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MM s« «m! Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DimstagS, DomlcrstagS und Sonnabends. BezuaspreiiS vierteljährlich I Mi. 30 Pfg., durch die Post be- zogeu 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgogend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mitwochs und Freitag? bis spätestens 12 Uhr angenommen Jnsertionspreis 15 Psg. pro viergespalteu« KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdmff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 °/. Aufschlag. für die Kgl. Amtshauptmannfchast Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, „ , Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. , Druck und Verlag von Zschunke L- Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschuuke, beide in Wilsdruff. No. 27. Dienstag, de« 5. März 1W7. 66. Jahrg. Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird in der nachstehend bemerkten Weise stattfinden: Dienstag, den 5. Mär; 1907, von vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Lommatzsch: Jessen, Klavpendorf, Käbschütz, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz mit Lesten, Leuben mit Ketzergasse, Löbschütz, Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Meffa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls im Schi-tzhaus- zu Lommatzsch; Mittwoch) den 6. Mär; 1907) von vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf und Herzogswalde im Gasthof- „zum Adler" in Wilsdruff; Donnerstag, den 7. Mär; 1907> von vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Wilsdruff: Hühndors, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Ober steinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" iu Wilsdruff; Freitag, den 8. Mär; 1907- von vormittags 8V- Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Sonnabend, den 9. Wär; 1907, von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gott- helffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen und Lüttewitz, im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Montag) den 11. Mär; 1907) von vormittags von 8 /z Uhr an für Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebnitz, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschüß ebenfalls im Gasthofe „znm Deutschen Haus" in Rosten; Dienstag, den 12. Mär; 1907, von vormittags SV« Uhr an Lo s u ng s t e r m i n für den gesamten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthose „zum Deutschen Haus" in Nossen. Sämtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasie 1887/1907, ingleichen die Zurückgestellten früheren Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt solche, über deren Militärverhältnis noch nicht end gültig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874, verbunden mit §26, Punkt? der Deutschen Wehr ordnung vom 22. Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vor gedachten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- Pflichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolrzeibehörde zu beglaubigen find, beizubringen. (§ 62, Punkt 4 der Wehr ordnung). Das Erscheinen im Losungstermine seiten der Losungsberechtigten ist fr-ige- st-llt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission losen wird. Die Herren G-m-iu-evorstän-- und von seiten der Stadträte und bezw. Stadtgemeinderäte je ein Ratsmitglied bezw. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunsterteilung über die Verhältnisse der Gestellnngspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienst eintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehrordnung); 2. daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringende» Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zn führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der Königlichen Ersatz- Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untunlich, so ist ein Zeugnis des B-zirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptete Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen; 3 daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; 4. daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung eingereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte eingetreten ist; 5. daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde m. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz- Kommission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis znm 31. August der Königlichen Ersatzbehörde m. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatzkommisfion einzureichen sind, und haben die Ortsbeyörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; 6. daß wer an Epilepfie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis des B-zirksarztes berzubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Endlich werden 7. die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militär pflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt, beziehentlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und -atz ein- -loste Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, amZU. Februar 1907. 2iso Der Zivilvorfitzende der Königliche« Ersatz-Kommisston des Aushebungsbezirkes Nossen. Aus Anlaß der am 6. und 7- März d. I. hierorts stattfindenden Rekrutierung werde» die Gestellungspflichtige» noch besonders darauf hingewiesen, daß sie sich aus dem Wege nach und von dem Musterungslokale, sowie in diesem selbst alles Lärmens zu enthalten und in ruhiger, anständiger Weise sich zu bewegen habe». Zuwiderhandlungen diese Bestimmungen werden nach 8 360 Punkt 11 des Reichsstrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Wilsdruff, am 2. März 1907. 2289 D-r Bürg-rm-ist-r. Kahlenverger. Donnerstag, d-n 7. März 1907, nachm. 1Uhr, soll in HerzogSwalde 1 Schw-in (LLuf-r) gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Sammelort: Gasthof. 2305 WilSdruff, den 1. März 1907. D-r Gerichtsvollzieher -es Kgl. Amtsgerichts. Politische Attn-sch«»«. Wilsdruff, 4. März 1907. Deutsches Reich. Kaiser Wilhelm und -ie D-sprtzs. Der Kaiser hat sich am Donnerstag abend, als er im Neuen Theater in Berlin die französische Schau spielerin Suzanne Desprös «ach dem zweiten Aufzug drr „Roten Robe* in seiner Loge empfing, zu der Schau spielerin »ach dem „Matin" wie folgt geäußerr: „Sie haben unS eine so menschliche, so lebende Phädra gezeigt, daß wir davon tief ergriffen waren. Wie schön doch dar ist! Als ich ein junger Bursche war, habe ich die Verse der 'Phädra auswendig gelernt. Ich lasse mir sagen, daß in Frankreich die Verehrung der klassische» U-berliefcrung I schwächer wird, und daß man Molisre und Racine wenger oft aufführt Wie schade! Unser Volk bleibt im Gegenteil leinen großen Dichtern ireu und findet Freude an ihren Werken. Aufs Gymnasium folgt die Hochschule, ans die Hochschule das Theater. Es soll die Seelen erheben und erweitern. DaS Volk braucht keine Darstellung der Wirklichkeit; die kennt es vom Alltag her. Man muß ihm Größeres und EdlereS zeigen, etwas, was über der „Kameliendame" steht."