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Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. 2lmtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. 55 Pf. Druck und Verlag von Martin Bcrger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf, durch die Post bezogen 1 Mk. l Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserüonspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. No. 7. Sonnabend, den 16. Januar 18S7. Bekanntmachung, Hundesperre betreffend. Seiten der Königl. Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt ist für die 4 Kilometer von Tharandt entfernten Ortschaften die Hundesperre bis zu und mit dem 3. April d. I. verfügt worden, was zur Nachachtung für die aus den benachbarten Ortschaften des diesseitigen Bezirkes, insbesondere aus Grumbach und Kesselsdorf, im Sperrbezirke Verkehrenden hiermit besonders bekannt gemacht wird. Meißen, am 14. Januar 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V. Meusel, Regierungsassessor. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Ftiet-vicl? August Ernst Linkert eingetragene Haus- und Gartengrundstück Folium 423 des Grundbuchs Nr 2580. des Brandcatasters und Nr. 289 des Flurbuchs für Wilsdruff, 30,1 /Xr groß, mit 11,74 Steuereinheiten belegt und geschätzt auf 34,8 ,0 RlnrN — soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist 0er 3. Februar 1897 Bormittags 1V Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 13. Februar 1897 Bormittags 19 Uhr als Termin zu Verkündung des vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts einge sehen werden. Wilsdruff, am 11. December 1896. Königliches Amtsgericht. lln. lisnglott. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zu Sen Rekrutirungsstammrollen betreffend. Nach 8 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Militärpflicht (d. h. nach dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht eudgiltig durch die Ober-Ersatz-Kommission entschieden worden ist, und Rekruten, welche noch nicht zur Einstellung gelangt sein sollten und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Orts zu erfolgen, wo oer Mriitcii-pflic-vtige seinen Aufenthalt bez. wshnsitz hat. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich gewöhnlich aufhalten, zeitig abwesend (auf der Reise begriffen, auf See befindlich etc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die zum einjährig-freiMilliacn Brenfte berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei dem Civil- vorsitzenden der Ersatzkommission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines schriftlich oder mündlich zu melden und ihre Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtszeugnih, bei Wieder holung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahre ertheilte Loosungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder wshnsitz wechseln und nach einem anderen Aus- Hebungs- oder Musterungsbezirk verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stammrollen fsmobl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle aus genommen hat, als auch nach Lcr- Anknuft am aenen Gvte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit G-tsstrafc bks zu so Mark oder mit Hast bis zu 5 Tagen bestraft. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorgedachteu Bestimmungen der deutschen Wehrordnuug hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit vom 15 Januar bis 1. Fevruar dieses Jahres behufs Eiutragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in Ler hiesigen Rathsexpebitisn nnter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder Lsssungs- Und Gestellungsfcheine anzumelden. Wilsdruff, den 2. Januar 1897. Der Bürgermeister. Bursian. Die „Deutsche Wacht" schreibt in ihrer Mittwochs- Mnimer: ^in grostkapitalistifch-jüdisches Attentat auf die sächsische Provinzialpreffe. Was doch so ein findiger Judenschädel nicht Alles ^sheckt „fors Geschäft" und gegen das Ueberhandnehmen antisemitischen Bewegung aus dem Laude! Erst haben Juden den Antisemitismus todtgeschwiegen, dann haben e seine Vertreter und Führer persönlich verunglimpft nnd g! den Koth gezogen, einen eigenen Denunziautenverein Mündet, Ortsgruppen und Verbände des Vereins zur k^ehr des Antisemitismus ins Leben gerufen, denen die pudere örtliche Beobachtung und Bekämpfung der Juden- M^r anvertrant wurde, und als das Alles nicht recht und helfen wollte, verlegten sie sich darauf, die rein iv^che Bewegung todt zu schreiben und zu jagen. Das pil^wissermaßeu die erste Periode des semitischen Fcld- Mjg gegen die geistige, sittliche und nationale Emanzi- bkwegung des deutschen Volkes. Dann wurden sie 'M g , sie verlegten sich auf die geschäftliche Spionage M die direkte Bekämpfung der antisemitischen Presse, r "W^nll-Anzeiger-K wurde durch die jüdische "ista "'M in's Lebe» gerufen, und alsbald erstanden in Roheren Städten, in denen der Antisemitismus Boden gewonnen hatte, die „General-Anzeiger", „Centralorgane", „Neueste Nachrichten", „Volkszeitnngeu" und wie sie alle benannt sein mögen. Für ein billiges Geld wurde so mit allen Chicanen des modernen Unterbietungssystems eine Presse eingeführt, die als in jeder Hinsicht mindcrwerthig allen Einsichtigen und Verständigen ja längst bekannt ist, die sich aber durch eine kluge Spekulation auf die Klatsch- uud Skandalsucht derjenigen, die nicht alle werden, doch zu halten wnßte. Unter dem Deckmantel der Unparteilich keit natürlich, denn Farbe bekennt der Jude seit 8 Jahren bekanntlich nicht mehr ohne zwingende Noth, wurde dies Alles gemacht und das Geschäft blüht! Aber was nützt dies Alles, wenn dem biederen Pfahlbürger, dessen ange borene Gesinnung man im Patschnliduft der journalistischen Halbwelt zu ersticken versuchte, doch hin und wieder durch eine selbstständige Regung der kleinstädtischen und länd lichen Presse die Augen über der Dinge trostlose Wirklich keit geöffnet werden? So lange der Landmann und Klein städter neben seiner „billigen" großstädtischen Zeitung noch die Lokalpresse benützt, in der das Judenthum, trotz aller Beeinflussung durch den Anzeigentheil, doch eine größere Macht noch nicht gewinnen konnte, ist an eine vollkommene Beherrschung der öffentlichen Meinung zu Gunsten der Hebräer nicht zu denken. Dem soll nun abgeholfen werden. In Berlin hat sich eine große jüdische Gesellschaft unter dem Titel „Kommanditgesellschaft Hachfeld, Schmitz u. Co.", mit einem Kapital von angeblich vielen Millionen gegründet, um durch eine im großen Style betriebene Aus gabe von Kopfzeitungen, die für ein billiges Geld an die seitherigen selbstständigen Provinzialzeitungsherausgeber abgegeben werden sollen, alle selbstständige Meinung auf dem Lande unmöglich zu machen. Vor uns liegt eine „Denkschrift" von R. Hachfeld, betitelt: „Die Hebung der Provinzialpresse und die Erhöhung ihres Gewinns um 5000—35,000 M", in der mit vielen schönen und raffi- nirten Redensarten, gewürzt mit dem Honig talmudischer Gesinnung, den einzelnen Zeimngsverlegern vorgerechnet wird, weich' feines Geschäft sie machen könnten, wenn sie sich und ihre Blätter den liebenswürdigen Menschenfreunden der Firma „Kommanditgesellschaft Hachfeld, Schmitz u. Co.", anvertrauen wollten. Daß die Vorzüge des neuen jüdischen Zeitungsunternehmens, das vom Leitartikel bis zur Anzeige Alles gleich fix und fertig und in tadelloser Qualität — „unparteiisch" selbstredend — liefern will, gehörig beleuch tet werden, ist selbstverständlich. Selbstverständlich sind die einzelnen Verleger verpflichtet, unbesehen Alles abzu- druckeu, was ihnen die jüdische Zeitungsfabrik in Berlin zurecht gemacht hat. Da wären wir ja endlich bei der