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MsdnOrAMM Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Nr. 263 — 90. Jahrgang Arge und Liele Die Hypothekenbanken können nur nachdrücklich davor warnen, durch Zwangsherabsetzung der Zinsen in die be stehenden Verpflichtungen gewaltsam einzugreifen, weil dies zu einer schweren Erschütterung des Vertrauens und der Rechtssicherheit führen müsste. Ter jetzige Zustand, bei dem die Geltung bestehender Abmachungen Tag für Tag in Frage gestellt wird, muß starke Unsicherheit in die Reihen der Gläubiger wie auch der Schuldner tragen. Verwahrung gegen Imssenknng. Eine Denkschrift der Berliner Industrie- und Handelskammer. Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin hat dem Reichskanzler eine längere Denkschrift über gesetzliche Zinsfenkung übermittelt, die gegen den Gedanken einer gesetzlichen Zinssenkung für inländische Schuldverpflich tungen nachdrückliche Verwahrung einlegl. Der Brnch vertraglicher Bestimmungen bedeutet eine unerträgliche Vernichtung von Treu und Glauben, damit eine Unsicherheit des Verkehrs, die zu einer Fülle von Nechtsstrcitigkeiten führen must. Eine allgemeine Zins senkung für kurzfristige Verschuldungen wird als völlig undurchführbar angesehen. Jeder gesetzliche Höchstsatz für kurzfristige Kreditgewährung könnte leicht umgangen werden. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., die 4gctpaltcne Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RMK. Siachweisungsgedühr 20 Reichspjennige. Dor- geschriebeneErscheinungs- tage und Platzvorschristen werden nach Möglichkeit ÄMl ÄöllHÄVUff 91k. 6 berücksichtigt. Anzeigen annahme bis vorm.lVUHr. — ——. > FH? die Richtigkeit der Slaseryett, was wieder die ganze Frage des stakns gno in Europa ausrolli und damit den Boden für die Wirtschaftsverhandlnngen aufwühlt und erschüttert. * Endgültige, nicht vorläufige Lösung. Die kommenden deutsch-französischen Verhandlungen. Über den Gang der diplomatischen Verhandlungen in der Stillhalte- und Tributfrage gehen in der internationalen Presse die widersprechendsten Nach richten um. Die Meinungsverschiedenheiten drehen sich immer noch um die Zuständigkeit des Sonderaus schusses der BIZ. Die Franzosen stehen nach wie vor aus dem Standpunkt, das; die Vollmachten dieses Aus . schusses nicht erweitert werden könnten, während nach deutscher Auffassung die von dem BJZ.-Ausschuß an zustellendc Untersuchung die gesamte deutsche Zahlungs sähigkeil, also auch bezüglich der privaten Schuld verpflichtungen gegenüber dem Auslande, umfassen müsse. Sobald diese Frage geklärt ist, ist mit der Einberufung des beratenden Sonderausschusses der BIZ. zu rechnen. Das dürfte etwa in zehn bis vierzehn Tagen der Fall fein. Anschließend werden dann die sehr schwierigen Arbeiten der in Aussicht genommenen Regterungskonferenz be ginnen, die vielleicht noch vor Weihnachten zusammen tritt. Die Arbeiten der Regierungskonferenz dürften während der Weihnachtsfeicrtage unterbrochen werden, um nach Weihnachten fortgesetzt zu werden. Die, insbesondere in de.r französischen Presse, immer wieder aufgewnchte Behauptung, daß Deutschland nur eine vorläufige Lösung anstrebe, ist falsch. Die Rede, die der englische Ministerpräsident Macdonald in der Guildhall gehalten hat, läßt erkennen, daß Deutschland mit seiner Auffassung, es müsse jetzt eine endgültige Lösung herbeigeführt werden, nicht allein steht. Bekannt lich ist auch die italienische Regierung der gleichen Auf fassung. * Am Freitag tritt im Ministerium des Innern in Paris der Gemischte deutsch-französische Wirt- schastsausschuß zu seiner Eröffnungssitzung zu sammen. An dieser Sitzung nehmen von deutscher Seite teil: Staatssekretär Trendelenburg, die Ministerialdirek toren Ritter und Posse, Regierungsrat Hammann vom Reichswirtschaftsministerium, Staatssekretär von Simson. Geheimrat Bücher, Gras Rödern, sowie die Herren Fro wein, Hermes, Solmtzen, von Raumer und Tarnow. Bet dieser Sitzung handelt es sich um die erste sachliche Füh lungnahme. U. a. werden die Frage der Tagungs orte sowie die Arbeiten besprochen, mit denen die ver schiedenen Unterausschüsse sich beschäftigen sollen. Erst die Wirtschaft. Zwei wichtige Wirtschaftskommissionen tagen jetzt zeitlich nebeneinander: Der Wirtschastsbeiral der Reichsregierung und die G e m i s ch t e deutsch-fran zösische Wirtschaftskommission. Die letztere wird wohl mit ihren Hauptberatungen erst einsetzen, wenn die Verhandlungen in Paris zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Laval mit dem deutschen Botschafter in Paris, v. Hoesch, einerseits und dem französischen Bot schafter in Berlin, Franyois-Poncet, andererseits zu einem gewissen Abschluß gekommen sein werden. Der deutsche Wirtfchasisbeirat hat jetzt endlich auch seine Arbeiten aus genommen. Nachdem das Reichskabinett in seinen Be ratungen die R i ch t l i n i e n für die Ausschußarbeitcn des Wirtschaftsbeirates festgelegi hat, trat unter dem Vor sitz des Reichskanzlers der Ausschuß l „Produktionskosten und Preise" erstmalig zusammen. Ebenso auch Ausschuß li „Zinsen und Kredite". Die Verhandlungen der beiden Ausschüsse sind vertraulich. Ein gewisses Hand-in-Hand-Arbeiten der beiden Wirtschaftskommissionen wird sich aus die Dauer nicht vermeiden lassen, denn die Resultate der Verhand lungen der einen werden teilweise die Grundlage bilden für die Entscheidungen der anderen. Wirtschaftliche Fragen sollen von den Sachverständigen beider Kom missionen behandelt werden, und die Verknüpfung der exportwirtschaftlichen Fragen mit den Problemen der Binnenwirtschaft ist so eng, daß eine scharfe Trennung bei ihrer Behandlung nicht gut möglich ist. Wird eine Verquickung dieser beiden Fragenkomplere sich nicht um gehen lassen, so wird eine strenge Scheidung einzutreten haben zwischen wirtschaftlichen und politischen Interessen. Einem Hineinziehen der letzteren in den wirtschaftlichen Bereich, wie es anscheinend immer noch von Frankreich versucht wird, muß ein fester Riegel vor geschoben werden. Eine solche Ermahnung, die politischen Fragen in Europa und besonders bei den deutsch-franzö sischen Verhandlungen eine Zeitlang ruhen zu lassen, kann man auch aus der ersten Kabinettsrede des englischen Ministerpräsidenten Macdonald herauslesen. Europa müsse, so klingt es aus England herüber, zunächst sein Wirtschaftsleben in Ordnung bringen und dann mit den zwecklosen Verpflichtungen ein Ende machen, Vie doch nie mals erfüllt werden könnten, ohne daß man gleichzeitig einem jeden beteiligten Staat Schaden znfüge. Sicherlich besteht die Hauptschwierigkeit der Lage darin, daß die all gemeine Not noch immer nicht gelehrt hat, die Wirt schaft von der Politik zu sondern. So verknüpfen die Amerikaner die S ch u l d e n f r a g e mit der A b -- rZj st u n g und die Franzosen die A b r ü st u n g mit der Zahlungsfristen in Anfwertvngssachen. Sperrfrist 30. November 1934. Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichspräsident hat am 10. dieses Monats eine Verordnung über die Zah lungsfrist in A u f w e r 1 u n g s s a ch e n erlassen. Vr? 1. Januar 1932 werden die von den Gläubigern ^«wresfrist gekündigten Aufwertungshypotheken fällig. Nach dem Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Auswertungshypotheken vom 18. Juli lö.30 hat zwar der Grundstückseigentümer die Möglichkeit gehabt, innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Kündigung bei der Aufwertungsstelle eine Zahlungsfrist zu beantragen. Zahlreiche Schuldner haben aber damals den Antraa nicht Schulden und Zinsen. Nicht bloß alle Schuld rächt sich auf Erden, sondern auch alle - Schulden tun dies. Sie tun es auf eine recht mannigfaltige Weise; außer ihrer Rückzahlung ver langen sie eine oft recht hohe Verzinsung. Am bittersten und gründlichsten aber rächen sich jene Schulden, die vor schnell gemacht, die in einem allzu hoffnungsfrohen Opti mismus und ohne allzu große Rücksichtnahme auf die Schwere ihrer Bedingungen aufgenommen worden sind. Jetzt darüber zu klagen, ändert nichts mehr an dem un erfreulichen Zustand selbst. Und wenn heute die Zinslast vielfach geradezu unerträglich ist, vielfach sogar zu Kata strophen und Zusammenbrüchen sühne und führt, so würde eine Zins„konvertierung", also die gesetzlich ver ordnete, eine zwangsmäßige Zinsherab setz ung, eine Maßnahme sein, die nun die Gläubiger mitbützen läßt für wirtschaftliche Verfehlungen, die der Schuldner begangen hat. Der Gläubiger würde teilweise enteignet werden. Wenn trotzdem in Regierungskreisen, übrigens an geblich auch im Wirtschaftsbeirat, an eine solche Zins konvertierung gedacht wird, so ist ja das Ziel dieser Zins senkung; wie schon oft und richtig gesagt, in allererster Linie die Erleichterung des Preisabbaues. Als ein auch nicht ganz unberechtigter Grund für die Zinsermäßigung wird dabei auch geltend gemacht, daß der zinsenempsan- gende Gläubiger ein „Deflationsgewinnler" sei, an der Höherbewertung des Geldes nicht unerheblich profitiere. Das ist tatsächlich aber nur dort der Fall, wo auch die Schuldsumme auf derselben Höhe steht wie früher, also z B bei H v P o t h e k e n. Wer aber — was bekanntlich in gewaltigem Umfange geschehen ist — sein Geld in „festverzinslichen Werten" angelegt hat, in Pfandbriefen jeder Art, Kommunalobligationen und sonstigen Nentenpapieren, hat inzwischen eine ganz außer- - ordentlich große Vermögenseinbuße erlit ten infolge oes katastrophalen Sinkens ver Börsenkurse all dieser Papiere. Sie sind jetzt zur Hälfte ihres Nomi nalwertes, teilweise sogar zu einem noch weit niedrigeren Preise zu haben und wer sie heute kauft, erhält demgemäß tatsächlich eine weit höhere Verzinsung für sein Geld als die 6, 7 oder 8 Prozent, die den ursprünglichen Zeichnern oder Käufern dieser Nemenpapiere gezahlt werden. Da würde also etwa die Festsetzung eines Zinshöchstsatzes gar nichts nutzen, würde auch eine Zinsherabsetzung ein fach durch Kursrückgänge ausgeglichen werden. Das Ver bot des Verkaufs dieser Nentenpaptere bzw. der Kündi gung von Hypotheken würde die zwangsweise Zinsherab setzung begleiten müssen, aber natürlich den Real kreditmarkt völlig zerstören. Banken und Versicherungsgesellschaften, Sparkassen und Genossen schaften haben aber die ihnen zugeflossenen Gelder in Milliardenbeträgen teils als Hypotheken, teils als fest verzinsliche Werte angelegt und daher wären die Folgen eines staatlichen Eingreifens durch eine gesetzliche Zins senkung gar nicht abzusehen. Nun ist freilich für die Erzeugung und den Handel der kurzfristige Kredit und seine Kosten von viel größerer Bedeutung als der Nealkredit. Aber trennen lassen sich diese beiden Gebiete doch nicht; die Einflüsse direkter und indirekter Art gehen hinüber und herüber. Auf dem „Geldmarkt" diktiert die Neichsbank mit ihrem Diskontsatz ziemlich selbstherrlich — aber eben nur ziemlichI Sie ist schon dadurch beschränkt, daß sie _ ihre Hauptaufgabe heute mehr denn je! — mit ihrem Dis kont die Währung zu verteidigen hat, was ihr jetzt aber nur mit Hilfe vor allem des Stillhalteabkommens einiger maßen gelungen ist. Andererseits wissen gerade die Land wirtschaft, die kleine und mittlere Industrie, Handel und Gewerbe aus bitterster Erfahrung, daß für sie der Reichs bank-, ebenso wie selbst der P r i v a t diskontsatz gar nicht maßgebend war und ist, sondern daß unsere Kredit institute von ihnen viel höhere Zinsen, viel schwerere Be dingungen verlangen. Wiederholt hat sich der Reichs kanzler — erst kürzlich wieder, und zwar sehr ausführlich in seiner Rede vor dem Neichsansschuß der Zentrums- Partei — scharf gegen diese volkswirtschaftlich untragbare An der Kreditverteilung gewandt, die man leider dahin Harakterisieren muß, daß die „Kleinen" sehr wenig Kredit Malten, diesen obendrein auch noch mit sehr hohen Zins sätzen zu bezahlen haben. Gegen die großen Zinsspannen sind zwar schon "ft Attacken geritten worden; viel Erfolge sind aber dabei sücht zu verzeichnen. Gerade diese Spannen und die sonstigen bei der Kreditgewährung entstehenden oder ein- Zesetzten Kosten sind aber für die effektive Höhe des Zins satzes von wesentlichster, nämlich für den Kreditnehmer lehr unerfreulicher Bedeutung. Wenn die Reichsregierung und der Wirtschastsbeiral hierauf einen wirklich erfolg- sM Angriff unternähme, dann käme es zu einer ganiichen und darum allseits zu begrüßenden „Senkung als Zinssätze", die herbeizuführcn Dr. Vrünina als nächste Aufgabe bezeichnet Hal. * Hypothekenbanken gegen Zinsabwertung. Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, r RW. zuchglich Ab,ras- yNnckmnblatt für Wilsdruff u. Umgegend P°stb°tenundunlrr-Au-- tvRpsg.AllePostanstalten rll?0kueU0>UH u nehmen zu leder^er^Be» gestellt, wett sie mtt Recht anneymen konnten, den Aus wertungsbetrag 1932 zahlen zu können. Andere Schuldner haben den Antrag zwar gestellt, ihn aber zurückgenommen, nachdem sie sich vergewissert hatten, daß sie für den zurück zuzahlenden Betrag von einem anderen Gläubiger eine Ersatzhypothek bekommen würden. Endlich haben in den Fällen, in denen das Zahlungsfristverfahren durchgcführt ist, Hänig die Aufwertungsstellen den Antrag abgelehnt, weil nach der damaligen Wirtschaftslage die Aufwertungs stelle zu der Auffassung kam, daß dem Schuldner die Rück zahlung der Hypothek zuzumuten sei. Diese Verhältnisse haben sich durch die Ereignisse seit Juni d. I. grundlege'nd geändert. Die neue Verordnung sieht daher vor, daß in den angegebenen Fällen die Schuldner, die durch die Veränderung der allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse überrascht worden sind, bis zum Ablauf des 30. November 1931 bei der Auf wertungsstelle den Antrag auf Bewilligung einer Zahlungsfrist nachholen oder ihn, sofern er bereits rechtskräftig abgewiesen war, erneuern können. Vorausgesetzt ist dabet, daß die durch die Veränderung der allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse geschaffene Lage nicht schon in einem früheren Zahlungsfristversahren berück sichtigt werden konnte. Mit dieser Maßnahme sind die be teiligten Organisationen, mit denen die Frage erörtert worden ist, im wesentlichen einverstanden. Die Voraussetzungen, unter denen die Zahlungsfrist bewilligt werden kann, sind dieselben, wie nach dem Gesetz über die Fülligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypothekcn vom 18. Juni 1930. Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner über die Rückzahlungen werden nicht angctastct. Dem Wunsche der Schuldner, wenigstens die vor der Aufwertungsstelle geschlossenen Vergleiche in die Neu regelung einzubeziehen, ist nicht stattgegeben worden, da gegen ein solches Eingreifen in vertragliche Bindungen schwerwiegende grundsätzliche Bedenken bestanden. Nach der Notverordnung kann weiter den Schuldnern von Jndustrteobligationen und verwandten Schuldverschreibungen eine Zahlungsfrist für die am 1. Dezember d. Tz. fällig werdenden aufgewerteten Kapital- ' ' — — 71 —7 ., ^.'-"Uck.^ank Liekeruna I durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir »eine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlisch,, wenn der Betrag durch Lngen Vgen/Jm Falle höherer Gewav, nur, EuPorü beitiegt. Klage einigen werden muh oder der Auftraggeber ,»Konkurs gerat. Anz. nehmen alleDermittlungsstellen entgegen. de-^eiwn^-rKürzungdesBezu^ , Neröffentlickuna der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts- '^^und^es ^geb.a^ Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Wilsdrusf-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 11. November 1931