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MlsdrufferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, D« »Wilsdruffer Tageblatt' erscheint an allen Werktagen nachmittags S Uhr. Kerug»preis: Bei Abholung in »er DeschSstsstelle und den Ausgabestellen r RM. im Monat, bei Zustellung durch di« Boten r^v RM., bei Poftbeftellung »AM. zuzüglich Abtrag« —. gebühr. Einzelnummern lLRpfg.All-P°st-nst-lt-n Wochenblatt für Wilsdruff u. Umaeaeud P°stb°>-n u«» unsere«»-, tri,er und Geschäftsstellen — nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht dein Anspruch ans Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreise». — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beilicgt. für Lürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: di« 8g«spaltrnr Ramu,«»« LV Apfg- die 4 gespalt«-« Z«il« d«r amtlichen Bekanntmachungen 40 Aeichs» Pfennig, die »gespaltene Reklamez«il« i« textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachrveisungsgebsthr 20 Reich,Pfennige. Ba» geschriebene Erscheinung». tage und Platzparschrist« werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Auzets, annahmebis vorm.10Uhr. — ——— Für die Nichtigkeit d« durch FernrufübermitteltenAn-ei-en übernehmen wir keine Garantie. Jeder Nabattanspruch erlischt, wenn derBetrag dxrch Klage eingezogen werden muß oderderAuftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen eulgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 202 — 90. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Montag, den 31. August 1931 (Steueramnesiie. Die bisherige Verordnung des Reichspräsidenten ge gen Kapital- und Steuerflucht vom 18. Juli 1931 mit ihrem eine Steueramnestie vorsehenden Paragraph 8 war in den schweren Krisenlagen des Juli Hals über Kops herausgebracht worden und wies deshalb auch alle Män gel eines schlecht vorbereiteten und wenig durchdachten Notgesctzes aus. Die überaus zahlreichen Fragen und Schwierigkeiten, die sich bei ihrer Anwendung in der Praxis ergaben, führten zunächst zu einer Fristverlänge rung für die Amnestieanzeigen bis zum 31. August 1931 und nunmehr zu einer gänzlichen Neufassung und erheb lichen Erweiterung der früheren Amnestiebestimmungen und weiterer Fristverlängerung bis zum 16. September 1931. Die neue Amnestieverordnung bezweckt in ihrem ersten Abschnitt vor allem die weitere Kapitalfluchtins Ausland zu unterbinden sowie in das Ausland gefluchtetes Kapital wieder in das Inland zurückzuholen. Sie befaßt sich dabei mit einer in letzter Zeit besonders häufigen Form der Kapitalflucht, nämlich der Grün dung ausländischer F a in i l i e n st i s t u n g e n. die besonders das Großkapital, begünstigt durch die Recht sprechung des Reichsfinanzhofs weitgehend zur Abschie bung von Kapital in das Ausland und steuerfreien The saurierung von Einkommen benutzte. Diese ausländischen ^"'nilicnstiftungen sind jetzt, sofern sie nach dem 31. Juli 1014 von Inländern errichtet sind, oder sofern aus ihnen Ödländer bezugsberechtigt sind, bis zum 16. September "pd sofern Gründungen noch nach dem 9. September 1931 erfolgen, binnen einer Woche nach Gründung dem für die Vermögenssteuerveranlagung zuständigen Finanzamt anzuzeigen, wenn der Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge zu mehr als 80 Prozent aus der Stif tung bezugsberechtigt sind. Anzeigepflichtig sind die Er- Nchter oder Gründer einer solchen Stiftung oder Vereins, dw ihren Sitz und Ort der Leitung im Ausland hat, ferner die inländischen Mitglieder des Vorstandes oder Familien rats sowie alle inländischen Bezugsberechtigten und Ver- einsmilgliedcr. Außer dieser Anzeigcpflicht strebt die neue Verordnung die Auflösung solcher Stiftungen und die Rückführung des in ihnen investierten Vermögens in das Inland an. Zu diesem Zweck tritt bei Auflösung der Stiftung bis zum 31. Dezember 1931 für den Erwerb des Stiftungsvermö gens durch den inländischen Stifter, seinem inländischen Ehegatten oder lebende inländische Abkömmlinge Erb schafts- und Schenkungssteuerfreiheil ein. Bei Nichtaus lösung gilt dagegen das Einkommen und Vermögen der Stiftung ohne Rücksicht darauf, ob das Einkommen ausge- schüttet wird oder nicht als Vermögen und Einkommen des Errichters, solange dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dabei ist die Einkommensteuer außerordentlich hoch, auf 50 Prozent, bemessen. Eine weitere Anzeigepflicht ist für ausländische Be- teiligungen und Optionen unbeschränkt vcrmögenssteuer- pfllchtlger Personen vorgesehen. Am 1. Jannar 1931 be stehende oder später erworbene Beteiligungen an einer Gesellschaft mit Sitz im Auslände müssen bis zum 16 Sep tember 1931 nach Art und Höhe dem Finanzamt angezeigt werden, wenn ein unbeschränkt Vcrmögcnsstcuerpflichtigcr an der Gesellschaft allein oder mit Angehörigen oder im bewußten oder gewollten Zusammenwirken mit nicht mehr als vier anderen Personen oder deren Angehörigen zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist Exterritoriale, aus ländische Konsularbcamte und vom Ausland in das Inland zugezogenc Personen, deren Vermögens- oder Einkommensteuer pauschal festgesetzt sind, sind nicht an zeigepflichtig. Zuwiderhandlungen gegen sämtliche An zeigepflichtigen der Verordnung sind unter schwere Strafen gestellt. Außer diesen gegen die Kapitalflucht gerichteten Be stimmungen enthält die Verordnung neue Vor schriften über die Vermögcnserklärung und Steneramnestie. Sowohl für die Abgabe der Vermögenserklärung wie für Anzeigen auf Grund der Steneramnestie wird die bisher zum 31. August 1931 ge setzte Frist nochmals bis zum 16. September 1931 ver längert. Die Steueramnestie selbst wird erheblich er weitert, insbesondere durch Ausdehnung auch auf Umsatz steuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer, und eine Reihe von bisherigen Zweifelsfragen geklärt. Wer steuer pflichtige Werte für die Zeit nach dem 31. Dezember 1927 einer bestehenden Rcchtspflicht zuwider der Steuerbehörde nicht angegeben hat, wird amnestiert, wenn er innerhalb der Amncsticfrist vom 18. Juli bis 16. September 1931 der Steuerbehörde Anzeige erstattet. Durch eine dahingehende Anzeige wird zugleich auch Amnestie für die rückliegende Zeit vor dem 1. Januar 1928 erlangt. Wer nur bis 1927 einschließlich steuerunehrlich gewesen ist, dagegen von 1928 an alle Werte richtig angegeben hat, braucht keine Anzeige zu erstatten Er erlangt ohne weiteres anzeigelos für 1927 und weiter zurückliegende Jahre Steneramnestie. — Die Amnestie umfaßt einmal Straffreiheit hinsichtlich der nicht angegebenen Werte, sodann auch Befreiung von Nach zahlungen ans die Vermögenssteuer für die Zeck vor dem 1. Jannar 1931, auf die Aufbringung vor dem 15. August 1931, auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer vor dem 1. Jannar 1930, auf die Gewerbesteuer vor dem 1. April 1931, auf die Umsatzsteuer vor dem 1. Januar 1930, ferner Europas Zerrissenheit. Vierzig Minderheiten klagen an. Was sagt der Völkerbund dazu? Der 7. Europäische Minderheitenkongreß ist in Genf er öffnet worden. An dem Kongreß nehmen Vertreter von 4 0 europäischen Minderheiten aus 14 Staaten teil. Be sonders stark sind die deutschen Minderheiten vertreten, die die bekannten deutschen Mtnderheitenführer aus der Tschechoslowakei, Rumänien, Polen, Un garn, Lettland, E st land, Südslawien und L i - tauen entsandt haben. Zum ersten Male nehmen am Kongreß die Vertreter der griechischen Minderheiten auf den zu Italien gehörenden Dodekanesinseln teil. Stürmisch begrüßt wurden die Vertreter der Katalonier, die seit Jahren in der Minderheitenbewegung Mitarbeiten. Im Auftrage des Obersten Macia überbrachte der katalanische Mtnderheitenführer Estelrich die Wünsche der katalanischen Bevölkerung für die Arbeit des Kongresses. Der Kongreß wurde durch den Präsidenten Wilfan in deutscher Sprache eröffnet, der in großen Zügen Vie Aufgabe und Bedeutung des Minderheitenkongresses darlegte und hierbei unterstrich, daß die Minderheitenbewegung nach wie vor von dem zähen, ent schlossenen Willen zur nationalen Selbstbehauptung beseelt sei. Es sei eine Täuschung, anzunehmen, daß die Minderheitenbewegung abflaue oder daß die Minderheiten sich in ihre Lage schicken würden. Wilsan wies sodann auf die so eben erfolgte höchst bedeutsame Veröffentlichung des Kongresses hin, die zum erstenmal authentisches Do kumentenmatcr iat über die Lage der Minderheiten m allen europäischen Staaten bringe. Dr. Wilsan betonte, daß diese Veröffentlichung den Finger auf die Wunde lege und die heutige Zerrissenheit und Spaltung Europas auf das deutlichste ausweise. Die fort- acschten Bedrückungen und Verfolgungen der Minderheiten hinderten heute die Einigung Europas und drohten zu einer ernsten Gefahr zu werden. Die Lage der Minderheiten in den Staaten Europas. Die bereits vor zwei Jahren in Angriff genommene Ver öffentlichung des authentischen Dokumentenmaterials über die Lage der Minderheiten, die dem Minderheitenkongreß vorliegt, enthält die von den Führern der Minderheiten verfaßten Be richte über die Lage von 40 Minderheitengruppen, die in 14 europäischen Staaten leben und 14 Völkern angehörcn. Das außerordentlich umfangreiche Dokumerckemnaterial gibt eine einzigartige Darstellung der wahren Lage der Minderheiten und einen einwandfreien, zusammcnfassenden Überblick über ihre enthnographischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse. Dieser Veröffentlichung wird allgemein größte Bedeutung beigemessen, da damit zum ersten Male eine wirklich authentische und zusammcnfassende Darstellung der Lage der Minderheiten vorliegt, die zweifellos auch für die Arbeiten des Völkerbundes auf dem Minderheitengebiei von größter Bedeutung sein wird. Aus dem umfangrsüchen statistischen Material geht hervor, daß das Nationalvermögen der Minderheiten sich seit dem Kriege um 40 bis 50 Prozent vermindert hat. Krieg nach dem Kriege. Die Lage der europäischen Minderheiten. Auf dem europäischen Minderheitenkongretz sand eine be wegte Aussprache über die gegenwärtige Lage der verschiedenen europäischen Minderheiten statt, in der von den Rednern ein erschütterndes Bild der Bedrückungen und Verfolgungen der Minderheiten entrollt wurde. Der deutsche Abgeordnete im estländischen Parlament, Hasselblatt, wies daraus hin, daß die in den Verfassungen der einzelnen Staaten vorgesehenen Paragraphen zum Schutze der Minderheiten praktisch ohne jede Bedeutung geblieben seien, sie böten lediglich einen Nieder schlag des schlechten Gewissens der Mehrheitsvölker. Seit Abschluß des Weltkrieges seien nicht weniger als zehn Millionen Hektar aus dem Besitz der Minderheiten in die Hand aus die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vor dem 1. Juli 1930. Die Amnestie ist ausgeschlossen, wenn die Anzeige schon vor dem 18. Juli oder erst nach dem 16. September erstattet wird, wenn mehrere steuerpflichtige Werte nicht angegeben waren und jetzt nur ein Teil der Werte ange zeigt wird, sowie endlich auch, wenn die Steuerbehörde dem Steuerpflichtigen schon vor dem 18. August 1931 eröffnet hatte, daß sie Kenntnis von der Nichtangabe habe. Die Amnestieverordung beseitigt endlich mit Wirkung vom 1. August 1931 an die bisherige allgemeine Anzeige pflicht für jedermann, der von dem Vorhaben oder der Ausführung einer in der Anmcsticverordnung mit Strafe bedrohten Handlung glaubhafte Kenntnis hatte. An die Stelle dieser Anzeigepflicht ist eine weitgehende Mittei- lungspflicht aller Behörden und Beamten an die Finanz ämter eingeführt, die dienstlich Kenntnis oder dringenden Verdacht von Sieuerzuwiderhandlungen allgemein wie auch von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der neuen Amnestieverordnung sowie Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931 erhalten haben. der Mebrvettsvöller auf dem Wege der Enteignungsgesetze, der sogenannten Agrarreform, übergegangen. Die Ver hältnisse, wie sie nach dem Kriege in Europa bestünden, könnte man mit Kriegen der Völker untereinander imRahmender Staaten bezeichnen. Dies alles vollziehe sich im Zeitalter des Minderheitenschutzes. Der Minderheitenschutz des Völkerbundes habe vollständig versagt, er habe sich der Gewalt gebeugt. Die täglich geübte Rechtsbeugung gegenüber den Minderheiten wirke sich auf den Charakter der Menschen in einem höchst verschlechternden Sinne aus. SmlMkkWlMW des MdkkWMMsser. Genf, 30. August. Auf dem Minderheitenkongresz wurde am Sonntag die Aussprache über die Lage der Minderheiten fortgesetzt. Der Führer des Deutschtums in der Tschechoslowakei, Peters, erklärte-, das Sudelendeutschtum nehme wohl an der Ar beit der Minderheitenbewegung teil, denn die Deutschen seien dort de jure eine Minderheit und unterlägen den gleichen Be stimmungen wie die übrigen Minderheiten. Allerdings glaubten die Sudetendeutschen, die ein Viertel der Bevölkerung ausmach ten, nicht, mit den kärglichen Bestimmungen des Minderheiten rechtes auskommen zu können. Aus der Beteiligung deutscher Minister an der Regierung dürfe man nicht folgern, baß die na tionalen Fragen in der Tschechoslowakei bereinigt seien. In letzter Zeit sei vielmehr ein peinliches Anwachsen der nationalistischen Welle festzustellen. Der Vertreter des Deutschtums in Rumänien, Mayer-Ebner, sprach die Hoffnung aus, baß die Regierung Argeluianu, endlich die in der Thronrede angekündigte Aenderung des Staatsbürger gesetzes in Rumänien im Sinne der Uebereinstimmung mik den Friedensverträgen durch das Parlament vornehmen lassen werde. Der Vertreter der Kärpatho-Russen in der Tschechoslowakei, Kurtjak, wies darauf hin, daß bereits im Vertrage von St. Ger main Karpacho-Ruhland die Autonomie garantiert worden fei, jedoch seit 12 Jahren für eine Verwirklichung dieser Verpflich tung nichts geschehen sei. Der Minderheitenkongreß behandelte dann die Erfahrungen über die der deutschen Minderheit in Estland 1925 gewährte Kultur-Selbstverwaltung. Diese erste den Minderheiten in Euro pa bisher eingeräumte Kulturaulonomie habe fick, so wurde aus- gesührt, nach dem Urteil maßgebender estnischer Staatsmänner, durchaus bewährt und sei als ein wesentlicher Schritt zur Lösung der Minderheitenfrage aufzufassen. "EmMe PchrchiW Mlm-CuMs in Mf Genf, 30. August. Der österreichische Außenminister Scho ber stattete heute nachmittag Neichsaußenminister Dr. Curtius im Hotel Metropol einen Besuch ab, der sich über eine Stunde hinzog. Auch diese zweite Besprechung zwischen dem österreichi schen und dem deutschen Außenminister hat in erster Linie den bevorstehenden Verhandlungen des Nates über den deutsch- österreichischen Zollunionsplan gegolten. Wie verlautet, sollen gegenwärtig Bestrebungen im Gange sein, eine unmittelbare Stellungnahme des Rates zu dem deutsch-östereichischen Zoll unionsplan in der Weise zu vermeiden, daß dieser Plan in die eingeleiteten Verhandlungen des Ausschusses der wirtschaftlichen Sachverständigen der Europakommission zur wirtschaftlichen Zu sammenarbeit der Regierungen und Verständigung auf zollpoli tischem Gebiet emgeglicdert wird. * WM söhrt nsl m 7. StMter M Ms. Paris, 30. August. Nach einer amtlichen Mitteilung hak der behandelnde Arzt Außenminister Briand am Sonnabend be sucht und ihn auf gutem Wege zur völligen Gesundung ange- trofsen. Trotzdem sei es dem Arzt nolwendig erschienen, Briand zu bitten, sich vor der Wiederaufnahme seiner vollen amtlichen Tätigkeit noch eine Woche Ruhe zu gonen. Unter diesen Umstän den wird sich Briand erst zur Eröffnung am 7. September nach Genf begeben. Bis dahin sollen Francois-Poncet, Flandi» und Rollin Frankreich vertreten. Verschärfung der Sevisenverordnung. Aufruf der Devisenbestände über 1000 Mark. Im Neichsanzciger wird die dritte Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaf tung veröffentlicht, in der die Devisenbestände im Nenn betrag von über 1000 Marl aufgerufen werden, die durch den Aufruf in der ersten Durchführungsverordnung zur Kapitalfluchtverordnung vom 21. Juli 1931 nicht erfaßt worden sind. Für die durch die zuletzt genannte Ver ordnung bereits erfaßten Anmeldepflichtigen gilt der neue Aufruf nur für die Gold bestände und für solche aus ländischen Wertpapiere, die anders als gegen ausländische Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Wäh rung erworben worden sind. Die wichtigste Neuerung an dieser jüngsten Verordnung ist oie Herabsetzung der Preisgrenze von 3000 Mark aus 1000 Mark. An meldestellen sind wie bisher die Reichsbank und die von ihr ermächtigten Kreditinstitute.