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WchMti für Ms druff ThalM. Uchen, Siebenlehn nnd die Umgesenden. Imlsbknll für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, — sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. ^ockientüch^dre^ zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M. 55 Pf. i gs, Mitwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. — Druck und VcrNrg von Martin Berber in Wilsdruff. — Verantwortlich für dir Redaktion Martin Berger daselbst. Dienstag, Ve« 2. März 1897. E-«mA«» . Oeffentliche Aufforderung. Handwerkerwaaren u s w borden, von denjenigen Fremden und Einheimischen, welche von den Straßen und Plätzen hiesiger Stadt aus Wochenmarktartikel, schützen. ibubmen, ein Stättegeld zu cvyebsn, um die hiesigeu Händler, Gewerbetreibenden und Handwerker vor «uswärtiger Asnkurrenz zu einer Vesprechnng der Angelegenheit werden alle hier wohnhaften Händler, Handwerker, AanslenLe, Gewerbetreibende und sonstigen «ttrwstzner unserer Stadt, die sich für die oben angeregte Einrichtung interessieren, smf DstmersiKg, dem 4. März 1897 . .. , Zlbsnds 8 Ahr m Sie saalstube des Hotels zn,n „Löwen" hierselbst ergebenst eiugeladen. Wilsdruff, 26. Februar 1897. Bürgermeister Holzversteigerung. , „ Sonnabend, Se« 8. März 1897, von Bormittags 9 Uhr an Men rn der Struth, im Holze der hiesigeu Stadtgemeinde 1 Parthie SMaghaufen, 7 fichtene Stämme, 3 eichene und 2 birkene Mäher »egen fofortige Baarzahluug an den Bieistbieteuden versteigert werden. Wilsdruff, den 27 Februar 1897. Dev SLudtgemeiudörath. -—— I. V.: Gserne. Tayesgeschichte. wohnte am Freitag Abend dem alljähr lichen Festmahledes brandenburgischen Provinzial- lau dtages beim Oberpräsidenten b. Achenbach bei, nach dem er m der ersten Nachmittagsstuude des genannten Tages aus Schloß Hnbertnsstock wieder in Berlin eingc- troffen war. Im Verlaufe der Tafel hielt der Kaiser in Erwiderung des Toastes, den Oberpräsident v. Achen bach aus ihn ausgebracht hatte, eine Rede, in welcher er zunächst einen Rückblick auf das lange vergebliche Ringen des deutschen Volkes nach Einigung seit dem Verfalle der alten Kaisermacht warf, uni daun Kaiser Wilhelm l. als den Einiger der deutschen Stämme zu feiern. Hierbei be tonte der erlauchte Redner, wie das Andenken des unver geßlichen Herrschers zur Erfüllung der großen Aufgaben, die er hinterlassen, mahne, namentlich, was den mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu führenden Kampf gegen die Umsturzpartei anbelange. Scharf, aber treffend kenn zeichnete der Monarch das Charakterbild derselben als einer Partei, welche die staatlichen Grundlagen angreift, sich gegen me Religion erhebe und selbst nicht vor der Person des allerhöchsten Herrn Halt mache. Eine solche Partei müsse Überwunden werden, der Kampf könne aber nur gelingen, wenn sich das deutsche Volk seines großen ersten Kaisers er- mnere und demgemäß handele. Hieran knüpfte der Kaiser den Ausdruck seiner Eutschlosseuheit, im Kampfe nicht uach- zulassen, um das Land von dieser Krankheit zu befreien, die nicht nur das Volk durchseuche, sondern auch das Familienleben und das Heiligste in demselben, die Stellung der Frau, zu erschüttern trachte. Die Rede klang schließ lich in einem Hoch auf die Mark Brandenburg aus. Am Sonnabend fand im Berliner Refidenzfchlosse das schon seit Wochen angeküudigte große Kostümfest gewisfermaßen als Vorläufer der Jahrhundertfeier für Kaiser Wilhelm I. statt, bei welchem sämmtliche Theilnehmer in der Tracht von 1797, dem Geburtsjahre Kaiser Wilhelms I. erschienen. Der Kaiser selbst hatte die historisch getreue Uniform eiues Obersten der damaligen Berliner Schloß grenadiergarde angelegt. Wie schon im vergangenen Jahre stellt stch die Finanzlage des Reiches für das Etatsjahr 1896/97 sehr günstig dar. Es ergiebt sich, daß ein Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben in Höhe von 64 Millionen vorhanden ist, der nach der Uebnng früherer Jahre den Einzelstaaten zu überweisen wäre. Im vergangenen Jahre wurde jedoch ein Schuldeutilgungsgesetz beschlossen, welches bestimmt, daß nur die Hälfte des Ueberschuffes an dm Einzelstaaten zur Auszahlung gelangen solle, wahrend die andere Hälfte zur Tilgung von Reichsschulden zu ver wenden wäre. Dank dieser Vorschrift schließt das laufende Jahr, nachdem schon 32 Millionen Mark au Mehrüber weisungen als Matrikularbeiträgc für die Einzelstaaten abgerechnet sind, nicht nur ohne Anleihekredit ab, es ver bleibt vielmehr noch ein weiterer Betrag von etwa 5'^ Mill, für die Tilgung von früheren oder kommenden Anleihen. Der Sinn lenes Gesetzes, welches die Hälfte des Ueber- schufses für die Reichsschnldentilgung vorbehielt, ist der, daß verhindert werden sollte, daß die Emzelstaaten über reichliche Neberweisuugen vom Reiche erhielten, während die Schuldenlast des Reiches unvermindert in die Höhe ging. Der jetzt dem Reichstage zur Beschlußfassung vor liegende Gesetzentwurf wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen aus dem Etatsjahre 1897 98 zur Schulden tilgung nimmt den Grundgedanken des vorjährigen Ent wurfes wieder auf, will aber auch die andere Seite der Frage — nämlich den Schutz der Einzelstaaten gegen eine zu weit gehende Inanspruchnahme der Matrikularbeiträgc — berücksichtigen. Er setzt fest, daß der Betrag, auf welchen die Emzelstaaten für das Jahr 1897 98 zu Gunsten der Reichsschnldentilgung verzichten sollen, ihnen für 18981900 zu gute gerechuet werde, als uuerhoben bleiben soll, wenn in dem letzteren Jahre die Ueberweisuugen hinter den Matrikularbeiträgeu Zurückbleiben. Während demnach das .vorjährige Gesetz jedes Etatsjahr als für sich abge schlossen behandelt und deshalb nicht verhindern kann, daß von einem Jahre zum andern große Schwankungen statt finden, welche die Finanzwirthschaft der Emzelstaaten nie mals mit festen Größen im Voraus rechnen lassen, wird jetzt vorgeschlagen, die Einzelstaaten vor solchen Schwankungen dadurch zu sichern, daß der Betrag, auf den sie zu Gunsten der Reichsschuldentilgung verzichten, gewissermaßen als Reservefonds für das nächste Etatsjahr aufgespeichert wird, um erst daun thatsächlich für die Schuldentilgung Ver wendung zu finden, wenn feststeht, daß die Emzelstaaten im nächsten Etatsjahre nicht mehr Matrikularbeiträgc auf zubringen haben, als sie an Ueberweisnngen erhalten. Nehmen wir z. B. an, daß das Etatsjahr 1897/98 mit einem Ueberschusse von 80 Millionen Mark abschließt. Nach dem § 1 des Schuldennlgungsgesetzes würden hier von 40 Millionen den Emzelstaaten zufließen. Die anderen 40 Millionen wären grundsätzlich zur Schuldentilgung im Reiche bestimmt, sie dürften aber zu diesem Zwecke erst erhoben werden, wenn der Etat 1898/99 ohne höhere Heranziehung der Matrikularbeiträge abschließt, als die die Reichsüberweisungen betragen. Wenn diese Voraus setzung nicht zutreffen sollte, die Emzelstaaten vielmehr einen höheren Betrag an das Reich zu leisten hätten, als sie vom Reiche erhallen, so wären zur Deckung des Mehr betrags der Matriknlarbeträge zunächst die für das Reich aus dem vorhergegangenen Jahre zurückbehaltenen 40 Mill, zu verwenden. Es würde damit eine Art Ausgleichsfonds geschaffen werden, welcher von Jahr zu Jahr je nach den Ueberschüssen des Reichsetats schwankt, die Emzelstaaten aber nach Möglichkeit vor der Unsicherheit der F-inanzge- bahrung durch die schwankenden Erfordernisse des Reiches schützt. ' Die in den letzten Jahren zweimal in verschiedener Fassung dem Reichstage zugegaugeneu und von diesem abgelehnten Gesetzentwürfe, welche eine finanzielle Aus einandersetzung zwischen Reich und Einzelstaaten anstrebten, hatten znm Hauptziele, die einzelstaatlichen Finanzen da durch auf eiue gesündere Grundlage zu stelle», daß sie von den Anforderungen des Reiches nach Möglichkeit un abhängig gestellt werden. Eine dauernde Regelung dieser Verhältnisse war bei dem Reichstage nicht durchzusetzen, da die Neichstagsmehrheit von einer solchen dauernden Rege lung eine Beeinträchtigung des Budgetrechtes befürchtete. Die Neichsregierung beschränkt sich deshalb jetzt darauf, eine solche Regelung auf immer zwei aufeinander folgende Etatsjahre vorzuschlagen, und zwar dein Reichstage von Jahr zu Jahr die Gelegenheit zu geben, diese Regelung weiter anzunehmen oder abzulehnen. Es hat den An schein, als wenn diese Vorschläge auf eine Zustimmung des Reichstages rechnen könuen. Die Redner der Kon servativen, des Centrums und der Nationalliberalen haben sich zn dem Grundgedanken des Gesetzentwurfes zustimmend geäußert. Dr. Lieber (Centrum) erklärte, daß die Vor lage seine Partei der Furcht vor dem Automaten enthebt. Theilweise will er noch über die Vorschläge der Reichs regierung hinausgehen, indem er beantragen will, daß die für die Reichsschuldentilgung einzubehaltende Summe auf mehr als die Hälfte der Spannung zwischen Matrikular beiträgeu und Reichsüberweisungenfestgesetztwerde. Eventuell soll dies schon für den laufenden Etat geschehen, so daß der jetzt dem Reiche verbleibende Antheil an dem Ueber- schufse in Höhe von 32 Millionen entsprechend erhöht würde, und höhere Büttel zur Deckung des Anleihebedarfs des Etatsjahres 1897 98 hergeben würde. Aus diese Weise würde das vom Finanzminister Dr. v. Miquel angestrebte Ziel einer Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen Reich und Einzelstaaten aus anderer Grundlage doch noch erreicht werden. In den Plenarverhandlungen des Reichstages ist am Schluffe der Sitzung von! vergangenen Freitag eine mehr als einwöchige Pause eingetreten, da es vor läufig an genügendem Berathungsstoff gebricht; das Haus wird seine Verhandlungen erst am Montag, den 8. März aufnehmen. In der genannten letzten Sitzung vor dieser Vertagungspause gelangten der Etat der Verwaltung der Reichseisenbahnen und dann derjenige des Etats des Reichs versicherungsamtes zunächst zur Erledigung, nur füllte ihre Berathuug fast die gefammte Sitzung aus. Bei erstge nanntem Etat ergriff der elsässische Sozialdemokrat Bueb ein halb Dutzend Mal das Wort, um das Haus mit einer Menge Klagen und Beschwerden zu langweilen. Doch entwickelte sich schließlich aus den Bueb'schen Jeremiaden eine längere Auseinandersetzung zwischen Rednern aus ver schiedenen Parteilagern des Hauses über süddeutsches und norddeutsches, speziel preußisches, Beamtenthum, wobei zuletzt der sozialistische Vertreter für München H., Herr v. Vollmar, mit Emphase versicherte, die Bayern würden sich vom preußischen Beamtenthum nicht „aufschlucken" lassen. Im Uebrigen wurde der Etat der Reichseisenbahnverwaltung unverkürzt bewilligt, nur die Forderung betreffs Baues eiuer vollspurigen Bahn von zwei Geleisen von Busendorf nach Dillingen wurde auf Antrag des Abgeordneten Dr. Lieber an die Commission zurückverwiesen. Ganz unver ändert und nach nur unerheblicher Debatte gelangte der Etat des Reichsversicherungsamtes zur Annahme. Im