Volltext Seite (XML)
WchM für Mlskuff Thmudt, Uchen, Menlehn md die UmMÄen. Imlsblutt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk 55 Vf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlast von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No 33. Donnerstag, den 18. März 1897. Kaiser- Wilhelm der Großen festlich zu begeben Auch für die Stadt Wilsdruff sind Feierlichkeiten geplant und zwar soll am 21. März Vormittags 9 Ubr ein gemeinsamer Kirchgang, darauf Platzmusik auf dem Markte und am 22. März Vormittags Schulaktus und abermals Platzmusik auf dem Markte, Abends 28 Uhr aber im Hotel zum „goldenen Löwen" hier öffentlicher Festkommers veran staltet werden, an dem alle patriotisch gesinnten Männer und Frauen Wilsdruffs theilzu nehmen gebeten werden. Die Aufstellung zu dem am 2l. März stattfindeuden Kirchgänge erfolgt Vormittags 'z9 Uhr auf hiesigem Markt platze. Der Zug bewegt sich um 9 Uhr unter Glockeugeläute vom Markte durch die Dresdncrstraße unmittelbar nach der Kirche. Die Zugordnung ist folgendermaßen festgestellt worden: Der Zug wird eröffnet von einer Abteilung der freiwilligen Feuerwehr. Hierauf folgen die Mitglieder des Stadtgemeinde- rathes und Kirchenvorstandes, die Kaiserlichen, Königlichen und städtischen Beamten, das Lehrerkollegium, sodann — nach den Gründungs jahren geordnet — der Gewerbeverein, die Schützengesellschaft, die Liedertafel, der Kgl. Sächs. Militärverein, der Turnverein, der Sänger kranz, der Anakreon, der gemeinnützige Verein und die vereinigte Handwerkerinnung, hierauf die übrigen Innungen und alle sonstigen Einwohner Wilsdruffs, welche dem Zuge sich anzuschließen gesonnen sind. Den Schluß bildet wiederum die freiwillige Feuerwehr. Die Corporationen werden ersucht, mit Fahnen zu erscheinen. Es werden Vorrichtungen für Aufstellung der Fahnen auf dem Altarplatze getroffen werden. Das Publikum wird höflichst gebeten, die Kirche nicht eher zu betreten, bevor die Festzugstheilnehmerin die Kirche eingetreten sind, und in dieser Beziehung den Anordnungen der an den Kirchthüren aufgestellten Feuerwehrleute Folge zu geben. Der Altarplatz ist reservirt für die Mitglieder des Stadtgemeinderathes und Kirchenvorstandes, für die Kaiserlichen, Königlichen und städtischen Beamten und für das Lehrerkollegium. Hinsichtlich des am 22. März stattfindenden Festkommerses wird auf die zur Vertheilung gelangende Festordnung hingewiesen. An die Herren Beamten, die Vereine, Innungen nnd alle Einwohner unserer Stadt richten wir hiermit die ergebene Aufforderung, durch zahlreiche Betheiligung bei den geplanten Festlichkeiten und durch Flaggenfchmuck der Hauser am 21. und 22. März ihrer freudigen Antheilnahme an dem hohen Feste Aus druck zu verleihen. Wilsdruff, am 16. März 1897. Der Sta-tgemeinderath Burfian, Bürgermeister. Bekanntmachung. All-Deutschland rüstet sich, den sOOzährigen Geburtstag des ersten Kaisers des nnedererstandenen deutschen Reiches, unseres unvergeßlichen hochseligen