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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DienStagS, Donnerstag? and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Ml. 30 Pfg., durch die Post bergen 1 Ml. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrufs. und Amgegenö. Amtsblatt Inserate werde» Montags, Mittwochs und Freitag? bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 18 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsaettchtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 "/, Aufschlag. Mr die Kgl. AmLshauptmannschafk Weitzen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff, sowie firr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdsrf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grunogbei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach.Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck md Verlag vou Arthur Zschouke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtliche» Teil oerautwortltch: Hugo Friedrich, für dm Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 133 Dienstag, de« 12. November 1W7. f «6. Jahrg. LrgMMgswahl für die Handelskammer M Dresden. Für die in d esem Jahre stattfindende Ergänzungswahl für die Haudels' kawmer zu Dresden find zufolge Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern ge mäß dem Gesetze vom 4. August 1900 in der 16 Wahlabteilung, umfassend die Amts- gerichtsbezirke Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff, einschließlich der Städte Lommatzsch und Nossen 2 Wahlmänuer zu wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt uach Belieben der Wahlberechtigten entweder Montag, den 11. November o I. im Saale des Hotels „Stadt Dresden" zu Nossen, oder Mittwoch, den 13 November d. I. im Slandesamtszimmer des RaihauseS zu Lommatzsch, oder Freitag, den 15. November o. I im Hotel „zum weißen Adler" zu Wilsdruff jeweils von Vormittags 9 Uhr bis 1 Uhr Nachmittags; jedoch darf jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt, für die Handelskammer sind (ohne Rücksicht auf die Staats- sder Reichsangehörigtett): 1. die natürlichen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne vou M 1 und 2 des Handelsgesetzbuches betreiben, und als Inhaber oder Teilhaver einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, ausgenommen jedoch die in das Handelsregister e «getragenen Handwerker, die «eben ihrem Handwerke kein selbständiges Handels- gewerbe betreiben; 2. Die in das Handesregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerk ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben und vorder Ur» Wahl entweder der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Way!« letter die Erklärung abgebeu, zur Handelskammer wahlberechtigt fein zu wollen; 3. die im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben; 4. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbe- Unternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Ge werbeunternehmungen; die unter 1—4 Genannten insgesamt, sofern sie iuuerhalb der Wahlabteilurig mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte 8 des Katasters) von über 3100 Mk. eittgeschätzt und nach der Retz. Städte- bezw. Landgemeindeordnung (8 44 bezw. 8 35 a—g) zur Ausübung des Stimmrechts bei den Gemeindewahlen berechtigt sind; außerdem 5. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzngeben; jedoch können weibliche Wahlberechtige ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht ver sehenen Vertreter abgeben lassen. Nur durch Vertreter können ihre Stimmen abgeben lasten: L) die juristischen Personen, und zwar durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; b) der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe ober durch einen von der zuständige« Behörde bestimmten Bevollmächtigten; c) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammer bezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; 6) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund) Wählbar zu Wahlmäuneru sind nur diejenigen zur Handelskammer wahlberechtigten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handels kammer wahlberechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Staatsangehörige find Die Wahlberechtigten haben sich bei Ausübung der Wahl zu den oben fest gesetzten Zetten beim Wahlvorsteher anzumelden und auf Berlangen ihre Wahlberechtigung nachzuwelsen. Eines solchen Nachweises bedarf es nicht, wenn der Wahlberechtigte in der von der Handelskammer aufgestellten Wahlliste eingetragen ist. Meißen, am 14. Oktober 19N7. Die Königliche Amtshauptmaunschaft. SV Haufen alte Bahnschwelle« werden Sonnabend, den 16. November, Vorm. 10 Uhr auf Bahnhsf Wilsdruff gegen Barzahlung versteigert. su Agl. Bahnverwalterei Wilsdruff. HolMiche Rnndseha«. Wilsdruff, den 11. November 1907. Deutsches Reich. Die Geburt eines zweiten Kaiserenkels. Dem deutschen Kronpnuzenpaare ist am Sonnabend der zweite Sohn, dem Kaiserpaare der zweite Enkel ge boren worden. Wieder, wie bei der Geburt des ersten Enkels, weilt der Kaiser fern von der Reichshauptstadt, und mit ihm diesmal die Kaiserin, die sich trotz der schon erfolgten Absage doch noch entschloß, ihren Gemahl auf der Reise nach England zu begleiten. Wohl noch auf der Fahrt nach Vlisfingen, wo bekanntlich die Einschiffung auf der Kaiserjacht „Hohenzollern" erfolgt, wird sie die frohe Kunde erreicht haben, daß wieder ein männlicher Sproß die Reibe der Glieder des Hohenzollernhauses vermehrt hat. Das Kronprinzenpaar ist seit dem 6. Juni 1905 vermählt. Der erste Sohn, Prinz Wilhelm, der spätere Thronerbe, wurde am 4. Juli 1906 geboren. Das offizielle Bulletin über die Geburt des jüngsten Prinzen lautet: „Die Kroprinzesstn ist Sonnabend vor mittag 9 Uhr 30 Minuten von einem Prinzen glücklich entbunden worden. Ihre Kaiserliche Hoheit und der Prinz befinden sich wohl. Marmorpalais,9.November 1907. Bumm Keller. Die Keffelexplosion auf dem „Blücher". Dre „ Katastrophe auf dem Hulk „Blücher" hat im ganzen f u n fzehn Menschenleben gefordert. Zu den acht Toten und den beiden Vermißten, von denen einer bereits tot aufgefunden wurde, sind noch fünf Per sonen gekommen, die nachträglich ihren Verletzungen er legen sind. Geplatzt ist der Hintere Backbord-Hquptkessel, der nur für Beleuchtung- und Heizungszwecke geheizt wurde, lieber die Ursache des Unglücks ist noch immer nichts be kannt, da die Behörden die Ergebnisse der Untersuchung bis zum Abschluß geheim Kaltem Der Kessel hob zunächst das gesamte Deck empor; das Mittelschiff war zer stört, nur die Seitenwände find stehen geblieben. Der gewaltige Knall wurde von der „Württemberg", die sich mit dem Kreuzer „München" zu einer Schießübung in die Außenföhrde begeben wollte, gehört. Sofort wurden die Wachen klar gemacht, und mit voller Fahrt dampfte die „Württemberg" zurück. Inzwischen hatten die an Bord gebliebenen Mannschaften die Rettungsarbeiten begonnen. Hinter dem Schornstein war eine mehrere Meter breite Oeffnung entstanden; die von Backbord zu Steuerbord mehrere Fuß starken Pfeiler und Stützen waren wie Streichhölzer zerknickt und erschwerten die Rettungsarbeiten außerordentlich. Die Leichtverletz en beteiligten sich trotz ihrer Wunden sofort an der Rettung. Die Zahl der Verunglückten wäre weit größer gewesen, wenn der Kessel an einem Liegetag geplatzt wäre. Im Augenblick des Unglücks befanden sich nur 70 Mann an Bord, die übrigen 230 auf der „Württemberg". Ungeheurer Schweineüberflutz. Wie das „Berliner Tageblatt" unter seinen Lokal nachrichten am 5 November mitteilt, sind in der letzt ver flossenen, am 2. November endigenden Woche auf dem städtischen Viehhofe in Berlin nicht weniger als 3l900 Schweine zum Markte gebracht worden. Das Tageblatt bemerkt dazu, daß dies der größte wöchentliche Auftrieb seit Bestehen des Viehmarktes sei. In den verflossenen 44 Wochen des laufenden Jahres, also von Januar bis Oktober, wurden nicht weniger als 1181000 Schweine aufgetrieben (im Wochendurchschnitt 26840 Stück) gegen 940000 Stück in der gleichen Zeit des Vorjahres, das bedeutet einen Mehrauftrieb von 25,6 Prozent. Eiu fürsorglicher Bezirksamtmann waltet in Wegscheid, tief hinten im bayerischen Wald, seines Amtes. Als das dortige Lokalblatt den Aus gang des Prozesses Moltke-Harden mittels Extrablattes veröffentlichte und am Markt platze anschlug, veranlaßte der Amtsgewaltige, Herr Re gierungsrat Josef Peyerl, die Entfernung des Plakates, weil er durch das Wort Homosexualität, dasdarinvorkam,dieSchuljugend für gefährdet erachtete. Nach dieser bezirksamtlichen Einschätzung der Intelligenz und des Wissens des Wegscheider Nachwuchses fragte der eingeschüchterte „Grenzbote", ein frommes Zentrumsblatt, bei dem hohen Bezirksamt an, ob die Sache wenigstens in der Zeitung veröffentlicht werden dürfe und dieses einigte sich mit der verehrlichen Redak tion dahin, daß das Urteil nicht wörtlich, sondern in einem ganz unverfänglichen Auszug in Druck gegeben werden solle, was dann auch geschah. Hoch klingt das Lied vom braven Mann! Im Zeichen der Faust Wie vornehm die Sozialdemokratie ihre einzigen Waffen Terrorismusund Boykott anzuwenden weiß, da für liefert nach dem „Halleschen Volksblatt" vom 29. Oktober 1907 ein vom Gericht in Halle abgeurteilter Sozialdemokrat ein typisches Beispiel. Ein wegen Roh heitsvergehen mehrfach vorbestrafter Kutscher verlangte eines Tages von einem Kaufmann tu Halle eine Flasche Selterswasser, die ihm natürlich, da er sie nicht bezahlen wollte, verweigert wurde. Darüber erbost, rief er: Na, dann sauf' dein Leichenwasfer allein! Ich bin organisiert und werde schon dafür sorgen, daß keiner mehr dein Wasser trinkt!" Mit der Drohung: „Lump, ich steche dich nieder" erhielt der Kaufmann noch einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht. 'Dem Rohling wurden 4 Wochen Gefängnis zudiktiert, die aber weder ihn noch andere Genossen abschrecken dürften, all den Geschäftsleuten denBoykott auf den Kopf zuzusagen, die nicht willig sind, in sozialdemokratische Sammellisten Beiträge einzureichen oder den Genossen Extrarabatte zu gewähren. Ausland. Blutiges vom Balkan. In letzter Zeit sind im Bezirk Jstip durch bulgarische Banden 12 Mordeverübt worden. — Eine bulgarische Bande im Verein mit einigen Mitgliedern der rumä nischen Propaganda drang am 4. November in das griechische Dors Ano Selt, Bezirk Karaferia, ein, welches die Bewohner während des Winters verlassen, um in die Ebene Herabzustetgen. Sie legte Feuer an daS Dorf; der ganze Komplex von 200 Häusern fiel mit Ausnahme der Kirche der Feuersbrunst vollständig zum Opfer. Herzog oder Möbelhäudler. Am 12. November wird vor dem Londoner Gerichts hof ein Prozeß spielen, der in der Gerichtsgeschichte kaum seinesgleichen haben dürfte. Einmal ist es die Größe des Objektes — es handelt sich um das hübsche Sümmchen von 800 Millionen Mark — dann aber ist es die Eigen art und die außerordentliche Kompliziertheit des Rechts streites, die ganz London in Atem hält ! Eins der ange sehensten Adels geschlechter Englands ist wohl das der