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WMMt für Msdmff 1 ThmM. Wen. Menlkhn md die MMgeM ImlsßlM für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 21 LonnabcnS, de« 16. Febrnar 18SS Bekanntmachung Partei und dem Centrum gesunden. Als Antragsteller haben unterzeichnet die Abgeordneten Rören, Graf Holstein, Gamp und Pieschel. Die Berathung über den Antrag soll am Sonn- Brigade zusammengezogcn werden. Vermuthlich werden die meisten der seefahrenden Nationen Europas durch Kriegsschiffe bei der Eröffnungsfeier vertreten sein. Wie die „Voss. Ztz." miltheilt, bat der Deut«che Tabak fabrikantenverein dem Reichstage eine Denkschrift zugehen lassen, die allgemeine Bemerkungen zum Tabaksteuergesetzentwurf enthält. Weiter ist der Gesetzentwurf nebst der Begründung abgedruckt und mit Bemerkungen versehen. Zuletzt folgen einige Anlagen. Die Denkschrift kommt zu dem Ergebniß, daß das Gesetz für die Tabakindustrie unannehmbar ist. Der Antrag wegen der Verschärfung der DiSciplinar- gcwalt des Reichstagspräsidenten hat 126 Unterschriften aus der nationalliberalen, der freikonservatioen und der konservativen ihm außerdem den Glauben an das Bestehen einer ausgleichen den Gerechtigkeit wieder verleiden. Hoffentlich meint es die Reichsregicrung gerade im Hinblick auf diese immer gebieterischer hervortretende staatliche Pflicht nicht so ernst mit ^»Erklärung, welche Staatssekretär Nieberding bei der Generaldebatte des Reichstags über die Justizgesetz-Novelle abgab, daß die ver bündeten Regierungen letzteres als untrennbares Ganzes be trachteten, denn es steht schon jetzt fest, daß der Reichstag Man ches an der Gesammt-Vorlage streichen wird; sollte man dann aber regierungsseitig wirklich auf das Uebr'ge verzichten, so würde allerdings auch die Angelegenheit der Entschädigung un schuldig Verurtheilter leider wiederum auf die lange Bank ge schoben werden. nächst in der Kommission endlich eine Verständigung zwischen Regierung und Volksvertretung in der nun schon so lange schwebenden Frage dcr Entschädigung unschuldig Verurtbeilter erzielt werde. Gewiß tragen die Regierungsvorschläge noch nicht in allen Stücken das Gepräge dcr Vollkommenheit, aber cs wäre wobl auch schwierig, ein Gesetz zu schaffen, das gerade auf diesen, speziellen Gebiete allen berechtigten Ansprüchen und Anforderungen Rechnung zu tragen vermöchte. Die Haupt sache bleibt doch, daß durch den vorliegenden Entwurf wenig stens die schlimmsten Folgen richterlichen JrrthumS beseitigt werden sollen, und die« stellt eine so herrliche und humane Aufgabe ausgleichender Gerechtigkeit bar, daß zu ihrer gedeih lichen Lösung Regierung und Volksvertretung nach Kräften zu- sammenwirken müssen und alle kleinlichen oder spitzfindigen Er wägungen hintenanzusetzen haben. Die Entschädigung, welche der Siaat künftig unschuldig Veructheilten bieten will, kann nicht für Alles Ersatz gewähren, was ein solcher Bedauerns werther verlor, aber sie wird dem hart Betroffenen doch die Mittel geben, sich eine neue Ertstenz zu erringen und sie wird Die Entschädigung unschuldig Verurtheilter. Mit der Novelle zu den Justizgesetzen, welche gegenwärtig die Justizkommisfion des Reichstages beschäftigt, ist bekanntlich auch die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter wie der einmal vor die deutsche Volksvertretung gelangt. Seit drei zehn Jahren hat sich letztere des Oefteren mit dieser wichtigen Matene zu befassen gehabt, und zwar stets infolge entsprechen der Initiativanträge aus der Mitte des Hauses. Niemals aber gelangte die Sache zum definitiven Austrage, denn obwohl die Regierung wie fast alle Parteien über das Prinzip der Enl- schädigungSfrage einig waren, so machten fich doch in Einzel heiten immer wieder erhebliche Meinungsverschiedenheiten geltend. Daher kam es denn, daß die erstrebte Reform stets auf's Neue scheiterte, und Pessimisten mochten wohl schon zur Anschauung neigen, es werde jene niemals zur Verwirklichung gelangen. Jetzt bat indessen die Regierung selber durch die dem Reichs tage vorgelegte Novelle zum Gerichtsoerfassungsgesetze und zur Strofprozehordnung die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter erneut in Anregung gebracht, da die genannte Re gierungsvorlage eine Reihe hierauf bezüglicher Vorschläge ent hält, und man darf wohl hoffen, daß nunmehr endlich eine Verständigung zwischen Regierung und Parlament zu Stande kommt. Inserate werden Montags, Mittwochs mH Freitags bis spätestens Mittags ^2 Uhr angenommen. Insertionspreis sOpf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. Königliche Amtshanptmannschaft. v«»n die Abgabe von Edelreisern verschiedener Obstbaumsorten zur Baumveredelung betr. Von der Königlichen Straßen- und Wasserbau-Jnspection Meißen II kann wiederum eine größere Anzahl Edelreiser von Birnen-, Aepfel-, Kirsch- und Pflaumenbäumen für billige Preise, unter Umständen sogar unentgeltlich zur Baumveredelung abgegeben werden. Ein Verzeichniß der verschiedenen Sorten liegt bei der Königlichen Amtshauptmannschast, bei der genannten Königlichen Bauinspektion sowie bei den Amtsstraßenmeistern Schurig in Zscheüa, Franze in Wilsdruff, Enders in Nossen und Preßke in Fischergasse aus und werden daselbst auch Bestellungen entgegengenommen. Meißen, am 12. Februar 1895. II Tagesgeschichte. Berlin. Der Kaiser soll bekanntlich in seinem Ma rinevortrage am vorigen Freitag Abend die Mittheilung ge macht haben, Krupp habe sich erboten, falls die bevorstehende Marinevorlage bewilligt werde, das Material zu den neu zu erbauenden Kriegsschiffen zum Selbstkostenpreise zu liefern. Diese Mittbeilung wird von der „Hall. Ztg." bestätigt, und zwar mit dem Hinzufügen, daß für das Anerbieten des Groß industriellen einerseits rein patriotische Motive maßgebend sind, andererseits aber auch der Wunsch, die Beschäftigung auf seinen Werken möglichst in vollem Umfange aufrecht zu erhalten. Die Laae der deutschen Eisenindustrie sei gegenwärtig eine derartig acdrückte daß umfangreiche Arbeiterentlassungen fast auf sämmt- lichen Werken bcvorstehen und zum Theil bereits begonnen haben. Die Einweihung des Nord-Ostsee-Canals be ginnt nunmehr, da das großartige Werk in seinen Hauptzügen sich als vollendet erweist, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Dem Vernebmen nach wird die Einweihungöfeier im kommen den Juli statifinden, nur über den Tag sind nähere Bestimm ungen noch abzuwartcn. Es ist selbstverständlich, daß der Kaiser dem festlichen Akte persönlich beiwohnen wird, hat doch der er lauchte Monarch seit semer Thronbesteigung dem für das ge- sammte Reich so bedeutsamen Canal-Unternehmen in Deutsch lands Nordmarken fortgesetzt lebhaftes Interesse gewidmet. Nach einer dem Magistrat von Rendsburg gewordenen vorläufigen Mittheilung wird der Kaiser zur Eröffnung des Nord-Ostsee- Lrscheint wSchmtlich dreimal u. zwar vien«t' tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern sO Pf. die verschiedenen Anträge wegen Aendemng der Invalidenver sicherung, wegen des Jesuitengesetzes und wegen Aenderung der Konkursordnung, verschiedene Interpellationen, unter diesen auch eine wegen des Nothstande- — alle diese Dinge hatte man schon am 5. Februar erledigt, als die zweite Berathung des Etats begann. Diesen positiven Leistungen, die in der vorigen Session um dieselbe Jahreszeit bereits erzielt waren, steht in diesem Jahre einzig und allein die Genehmigung des Jesuitenantrages gegenüber, sonst haben nur erste Lesungen von Vorlagen, Debatten über Anträge und sehr viele Besprechungen von Interpellationen stattgefunden, die geschäftsordnung-mäßig zu keinem Anträge führen dürfen. Die Schuld an dem lang samen Fortschreiten der Arbeiten liegt an allen Parteien. Er ist ja bekannt, daß der Präsident von Levetzvw stets danach gestrebt hat, eine Beschleunigung herbeizuführen; aber er hatte mit dem Seniorenkonvent zu rechnen und noch mehr die Zu fälligkeiten zu fürchten, denen das Haus wegen seiner schwachen Besetzung ausgesetzt war. Es ist eben nicht jedermanns Sache, aussichtslosen Debatten, die ohne einen Beschluß enden, beizu wohnen. Die Vielgestaltigkeit der Parteien macht die Ent scheidungen im Seniorenkonvent auch von Zufälligkeiten ab hängig; deshalb ist es gut, daß man diese Institution de« Hauses nicht in der Geschäftsordnung feierlich anerkannt hat, wie dies bezüglich der Reihenfolge der Initiativanträge beinahe geschehen wäre, wenn man nicht im letzten Augenblicke den Fehler noch gut gemacht hätte. Denn man konnte doch dem Seniorenkonvent nicht in der Geschäftsordnung Befugnisse ein- räumen, wenn man nicht auch über seine Zusammensetzung Be stimmungen treffen wollte. Wenn man sieht, mit welcher Ruhr und Schnelligkeit im preußischen Abgeordnetenhause die Ge schäfte erledigt werden, obwohl die Redner der Opposition, namentlich die der freisinnigen Vereinigung fleißig am Platze sind und im Verhültniß viel mehr reden, als es ihrer kleinen Partei eigentlich zukommt, so muß man bedauern, daß nicht auch im Reichstage sich eme kompakte Mehrheit gegenüber der Obstruktion bildet. Denn zuletzt liegt die Ursache doch bei den Sozialdemokraten, die mit der größten Rücksichtslosigkeit von allen Mitteln der Geschäftsordnung Gebrauch machen, um die Möglichkeit zu haben, zum Fenster hinaus zu reden; an wirklichen positiven Leistungen ist ihnen nichts gelegen. Die mangelnde Beschlußfähigkeit, die immer latent im Hause herrscht, erleichtert ihnen das Spiel außerordentlich. Die Herabsetzung der Beschlußfähigkeitsziffer für Abstimmungen in Geschäftsord nungsfragen würde nicht ausreichen, um hierbei Abhülfe zu schaffen; denn wenn auch ein Schlußantrag angenommen würde, so würde nachher bei jeder meritorischen Abstimmung den Sozialdemokraten dennoch das Recht der Bezweifelung der Beschlußfähigkeit zustehen. Deshalb ist es jetzt in der zweiten Berathung des Etats mehr als je dringend nothwendig, für ein gut besetztes Haus zu sorgen, damit die so spät beginnende Spezialberathung nicht wieder in ein uferloses Debattrren sich auflöst, wie man eS in den letzten Jahren erleben mußte. Nach den Ankündigungen ihrer Presse haben die Sozialdemokraten großes Material vorbereitet, und wenn die anderen Parteien nicht auf dem Platze sind, dann kann es leicht kommen, daß der Etat nicht rechtzeitig zur Erledigung gelangt. Am Scharlach erkrankte in München am 8. Febmar auch ein Angehöriger des 3. Feldartillerieregiments. Vom Jnfanterieleibregiment erkrankten vis 9. Februar 149 Mann — von denen sich noch 135 — darunter 9 Schwerkranke — gegenwärtig im Lazareth befinden. Zwei sind gestorben. Da« 1. Infanterieregiment zählt gegenwärtig 13 Scharlachkranke, von welchen ein Patient noch im fieberhaften Stadium steht. Beim Kadettenkorps ist seit dem 27. Januar eine weitere Scharlach ¬ abend stattfinden; eine Annahme ist gesichert. Wie sehr dcr Reichtag mit seinen Arbeit-n im Rück stände ist, beweist schon der Umstand, laß am Montage erst erst mit der zweiten Berathung des Etats begonnen wurde, während am 11. Februar des vorigen Jahres bereits der Etat des Reichsamtes des Innern, der am meisten Aufentbalt zu verursachen pflegt, erledigt war. Allerdings hat in diesem Winter die Session drei Wochen später angefangen, aber in erkrankung nicht vorgekommen, der vorigen Session waren auch sehr viel große Debatten vorj Der vermißte französische Dampfer „Gascogne", de« dem Etat zu erledigen, und zwar mehr als diesmal. Die drei > man eigentlich schon für verloren halten mußte, ist am Mon- Leiunaen der Handelsverträge, die ersten Beratungen des Etats,! tag Nachmittag 5 Uhr 15 Min. wohlbehalten in Fircland- der Reichsfinanzreform, der Börsen-, Wein- und Tabaksteuer, - Island bei New-York eingetroffen. In New-York nef diese die drei Lesungen der Novelle zum Unterstützungswohnsttzgesetz, Kunde frohe Erregung hervor und nicht minder freudig wird Da die Angelegenheit nächstens in dcr Justizkommission ihrcr ringehenden Erörterung unterzogen werden dürfte, so seien nochmals die wesentlichsten Bestimmungen der Justizgesetz-No- volle, so weit sie von der staatlichen En lschädigungs Pflicht han delt, wicdergegebcn. Sie bestimmt da, daß 'bei Freisprechung im Wltderaufnahme-Verfakren die Aufhebung des früheren Urteils im „Reichsanzeiger" und in anderen zu solchen Pu blikationen geeigneten Preßorgancn mitzuthcilen ist. Weiter schlägt der RezierungSentwurf vor, daß Personen, die ihre Strafe bereit ganz oder theilweise abgebüßl haben, Ersatz des Ver- mögenSschadenS beanspruchen können, den sie durch die Straf- Vollstreckung erlitten hoben — der Kern der ganzen Reform. Im Zusammenhang hiermit steht die Bestimmung, daß Dutte, welche hierdurch ebenfalls geschädigt worden sind, Weicher Weise Anspruch auf entsprechenden Ersatz haben sollen. Dagegen er kennt der Entwurf eine Entschädigungspflicht für unschuldiger- . „ ...... littcne Untersuchungshaft, wie jene freisinnigerseits verlangt wird, Canals Ende Ium m genannter Stadt eintreffen. Aus diesem nicht an. Ausgeschlossen sind alle Entschädigungsansprüche, i Anlaß soll in Rendsburg, wie verlautet, die 35. Infanterie- falls der früder Verurtheilte die damalige unzutreffende Ent- " " scheidung vorsetzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigesührt hat, welche Fälle sich in der Praxis ja keineswegs so selten er-j eignen, wie es scheinen möchte. Die Entschädigungssumme wird aus der Kasse deS Bundesstaates, bei dessen Gericht das Straf- verfabren in erster Instanz anhängig war, geleistet. Ueber den Antrag auf die Entschädigung soll die Justizverwaltung ent scheiden, doch ist gegen die Entscheidung wiederum die Beruf ung an die Civilkammern der Landgerichte zulässig. Man darf wohl erwarten, daß auf diesen Grundlagen zu-