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tWM sd «ilÄW Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Psg., durch die Post be zogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. «n- Amgegenö. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitag? bis spätestens 12 Uhr angenommen JusertionspreiS 18 Psg. pro viergespalteue KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbeziris Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 °/„ Ausschlag. für die Kgl. AmLshauptmarm schäft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff r sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. ' Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Bmkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grano bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keflelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Rottzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Svechtshausen. Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck und Verlag von Zschunke 8- Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 22. Sonnabend, de« 16. März 1967. 66. Jahrg. »31 3— 4 Uhr Mittlere klaffe. Vorm. ü. Bürgerschulen. Montag den 18. März. 9-^10 Uhr 1. eins. gem. Kasse: Herr Kantor Hientzsch. »/.IO—Vz11 Uhr 2 eins. gem. Klasse: Herr Hillig. V,11— 11 Uhr Nachhilfeklafsc: Herr Gärtner. 11—^12 Uhr VI Knabenklaffc: Herr Bornemann. Freitag und Ssnnabenb, b. 22. und 25. ö. Monats bleiben die Ka«rleiräume der Königlichen Amtshauptmannfchaft wegen Reinigung deisklmn geschloffen An beiden Tagen werben nur dringliche Geschäfte erledigt. Die Bnufprechftunde fällt am 23 dieses Monats aus. r»? Meißen, a.n 13. März 1907. Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Verordnung, -ie Verleihung des Enteignungsrechtes zur Herstellung einer schmal» spurigen Nebenbahn Wilsdruff—Döbeln betreffend, vom 25. Februar 1907. Mit Allerhöchster Genehmigung wirb auf Grund von §8 1 und 2 des Ent- etgnungSgesebes vom 25. Juni 1902 (G. u. V.-Ll. S. 153) für den vom Staate aus. zuführenden Bau einer schmalspurigen Nebenbahn Wilsdruff-Döbeln in Gemäßheit des von den Ministerien der Finanzen und des Inner« genehmigten Planes das Enteignungs- recht verliehen. Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Frist Gebrauch zu machen. Die Osterprüfungen an der hiesige« Schule finden in der Zeit vom18.—2l. März, nach folgender Orin nung statt: Fortbildungsschule: Montag Len 18. May. 4—^5 Uhr Tlschlerklasse Unterabt. */,5— 5 Uhr Tischlerklasse Overabt. */z7 Uhr: Entlassung der abgehenden'Fortbil-ungsschüler. Dresden, de« 25. Februar 1907. GesumtministevittM Rüoer. 5—^6 Uhr Metallarbeiter. V26— 6 Uhr Kl. f. gem. Berufe m. Zeich. 6—'/,7 Uhr Kl. f. gem. Berufe ohne Zeich. Dienstag den 19. März. Vorm. 8— 9 Uhr I. Mädchenklasse: Herren Oberl. Rechner u. Leuschner. „ 9— 10 Uhr ll. Klaffe: Herr Oberlehrer Thomas. „ VtH—VZ2 Uhr V. Knabenklaffc: Herren Schneider u. Hillig. „ Vi12— 12 Uhr VI. Mädchenklasse: Herr Lehma««. Nachm. 2-4 Uhr Ul. «n., UI Mdch., u ,em, l Mdch., I. K«. Französisch: Herr Oberlehrer Rechner. Mittwoch den 20. März. Vorm. 8— 9 Uhr I. Knabenklasse: Direktor und Herr Leuschner. „ 9—10 Uhr III. Knabenklape: Herre« Bornemann und Kühne. . V4II-V.12 Uhr III Mädchenklasse: Herr Gerhardt. „ ^12— 12 Uhr VII. Knabenklasse: Herr Leuschner. Donnerstag den 21. März. Vorm. 8— 9 Uhr IV. Mädchenklasse: Herren Gärtner u. Hillig. „ 9— 10 Uhr IV. Knabenklaffc: Herr Kühne. „ Vi11-Vi12 Uyr V. Mädchenklasse: Herren Lehmann u. Gerhardt. „ 1/412— 12 Uhr VII. Mädchenkläffe: Herr Schneider. Nachm. 2-3 Uhr Singen: I. Kn., I. Mdch, ll., Ul. Mdch., IV. Mdch., V. Mdch: Herren Kantor Hientzsch u. Gerhardt. „ 3-5 Uhr Turnen: I. Ku., I. Mdch., U., Ul Kn-, III. Mdch.: Herre» Hillig und Gerhardt. (Ausstellung der Zeichnungen und Handarbeiten Sonntag den 17. März, nachmittags 2—4 Uhr geöffnet.) Sonnabend den 23. März. Vorm 10 Uhr: Feierliche Entlastung der Konfirmanden in der Turnhalle. Monrag oen 8. April. Nachm 2 Uhr: Aufnahme der schulpflichtigen Kinder in der Turnhalle. Zum Besuche der Prüfungen uud Feierlichkeiten ladet die städtischen Behörden, die Eltern und Lehrherren der Schüler, sowie alle Freunde der Schule ganz ergebenst ein. Wilsdruff, am 12. März 1907. Schuldirektor Thomas. Nächsten Montag, den 18. März, vorm. 10 Uhr, sollen m hiesiger Sindt ea. 120V Lick. Mauerziegel, 50 Stck. Bretter, 1VV Sick. Latte«, 15 Querbalken, 12 Rundhölzer, 12 Böcke, 8 Kalkkasten, 2 Waffersäffer, 1 eiserner Durchwurf, 1 Tür, 3 m Bleirohr, 2 cbm Kalk, 2 Rollen Dach pappe, 14 Sandstein, bez. Cementstücke, 2 Bänke, 1 Tafel, 2 Balke«- belege, bestehend aus zum Teil noch sehr guten Brettern und Latte« U«d 6 Stck. Fenster öffentlich gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. »47 Bieterversammlung: Schützenhaus. Der Ratsvollstreckungsbeamte. politische A«nSfch«N. WilSdruff, 15. März 1907. Frau Rechtsanwalt X. sucht ei» Dienstmädchen. Als einen Beitrag zur Justizreform teilt die „Köln. Ztg." folgende lustig-traurige Geschichte mit. Der Rechts anwalt X. war durch rechtskräftiges Urteil des Disziplinar- gerichtS aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen und damit des Titels Rechtsanwalt verlustig geworden. Seine Frau suchte in der Zeitung ein Dienstmädchen und be- zeichnete sich in der Anzeige als Frau Rechtsanwalt X Im weiten Gebiet der englischen Herrschaft, sowie in den Vereinigten Staaten und in dem galanten Frankreich hätte sich keine Behörde um die geringlügige Jnkonvenienz ge kümmert, aber in Deutschland, zumal in Preußen, wacht das Auge des Gesetzes. Zwar ist nicht anzunehmen, daß die Beamten der Staatsanwaltschaft den Annoncenteil der Zeitungen auf solch furchtbare Delikte hin durchforschen; aber vielleicht, so vermutet die „Köln. Ztg.", hat eine jener Dame«, die auf die berechtigten Titel ihrer Männer eifersüchtig sind, das Auge des Gesetzes auf die Untat gelenkt. Den weiteren Verlauf der Angelegenheit gibt die „Köln. Ztg." mit sehr beherzenswerten Glossen folgender maßen wieder: Die Juristen im alten Rom hatten den säwnen Grundsatz Minima non curat praetor", „der Richter soll sich nicht um Kleinigkeiten kümmern", aber von unseren Juristen sind leider recht viele keine Römer, sondern gute deutsche Spießbürger und Kleinigkeitskrämer. Die Zahl der Strafbestimmungen, die solche Kleinigkeiten betreffen, ist in Deutschland unendlich groß. So fand denn auch ein findiger Staatsanwalt einen Paragraphen, welcher der Frau Rechtsanwalt X zeigen sollte, daß man in Preußen auch beim Suchen eines Dienstmädchens unter Polizeiaufsicht steht. Die Strafbestimmung, welche gegen die Frau X. zur Anwendung gebracht wurde, war der 8 860 Nr. 8 des St.-G.-B., welcher mit Geldstrafe oder Haft denjenigen bestraft, welcher unbefugt einen Titel an- nimmt. Das mit der schrecklichen Tat zuerst befaßte Schöffengericht sprach die Angeklagte frei. Vielleicht haben der Amtsrichter und die beiden Schöffen etwas von dem Geiste des römischen Prätors besessen! Ader die Be strafungsmaschine ging ihren Gang unerbittlich weiter. Die Staatsanwaltschaft brachte die Tat vor die Straf- kammer des Landgerichts. Drei gelehrte Richter ver- tieften sich hier in das Problem, und da die Richter der Strafkammer bekanntlich viel klüger sind als der Amts richter und die zwei Schöffen, so erfolgte die Verurteilung. Die Angeklagte beruhigte sich aber bet dem Urteil nicht, sie legte die Revision ein, und hierdurch gelangte die Sache vor das Oberlandesgericht Celle. Nunmehr hatten sich fünf Richter mit der Frage zu befassen. Auch diese fünf Richter steckten ihre Köpfe tief in die Bücher und noch tiefer ihre Federn in das Tintenfaß und bestätigten dann die Verurteilung. Glücklicherweise entscheidet nach den be stehenden Bestimmungen das Oberlandesgericht in letzter Instanz, andernfalls hätte« auch noch die sieben Richter eines Strafsenats des Reichsgerichts eine Entfcheidung treffen müsfen. Aber es war noch nicht genug deS grau samen Spiels. Die Sache erschien einem Beamten der Staatsanwaltschaft so wichtig, daß er sie in einer juri- stischen Fachzeitfchrist veröffentlichte und zustimmend be- fprach. Diese Veröffentlichung ist eigentlich das Bedenk- lichste an der ganze« Angelegenheit. Schon der alte Nepos berichtet, daß der Ru-m des Miltiades den The- mistokles nicht schlafen ließ, und so wird die Veröffent- lichung die Veranlassung sei«, daß noch in zahlreichen ähnlichen Fällen die Strafverfolgung eintreten wird. Hier muß und kann Wandel geschafft werden; es muß vor allem aufgeräumt werden mit der in weiten Kreisen der Beamten bestehenden Auffassung, daß die strafrichterliche Verfolgung solcher Kleinigkeiten eine Sache von großer Wichtigkeit sei. Rechnet man die in den drei Verband- lungen beteiligten Beamten der Staatsanwaltschaft hinzu, so haben vierzehn Personen ihre kostbare Zeit einer Sache widmen müssen, die nach dem Urteil aller verständigen Menschen eines solchen Aufwandes an Zeit und Geld wirklich nicht wert war. Denn was war der Erfolg? Lieb' Vaterland magst ruhig sein, Frau Rechtsanwalt X. sucht kein Dienstmädchen mehr! Ei« Sitttichkeitsr-tter. Aus Lehrelkreisen am Rhein wird der Deutschen Zeitung geschrieben: „Die dritte Strophe des Beckerschen Rheisliedes: „Sie sollen ihn nicht habe«, den freien deutschen Rhein, so lang' dort kühne Knaben um schlanke Dirnen frei'n" ist in Seungs vierstimmigem Chorbuch (Lahr, Schauenburg, 21. und 22. Aust, Nr. 97, Seite 198) umgeändert in: „so lang' noch kühne Knaben sich ihres Lebens freu'nl" — Die alten Verschandeler unserer Poesie sollten sich lieber um die wirkliche, sittliche Gefahr kümmern und statt edler Dichtung den Schmutz bekämpfen. Ein widerspenstiger Geistlicher. In Villeneuve le Mezrn bei Agen, dem Geburts- orte des Präsidenten Fälliges, weigerte sich der Pfarrer, seine Wohnung zu verlassen. Er hat sich im Pfarr hause verbarrikadiert. Trotzdem Gendarmerie aufge- boien worden ist, erklärte er, daß er in seinem Pfarrhause verbleiben werde. Ob der Herr Pfarrer auch über Pulver und Blei verfügt und die Trennung der Kirche vom Staat wieder ein eindrucksvolles Abschiedsfest erleben wird? Die Leiche deS ermordete« Mi«isterprästde«te» Petkow ist am Mittwoch eingesegnet und autgebahrt woroen. Als der Mitschuld verdächtig sind eine Anzahl von Personen verhaftet worden. Die Festgenommenen, unter denen sich viele Frauen befinden, wurden aber meist wieder freigelaffen. Unter den Verhafteten befinden sich mehrere ehemalige Kollegen des Mörders, Beamte der Agrarbank. Bisher ist nur festgestellt, daß ver Mörder mit verdächtigen Leuten in einem Vorstadthotel geheime Zusammenkünfte gehabt hat. Da dieAussagen des Mörders, der ein äußerst exaltierter Mensch ist, sich widersprechen, ist die Feststellung bestimmter Indizien für das Vorhandensein von Mit- schuldigen erschwert. Bisher liegen Beweise dafür vor, daß es sich um eine Verschwörung unzufriedener anarchistischer Elemente handelt, deren Fäden bis in die Provinz reichen. vle ZMMstasti-spbe in Lsuion. Noch immer weiß man nichts irgendwie Genaues über die Ursache der Touloner Katastrophe. ES ist wenig wahrscheinlich, daß jemals volles Licht über die Vorgänge verbreitet werden wird, da es bei der großen Zahl der Opfer an Zeugen der anfänglichen Vorgänge fehlt, die sich bekanntlich i« de« Munitionsschächten abspielten.