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H, «W Erscheint wöchmtlich dreimal und zwar DieuStagS, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis? vierteljährlich I M. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. NN- Hingegen-. Amtsblatt Inserate werden MoMagS, Mitwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen JnlertiouSpreiS 15 Psg pro vtergespalten« KorvuSreile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 «/o Aufschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keflelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersoorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Zschunke 8- Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. IS. Dienstag, den 12. Februar 1SS7. 66. Jahrg. Das Aufgebotsverfahren ist zum Zwecke der Todeserklärung 1 der Friedericke Henriette verehel. Bergmann Gläubig (oder Gaubig) geb. Pause, die bis zu ihrer im Jayre 1846 zu Großweitzschen erfolgten Trauung bei ihren Eltern in Kleinweitzschen gelebt, dann nach Alttanneberg verzogen und Ende der 50er Jahre nach Rußland ausgewandert sowie mit einem gewisse« Laube verheiratet gewesen soll, 2. des im Jahre 1813 zu Oberwiesenthal geborenen, im Jahre 1853 «ach Australien ausgewanderten unv seitdem verschollenen Gürtlers und Gold arbeiters Franz Alexander Wilhelm August Ackermann zu 1. auf Antrag des Handarbeiters Frteorich Heinrich Laube in Wendishain, zu 2. auf Antrag des Abwesenheitspflegers Ortsrichters Emil Meiling in Brand eingeleitet worden. Aufgebotstermin wird auf Donnerstag, den 3. Oktober 1907, vor mittags 10 Uhr, bestimmt. Die Verschollenen werden aufgesorbert, sich spälens in diesem Termine zu melde», widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben und Tod der Verschollene« Auskunft zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermt« dem Gerichte Anzeige zu machen. Wilsdruff, den 31. Januar 1907. «7- Königliches Amtsgericht. Auf Blatt 92 des hiesigen Handelsregisters ist heute die am 1. Januar 190k errichtete offene Handelsgesellschaft Hennig L Co. in Wilsdruff eingetragen worden. Die Gesellschafter sind dte Hausoeuyern Ida Anna Hennig geb. Weger und der Handelsmann August Heinrich Arlt in Wilsdruff. Angegebener Geschäftszweig: »» Nähmaschinen- und Fahrraohandlung sowie Reparaturwerkstatt. Wilsdruff, den 8. Februar 1907. König!. Amtsgericht. Das neue Strafgesetzbuch bildete den Gegenstand des 4. Vortrages der Gehe-Stiftung im großen Vereinshaussaale in Dresden, den am Sonnabend Herr Geheimer Justizrat Professor Dr- Kahl aus Berlin hielt. Wirerhalten über den für alle Kreise hochinteressante« Vortrag folgenden Originalbericht: Das neue Strafgesetzbuch ist ein in Vorbereitung stehendes Gesetzgebungswerk der Zukunft. Ueber den Stand der Sache zu orientieren, solle der Vortrag dienen. Das Ziel einer solchen Orientierung muß sein, dem äußeren Verlauf der Dinge ein Wort zu gönnen, vor allem den Zusammenstoß der großen prinzipiellen Gegensätze zu ent hüllen, die für die praktische Reform entscheidenden Grund- Probleme hervorzuheben, dabei das Einzelne nur insoweit anzuruhren, als es dem Verständnis des Ganzen dient; endlich der Frage nicht auszuwcichen, was von dem neuen Strafgesetzbuch zu erwarten sei und was nicht. Die Revision unseres Strafgesetzbuches ist seit dem Abschluß der großen Reform des deutschen bürgerlichen Rechtes fest ins Auge gefaßt. Am 28 November 1902 konstituierte sich in Berlin auf Anregung des ReichsjusttzamteS ein Komitee von acht deutschen Strasrechtslehrern. Die erste Aufgabe bestand in der Herausgabe einer vergleichenden Daruellung des deutschen und ausländischen Strafrechts. Der hochverdiente Leiter des ReichszustizamteS, Herr Staatssekretär Dr. Nieberding, wirkt an dem großen Reformwerke mit. Von dem im ganzen aus 15 Bände berechneten Werke sind 7 bereits erschienen. Wir hoffen, daß es bis Ende 1908 ab- geschloffe« vorliegen wird. Damit wird aber nur erst eine Vorarbeit zu den Vorarbeiten eines neuen Strafgesetz buches geleistet sein. Der Entwurf wird erst der Beur teilung einzelner Sachverständiger und der öffentlichen Kritik zu unterbreiten sein. Dann kommt er vor den BundeSrat und den Reichstag. Mit der parlamentarische« Behandlung wird das unberechenbarste Studium des Werkes beginnen. Ist das Gesetz dann vom Kaiser aus gefertigt und verkündigt, werden immer noch Jahre ver gehen bis zur Einführung in die neuen Verhältnisse. Das jetzt geltende Strafgesetzbuch stammt vom 15. Mai 1871 und ist das nur wenig veränderte preußische vom 14. April 1851. Seine Lebensdauer von fast zwei Menschenaltern würde seine Reformbedürftigkeit ausreichend erklären. Aber auch die Erscheinungsformen des Verbrechertums sind an dere geworden. In den Berechnungskreis des Verbrecher tums sind mit auffälliger Progression die rückfälligen und die jugendlichen Verbrecher eingetreten. Der Charakter der Verbrechen hat eigentümliche Züge angenommen. Auch die Veränderungen der Arbeits-, der Wtrtschafts- und Verkehrs verhältnisfe haben die Gestaltung der Krimtaalilät stark be einflußt- Dieser rapiden Entwicklung hat das Strafrecht »icht folgen können. Die Ueberzeugung von der Notwendig, keit seiner Reform ist daher allgemein. Alle berufenen Kreise, Juristen und Mediziner, Theologen und Philo sophen, sind in die Reformbewegung eingetreten. Es ist eine Freude, das Zusammenwirken aller Kräfte auf ein solch hohes Ziel zu beobachten. Dieses Zusammenwirken so vieler Kräfte enthüllt aber auch die Schwierigkeit dieser Aufgabe und die Unvermeidlichkeit des Zusammen ioßeS tief greifender prinzipieller Gegensätze. An zwei Pro blemen vor allem stoßen sich die prinzipiellen Gegensätze hart. Das erste ist das der Willensfreiheit; hier bekämpfen sich Determinismus und Indeterminismus; das andereist die Wahl der Strafrechtstheorie oder die Frage nach Rechts- grund und Zweck der Strafe. Die Anhänger von Jndeter- minismus und Vergeltungsstrafe werde« kurz als die ältere oder klassische, die anderen als die moderne Straf rechtsschule bezeichnet. Zwischen beiden Schule« ist ein heftiger Kampf entbrannt. Die moderne Schule behauptet, der Mensch sei in seinem Wollen und Handeln unfrei, determiniert. Sie unter- scheidetzwischenSchutz-undGesinnungsstrafen. Dereinmaltge Gelegenheitsverbrecher sei durch die Strafe abzuschrecken, der besserungsfähige Gewohnheitsverbrecher zu erziehen und der unverbesserliche Verbrecher unschädlich zu machen. Innerhalb der modernen Schule gibt es aber auch ver- schtedene Richtungen. Redner bekannte sich als überzeugter Anhänger der klassischen Schule, auf dem Boden stehend: Bestraft werde aus Liebe der Gerechtigkeit und um des gemeinen Nutzens willen. Die klassische Schule bleibt aus dem Boden des Vergeltungsstrafrechts stehen. Sie verwirft die bedingte Verurteilung, tritt aber für die durch die Justizverwaltung zu erfolgende bedingte Begnadigung ei«. In den drei Etappen der Strafrechtspflege: in der gesetz lichen Strafandrohung im richterlichen Strafurteil und im Strafvollzug finden die Zwecke der Abschreckung, Besser ung und Sicherung volle Anerkennung. Für die praktische Gesetzgebung hat der Schulenstreit zurückzutrete«. Die Wissenschaft mutz aus den als wahr erkannten Prinzipien ihre Folgerungen ziehen. Der Gesetzgeber muß sich mit dem Erreichbaren und jeweils Nützlichen bescheiden. Zwischen Vergeltungs- und Schutzstrafe liegen zahlreiche Uebergänge, ebenso zwischen Determinismus und Indeterminismus- Bei der Gesetzgebung ist das Leben zu befrage«, nicht die Theorie. Falls der Gesetzgeber eine wirkliche Reform und nicht nur Stückwerk leisten will, werden wenige Paragraphen unverändert oder an ihrer Stelle bleiben. Auf 4 Haupt gebieten hat sich die Reform zu bewegen. Diese Gebiete sind: 1. DaS Strafsystem. 2. Die schärfere psychologische Differenzierung des Verbrechertums selbst, denn ohne sie läßt sich das Hauptziel, die Individualisierung der Strafe, wirksam nicht erreichen. 3. Die Verbindung von Sicherungs maßregeln mit der Strafe. 4. Die Reform der einzelnen Verbrechensgruppen und der ihnen einzureihenden strafbare» Tatbestände. Nach ausführlicher Besprechung dieser vier Punkte kam Redner zu der Schlußfrage. WaS ist von dem neuen Strafgesetzbuch zu erwarten? Die Antwort lautete: Viel und wenig. Viel, wenn es gelingt, den Straf vollzug in Verbindung von Strenge und Menschlichkeit auf dos höchst Erreichbare zu individualisieren, wenn es gelingt, durch großzüg gen Ausbau desSicherungsgedankens den Rückfall zu verhindern. Wenig aber, wenn es nicht gelingt, die dem Strafrecht unentbehrlichen komplimentären gesellschaftlichen Kräfte der Verbrechensverhütung zu lösen oder in Anwendung zu halten. Vom Strafrecht allein ist für die sittliche und rechtliche Volksgesundheit nichts zu erwarten. Es ist ei« wertvolles, aber nicht das wertvollste Mittel im Kampfe gegen das Verbrechen. Die Hauptsache bleibt, die Quelle des Verbrechens abzugraben. Die Gesellschaft muß den sumpfigen Untergrund reinigen, aus dem die Miasmen und Schlingpflanzen des Verbrechertums aufsteigen. Eine weitverzweigte Kette von Veranstaltungen im Dienste dieser Reinigungsarbeit muß tätig sein, mehr als bisher. Sie muß beginnen mit der Zucht in HauS, Werkstatt und Schule und muß sich fortsetzen durch alle Zweige der sozialen Fürsorge in taufend Zweigen einer vernüaftigen Barmherzigkeit. Geschieht das nicht, so wird die Enttäuschung über die Wirksamkeit des neuen Straf gesetzbuches eine große sein. Dies ist gesagt, um dem deutschen Volke von vornherein ins Gewissen zu rufen: Wenn dereinst Juristenstand und Gesetzgeber ihrerseits etwas Gutes geleistet haben werden, dann wird es deine Sache sein, das Bessere und das Beste hinzuzufügen l Der geschätzte Redner wurde mit lebhaftem Beifall begrüßt und nicht endenwollender Beifall lohnte die ausgezeichneten, klaren und allgemein verständlichen Ausführungen, die in die weitesten Kreise unseres Volkes verbreitet zu werden verdienten. Bei dem geringen Raum, der uns zur Ver fügung steht, konnten wir nur das Wichtigste aus dem fast 1V, Stunde währenden Vortrag herausheben. Deutscher Reichstag. 18. Lesung der Kolonialvorlage. Berlin, 9. Februar. Am BundeSratstische der Bundesrat. Abg. Schmerzberger (Zentr): Meine Herreni Mit blutendem Herzen sehe ich mich innerlich genötigt, ehe wir das Geld für unsere braven Soldaten in Südwestafrika aus taktischen Gründen verweigern, eine Reihe neuer Kolonialskandale niedriger zu hängen, als unsere amt lichen Tropenkolleriker die armen Neger zu hängen pflegen. Ich frage den Herrn da (zeigt auf Geheimrat Dern burg), der unbcgretflicherweise noch immer uns durch seine Gegenwart anödet: Ist es Ihnen bekannt, oaß der größte Teil des den südwestafrikanischen Truppen geliefer ten Lornsä bssls aus kleinen Negerkindern bereitet ist, welche der liberale Assesfor Meier in Togo als Ziel- objekt für ein Zimmerstutzenschieße« niedergeknallt hat? Ist es Ihnen bekannt, daß in Kamerun der Gouverneur einen Harem von 700 schwarzen Frauen unterhält, die er alle für seine Cousinen ausgibt und von dene« die geringste 125 Kilo wiegt? Wissen Sie, daß auf der Eisenbahn von Kubub «ach Keetmanshoop im Speisewagen einem Missionar, der nach dem Inner« reiste, 25 Mark von einem Regicrungsaffissor durch Falschspiel beim Skat abgenommen wurden? Haben Sie nichts davon gehört, daß in Deutschostafrika unter den schwarzen Soldaten Prügelszeuen und Messerstechereien vorkommen, wie sie sonst nur in unseren treue« ultramontanen Wahlbezirken in Nieverbayern an der Tagesordnung sind? Und baß dort schwarze Landarbeiter wiederholt betroffen wurden, wie sie, von der sogenannten liberalen Kultur verseucht, an Palmstämmen ober Giraffenhälsen zu ihren ebenso schwarzen Liebsten emporkraxelten, um — meine Tinte sträubt sich! — um zu fensterln? Wissen Sie denn gar nichts davon, daß gewissenlose Kolonialschwärmer (wie unlängst Dr. Semler Fernando-Po) noch eine ganze Reihe afrikanischer Inseln durch heimlichen Ankauf entwendet haben, um sie in landesverrätertscher Weise dem Deutschen Reiche zum Geschenk zu machen, obwohl die treuen Bundes genossen des Zentrums, Franzosen und Engländer, das sicherlich nur mit Betrübnis zur Kenntnis nehmen können? Wie Wik sich Herr Dernburg gegen den Vorwurf ver teidige», daß er sich weigerte, einen des Einbruchdiebstahls und Raubmordes überwiesenen ultramontaaen.Neger auf Wunsch unserer Parteileitung außer Verfolgung zu setzen