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Zweites Blatt. WtMstrWdmff ThmM. Uojstn. Mklilthn md die UmMNdeu. Imlsblall für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und Mar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 34. Sonnabend, den 2V. März 18S7. Kaisers Wilhelm des Großen festlich zu begehen. Auch für die Stadt Wilsdruff sind Feierlichkeiten geplant und zwar soll am 21. März Vormittags 9 Uhr ein gemeinsamer Kirchgang, darauf PlaHmufik auf dem Markte und am 22. März Vormittags Schulaktus und abermals Platzmusik auf dem Markte, Abends 28 Uhr aber im Hotel zum „goldenen Löwen" hier öffentlicher Festkommers veran staltet werden, an dem alle patriotisch gesinnten Männer und Frauen Wilsdruffs theilzu nehmen gebeten werden. Die Ausstellung zu dem am 2l. März stattfindeuden Kirchgänge erfolgt Vormittags '2V Uhr auf hiesigem Markt platze. Der Hug bewegt sich um 9 Uhr unter Glockengeläute vom Markte durch die Dresducrstraße unmittelbar nach der Kirche. Die Zugordnung ist folgendermaßen festgestellt worden: Der Zug wird eröffnet von einer Abtheilung der freiwilligen Feuerwehr. Hierauf folgen die Mitglieder des Stadtgemeinde- rathes und Kirchenvorstandes, die Kaiserlichen, Königlichen und städtischen Beamten, das Lehrerkollegium, sodann — nach den Gründungs jahren geordnet — der Gewerbeverein, die Schützengesellschaft, die Liedertafel, der Kgl. Sachs. Militärverein, der Turnverein, der Sänger kranz, der Anakreon, der gemeinnützige Verein und die vereinigte Handwerkerinnung, hierauf die übrigen Innungen und alle sonstigen Einwohner Wilsdruffs, welche dem Zuge sich anzuschließen gesonnen sind. Den Schluß bildet wiederum die freiwillige Feuerwehr. Die Corporationen werden ersucht, mit Fahnen zu erscheinen. Es werden Vorrichtungen für Aufstellung der Fahnen auf dem Altarplatze getroffen werden. Das Publikum wird höflichst gebeten, die Kirche nicht eher zu betreten, bevor die Festzugstheilnehmerin die Kirche eingetreten sind, und in dieser Beziehung den Anordnungen der an den Kirchthüren aufgestellten Feuerwehrleute Folge zu geben. Der Altarplah ist reservirt für die Mitglieder des Stadtgemeinderathes und Kirchenvorstandes, für die Kaiserlichen, Königlichen und städtischen Beamten und für das Lehrerkollegium. Hinsichtlich des am 22. März stattfindeuden Festkommerses wird auf die zur Vertheilung gelangende Festordnung hingrwiesen. An die Herren Beamten, die Bereine, Innungen und alle Einwohner unserer Stadt richten wir hiermit die ergebene Aufforderung, durch zahlreiche BeLheiligung bei den geplanten Festlichkeiten nnd dnrch Flaggenschmuck der Häuser am 21. und 22. März ihrer freudigen Antheilnahme an dem hohen Feste Aus druck zu verleihen. Wilsdruff, am 16. März 1897. Der Sta-tgemeinderath. Bekanntmachung. All-Deutschland rüstet sich, den WOfährigen Geburtstag des ersten Aalfers des wiedererstandenen deutschen Reiches, unseres unvergeßlichen hochseligen Bursian, Bürgermeister.