Volltext Seite (XML)
W-ÄÄ Id Wwff Erscheint ,l wöchentlich dreimal u. zwar Diens tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. ( Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen j Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern s0 Pf. Thamdt. Men, Menlehn und die NniMÄen. ImtsblM Inserate werden Montags, Mittwochs «ö Freitags bis spätestens Mittags s2 Uhr angenommen. Jnsertionspreis s O pf. pro dreige spaltene Eorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt» Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 134. Dienstag, den 12. November 1895. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Rcichsgesetzblatt Seite 245 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate September d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amts hauptmannschaft im Monate Oktober d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangte Marschsourage beträgt 6 Mk. 82,5 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 15 . „ 50 „ Heu, 2 „ 10 „ „ 50 . Stroh. Meißen, am 7. November 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. vsn Schroeter. Bekanntmachung. Sonnabend, de« 23. November vis. Js., Vormittags 111» Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 6. November 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Bekanntmachung, die Wahl von Vezirkstagsabgeordneten aus den Höchstbesteuerten betr. Für die mit Ende dieses Jahres wegen Ablaufs der gesetzlichen Wahlperiode als Vertreter der Höchstbesteuerten aus hiesiger Bezirksversammlung ausscheidenden Herren Gutsbesitzer Max Dietrich in Nimtitz, „ Harz in Beicha, Rentner Alspfer in Meitzen, Commerzienrath Nurtz daselbst, Fabrikbesitzer Münzner in Obergruna, Rittergutsbesitzer Oehmichen auf Scharfenberg und „ Schroeber auf Staucha * sind die erforderlichen Ergänzungswahlen vorzunehmen, wozu Sonnabend, der 3b. November 1895, Vormittags 11 Uhr hiermit anberaumt wird. Die stimmberechtigten Höchstbesteuerten des hiesigen Bezirks werden daher hiermit eingeladen, zu nurgedachtem Zeitpunkte im Sitzungssaale -er Aö'niglichen Amts hauptmannschaft hier sich einzufinden und die Wahl unter Leitung des unterzeichneten Amtshauptmannes vorzunehmen, wobei bemerkt wird, daß diejenigen Stimmberechtigten, welche bi« Mittag 12 Uhr des obengedachten Tages in dem Wahllokale sich nicht eingefunden haben, von der Theilnahme an dieser Wahl ausgeschlossen sind. Endlich wird gemäß 8 7 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betr., vom 21. April 1873 noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Liste der obenbemerkten Stimmberechtigten an hiesiger Kanzleistelle zur Einsichtsnahme ausliegt und daß etwaige Einsprüche gegen diese Liste bei deren Verlust spätestens bis zum 15. November 1895 hier anzubringen sind. Meißen, am 26. Oktober 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Theatersonderzug potschappel - Wilsdruff. ^^1 In der Nacht vom vniinsrslnA zum den 14.z15. November d. I. verkehrt im Anschluß an den 11 Uhr Min. Abends von Dresden-Altstadt abgehenden Personenzug MWÄFL ein PerfoneusonSerzug von Potschappel nach Wilsdruff in folgendem Fahrplane: Abfahrt von Potschappel: 12 Uhr 10 Min. Nachts Ankunft in Wilsdruff: 12 „ 58 „ Vorm. Zur Benutzung des Sinderzuges, welcher an allen Verkehrsstellen der Linie hält, berechtigen die gewöhnlichen Fahrkarten. Wilsdruff, am 11. November 1895. Königliche Bahnverwaltung. Das Handwerk und die Kleinmotoren. .Niedergang des Handwerks" ist eine der vielen Schlag wörter, welche unsere heutige Zeit charakterisieren. .Niedergang des Handwerks" ruft im imperativen Tone ein großer Haufe, dem daran gelegen ist, daß es nur noch Menschen geben möchte, die Nichts zu verlieren, aber Alles zu gewinnen haben sollen, und .Niedergang des Handwerks" spricht wehmütigen Tones der alte zunftmäßige und zunftgerecbte Handwerksmeister, wenn er der sogenannten guten alten Zeit gedenkt mit ihrer behag lichen Ruhe und beschaulichen Selbstgefälligkeit. Alt war diese Zeit, sehr alt, das ist richtig, ob sie auch, wenigstens nach unsern beutigen Begriffen gut war, dürste eine andere Frage sein. Bequem war sie aber zweifellos gegen heute für den Hand werker, der noch nicht nöthig hatte, nach Arbeit und Kundschaft zu laufen, dem Auftrag und Verdienst ins Haus kam, der aber auch dafür nach altem verknöcherten System in enge Schranken gezwungen wurde, aus denen zu entweichen unmöglich war. Muthet es uns heute nicht an wie ein altes Märchen, wenn wir erzählen hören, daß der Klempner zwar wie der Schlosser auch Ofenrohre fertigen durfte, daß der erstere aber straffällig war, wenn er sie nietete, der letztere wieder, wenn er sie falzte? Das der Zimmermann zwar Thüren anfertigen konnte, sie aber im Gegensatz zum Tischler nicht mit Nut und Feder fügen, sondern nur mit Querhölzern und Kreuzleiste zusammennageln durfte u. s. f.? Der Konkurrenz war damit allerdings ein mächtiger Riegel vorgeschoben, das Handwerk aber krankte mehr und mehr an solchem Zwang, je näher mit mächtigem Flügel schlag die neue Zeit heranzog. Ob es gerechtfertigt «ar, nun auf einmal statt der bis herigen streng geordneten Verhältnisse ohne jeden Uebergang eine allgemeine Gewerbefreiheit einzufübren, die in allen Fällen bis zur Zügellosigkeit ausgeartet ist? Unsere Erfahrungen dürften noch nicht alt genug sein, um darüber ein abschließendes Urtheil fällen zu können, wenn auch heute schon die Bestrebungen immer energischer dahin gehen, wieder zu geordneten Verhältnissen im Handwerk zurückzukehren und die Zunftinnungen wieder ins Leben zu rufen, natürlich aber in einer Form, die den heutigen Verhältnissen entsprechend nicht die freie Regung auf gewerb lichem Gebiet je nach Maaß von Wissen und Kenntniß des Einzelnen verhindert und doch die Berufsgenossen sich wieder zusammenfinden läßt zu solidarischer StandeSvertretung und Wahrung der Würde ihres Handwerks >m Innern wie nach außen hin und zwar nicht als viel gebrauchte Redensart, sondern in der vollen ernsten Bedeutung des Wortes. Wenn dies Ziel einst erreicht sein wird, auf gesunder und nicht rein egoistischer Grundlage, wenn die Handwerksgenossen wieder in die Lage kommen, innerhalb ihrer Kreise die Aufsicht zu erlangen und die Beurtheilung von Befähigung und Fähig keiten ihrer Berufsgenoffen ihnen untersteht (ich will die ver schiedenen darauf abzielendrn Bestrebungen, ihre Vorzüge und Nachtheile, ihre größere oder geringere Berechtigung hier ganz unerörtert lassen), wenn damit das Standesbewußtsein sich wieder hebt und der Name „Meister" wieder ein Ehrentitel wird, wie er es früher zur Zeit der Blüthe des Handwerks war, während wir heute vielfach die ticftraurige Erfahrung machen, daß der Schuhmacher und Schneider, der Schlosser und Tischler, und so viele andere sich durch ihren Beruf geniert fühlen und sich nicht rasch genug in .Fabrikanten", ihre ehrbare Werkstatt in eine Anstalt für Das und Jenes, ein Magazin, Atelier vcr-