigt. Die Halle 4 ist vollkommen nieder gebrannt; gerade in dieser Halle hatten die führenden deut schen Firmen ihre Geräte zur Schau ausgestellt; so sind die Stände von Siemens, Telcfunkcn, AEG, Mende, Seibt usw. zum größten Teil zerstört worden. Auch oie Reichs post hat großen Schaden erlitten; ferner sind die beiden Ultra-KurzweNen-Scnder, die täglich das Fernsehpro gramm sandten, vernichtet, ebenso der alte Rundfunksen der Witzleben, der in der ersten Zeit des Rundfunks für Berlin arbeitete. Der 2. amtliche Bericht. Berlin, 20. August. Um Mitternacht wurde folgender zweiter amtlicher Bericht ausgegcben: Die Halle 4 brennt noch. Es ist absolute Gewähr gegeben, daß das Feuer auf Hall» 4 beschränkt bleibt. Im Funkturmrestaurant brennt noch eine Zwischenwand. Jedoch geht man diesem Feuer, das aus einen