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ThmM, Mm, Sikdenlehn md die KiMMden. Imtsölatl für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, 189S No. 111 Donnerstag, den 19. September Erscheint >, wöchentlich dreimal u. zwar Dieni^ tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis Viertels, f Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nunnnern jO Pf. Inserate g werden Montags, Mittwochs und ß freitags bis spätestens Mittags z2 Uhr angenommen. Insertionspreis sO Pf. pro dreige- k spaltens Lorpuszeile. ß sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. Bekanntmachung. Dienstag, den 24. September ds. Js., Bormittags 8'- Uhr findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 16. September 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Bekanntmachung, Elbstromvermeffung betreffend. . Auf Anordnung des Königlichen Finanzministeriums hat eine Aufnahme der Ouerprofile des Elbstromes und der an dieselben anschließenden Landprofile und Markiruog derselben innerhalb Sachsen zu erfolgen. Die Uferanwohner und Besitzer der an das Elbufer angrenzenden Grundstücke im 3. Elbstrombezirke werden hiervon mit dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt, den von der König lichen Wasserbaudirektion mit Ausführung der fraglichen Vermestungs- pp. Arbeiten beauftragten Beamten und Arbeitern, soweit nöthig, das Betreten ihrer Grundstücke, deren thunlichste Schonung denselben zur Pflicht gemacht worden ist, gestatten zu wollen. Meißen, am 13. September 1895. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. von Schroeter. Bekanntmachung, die Wegebesieruuge« im Jahre 1896 betr. Die zum Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft gehörigen Stadt- und Landgemeinden sowie Gutsbezirke werden hierdurch veranlaßt, bis spätestens den s. Oktober ds. Js. anher anzuzeigen, ob und welche Herstellungen an den Communikationswegen sie im nächsten Jahre vorzunehmen gedenken. Wegebau-Unterstützungsgesuche sind unter genauer Angabe der zu bessernden Wegestrecken, der Länge und Breite derselben, sowie der voraussichtlichen Baukosten und der früher gewährten Unterstützungen bis zu demselben Zeitpunkte anher einzureichen. Formulare zu den vorgedachten Wegebau-Anzeigen bez. Wegebau-Unterstützungsgesuchen können von der Kanzlei der Königlichen Amtshauptmannschaft bezogen werden. Meißen, am 14. September 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Aonkursverfahreu. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Ernst Heinrich Moritz in Wilsdruff wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf ¬ gehoben. Wilsdruff, den 16. September 1895. Königliches Amtsgericht. Beschluß. Das zum Vermögen des Hutmachermeisters Otto Wilhelm Reinhardt in Wilsdruff eröffnete Konkursverfahren wird, da eine den Kosten des letzteren entsprechende Konkurs masse nicht vorhanden ist, hierdurch nach § 190 der KonkurSordnung eingestellt. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, dm 16 September 1895. Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte ist Herr Wirthschaftsbesitzer Fürchtegott Hermann Arnhold in Schmiedewalde als Ortsrichter für Schmiedewalde am 14. dieses Monats verpflichtet worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 16. September 1895. ««»KloU. Montag, den 23 dies. Mon, 1^12 Uhr Bormittags gelangen in dem Dorfe Blankenstein 4 Stück Kühe gegen sofortige Baarzahlung zur öffentlichen Versteigerung. Bieterversammlung in der Manschen Gastwirthschaft daselbst. Wilsdruff, den 16. September 1895. Sekr. Ger.-Vollz. Zur nationalen Jubelfeier der Italiener. Am kommenden Freitag, den 20. September, vollenden sich fünfundzwanzig Jahre, daß die Truppen Victor Emanuels triumphirend in Rom einzogen, begeistert empfangen von der ungeheuren Mehrzahl der Römer. Dieses bedeutsame Ereigniß beseitigt- einerseits den Rest der weltlichen Papstherrschaft, ander seits aber bespiegelte es die seit laugen Jahren schon begonnene nationale Einigung Italiens, denn mit der Auspflanzung der italienischen Tricolore auf den Wällen der „ewigen Stadt" wurde Rom von selbst die Hauptstadt des jungen Apenninen König reiches, wenngleich erst am 26. Januar 1871 die offizielle Er klärung Roms zur Haupt- und Residenzstadt des Königs von Italien erfolgte. Die welterschütternden Ereignisse, welche sich 1870 auf den Schlachtfeldern Frankreichs abspielten, waren es, welche neben dem Willen der eigenen Nation den italienischen Truppen den Weg nach Rom ebneten, sie hatten den Abzug der französischen Truppen aus der Tiberstadt zur Folge, und brausend durchklang nun der Ruf nach dem Besitze Roms, Italien von den Alpen bis hinunter zum äußersten Süden. Die Regierung Victor Emanuels wäre ganz außer Stande ge wesen, sich diesem einmüthigen Verlangen der Nation entgegen zustemmen, aber da es zu ihren eigenen Plänen vortrefflich paßte, so wurden um so bereitwilliger die italienischen Truppen gegen Rom in Bewegung gesetzt, welches dann von ihnen nach einer kurzen Scheinvertheidigung durch die kleine päpstliche Streit macht am 20. September 1870 besetzt wurde. Hiermit erfuhr das mühsame, aber beharrlich weitergeführte Werk des Aufbaues des italienischen Einheitsstaates seine Krönung, die Thatsache des geeinten Italiens stand mit der Besitzergreifung von Rom durch die italienische Regierung vollendet da. Und wie damals im ganzen Lande dieser weltgeschichtliche Vorgang mit tiefster Genugthuung begrüßt wurde, abgesehen natürlich von der päpstlichen Partei, so wurde es auch außerhalb Italiens voll gewürdigt, selbst die katholischen Mächte erhoben keinen Ein spruch gegen die Einverleibung des Restes des Kirchenstaates und Nom selbst in das neue Italien, wußte man doch überall, daß die Annexion Roms dem Willen der gewaltigen Mehrzahl des italienischen Volkes nur entsprach. Seitdem aber hat sich Italien mit Rom als seiner Hauptstadt seine Stellung unter den europäischen Großmächten erkämpft und zu erhalten gewußt, eine Großmacht Italien ohne Rom als seine politische Haupt stadt wäre heute ganz undenkbar, und in allen Kreisen des italienischen Volkes ist man auch fest entschlossen, diese zur Lebensbedingunz für das vollgeeinte Vaterland gewordene wichtige Errungenschaft des Jahres 1870 nimmermehr wieder aufzugeben. Nur auf einer Seite grollt man noch fortgesetzt wegen dieser Wendung der Dinge und vermag sich in sie nicht zu schicken. Noch wie vor steht der Vatikan dem neuen Italien feindlich gegenüber, nach wie vor protestirt die päpstliche Curie gegen die Eigenschaft Roms als die längst von aller Welt sonst anerkannte Hauptstadt des Königreichs Italien. Dieser Protest wird auch in die Jubelsestlichkeiten hineinhallen, durch welche in Italien die 25 jährige Wiederkehr des Tages der Besetzung Roms seitens der italienischen Truppen gefeiert werden soll, während zugleich die Anhänger des Vatikans inner- und außerhalb Italiens er neut die Forderung der Wiederherstellung der weltlichen Papst herrschaft ertönen lasten. Aber angesichts der Wucht der That- sachen wird und muß dieser Protest und mit ihm das Verlangen nach der Wiederaufrichtung des päpstlichen Roms wirkungslos bleiben, dies schon angesichts des entschiedenen Eintretens der großen Mehrheit des italienischen Volkes für Rom als die un tastbare Hauptstadt de« geeinten Italiens. Nur unter der Vor bedingung eines gewaltigen Krieges könnte ein solcher rückläufiger politischer Prozeß vor sich gehen, nimmermehr jedoch würde irgend eine Macht daran denken, sich in einer derartigen folgenschweren Weise für die vatikanische Politik zu engagiren, dies um so weniger, als hierzu die erste Vorbedingung die Sprengung des Drei bundes wäre.