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MsdmfferTageblatl für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, EP,«.Au-Poft°nft7l.?n Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend W°i-n trSgerund «ejchaflsstellrn - u 2—2 nehmen zu jeder Zeit B-. ftellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht Kei» Anspruch auf Li-f«run- der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto b-ilieg^ Anzeigenpreis! di- 8 gespaltene Raum,eil- 2V Rpsg., di-t g-spaltru- z-il- dkr amtlichen DekamUmachungen 4V Reichs. Pfennig, die s gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. N-chweisungsgcbrchr 2V Reich »Pfennige. Bor. geschriebene Erscheinung». „ tage und Plakvorschristv, werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzcigew. annahmcbisoorm.Ivllhr. —— Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermitteltenAnzeigerr übernehmen wir keine Garantie. Ieder Aabatlanspruch erlischt, wenn derBetrag durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 174 — 90. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdrufs-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 29. Juli 1931 Sie Garantiebank beginnt zu arbeiten. Nur ein kleiner Kreis von Mitglieds banken. In den Räumen der Reichsbank fand die Gründungs- vcrsammluna der Akzept- und Garantiebank statt. Tte be kanntgegebenen Gründer, ausschließlich Berliner firmen daben zusammen mit dem Reiche das gesamte Kapital übernommen. In die Direktion wurden berufen vorbehaltlich einet Ergänzung die Herren DirektorJulian Leick und von vey- debrand. Der Aufsichtsrat, dem Reichsminister a. D. Dr Dernburg vorsteht, wird unmittelbar zusammentreten, um „Kleines Geld". Es gibt leider noch immer viel zu viele, die des Glaubens sind, daß ein solider Strumpf oder ein fester Kasten die Reichsbanknoten unbedingt vor Entwertung schützen windel Sie sind zwar gar nicht bedroht, aber bei manchen hilft nichts, aber auch gar nichts I Auch nicht der Hinweis, daß wir gerade dann schnell wieder zu einem ungehemmten und unbeschränkten Zahlungsverkehr kommen würden, wenn die „Notenhamsterei" end lich aufhört, alle ihr Geld auf die Sparkassen oder Ban ken bringen bzw. es dort belassen, so weit sie es nicht dringlich für den Tagesbedarf benötigen. So lange das aber noch nicht der Fall ist, mutz die Regierung dafür Sorge tragen, daß der Umlauf der Zahlungsmittel vermehrt wird. Nicht etwa dadurch, daß die Reichsbank nun einfach nur ungedeckte Banknoten drucken läßt. Das darf sie nicht und tut sie nicht. Wohl aber kann das Reich etwas anderes machen. Es bars die Zahl der Scheidemünzen vermehren, das harte, klingende Silbergeld also. Das braucht ja keine „Deckung", denn das hat seinen Silberweri in sich. Und es ist ent schieden angenehmer, wenn man 10 Stück von den dicken, großen Fünfmarkstücken in der Tasche hat als — gar kein Geld! - Gesetzlich ist seit den Zeiten des guten alten Talers die Menge der Scheidemünzen derart begrenzt, daß es heißt: Pro Kops der Bevölkerung können bis zu einer bestimmten Summe, z. B. bis zu 20 Mark Scheidemünzen geprägt werden. Wie weit das Reich nun bis an diese Grenze herangeht, das hängt natürlich vor allem von dem Bedarf an solchen Münzen ab. Sinkt z. B. das allgemeine Preisniveau, dann steigt dieser Bedarf, dann braucht man mehr „kleines Geld", daher ist es an sich schon eine nur zu billigende Verordnung gewesen, daß kürzlich diese Grenze auf 30 Mark erhöht worden ist. Denn auch das „große Geld" wurde immer knapper. Und außerdem war jene Grenze von 20 Mark beinahe schon erreicht worden; es gab in Deutschland mithin etwa 1,2 Mil liarden Scheidemünzen, ungerechnet den „Cou rant", also die nicht aus Silber geprägten Zahlungs mittel kleinster Art. Zulässig wäre jetzt also eine Umlaufsvcrgrößerung von noch 600 Millionen. Aber das Reich ist bescheiden; es will nur die — hierfür notwendige — Genehmigung des Reichsrates für die Neuprägung von Fünfmark stücken im Betrage von 100 Millionen. Bis vor einiger Zeit haben übrigens in den Kellern der Reichsbank noch 165 Millionen Silbergeld gelegen, darunter vorwiegend Fünfmarkstücke. Denn allzu beliebt war dieses Geld infolge seiner Größe und Schwere nicht gerade. Jetzt sehnen wir uns danach; infolge der Sparkassen- und Bankensperre mußten viele ja leider nicht mit Scheide münzen, sondern schon mit Courant rechnen. Aber auch die früheren Massen von Silbergeld sind inzwischen vom Verkehr reibungslos aufgesogen worden und mit den neuen 100 Millionen wird es auch nicht lange dauern. es symbolisch, daß wir von dem Zehnmarkschein zum Fnnfmarkstück, von der Banknote zum Hartgeld, vom „Portefeuille" zum „Portemonnaie" zurückgehen! ,gebende, bemerkt: das Reich, das jetzt das „Munz- an der Prägung auch ganz hübsch, 'st 'm Steigen und infolgedessen io Ausprägung des billiger gekauften Silbers einen Lchlagschatz ab. Einen anderen Vorteil haben diese Scheidemünzen übrigens auch noch- sie bleiben im Lande und nähren uns redlich denn sie wandern nicht oder nur zu geringem Teil ms Ausland. Nur wenige Staaten - logenannten lateinischen Münzunion, die alle nach ttranten^re^ - wechfttten einander das Tllliergeld ein. Len Wert der Wjinro mukln nur dnä Silber ans. Aber der Weltmarktpreis ^des Silbermetalls ist - anders wie das Gold - im Lause der Zett bedeutenden L-chwankungen unterworfen gewesen und ist dies auch heute noch. Wenn daher z' P jetzt der Staat Meilko wieder zur silberwahrung zurückkehrt so zieht in folge des steigenden Bedarfs der Silberpreis än Und die Staaten, die Silber in ihren Bankkellern z» lieaen haben können dann eher an eine Vermehrung ihres Scheide münzenumlaufs Herangehen. Im übrigen aber dürften die Vorkommnisse der lebten Wochen wohl noch eine andere Folge haben, die man nur allzu sehr herbeiwunschen muß. Sie würde die Schwierigkeiten des verknappten Zahlungsumlaufes ganz bedeutend verringern: eine möglichst starke Zunahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Immer noch „LanMeiertsge". Unwesentliche Erhöhung der Auszahlungen. S p a r k o n t e n a u s z a h l u n g unverändert. Amtlich wird mitgeteitt: Der Rest dieser Woche ist dadurch gekennzeichnet, daß zu den für die regelmäßigen Lohn- und Gehaltszahlungen bercilzustellenden Zahlungsmitteln noch die Anforderungen des Monatsendes hinzulreten. Es erschien daher nicht ratsam, darüber hinaus für die nächsten Tage eine umfangreichere Auflockerung des bisherigen Zah lungsverkehrs vorzunehmcn. Die Verordnung der Reichs- regierung sieht daher nur unwesentliche Erhöhungen der zahl baren Beträge vor. Die beteiligten Stellen werden dafür sorgen, daß vom Beginn der nächsten Woche ab die Wieder aufnahme eines normalen Zahlungsverkehrs eintritt. Die Erleichterungen, die bis zum Wochenende eintrcten, betreffen einmal die Erhöhung der Barauszahlungsgrcnze von 2VI> aus 3 Oll Mark bei Kontokorrentguthabcn, während es hinsichtlich der Auszahlung aus Sparkonten und Sparbücher bei 30 Mark verbleiben mutzte. Die Auszahlung auf Kreditbriefe ist ebenfalls auf 300 Mark erhöht worden. Freigegebcn zur unbeschränkten Barauszahlung und solgewetse auch Überweisung sind über die bisher be stehenden Fälle hinaus die Mietzinsen für Wohnun gen und gewerbliche Räume, sofern der Konten inhaber nicht Einnahmen aus Lohn, Gehalt, Ruhegehalt usw. bezieht, ferner zur Einlösung von Zinsremen und Gewinn- antetlscheincn. Die Überweisungen sind im allgemeinen aus 4000 Mark täglich, also insgesamt 16 000 Mark bis zum Wochenende erhöht worden, und dem ttberwelfungsverband wird der Tagesbelrag auf 50 000 Mark voraussichtlich auch weiter erhöht werden. Zur Wechsel» etnlösung sollen täglich 8000 Mark, also 32000 Mark bis zum Wochenende ausgezahlt werden dürfen. Die Wechsclprolestfristen sind entsprechend den bisherigen Regelungen wieder stasselweife etwas hinausgeschoben worden, während eine Verlängerung der V o r l e g u n g s s r l si für die nach dem 21. Juli 1931 ausge stellten Schecks nicht mehr norwendig schien Bei Wechseln, deren Fälligkettsiag in der Zeit vom Sonn- iag, den l9 bis Donnersiag, den 23. Juli 1931 einschließlich ltegi, kann die Erhebung des Protestes nicht vor dem dritten Werktag und dars noch am vierten, fünften und sechsten Werktage nach dem Zahlungslage geschehen. Bei Wechseln, deren Fälligkeitstag ln der Zeit vom Freitag, den 2 4. bis Dienstag den 28. Juli 1931 einschließlich liegt, kann die Erhebung des Protestes nicht vor dem dritten Werktag und dars noch am vterlen und sünsten Werklage nach dem Zah lungslage geschehen Bet Wechseln, deren Fälligkettsiag tn der Zett vom Miiiwoch, den 2 9 Iuli bisSonnabend, den 1 August 1931 einschließlich liegt, kann die Erhebung des Protestes nicht vor dem dritten Werklag und dars noch am vierten und sünsten Werklag nach dem Zahlungslage geschehen Ferner aber ist vorgesehen, daß die BankinsttMte Wechsel- Verbindlichkeiten nicht nur wie bisher aus eigenen Akzepten, sondern auch aus ihrem Giro erfüllen dürfen. Schließlich stellt die Verordnung sicher, daß bestätigte Verrechnungsschecks auch noch tn den ersten Tagen des August ausgestellt werden dürsen und daß die Einlösung auch durch Gutschrift auf einem die für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes notwendigen Richtlinien zu erlassen. Der Kreis der zugezogenen Firmen ist von vorn her ein auf Berlin und auch dort nur auf eine kleine Zahl von Firmen beschränkt worden, weil die Behandlung der von der Akzept- und Garantiebank-A.-G. zu erledigenden Geschäfte erforderlich macht, daß die beteiligten Firmen dauernd in enger Fühlung miteinander bleiben. Währungsguihaben im Inlande. Anmeldefrist bis zum 5. August verlängert. Die Verordnung gegen die Kapital- und Steuerflucht vom 18. Juli bestimmt den 29. Juli als Frist für die Anmeldung von fremden Währungen. Diejenigen, die ein Bankkonto in ausländischer Währung bei einem inländischen Institute haben, be kamen in einer „dritten Verordnung" eine Frist verlängerung bis zum 5. August. Zu dieser Verordnung wird von amtlicher Stelle mitgeteitt: Die Frist zur Ablieferung oder Anzeige von Devisen im Ge samtbeträge von 20 000 Mark und darüber für den einzelnen Anzeigepflichtigen unter Hinzurechnung der Devisen seiner Ehe krau und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder läuft am 29. Jult 1931 ab. Eine Verlängerung der Frist ist nicht beabsichtigt. . Lediglich für die Inhaber von Währungskonten bei inlän dischen Kreditinstituten ist mit Rücksicht darauf, daß die Ver pflichtung dieser Inhaber zur Ablieferung oder Anzeige ihrer Konto erfolgen kann, das nicht bei dem bezogenen Kreditinstitut geführt wird. Selbstverständlich kann die Gutschrift nur im Rahmen der für Überweisungen sretgcgebenen Beträge statt- ftnden. Im übrigen bleiben auch diesmal die Vorschriften über den Gchuldnerschutz, über die Ausnahme der Reichspost, der Rrtchsdank und der Deutschen Golddiskonibant von den Vor schriften der Verordnung und die Vorschriften über die unbe- schränkte Versügungssreiheit über neue Konten und über über- wreftus Gehattsteile aufrechterhalten. * Gehallsratemahvms und Mieten. 50 Prozent Gehalt — 50 Prozeni Miele. In der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 18. d. M. über die Ratenzahlungen der Be- amtengehälier und der etwa notwendigen An gleichung der Gehaltszahlungen an die Angestelltenschaft der Privatwirtschaft besagt der K 7: Wird eine Schuldner durch die veränderte Zahlungsweise gemäß dieser Ver ordnung ohne sein Verschulden gehindert, eine fällige Mietzinszahlung zu leisten, fo gelten die Rechts folgen, die wegen der Nichtzahlung oder der nicht recht zeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag eintrelen, als nicht eingetrcten. Nun ist im Publikum vielfach die Ansicht verbreitet, daß bei der etwa eintretenden Ratenzahlung der An- gestelliengehälier die am 1. August fällige Mietzahlung ohne weiteres bis zum Empfang des Rest- qehalles aufgefchoben würde. Im Reichs- f i n a n z m i n i st e r i u m wird hierzu erklärt, daß ein solcher Zahlungsaufschub lediglich in gewissen Not fällen eintreten könne. Die Regierung sei der Ansicht, daß die Miete in normaler Weise bezahlt werden könne. Erhalte ein Angestellter am Ultimo 50 Prozent seines Monatsgehaltes, so werde er auch SOProzent Miete entrichten können. In dieser Weise werde auch gegenüber den B e a m t e n - Mietern tn den reichseigenen Wohn gebäuden versahren, indem automatisch mit der Zahlung des Halden Gehalts auch der halbe Mietzins ein gezogen und die zweite Hälfte bei der restlichen Gehalts zählung fällig wird. Für einen vollen Aufschub der Mietzahlung werde in der Verordnung ausdrücklich das Vorliegen „eigenen Unverschuldens" festgelegt. Sei ein Mieter durch Urteil zur Zahlung z. B. von UnterhattSverpflichtungen gehalten, also Zahlungen, die keinen Aufschub duldeten, so könne ihm zur Abwendung der Vollstreckung der Aufschub der Mietzahlung gewährt werden. Hierunter wären jedoch keinesfalls Versicherungsprämien oder Abzahlungs- raten zu verstehen, denn in solchen Fällen würde im Wege der Vereinbarung mit den Geldempfängern eine gütliche anderwette Zahlungsweise zu erreichen sein. Entstehende Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter müßten schließlich vor Gericht ausgetragen werden, um festzustellen, ob der säumige Mieter wirklich „ohne sein Ver schulden" in die Zwangslage gekommen sei. Jeder einzelne, ver nach der Notverordnung sein Gehalt in zwei Raten erhält, werde gut tun, am 1. AugustdieHälftederMicte zu entrichten und seine sonstigen Ausgaben bis zum Empfang des Rest gehalts einzuschränken. Die Notverordnung sei nur vor übergehend und werde kaum noch Ende September in Wirksamkeit sein. Währungsguihaben erst tn der zweiten Durchführungsverord nung zur Kapitalfluchtverordnung klargesteltt worden ist, die Frist bis zum 5. August 1931 erstreckt worden. Auch hier besteht jedoch Ablieserungs- oder Anzeigepslicht bis zum 5. August nur in den Fällen, in denen das Währungskonto zuzüglich des sonstigen Devisenbesitzes den Gegenwert von 20 000 Marl er reicht oder übersteigt. rreichsarbeiMmiffer und Angestellte der Sanaibank. Der Reichsarbettsminister hat auf die Eingabe des Deutsch- rationalen Handlungsgehilsenverbandes mitgeteilt, daß ein Eingriff in die Dienstverhältnisse und vermögensrechtllchen An- prüche der nicht zu den leitenden Angestellten gehörigen Angestellten der Danatbank n i ch t b e a b s i eht i g t ist. Bei der Durchführung der Verordnung über die Danatbank vom 13. Juli !931 sollen die berechtigten Wünsche der Angestellten tunlichst berücksichtigt werden. Lloyd George ernstlich erkrankt. Lloyd George hat seine sämtliche.» Verpflichtungen absagen müssen, da er mit erheblichen Nieren- und Blasenbeschwerden ans Bett gefesselt ist. Ein von dem Bureau der Liberalen Partei veröffentlichtes Kommunique besagt, wenn sein Zustand auch nicht ernst sei, in Anbetracht seines Alters — Lloyd George ist 68 Jahre alt — gewisse Besorgnisse nicht von der Hand zu weisen wären.