Volltext Seite (XML)
Freitag, de» 2 März Jos sMMbene deWe EWHtm §3 3 " r? r> -3 §Z -r 8. (DZ 8Z.S' die grei ser Ein-- Aniraqes den Vor- -s-3 Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forftremamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. 20 000 Mann fremdes Militär befanden sich ans hessischem Boden. 26,5 Prozent der Besatzung! Die Bevölkerung des besetzten hessischen Gebietes mache aber nur 13,1 Pro zent der Gesamtbevölkerung dds besetzten Gebietes aus. Niemals dürfe mau den Druck der Besatzung vergessen. Z-rr Das amerikanische Freigabegefeh. Coolidge muß noch unterzeichnen. Der Senat der Bereinigten Staaten hatte schon vor einigen Tagen das langumlümpfte Gesetz über die Frei gabe des im Kriege beschlagnahmten fremden Eigentums, wobei hauptsächlich deutscher, dann auch öster reichischer Besitz in Frage kommt, angenommen. Nun mehr hat auch die Vollversammlung des Repräsentanten- Hauses dem Gesetz zugestimmt, womit es, bis auf die nur noch als Formalität anzuschende Unterschrift des Präsi denten Coolidge, in Kraft tritt. Es ist damit zu rechnen, daß die Verkündigung des Gesetzes bereits in den nächsten Tagen erfolgt. Nachdem schon im Jahre 1923 durch die sogenannte „Winslow- Bill" eine teilweise Rückgabe des beschlagnahmten deut schen Eigentums erfolgt war, bewirkt das neue Gesetz nunmehr die Freigabe des gesamten Eigentums. Sie ist zwar mit gewissen Bedingungen verknüpft, die die Sicherstellung amerikanischer Ansprüche gegen Deutschland bezwecken, das vermag aber nichts an der bedeutsamen Tatsache zu ändern, daß sich die Vereinigten Staaten mit diesem Gesetz zu der Auffassung zurückgefunden haben, daß die im Vertrauen auf Staatsverträge und die allge meinen Grundsätze des Völkerrechts im Ausland ange legten Kapitalien auch im Falle eines Krieges den recht mäßigen Eigentümern erhalten bleiben. Einzelbesiimmungen. Das Freigabegesetz bestimmt, daß die deutschen Eigentümer zunächst 80 Prozent ihres Eigentums zurück- crhalten. Die restlichen 20 Prozent werden vorläufig zur Verfügung eines Spezialfonds gehalten, auS dem allmäh lich die a«nerikanik«beu Forderungen an Deutschland und die deutschen Eigentümer befriedigt werden sotten. Für die Bezahlung der von der amerikanischen Regierung übernommenen deutschen Schiffe, Patente und Funk stationen ist in dem Gesetz ein Höchstbetrag von 108 Millio nen Dollar ausgeworfen. über die Höbe der Einzelanfprüche dieser Art ent scheidet ein amerikanischer Schiedsrichter, der eine pro zentuale Verminderung der Einzelansprüche vorzunehmen bat, wenn der Gesamtbetrag die 100 Millionen Dollar überschreiten sollte. Von den anerkannten Forderunaen werden 50 Millionen Dollar den Forderungsberechtiaten sofort nach Feststellung der Höhe der Forderungen ansge- zablt, während die anderen 50 Millionen Dollar bis auf weiteres ebenfalls dem Spezialfonds zur Regelung ame rikanischer Ansprüche zur Verfügung bleiben. Baldige Anmeldung. Für die Anmeldung der deutschen Ansprüche sind in dem Gesetz bestimmte Fristen festgesetzt, die verhältnis mäßig kurz bemessen sind. Es erscheint daher dringend geraten, daß die Interessenten ihre Ansprüche möglichst bald geltend machen. Sobald das Auswärtige Amt in Berlin diese Vorschriften zur Kenntnis bekommt, werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Dann ikt noch zu bemerken, hast das Freigabegssetz die Beseitigung der Das Gesetz zum Schutze der Jugend im Notproqramm. dr rli», 2. März. Wie der Lokal-Merger erfährt, h^bm ich ^bisherigen Regierungsparteien dahin geeinigt, das Gesetz z M Schutz der Fugend vor Lustbarkeiten mit in das Rotprogramm auMAehmru. letzten unglückseligen Reste aus der znoeoszeit nun namu die endgültige Liquidiernng des Krieges gegenüber den Vereinigten Staaten bedeutet ^2 Hessens GiaaisprD'-enL über -Le Besetzung. Baldige Räumung dringend notwendig. In einer Sitzung des Finanzausschusses des Hessischen Landtages machte der neue Staatspräsident Adelung längere Ausführungen über das hessische besetzte Gebiet. Die hessische Negierung, so führte er aus, weiß sich einig mit den nachhaltigen Bestrebungen der Reichsregierung, die baldige Räumung des besetzten Gebietes zu erreichen, da nach Locarno und dem Abschluß des Dawes-Abkom mens eine innere Berechtigung für die Besetzung nicht mehr vorhanden ist. Die hessische Regierung billigt die von dem Reichsminister des Auswärtigen beschrittenen Wege. Der Staatspräsident gab der Hoffnung Ausdruck, daß es gelingen möge, unsere Brüder im besetzten Gebiet möglichst bald von dem Druck der Besatzung zu befreien. In kultureller Hinsicht müsse das Reich so ausreichende Mittel zur Verfügung stellen, daß wertvolle Kulturinstitute auf der bisherigen Höhe erhalten werden können. Wenn man an die engen wirtschaftlichen Beziehungen denke, die zwischen Rheinhessen und Elsaß-Loth ringen be standen haben, und die durch die neue Grenzziehung rest los zum Erliegen kamen, so sollte man annehmen, daß das hessische besetzte Gebiet, zum mindesten dis Provinz Rheinhessen, aus diesem Fonds bedacht werden müßte. Hessen habe im Neichsrat beantragt, daß es nicht anders behandelt werde wie dis Pfalz und die preußischen Ge biete links des Rheins. Die bisherige Besatzungsverminderung habe dem besetzten Rheinhessen kaum Erleichterungen gebracht. Fast L.-y "3- " »ans ZS 3 ZS» 3 2-S Spiel mit Works». Anfang März ist wieder einmal eine Völkerbund versammlung fällig und das Programm, das abgewickelt werden soll, ist zwar sehr lang, aber nicht sehr inhalts reich. Doch entbehrt es nicht ganz der Pikanterie; wird doch unter anderem auch die Ungarn vorgeworfene „W a f f e n s ch i e b u n g" Gegenstand der Verhandlungen sein. Dabei kann es zu recht erregten Auseinander setzungen kommen, weil besonders Frankreich eine drohende Sprache führt und offenbar die Frage des „Jnvestrgations"rechtes, also der Militärkontrolle ledig lich über die Mittelmächte, zur Entscheidung bringen will. Zu erwarten war, daß endlich auch darüber Beschlüsse gefaßt werden, wie oft überhaupt Vollsitzungen des Völkerbundrates stattfinden sollen. Der Völkerbund selbst tritt ja zweimal im Jahre zusammen und die Kostspielig keit des hierfür aufgezogenen Apparates steht, bis jetzt wenigstens, in keinem Verhältnis zu der geleisteten Arbeit. Denn die Schar der kleinen und mittleren Staaten hat ja überhaupt nicht viel zu sagen; die maß- und richtunggebenden politischen Entscheidungen fallen ooch im Kreis der Großen, also im Völkerbundrat. Was da in Privatbesprechungen, bei Verhandlungen unter vier oder sechs Augen vor sich gehr, Pflegt viel wichtiger zu sein, als was die Rats- oder Bundesversammlungen vor der Öffentlichkeit produzieren. Es sind jetzt noch schwer zu übersehende Bestrebungen im Gange, den ganzen Apparat dadurch zu vereinfachen, daß der Präsident des Völkerbunvrates — übrigens zurzeit ein Chinese — eine größere Machtvollkommenheit erhält, nicht in all und jedem genötigt ist, immer erst die „Prominenten" des Völkerbundes, also England und Frankreich, um Zustim mung zu ersuchen. Der Waffcntransport nach Ungarn war dis Veranlassung zu derartigen Vorschlägen. Freilich steht im Hintergrund die Gesamtfrage des Kon trollrechts, die seit dem September 1924 den Völker bund beschäftigt, aber immer noch nicht die eine Regelung und Form gefunden hat, daß Deutschland sich damit ein verstanden erklären könnte. Ebenso vergeblich geblieben ist die Beratung der Sichsrhritskommission des Völkerbundes. Man ist sich eben über die Grundvoraussetzungen noch immer nicht einig, nicht einmal darüber, ob es nicht wichtiger ist, durch ein vielverzweigtes System von internationalen Ver trägen den Frieden möglich st z» sichern, oder ob das Hauptgewicht darauf zu legen ist, ein Schiedsver fahren und sonstige Maßnahmen vorzubereiten, die im Falle „drohender Kriegsgefahr" funktionieren sollen. Die deutsche Delegation — übrigens auch die Engländer — zielte mit ihren Anträgen auf das zweite ab, während Frankreichs und Polens Vertreter unbedingt an der Durchführung eines weitumfafsenden Vertragssystems festhalten, — bei dem der Völkerbund selbst praktisch aus geschaltet, die Sicherheitskommission überflüssig wird. So einfach, wie die Franzosen es hinstellen, ist es aber denn doch nicht; ist doch auch die Absicht Briands, mit den Vereinigten Staaten einen Sondervertrag unter Ausschal tung jedes Krieges zwischen den beiden Staaten abzu schließen, jetzt durch eine neue Note des amerikanischen Staatssekretärs Kellogg in aller Deutlichkeit abgelehnt worden. Eine französische — übrigens politisch rechtsstehende — Zeitung hat wohl das Richtige getroffen, wenn sie schreibt, diese ganze „Friedenstechnik" bleibe solange sm Spiel mit Worten, als es in Europa Staaten gibt, die machtpolitisch gesättigt sind und deswegen alles Interesse an der Erhaltung des gegenwärtigen Zustandes haben, auf der anderen Seite aber die ehemaligen Mittel mächte und das „zu kurz gekommene" Italien, für die dieser jetzige Zustand unerträglich ist und die infolgedessen nur ein Achselzucken für diese „Friedenstechnit" haben, „die das egoistische Interesse der Sieger zu einem Menschheilsideal gestalten will". Solange das bestehenbleibt, wird man in Genf Sisyphusarbeit verrichte«. * Die deutschen Anregungen. Das Sicherheitskomitee beschloß, die Weiterberatung der deutschen Anregungen auf die nächste Tagung zu verschieben. Die Negierungen, die einen dahingehen den Wunsch haben, sollen in der Zwischenzeit ihre Be merkungen zu den deutsckM Anregungen in ihrer jetzigen Form einreichen. Die bekannten deutschen Vorschläge, die Herr von Simson wiederholt begründete, laufen dar auf hinaus, den Hauptwert von vornherein auf die Ver hinderung eines Kriegsausbruches zu legen, statt auf Sicherheitsvorkehrungen nach ausgebrochenem Krieg zu vertrauen. Zum ersten Male stimmte der französische Ver treter Paul-Boncour dem deutschen Plan in seinen Grund- nwen zu. Ebenso billigte Polen den Geist der deutschen Wünsche. Einreichung ovn Anträgen. Nach Inkrafttreten ves Frsigubegesetzcs erfolgt gäbe nicht von Amrs wegen, sondern sie ist von reichung eines Antrages abhängig Die Form des und die beiwsngenden Eigentumsnachweise müssen 2. «-cs «2 BMlWt ist Mmt! Dresden, 29. Februar. T-s Präsidium der Vereinigten Vaterländischen Verbände Deutschlands (gez. von der Goltz) er- läßt felgenden Ausruf: Die Notlage der Landwirtschaft ist zu einer unmittelbaren Gefahr für jeden Volksgenossen geworden. Die Industrie erkennt, daß sie neben einer verlorenen Landwirt schaft selbst verloren ist. Die deutsche Arbeiterschaft sägt den Ast ab, auf dem sie selber sitzt, wenn sie sich durch die marxistische Hetze weiter in Blindheit halten läßt und nicht erkermt, daß sie auf Gedeih und Verderb verbunden ist mit dem Schicksal des deut schen Badens, mit dem Schicksal der deutschen Landwirtchast. Die V. v. V. D. stellen sich geschloffen und entschlossen neben die Landvolkbewegung und vor ihre Forderungen und rufen alle Ein- flächigen in unserm. Volke, alle di: auf, die noch gefunden S'lbst- erhalcungLtried haben cnd die nicht verhungern wellen, dir Zei chen der Z^,erkennen und an ihrem Teil mitzuhelseu, daß das Siaaissteuer endlich LMgestettt werbe. Rr. 53. — 87. Jahrgang Lelegr.-Adr.: .Amtsblatt" Wilsdruff» Lresv « « Postscheck: Dressen 2840 für Äürgerlum, Leamte, Angestellte u. Arbelker AnzeiHnrprRs: Vie 8 gespaltene «»»»»eile 20«pf,., vie k gefpalte»» Aelle ver 40««^. pfeunix. di, S-efp«?Le»e Rrkt»«e-eU« i» texrttche« Teile L Reichsmark. N«chm«ifrr»tz»gebLl;r 20 Steichkpswsrgc. L geschriebeneLrscheinsnGS- —_ - — tage und ^>!«h»^rschr ^v «erden nach WL-lichdrit Fernsprecher: Amt WiisÄruft Nr. 6 derüttstchtig . Slns«,. " «"nabme dis vorm.rv Udr. — > > - - - — — Fs»? die Richtigkeit durch Fernruf übermitteltenRszcigeu übernehme« mir keine Garanae. IeLerRadananfprr>H «riifchr, wen» hier Berras Klage etugersge» werde»mrch oderdrrAustraggederinKonkurs gerüt. Anzrigcunedmen LUeVeNniUwvgsfteLlenentge-eL. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, WM 0» «Le» ««chMitWM SUH«. B-5.gL.r--«: Ari r« »r. r «M. u» «»»«, del rfzo «M., t>u »M«. jllglzUch . »edStzr. Ei«,el»»»mees Wochenblatt für Wilsdruff «. Umgeaevd iMUsr»,zrqbeschüftsv»Ses > - —- " ----- —. ^ehme«-s jeder Heil Be- ÄsÄsuetzEse e»t§r^en. I« FaSr HAtzerer Gemalt, Krieg ober fsnstiger Bsr«ebsMr»»gen de-r-j Kern Lntznmch «»f Lieferung »der KLrp»»g des Bezugspreises. -- Rü«kse»d»»g ^«gesa»vt« Scher fest eefptg! v»r, «em« Port» drUkgi. LZ 3 " ZZ.Ä3 fchriflen des Treuhänderamies entsprechen Der Anirag kann durch eine bevollmächtigte Interessenvertretung eiuge- bracht werden Der Freigabeanspruch verfällt, sofern der Antrag nicht innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht und das Bcsitzrecht »achgewiesen ist. Feststellungen haben ergeben, baß für eine große Anzahl be schlagnahmter Vermögenswerte der rechtmäßige Eigentümer bislang nicht ermittelt ist Deutsche Firmen oder Privat personen, bei denen die Möglichkeit besteht, daß sie, sei es aus Vorkricgsanßenständen, Warenlieferungen, Erbschaft oder aus anderen Gründen, ein Guthaben in Amerika haben, sollten demzufolge unverzüglich entsprechende Erkundigungen einziehen Vorausseuuug für jede Freigabe, deren Wert die Grenze von 2l>00 Dollar übersteigt, ist die Abgabe einer Ein- verstäudniserklärunfl für die einstweilige Einbehaltung von 20 Prozen; des Vermögenswencs Die bisher von VemTreu- händeraml vorgcschriebeuen Anträge oder Vertretungsvoll- machlen der deutschen Eigentümer müssen einen dahingehen den Zusatz erhallen Bei der Ausfolgung der Vermögens- wcrie ist dem Treuhänderaml eine Entlastungsguiltung zu erteilen: die Eigentümer werden gut daran mn. vorher eine Nachprüfung der Rechnungslegung des Treuhänveramies vorzunehmen Für Fälle, in denen nicht genügend Bar bestände vorhanden sind, um die Abzweigung der einstweilen einbehalteuen 20 Prozeni ves Vermögeuswerles in bar zu ermöglichen, den deutschen Eigentümern aber daran gelegen ist ihre beschlagnahmten Sachwerte, wie Grundbesitz, Wert- pavicre nsw, unveröußcn in natura znrückwerhalten, sieht das Frewabegcsctz vor, daß entsprechende Bareinzakstungen zur Ablösung der Sachwerte vorgenommen werden können. Deutscher Besitz in anderen Ländern. Bei der Freigabe des deutschen Eigentums in den Vereinigten Staaten ist es von Interesse, festzustellen, wie sich die übrigen ehemals feindlichen Staaten zum deut schen Auslandseigentuin aus ver Vorkriegszeit verhalten. Bekanntlich haben die ehemaligen Gegner im Artikel 297 des Versailler Vertrages es sich Vorbehalten, dieses Eigen tum „zurückzubehalten und zu liquidieren". Die südamerikanischen Staaten haben von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht. Mit China, der südafri kanischen Union, Japan, Frankreich, Italien, Portugal und Jugoslawien ist eine befriedigende Regelung der Frage durch vertragliche Abmachungen erfolgt. Dagegen hat Großbritannien bisher die Freigabe des be schlagnahmten deutschen Eigentums grundsätzlich weder zu gestanden, noch die Liquidation eingestellt. Es hat sich darauf beschränkt, den Hausrat freizugeben und einem Gnadcuausschuß beim Handelsministerium die Befugnis zn Freignbcempfchlungcn in gewissen besonders ge lagerten Fällen zu erteilen. Das gleiche gilt für sämtliche britischen Kolonien, Ka nada, Neuseeland und Australien. Ebensowenig hat B e l - gien in der Frage des deutschen Eigentums bisher Zu- geständnisse von irgendwelcher Bedeutung gemacht. 2 2-« 2