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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DieoStagS, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdrnfs. UN- Amgegen-. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro viergespalteue Korpuszelle. Außerhalb des Amtsgerlchtsbeziris Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 »/„ Ausschlag. für die Kgl. AmtshauMnannschaft MMen, für das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund "bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesfelsdorf, Kletnschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Mlltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdors, PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmievewator, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Wetstropp, Wtldberg. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 14I Sonnabend, de« 21. Dezember 1907. «6. Jahrg. M mGe Dummer S. Al. ist die Wuchs-Dummer. WratelMchme Kis Dnlag MmillU Den Aleinhan-el mit Branntwein betreffen-. Für den Kleinhandel mit Branntwein wird im Einverständnisse mit dem Be- zirksausschusse für den Verwaltungsbezirk der Königlichen Amtsyauptmsnnschaft Meißen folgendes bestimmt: I Wer um Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus nachsucht, hat außer den bisher erforderlichen Nachweisen (über seine Person u. s. w.) auch eine deutliche Zeichnung der zum Gewerbebetrieb bestimmten Räume und ihrer Umgebung unter Angabe der Höhen- und Längenmaße auf dauerhaftem Materiale mitetnzureichen. II Die zu dem Kleinhandel mit Branntwein benutzten Räume müssen derart ein gerichtet sein, daß die polizeiliche Beaufsichtigung des Gewerbebetriebes nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird. 1 ., Insbesondere wird daher das Anbringen von Vorkehrungen, wodurch der Einblick in den Verkaufsraum gehindert wird (Milchglas-, Blech- und ähnliche Scheiben in Ladentüren oder Schaufenstern; ihre vollständige Verstellung mit Warenauslagen und Reklamebtldern, Verschließung durch Jalousien u. s. w.) verboten. 2 ., Untersagt wird ferner die Anbringung von Einrichtungen zum Gästesetzen, sowie die Abgabe geistiger (alkoholischer) Getränke au Betrunkene, nicht minder das Verabreichen von Branntwein oder sonstigen Spirituosen zum Genuß an Schulkinder und Fortbildungsschüler, desgleichen als Zugabe oder Gegenleistung in dem Verkaufsladen. in Gewerbetreibende, welche keine Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus haben, dürfen in ihren Gewcrbs- und in den mit diesen in unmittel- barer Verbindung stehenden Räumen weder Branntwein oder Spiritus in Flaschen oder anderen Gefäßen unter einem halben Eimer (33"/, Liter), noch Branntwein schankgefäße aufbewahren. IV. In den mit Schankwirtschaften verbundenen Materialwarenläden darf Bier und Branntwein nicht ausgeschänkt werden; dieser Ausschank ist vielmehr nur in den zum Schankwirtschaftsbetrteb bestimmten Räumen gestattet. Zuwiderhandlungen gegen die voistchenden Bestimmungen werden, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften gerichtliche Bestrafung zu erfolgen hat, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bestraft. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1908 in Kraft. Meißen, am 10. Dezember 1907. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Christmarkt betreffend. Der diesjährige Christmarkt soll Sonntag, Montag und Dienstag, den 22. 23. 24. dfs. Mts. abgehalt.n werden. Zu seiner Beschickung sind nur hiesige Einwohner berechtigt. Stättegeld wird nicht erhoben; für Aufstellung von Buden oder Ständen, die schon tags vorher er folgen kann, hat jeder Verkäufer selbst zu sorgen. Die Auslegung der Waren am Sonntag ist vor beendigtem Vormittagsgottes dienste verboten, im übrigen gilt als Verkaufszeit auf dem Markte die der offenen Ver kaufsläden. Nach deren Schluß ist jedes weitere Feilhalten untersagt. Dienstag, den 24. dss. Mts. abends 6 Uhr müssen sämtliche Buden oder Stände abgebrochen und alle Plätze gehörig gereinigt sein. Wilsdruff, am 13. Dezember 1907. - Der Stadtratr Kahlenberger. Vom yeultgen Tage an wird der Blankenstein-Neukirchner Kommunckattons» Weg dem Fährverkehr wieder freigegeben. Blankenstein, den 20 Dezember 1907. Der Gemeinderat. Birkner, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 21», 22., 2S. und 24. Dezember dieses Jahres soll in Deuben weihnachtsmarkt abgehalien werden. i«» Geschäftsleute, welche Waren auf demselben feilzubicten und Verkaufsstände aufzustellen beabsichtigen, wollen sich wegen Platzanweisung usw. baldigst, spätestens aber bis 14. dss. Mts. an hiesiger Gemeindeamtsstelle melden. Deuben-Dresden, am 3. Dezember 1907. Der Gemeinderat. Der Dank -es Aonigs. König Friedrich August von Sachsen hat auf die ungezählten Kundgebungen der Teilnahme beim Tode der Königin-Witwe Carola eine Dankeskund- gebung erlassen, die folgenden Wortlaut hat: „Bri dem Heimgange meiner unvergeßlichen, ge liebten Tante hat mir die Wahrnehmung besonders wohlgetan, daß das ganze sächsische Volk, an seiner Spitze meine liebe Residenzstadt, meinen ge rechten Schmerz teilt und aufrichtigen Herzens mit mir und meinem Hause um die ent schlafene Königin Carola trauert. Diesem Gefühle inniger, dankbarer Verehrung für weiland Ihre Majestät die Königin-Witwe hat die Be völkerung in ihrem ganzen Verhalten, sowie in zahl losen einzelnen Kundgebungen einen so schönen und so sympathischen Ausdruck verliehen, daß es mich drängt, allen, die es angeht, meinen königlichen Dank zu sagen. Dresden, am 18. Dezember 1907. Friedrich August." Die Beisetzung -er Aonigin-Witwe Larsla. In der Fürstengruft der Wettiner unter der katho lischen Hofkirche ist am Mittwoch abend 6 Uhr die irdische Hülle der entschlafenen Königin-Witwe Carola brigesetzt worden. Die Beisetzung, die in Gegegenwart des Königs Friedrich August, der Prinzen und Prinzessinnen des königlichen Hauses, zahlreicher deutscher Fürsten und deren Vertreter, sowie der Vornehmsten des Landes erfolgte, gestaltete sich zu einer hochernsten Feier. Schon lange vor der angesetzten Zeit war das königliche Schloß der Sammelpunkt der alS Zeugen des tiefergceifenden Aktes eingetroffenen Fürstlichkeiten, Gesandten, Militärs, Beamten, Korporationen usw., und schier endlos war dabei die Au- fahrt der Kommenden. Um V,6 Uhr setzte das Geläut der Glocken der Hofktrche ein, und bald begann das Schiff der Kirche sich zu füllen. I« der Hofkirche Von dem königlichen Zeremonienmeister geführt, erschienen zunächst die Präsidien und die Mitglieder der beiden Ständekammern, dann die Herren der ersten und zweiten Hofrangordnung, die dienstfreien königlichen Kammerherren, die Abordnungen der evangelischen Geist lichkeit usw. In den Oratorien hatten die jüngsten drei Kinder des Kö tgs, die kleinen Prinzessinnen, in Weiß gekleidet, Uud nie Prinzessinnen Johann Georg und Ma thilde, auf den Trivüacn Vie fürstlichen Damen und die Damen der geladenen Herren, Platz genommen. Von Hunderten von Kerzen beleuchtet, ganz in Licht gehüllt, stand der geschlossene, purpurgeschmückte Sarg der Kö nigin im Hintergründe, ganz von unzähligen Kränzen und Blumengewinden von kostbarer Pracht umstellt. Punkt 6 Uhr betrat der Zug der Fürsten, voran König Friedrich August und ihm folgend Kronprinz Georg und Prinz Friedrich Christian, durch den Kirchgang, vom Schlosse herkommend, das Gottes haus. Ihnen folgten: Prinz Friedrich Leopold von Preußen, Erzherzog Karl von Oesterreich. Prinz Heinrich der Niederlande, Prinz Miguel von Braganza, Prinz Leopold von Bayern, der Gcoßherzog von Baden, Fürst zur Lippe-Detmold, Erbprinz von Schaumburg-Lippe, Prinz Ernst von Sachsen-Meiningen, der Fürst von Hohenzollern, der Herzog von Vendome, der Erbqroßherzog von Mecklenburg-stcelitz, der Erbgrinz von Reuß j. L, Heinrich XXVll, Prinz Sizzo, von Schwarzburg-Rudol- stadt, Prinz Karl Anton von Hohenzollern, der Groß- Herzog von Mecklenburg-Schwerin, Prinz Ernst von Sachsen-Altenburg, der Grobherzog von Sachsen-Weimar- Eisenach, der Herzog von Sachsen-Koburg und Gotha, Herzog Heinrich Borwin zu Mecklenburg-Schwerin, Herzog Karl Borwin zu Mecklenburg-Strelitz, Prinz Albert von Belgien, der Fürst von Turn und Tax>s und Abgesandte des Fürsten zu Schwaczburg-Sonoecshausen, des Her zogs von Cumberland, des Großherzogs von Oldenburg, des Königs von Württemberg, des Kaisers von Rußland, des Königs von Italien, des Königs von Spanien etc. Der König nahm zwischen dem Prinzen Friedrich Leopold von Preußen und dem Erzherzog Karl von Oesterreich, den Vertretern des deutschen und des österreich ischen Kaisers Platz, während die übrigen Fürstlichkeiten sich zwangslos gruppierten. Sofort begann die kirchliche Feier. Nach einem Orgelpräludium stimmte der Hofkirchenchor das .Mssrsrs" an. Die Geistlichkeit durchzog, brennende Kerzen tragend, die Kirche. Dann ertönte das „Os proluiiäis", und Weihrauchwolken hüllten den Sarg ein. Einem Wunsche der Verstorbenen entsprechend wurde keine Gedächtnisrede gehalten So vereinte Bischof Or. Schäfer eine Hervorhebung der Tugenden der Königin mit einem innigen G:bete, das gleichfalls auf Wunsch der Heimge gangenen in deutscher Sprache gehalten wurde. Nachdem das Gebet geendet hatte, stimmte der Kirchenchor das „Zalvs KsZina" an, und währenddessen sank der Sarg durch eine mechanische Vorrichtung in die Fürstengruft hinab, wo er von Hofbeamten entgegengenommen und an seinen Platz geführt wurde. Mit Gesang und Gebet endete die kirchliche Feier, worauf die Fürstlichkeiten und die übrigen Leidtragenden, die das Gotteshaus dicht ge- füAt hatten, die Kirche verließen. Draußen zerstreute sich nur langsam die ungeheure Menschenmenge, die die Hof ktrche und die Zugangsstraßen, die zum königlichen Schlosse führen, schweigend umbrängt hatte. pslLMche Bun-schau. Wilsdruff, den 20. Dezember 1907. Die abgehackte Hand in Breslau. Ja dem Prozesse des Arbeiters Biewald gegen dis Stadt Breslau wegen Entschädigung für die ihm von einem Polizisten abgehackte Hand, erkannte das Reichs gericht auf Abweisung der Revision der Stadt Breslau gegen das Urteil des Oberlandrszerichts, in welchem der Antrag dss Klägers dem Grunde nah für berechtigt er klärt worden war. Sozialdemokratische.Redefreiheit". Kürzlich fand zu Oppenheim eine von der Sozial demokratie etnberufene Versammlung statt, in welcher der Abgeordnete Dr. David über das Trema „Die Block- kcise im Reichstag" sprach. Die Versammlung war hauptsächlich von sozialdemotratischen Arbeitern besucht. Rechtsanwalt Dc. Winkler aus Oppenheim,drrdem Abg.