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MlsdrufferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaff, Bo» »Wilsdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags 8 Uhr. Bepigaprei»: Bei Abholung in Ker Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 SiM. im Manat, bei Anstellung durch di« Boten r,30 RM., bei Postbestellun, L«M. zuzüglich Abtrag- gebühr. Einzelnummern ««Pfg.LlftPoftanstaUen Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Postboten und-nsereAus. trLgerund Geschäftsstellen — i nehmen zu jeder Zeit Be- strllnngen entgegen. ImFalle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — glücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wen» Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die »gespalten« R«n»z«tle 20 Rpfg., di« 1,«spalte» Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 «.«ich». Pfennig, die »gespalten« Aeklamezetl« im textlichen Teile 1 Reichsmark. Machweisungsgebfthr 20 Reichspsrnutg«. Boe« geschriebene Erscheinung». — - . —, , —». er rv» r» tage und Platzoorschrtftr« werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Auzets, annahme bis vorm.10Ubr. — Für die Richti,k«tt d« durch Fernruf übermttteltenA»-ei,eu übernehmen wir keine Garantie. Jeder Siabattanspruch erlischt, wenn der Bet«, bmrch Klage einsezose« »erden muß oberderLnftras-eber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellenen^eUerr. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 222 — 90. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruss-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 23. September 1931 Vertrauen tut not. Was „illiquide" ist, weiß in Deutschland auch dei sonst Ahnungsloseste, seit im Juli der große Sturm auj die Banken und Sparkassen erfolgte und diese aus Mange an flüssigen Mitteln gar nichr oder nur tropfenweise zahler konnten. Jetzt ist es England ähnlich ergangen, und zwai mir demselben Endergebnis. Trotzdem bleibt aber di< Tatsache bestehen, daß das englische Weltreick über gewaltige finanzielle Kräfte nack wie vor verfügt, die sich freilich nur langsam unli unter Verlusten in Bewegung setzen lassen. Die Lösung des englischen Zahlungsmittels von der Zwangsverbin dung mit dem Gold soll und wird aber — wieder unter Verlusten — die Mobilisierung jener Kräfte eher ermög lichen, wird also, um ein heutzutage gerade in Deutsch land oft gebrauchtes Wort zu wählen, zur Kredit mobilisierung führen, die sich auf die in Englands Wirtschaft steckenden Werte stützt, nicht mehr auf das Gold allein. Infolgedessen ist zunächst einmal das Pfund Sterling tn der internationalen Bewertung gesunken —, das haben wir Deutsche mit unserer Reichsmark ja auch er lebt, als der Stoß gegen sie zu den bekannten Maßnahmen des Juli erfolgte. So wird nun wohl England ebenfalls nicht um ähnliche Bemühungen herumkommen und hof fentlich auch ähnliche Erfolge erzielen, die uns als Still haltungen und Kreditrückzahlungssperren, kurz als Mora torium nur allzu gm bekannt sind. Freilich ist kredit politisch das englische Reich viel umfassender in die Wirt schaft der Welt hinein verflochten, als es mit Deutschland der Fall war und ist, und die Erfüllung derartiger Wünsche Englands kann natürlich nur durch eine viel breitere internationale Vereinbarung herbeigeführt wer den als dies Deutschland gegenüber notwendig war. Und das gäbe die Gelegenheit, dem geradezu unnatür lichen Gang der Kapital-, Kredit- und Gold bewegung in dem heutigen Weltwirtschastssystem ein Ende zu machen. Denn man dürfte sich doch in Washing ton und Paris, den Schatzkammern der Welt, nun endlich entschließen, den verhängnisvollen Strom abzudämmen, der das Kapital seit Jahren aus den kapitalarmen in die kapitalreichen Länder führt. Und dort liegt dann das Gold nutzlos, beschäftigungslos, ohne daß zumindest eine Ausweitung des Kredits in der Welt nnd für die Welt erfolgt. Daß ein besonders irrsinnig quirlender Teil jenes Stromes die deutsch enTNVutverpflichtungen bzw. -Zahlungen waren und sind, sagte schon der Bericht jener Sachverständigenkommission, die nach der letzten Londoner Konferenz zwecks Prüfung der deutschen Kredit lage in Basel zusammengetreten war. Jetzt hat man das gleiche sogar in Gens zu sagen gewagt, und zwar tat dies der Holländer Colijns, ein Neutraler also, der aber aus den Völkerbund eine ziemlich große Wut hat; denn Colijns jahrelange Arbeit als Präsident des Wirtschafts ausschusses beim Völkerbund war praktisch so gut wie erfolglos, weil es wirtschafts-, Handels- und zollpolitisch nie und nirgends zu einer Einigung zwischen den Ver tretern der verschiedenen Völker kommen konnte. Da hat denn Colijns die Präsidentenbürde und -würde von sich geworfen, ohne bei der Begründung seines Abtretens ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Jetzt, als er die inter nationale Gefahr der deutschen Tributverpflichtungen von lhrer geld-, kredit- und wirtschaftspolitischen Seite her darlegte, ließ er die ganze Diplomatie von Genf in der Aktentasche stecken und sprach offen und rücksichtslos von der Notwendigkeit, das ganze Neparaiions- und K r i e g s s ch u l d e n p r o b l e m als eine der Hauptursachen sür die finanziellen Welt schwierigkeiten anzupacken und möglichst schnell zu lösen. Durch eine einfache Entwertung des Pfund Sterlings kann England deshalb auch nicht eine wesentliche und gründliche Besserung seiner Handels- und Zahlungsbilanz herbeiführen. Wir wissen in Deutschland, daß eine auf diese Weise forcierte Ausfuhrsteigerung immer nur vor übergehend sein kann, vor allem, weil sich die andern Länder gegen diesen „Dumping"export wehren; auch das weitere wissen wir, daß ein derartiger, geradezu unnatür licher Zustand zu einer wirklichen Kräftigung und Stärkung der einheimischen Wirtschaft nicht führt. Um nur leben zu können, versucht man aber alles. Nur war, Was dann später kam, meist um so schlimmer! Es ist immer und immer wieder gesagt worden, die Hauptursache für die Not der Welt ist auch wirtschaftlich »er Mangel an „Vertrauen", ist das allgemeine Miß- wauen. Diese die Welt überflutende Welle macht aber wohl vor keinem Laud mehr halt und selbst die kapital- ccichcn Länder, auch Amerika und Frankreich, stehen in hrcn Goldmauern doch nicht so isoliert da, daß nicht auch ie durch jene Wellen erschüttert werden können. Nur um üne Spazierfahrt zu machen, hat der französische Minister- »rastdent Laval sicherlich nicht die E i n l a d u n g n a ch llmerrka angenommen, die so schnell nach den jüngsten Ereignissen m England ausgesprochen worden ist. „Die Zett ist aus den Fugen" sagte Hamlet einmal; es mrd eines schnellen Zugreifens energischer Baumeister be- »urfen, sie wieder ins Gefüge zurückzubringen. Der Malt des WWn SpaMate; Erster Teil. Vereinfachung der Verwaltung. Änderungen tm Behördenaufbau: Einziehung von Be »mtenstellen, die in ernstester Würdigung der Lage der Staats stnanzen als entbehrlich zu bezeichnen sind. Verringerung de: Zahl der Amtshaupimannschaften um 3 (Dippoldiswalde Olsnitz i. V. und Werdau), der Zahl der Amtsgerichte um i lAltenberg, Bernstadt, Hartenstein, Jöhstadt, Lößnitz um Wildenfels). Vereinigung der Kreishauptmannschast Bau per mit der Kreishauptmannschaft Dresden: Auflösung des Landes kriminalamres, einer Anzahl Forstämter, von zwei Straßen und Wasserbauämtern und zwei Landbauämtern. Vereinigung des Bergamts Freiberg mit dem Bergamt Dresden. Einzio hung der Stelle des sächsischen Gesandten in Berlin; Ersas der „Sächsischen Staatszeitung" durch ein Bekanmmachungs blatt. Schulwesen: Beseitigung sämtlichen wahlfreien Unterrichts an der Volks- und Berufsschule, der über die verbindlich: Wochenstundenzahl Hinausgehl. An der höheren Schule Besei tigung wahlfreien Unterrichts in Kurzschrift, Werkunterricht Nadelarbeiten, Spiel und Italienisch. Herabsetzung und z. T. völlige Beseitigung von Ermaßt gungsstunden, Beseitigung der Vergütung für besondere Ar beitsstunden an Volks- und Berufsschulen, Heraufsetzung de: Pflichtstundenzahl für Volks-, Hilfs- und Berufsschullehrer ach 30, für wissenschaftliche Lehrer an höheren Schulen auf 2( Stunden, Ausfüllung der Volksschulklassen auf durchfchnittlicl 35 Schüler, bei der Berufsschule der Klassen für Ungelernt: auf 30. Bei der höheren Schule stärkere Zusammenlegung! nicht genügend besetzter Klassen. Einschränkung der Wochem stundenzahlen an Volks-, Berufs- und höheren Schulen. Be seitigung von Aufwandsentschädigungen für Schulwanderun gen. Einführung von Schulgeld beim Besuche des 9. und 10. Schuljahres der höheren Abteilungen an der Volksschule und beim Besuch der Berufsschulvollklassen, Erhöhung des Schul geldes an Höheren Schulen aus 240 Mark. Beseitigung des sogen. Dualismus hinsichtlich der gewerblichen Lehranstalten zwischen dem Ministerium für Volksbildung und dem Wirt schastsministenum. Vereinheitlichung und Vereinfachung der ge samten Schulverwaltung. Im Hochschulwesen: Einziehung frei werdender Lehrstühle, Neufestsetzung der Etnschreibungsgebühi (25 Mark) und der allgemeinen Studiengebühr (65 Mark für das Semester). Staatstheater: Wesentliche Herabsetzung des Zuschußbedarss. Verfahren in Berwaltungsstreitsachcn: Einführung eine» Rechtsmittelsumme von 200 Mark sür das Berufungs- und Anfechtungsllagverfahren. Ausschluß der Anfechtungsklage ge gen Entscheidungen betr. Kündbarkeit oder Kündigung vor Gemeindebcamtcn, sowie gewisse Bau-, Wege-, Gewerbe- unk Polizeisachen. Einziehung eines Senates des Oberverwaltungs gerichtes. Verkehr mit Grundstücken: Außerkraftsetzung des Boden sperrgesetzes vom 20. November 1920. Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden: Übertragung vor Zuständigkeiten der Ministerialinstanzen auf Nachgeordnete Be hörden auf dem Gebiete der allgemeinen Verwaltung, des Me dizinalwesens, Bergwesens und Wasserrechtes. Öffentliche Fürsorge: Pauschalierung des Kostenteils iür ge schlossene Fürsorge in Staatsanstalten. Zweiter Teil. Sicherung der Staatswirtschaft. Schlachtsteuer: Ausgleichssteuer für das nach Sachsen ein- geführte Fleisch in Höhe von 8 Psg. (frisches Fleisch), 10 Pfg. (zubereitetes Fleisch) und 12 Pfg. (Fleisch- und Wurstwaren) für 1 Kg. Zuschlag von 50 vom Hundert zur Schlachtsteuer und zur Ausgleichssteuer vom 1. Oktober 1931 bis 31. März 1933. Gerichts- und Verwaltungskosten: Zuschlag von 15 vom Hundert zu den Gerichts- und Verwaltungskosten vom 1. Ok tober 1931 bis 31. März 1933. Stempelsteuer: Zuschlag von 20 vom Hundert vom 1. Ok tober 1931 bis 31. März 1933. Staatlicher Wirtschaftsftock: Die zuständigen Ministerien können bestimmen, daß vom 1. Oktober 1931 bis 31. März 1933 eingehende Rückflüsse ganz oder teilweise nicht sür den Wirt- schastsstock, sondern für andere Zwecke der wertschasfenden Ar- veitslosenfürsorge verwendet werden. Mindesteinkommen und Ruhestandsunterstützung der Heb ammen: Herabsetzung der vom Staate garantierten Beträge um rund 10 vom Hundert. Dritter Teil. Senkung der Personallasten. Dienstbezüge der Staatsbeamten: Herabsetzung des Mini stergehaltes von 30 000 aus 24 000 Mark (nach Abzug der Kür zungen 19 890 Mart), der Gehälter der Bes.-Gr. 1—10 um 400 bis 1000 Mark, der Stellenzulage bei den höheren Be ¬ amten von boo auf 400 Marr, der akad. vorgev. Berufsschul lehrer auf 3600 bis 6600 Mart, der akad. vorgeb. Volksschul lehrer auf 3400 bis 6000 Mark, der semin. vorgeb. Volks schullehrer und eines Teiles der mittleren Beamten von 5800 auf 5400 Mark, der Hilssschullehrer aus 5700, der gepr. Ge werbelehrer auf 6000 Mark, der Mittelschultechniker auf 5500 Mark. Teilung der Bes.-Gr. 14 (Assistenten und Sekretäre) ent sprechend der Reichsbesoldungsordnung. Regelung der Be züge der Theaterbeamlen außerhalb der Besoldungsordnung. Herabsetzung der Vergütungen der nichtplanmäßigen Beamten und der wissenschaftlichen Assistenten der Hochschulen. — Aus setzen der Dienstaltersausrückung aller Beamten auf zwei Jahre. — Hinausschiebung der Gehaltsausrückung bei Beförde rungen auf ein Jahr. Wegfall der Aufwandsentschädigung für Ministerialbcamie und Behördcnvorstände. — Allgemeine Ge haltskürzung von 5 vom Hundert in Oriskl. A und 4 vom Hun dert in Oriskl. B, C, D für Beamte mit Kindern und von weiteren 2 vom Hundert sür Beamte ohne Kinder. Dabei bleiben von allen Gehältern 1500 Mark kürzungsfrei. — Doppelver diener erleiden eine weitere Gehaltskürzung von 20 vom Hun dert. — Das kürzungspflichtige Diensteinkommen darf sich nicht nm mehr als 7 vom" Hundert in Oriskl. A und nicht um mehr als 6 vom Hundert in Oriskl. B, C, D vermindern. Für Be amte ohne Kinder erhöht sich die Grenze auf 9 bzw. 8 vom Hundert, für Doppelverdiener gilt sie nicht. — Die Pensionen sind entsprechend herabzusctzen. — Die Staatsleistungen zu den Besoldungen der Geistlichen und Kirchenbeamten sind der Her absetzung der Gehälter entsprechend zu kürzen. — Sämtliche Vorschriften treten am 1. Oktober in Kraft. Dienstbezüge der Gemeindebeamten: Das landesschiedsge- richtliche Verfahren wird durch einen Beschwerdeweg an das Ministerium des Innern ersetzt. Die Gcmcindebesoldungsvor- schriften sind neu aufzustellen Sonstige bcamtenrechtliche Vorschriften: Beamte und Lehre: können nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus Antrag ir oen Ruhestand versetz: werden, wenn ihre oder eine gleich wertige Stelle eingezogen werden kann. Bezüge der Angestellten: Zum Zwecke der Herabsetzung vor Dienstbezügen können Einzelanstellungsverträge mit Halb- monatsfrist bis spätestens 31. Dezember gekündigt werden. Umzugskosten: Die Vorschriften werden an die des Reichs angepatzt. Gemeindebeamten-Besoldungsvorschriftcn: Die Einstufung der Gemeindebeamten ist unter Zugrundelegung der Einstu fung der Staatsbeamten vorzunehmen. Automatische Aus rückung in höhere Besoldungsgruppen ist nicht mehr zulässig. Nebenbezüge dürfen nur mit Genehmigung der Staatsbehörde gewährt werden. Die Oberbürger m ei st erge hättet in Dresden und Leipzig dürfen 24 000 Mark, die Gehälter der Stadträte 12 000 Mark ruckst überschreiten. Für Chemnitz sind die Höchstzahlen 22 500 und 11500 Mark, sür Plauen 17 000 und 10 500, für Zwickau 15 500 und 10 500 Mark, in bezirks freien Städten von 30 bis 50 000 Einwohnern 13 000 und 8800 Mark, von 18 bis 30 000 Einwohnern 12 000 und 8400 M. Die Bürgermeistergehälter betragen in den ehemals revidierten Städten von 15 bis 20 000 Einwohnern höchstens 11500 Mark, von 10 bis 15 000 Einwohnern höchstens 10 500 Mark, von 5 bis 10 OM Einwohnern 8800 Mark, bis 5000 Einwohner 8400 Mark. In den Gemeinden, die nicht die Befugnisse der unteren Ver waltungsbehörde haben, sind die entsprechenden Zahlen bei mehr als 10 000 Einwohnern 8800 Mark, bei 7 bis 10 000 Ein wohnern 7800 Mark, bei 5 bis 7000 Einwohnern 6600 Mark, bei 2 bis 5000 Einwohnern 5800 Mark, bei kleineren Gemeinden entsprechend niedriger. Die Besoldung der Verwaltungsbeamten darf ebenfalls bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Vierter Teil. Maßnahmen auf dem Gebiete der Gemeinde verwaltung. Sicherung der Haushaltsführung: Befugnis des Gemeinde rats (Bezirksausschusses), alle Sparmaßnahmen zu treffen, dw zur Erzielung des Gleichgewichts im Gemeindchaushalt (Be zirkshaushalt) erforderlich sind. Entscheidung der Staats behörde, wenn der Gemcinderat (Bezirksausschuß) Sparoor- schläge des Bürgermeisters (Amtshauptmanns) ablehnt. Gemeindeverwaltung: In Gemeinden bis zu 4000 Einwoh nern Übertragung der Geschäfte der unteren Staatsverwal- tungsbehörde auf die Amtshauptmannschaften. Anstellung be rufsmäßiger Bürgermeister nur in Gemeinden mit mehr als 1500 Einwohnern. Verlängerung der Amtsdauer der berufs mäßigen Gemeinderatsmitglieder bis zum 31. Dezember 1932. Maßnahmen zur Sicherung einer einheitlichen Leitung der Ge meindeverwaltung durch den verantwortlichen Bürgermeister. Zwangsbeitreibung von Geldsorderungen gegen Gemeinden, Bezirksverbände und Schulbezirke: Die Staatsbehörde kann Zwangseinstellungen m den Haushaltplan und die Ausführung des Haushaltplanes anordnen. Ausschluß des Konkursverfah rens; das Ministerium kann Verwaltung durch einen Staats- kommissar anordnen. Erläuterungen des Ministerpräsidenten Schieck Dresden, 22. September. Am Dienstag vormittag er läuterte Ministerpräsident Schieck in einer Pressekonferenz die Sparnotverordnung der Sächsischen Regierung. Er gab einlei tend ein Bild über die Finanz- und Kassenlage des Staates. Der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Haushaltplan für 1931 kam ins Wanken, als die Reichssteuerüberweisungen nicht mehr entsprechend den Schätzungen eingingen. Nach- der Iullkrise verschärfte sich dieser Zustand noch erheblich. Neben den Reichs- und Landesfiouern sind Ech die übrigen Einkünste erheblich zurückgegangen. Zahlungsverpflichtungen des Staates müßten hinausgeschoben werben. Eine Fortdauer dieses Zustandes müßte zum finanziellen Zusammenbruch führen. Es ergibt sich für die Monate September 1931 bis März 1932 ein Fehlbetrag von 17,8 Millionen Mark. Die Sächsische Negierung kann die Senkung Ler Realsteuer nicht wieder rückgängig machen. Auch die Aufwertungssteuer kann nicht mehr als bisher für den Finanzbedarf des Staates verwendet werden, Die Regierung hat sich deshalb entschlossen, für dieselbe Zeit, sür die die Beamtengehälter weiter gekürzt werden, die Schlachtsteuer um 50^ und die Stempelsteuer um