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MlsdmfferÄWblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das ^Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 RM. im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,30 RM., bei Postbestellung Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgehend träger und Geschäftsstellen ' nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Kr eg oder sonst. Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung etngesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beUiegt. für. Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8gespaltene Naumzeile 20 Rpfg., die gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs- Pfennige, die 3gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RMK. Nachwcisungsgebühr 20 Neichspfennige. Dor- Fernsprecher- Amt Wilsdruff Nr. 6 annahmebisvornr.lOUHr. —— Für die Richtigkeit der durch Fcrurus übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Zeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezagen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anz. nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 264 — 99. Jahrgang Tekezr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 12. November 1931 Das neue Aofivertungsrecht. Je nachdem, ob man Gläubiger oder ob man Schuldner von Aufwertungshypotheken oder Jndustrieobligationen ist, wird man über die jüngste Notverordnung schelten oder zufrieden sein, die eine einschneidende Abänderung der „Zahlungs fristen in A u f w e r t u n g s s a ch e n" gebracht hat. Denn ihre Wirkung wird nun wohl die sein, daß alle Auf wertungsschuldner, denen von ihren Gläubigern die Hypo theken gekündigt worden sind und die zum 1. Januar 1932 hätten zahlen müssen, nun an die Aufwertungsstelle ihres zuständigen Amtsgerichts bis spätestens am 29. November das Gesuch um weitere Stundung ihrer Schul den richten werden. Auch diejenigen Schuldner werden ein neues derartiges Gesuch loslassen, die es schon einmal getan haben, aber damit abgewiesen wurden. Nur eine bestimmte Zahl von Aufwertungshypothekenschuldnern wird sehr unzufrieden mit dieser neuen Notverordnung sein: wer nämlich mit seinem Gläubiger bereits eine irgendwie geartete Vereinbarung oder Vergleiche abge schlossen hat, kann nicht mehr davon zurücktreten und muß den Vertrag innehalten. Und das dürfte jetzt, da sich seit dem Winter und dem Frühjahr so vieles, ja alles auf dem Realkreditmarkt geändert hat, einer großen Anzahl von Schuldnern sehr schwer fallen, vielleicht ganz unmög lich sein! Schließlich soll auch noch erwähnt werden, daß sich die Notverordnung nur auf die Aufwertungsschulden bezieht; das zu unterstreichen ist deshalb von Wichtigkeit, weil nach 1925 in großem Umfang neue, sog. „Gold"- Hypotheken gegeben bzw. ausgenommen worden sind, die zum Tei! am 1. Januar 1932 fällig werden, weil man ja für diesen Tag die grundsätzliche Beendigung des Rechts der Aufwertungshypotheken erwartete und der Gläubiger der neuen Hypothek für diesen Termin sein Geld dispo nibel haben wollte. Das alles, d. h. alle „Gold"-Hypotheken und die Vereinbarungen über sie, ihre Kündigungs- zulässigkeit bzw. die PfUchl zn ihrer Zurückzahlung werden durch die neue Notverordnung ebensowenig berührt wie dies im Gesetz vom 18. Juli 1930 der Fall war, das sich auch nur mit dem Rechtszustand der Aufwertungs- gläuviger und -schuldner befaßte. Wer von den Schuldnern, die jetzt bis zum 29. Novem ber ein neues Gesuch um Srundung, um Bewilligung einer Zahlungsfrist absehen, oder die nun dies zum erstenmal doch noch tun werden, ist denn nicht „durch die Änderung der allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse überrascht" wor den? Viele werden es nicht sein, auf die diese Voraus setzung dafür nicht zuträfe, daß sie nun um die Bewilligung einer Zahlungsfrist einkommen dürfen. Der Antrag soll ja nur dann von den Aufwertungsstcllen bewilligt «erden, wenn jene Veränderung der allgemeinen Wirtschaftslage es dem Schuldner unmöglich gemacht habe, sich den Be trag für die Rückzahlung zu „vernünftigen" Bedingungen zu verschaffen. Die etwa bewilligte Zahlungsfrist darf sich äußersten Falles nur bis zum 1. Januar 1934 erstrecken, — die grundsätzliche Erledigung, der „Abbau" der Aufwer tungsgesetzgebung ist damit praktisch nm zwei Jahre hin ausgeschoben worden. Gar nichts ändert sich an der bisherigen Bestimmung, daß sich mit dem 1. Januar 1932 der Zinsfuß für die Aufwertungshypotheken auto matisch von 5 aus 7,5 Prozent erhöht, soweit hier nicht etwa anderweitige, über diesen Satz hinausgehende Verein barungen vorliegen, — und dies dürfte recht häufig der Fall sein. Denn in großem Umfange sind zum mindesten Vergleiche geschlossen worden, die unter Zurücknahme der Kündigung einer Aufwertungshypothek der zweiten oder späteren Stelle hier einen höheren Zinssatz als 7,5 Prozent vorsahen. Grundsätzlich läßt aber die Notverordnung jede wirkliche Vereinbarung zu recht bestehen, um die zu er wartende große Verwirrung nicht noch weiter zu steigern. Entsprechende Bestimmungen gelten für sonstige auf gewertete Kapitalbeträge und namentlich für die früheren Jndustrieobligationen, wo auch überall die Erhöhung des Zinsfußes aus 7,5 Prozent eintritt. Hier hat man aber, um eine Überflutung mit neuen Stundungsanträgen möglichst einzudämmen, noch festgesetzt, daß solche Indu strieunternehmen, denen eine neue Zahlungsfrist für ihre Obligationen bewilligt wird, keine Dividende und keine Tantiemen ausschütten dürfen! Wir haben also praktisch ein zweijähriges Zahlungs moratori um für einen großen, vielleicht den größten Teil des Real- kredi 1 s erhalten; die Gläubiger müssen stillhalten, und das wird für viele unter ihnen schwer, vielleicht gar verhängnisvoll werden! Allerdings bedeutet dieses Mora torium kaum noch eine große Überraschung, weil man doch 'm allgemeinen mit dieser Ari der Neuregelung schon seit Wochen rechnen tonnte. Und heute darf man wohl sagen, daß es besser gewesen wäre, wenn der Abbau der ganzen Aufwcrtungsgcsctzgebung früher erfolgt wäre, als die Verhältnisse auf dem Realkreditmarkl noch günstiger waren. Jetzt sind sie freilich so anormal, daß dieses neue Moratorium angesichts der in die Milliarden gehenden luswen.nigshypoch doch wohl eine zwar vielfach sehr Notw "'v k"'" aber doch kaum zu umgehende s Fördert die Ortspresse » AM ZWjW Wer MWrei Chinesischer Großangriff ans Tientsin. Blutige Sir a ß e n k ä m p s e. Nach Londoner Meldungen sind die Chinesen tn Tientsin zur Offensive übcrgegangen. Etwa 30 800 Chinesen haben einen Angriff aus die japanische Kon zession unternommen, wobei es zu blutigen Stra ßenkämpfen gekommen ist. Die Lage wird für die Japaner als sehr kritisch angesehen, da angeblich nur 600 Mann japanischer Truppen zur Verfügung stehen. Die französische Garnison steht in Bereitschaft, um An griffe aus die französische Konzession abzuweisen. Sämt liche Geschäfte sind geschloffen. Die städtische Verwaltung ist in die frühere deutsche Konzession verlegt worden. Ein japanischer Zerstörer ist tn Tangku eingetroffen, ohne jedoch Truppen zu landen. Die Kämpfe am Nonniflutz sind noch nicht entschieden. Die Truppen des Generals Maa haben die Japaner um zwei Kilometer zurückyedrängl. Nach chine sischen Meldungen versuchen die Japaner, durch Bomben abwürfe aus Flugzeugen die Truppen des Generals Maa zu zermürben, um Tsitsikar zu besetzen. Die Telegrahenverbindung zwischen Char din und Tsitsikar ist unterbrochen. Dem japa nischen Generalkonsul in Charbin war es nicht möglich, mit dem japanischen Konsul m Tsitsikar die fernmündliche Verbindung aufzunehmen. Das japanische Oberkommando teilte daraufhin mir, daß im Falle der Bedrohung des japanischen Generalkonsulats in Chorbin auch" dort Maßnahmen zum Schutz der japanischen Bürger getroffen werden müßten. Zapan verteidigt sein Vorgehen. Das japanische Außenministerium hat aus Anlaß der jüngsten chinesischen Note an den Völkerbund eine Ver lautbarung herausgegeben, in der es heißt, die Besetzung der Mandschurei durch die japanischen Truppen und ein weiteres Vorgehen sei notwendig gewesen zum Schutze der japanischen Bürger und des japanischen Eigentums. Die Lage in der Mandschurei habe sich s o starkzu gespitzt, daß die militärische Aktion habe erweitert werden müssen, um die japanischen Interessen zu schützen. Die japanische Regierung werde nur dann ihre Truppen aus China zurückzichcn, wenn sie Garantien dafür habe, daß die chinesischen Behörden in der Lage seien, für Ruhr und Ordnung in der Mandschurei zu sorgen. IWWWI m Die deutsche Abordnung für die pariser Ratstagung. Die Zusammensetzung der deutschen Abordnung für die am nächsten Montag in Paris beginnende Tagung des Völkerbundrates steht im allgemeinen fest. Sie wird wieder aus dem Gesandten z. D. von Mutius und den Vortragenden LegationSräten Freiherrn von Schön und von Camphövener bestehen. Der Plan, den Pariser Botschafter von Hoesch mit der Leitung der Abordnung zu betrauen, ist im Hinblick dar aus fallen gelassen worden, daß Botschafter von Hoesch durch die Besprechungen über die Schulden- und Tribur- srage stark in Anspruch genommen ist. Es soll aber sicher- gestellt werden, daß die deutsche Abordnung in engster Fühlung mit Botschafter von Hoesch arbeiten wird. * Ernste Stunden M Fernen Offen. Japanische Kreuzer zum Schutze Tientsins. Im Zusammenhang mit den letzten Ereignissen in Tientsin hat der japanische Admiralstab mit Erlaubnis der Regierung vier Kreuzer nach Dairen ent- sandt, um dort fahrtbereit zu sein. Falls der Schutz der Japaner in Tientsin notwendig werden sollte, werden die Kriegsschiffe aus Dairen nach Tientsin aus laufen. Der Admiralstab erklärt, daß eine weitere Ver - stärknng der japanischen Secstreitkräfte in Dairen beabsichtigt sei. Botschafter DawcS in der Bvllcrbundratssitznng. Staatssekretär Stimson teilte mit, daß er den ameri kanischen Botschafter in London, Dawes, beauf tragt habe, während der bevorstehenden Sitzung des Völkerbundrates wegen des chinesisch-japanischen Streites in Paris anwesend zu sein. Washingtoner politische Kreise sind der Überzeugung, daß die Rolle Amerikas auf der bevorstehenden Rats sitzung angesichts der neuesten Entwicklung der chinesisch- japanischen Auseinandersetzungen von entscheiden der Bedeutung sein werde. Waffenstillstand an der Nonni-Brückc. London. Die beiderseitigen Streitkräfte im Gebiet der Nonni-Brücke haben auf Grund eines Abkommens zwifcheu dem chinesischen Oberbefehlshaber Matschangschan und dem japanischen Konsul in Tsitsikar einen Waffenstillstand abgc schlossen. Hugenberg in Dresden. Der Dresdner Stahlhelm veranstaltete im Cirkus- gebäude eine Kundgebung. Vor über 5000 Teilnehmern begrüßte der Bezirkssührer, Hauptmann Hauffe, den Bundeskanzler des Stahlhelms, Wagner, und Geheimrat Dr. Hugenberg. Dieser begann, mit stürmischem Bei fall begrüßt, seine Rede mit einigen Worten an die Jugend: Tie gleiche Sehnsucht, die heute durch ihre Brust zieht, war auch meiner Jugend nicht fremd. Rings um uns war alles ganz anders als heute. Die Politik war ja in guter, in Bismarcks Hand! Da wurde im März 1890 Bismarck entlassen. Aber es fuhr kein Sturm durchs Land. Der deutsche Bürger und auch der größte Teil der Jugend stellten sich wie immer auf deu „Boden der gegebenen Tatsachen". Bis die Jugend nach Taten rief. Wir verfolgten mit leiden schaftlicher Sehnsucht unsere Pioniere in Afrika, fühlten und sahen ein: Wir sind ein „Volk ohne Raum"! Wir fühlten den Ehrgeiz, die kommende Tragödie von unserem Volke abzuwenden. Das deutsch-englische Abkom men im Jahre 1890 warf vor unseren kolonialpolitischen Hoffnungen die Türe donnernd ins Schloß. Unter der Überschrift „Deutfchland erwache!" fchrieb ich damals einen Aufruf, der eine flammende Anklage gegen den bür gerlichen Verrat Bismarckschen Geistes war. Die weitere Folge war die Gründung des Alldeutschen Verbandes. Es ist dasselbe, was heute die jungen Köpfe erfüllt: daß wir ja eigentlich noch gar kein einheitliches Volk Waren, daß wir aus Klaffen und Kasten und Splittern erst zu einem Volke zusammenwachsen mußten, daß Wit als Volk den Willen zum Leben erst lernen, und daß eigentlich unsere Rcichspolitik uns diesen Weg führen mußte — das bewegte uns damals. Das war der Kamps, das war die Enttäuschung unseres Lebens. Ich habe stets am Gedanken meiner Jugend festgehalten, weil er mir der Gedanke der Zukunft zu fein schien. Im Anfang des Weltkrieges sah es einmal so aus, als wenn der Geist der Wiedergeburt das Volk erfaßt hätte. Richtig aufgefaßt ist Stahlhelmgeist dieser Geist der Wiedergeburt. Nun liegt schwerste Angst auf dem Volke. Nun öffnet die Not ihm die Augen. Aber nun ist auch wieder eine Hoffnung da. Und nun wollen wir aber auch durchstoßen! Dabei bedarf es nicht nur der Kraft und des Willens, sondern auch der Klugheit. Wir wollen uns nicht über den Lössel barbieren lassen — sogar vom Zentrum nicht. Wir werden das uusrige tun, damit auch die Ge samtheit der nationalen Opposition nicht strauchelt. Wir haben uns in Harzburg zusammengetan, um durchzustoßcu — hinein in eine bessere Zukunft — und um, durch Einheit stark, der Schwächen und der Mächte der Vergangenheit wirklich und endgültig -Herr zu werden. — Dr. Hugenberg ging dann näher auf die gegenwärtige politische Lage und auf die Gefahren und Aussichten der nächsten Zukunft ein. Er schloß mit der Mahnung, mitzuhclfcn, um die Farbe Weiß wieder zu Ehren zu bringen, die Farbe der Sauberkeit, des Wachs tums und der Jugend. Stürmischer Beifall dankte ihm. Aeue Devisenvorschristen. Verschärfung der Oenehmigungspflicht. Trotz der straffen und in den letzten Wochen mehrfach verschärften Devisenbewirtschaftung halten die starken, über den Deviseneingang hinausgehenden Devisenanforde- lungen bei der Reichsbank auch neuerdings an. Ins besondere aus dem Gebiet des Effektenverkehrs fließen auch nach Schließung der Börse fortdauernd noch erheb liche Beträge ab. Unter diesen Umständen konnte die Neichsregierung an ihrem Bestreben, die Verfügungsbc- fugnis über ausländischen Effekten besitz nicht einzuschränken, nicht mehr festhalten. Auch die Gläubiger Deutschlands haben das stärkste Interesse daran, daß die Reichsbank in der Lage bleibt, die Vereinbarungen des Stillhalteabkommens auszuführen und für den regel mäßigen Zinsen- und Kapitaldienst der Ausländsanleihen zu sorgen. Das war vorsorglich nur durch eine weitere Verschärfung der Genehmiguugspflicht möglich. In einer neuen Siebenten Durchführungsverord nung zur Devisenverordnung ist, wie amtlich mitgeteilt wird, folgendes ungeordnet worden: Während bisher der Handel mit ausländischen, au deutschen Börsen nicht notierten Wertpapieren genehmigungspflichtig war, soll dies künftig auch für die deutschen Auslands bonds gelten. Ohne Genehmiauna sind nur Anschaffun-