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Tharandt, DD, Mealkha and die UmMMa. -—L : Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszelle. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 48. j Sonnabend, den 24. April 18S7. Den König segne Gott! O hört nicht aus die falschen Propheten, Die in's Herz Euch werfen den Feuerbrand, Und die mit höhnischem Munde reden: Was kümmert uns König und Vaterland? — Laßt höher lodern der Liebe Flammen Und steht in Treue fest zusammen Und setzet gegen Schimpf und Spott Das Wort: Den König segne Gott! Aus alten Tugen ist sie erklungen, Von deutscher Treue die goldene Mär', Und Herrlicheres ward nimmer besungen Und Größeres giebt es auf Erden nicht mehr. Ein Fürst, von seinem Volke umgeben, Vereint mit den Seinen in Leben und Streben — Wo ist ein Feind, dem siegend nicht droht Das Wort: Den König segne Gott! Erbärmlicher ist Keiner auf Erden, Als wer nicht als Herrn seinen Fürsten erkor, Und elender kann Niemand werden, Als wer das Vaterland verlor; Und wer seinem Sohne raubt den Segen, Der in Fürst und Vaterland ist gelegen, Der ahnt nicht, wie viel es Werth ist in Noth Das Wort: Den König segne Gott! Durch Sachsens Marken geht ein Grüßen, Von Jahr zu Jahren immer neu, Und wie im Lenze die Blüthen sprießen, So sproßt in den Herzen Liebe und Treu; Mit ihrem Könige engverwachsen Sind heute wie allezeit seine Sachsen, Sie halten fest in Noth und Tod Am Worte: Den König segne Gott! Von Bergen zu Thälern klingt es wider Wie Heroldsrufe, wie Glockenton, Aus den Herzen quellen die Vaterlandslieder, Es schaart sich ein ganzes Volk um den Thron: Des Landes Feiertag ist gekommen, Begeistert sind tausend Seelen entglommen. In allen gleich einem Gebete loh't Das Wort: Den König segne Gott! O König Albert, Heil Dir für immer, Heil Deinem Hause und Glück und Glanz! Der Himmel lege den hellsten Schimmer Auf Deiner Ehren herrlichen Kranz! Und wie es auch komme in allen Tagen, Wir werden Dir nimmer die Treue versagen, Wir setzen gegen Schimpf und Spott Das Wort: Den König segne Gott! Anton Ohorn. sowie auf das laufende Jahr Nathsgeschotz, Erb- und LaWns, Pachtgeld für Communländerei Bekanntmachung. Vom 5V. dieser Aksnats bis spätestens den 21. nässten rnsuats ist der 1. Termin Staats Einkommensteuer bei Vermeidung sofortiger Zwangsvollstreckung an die Kämmerei zu entrichten. Wilsdruff, den 23. April 1897. Der Stadtrath Bursian, Brgmstr. Bekanntmachung, Vie Wiedereröffnung Ser hiesige» Fortbildungsschule betr. 1 ., Verpflichtet zum Besuch der hiesigen Fortbildungsschule sind alle jungen männlichen Personen, welche in der Zeit von Ostern 1895 bis jetzt die Schule verlassen haben und hier aufhältlich sind; 2 ., die Anmeldung neueintretender Schüler hat am Sonntag, d-n 25. April d. I., von Vormittags 11 bis 12 Uhr, bei dem Herrn Schuldirektor Gerhardt hier und zwar in der Expedition No. 7 persönlich zu geschehen; 3 ., die hiesige Fortbildungsschule wird nächsten Montag, den 26. April ds Js. Nachmittags 6 Uhr wieder eröffnet; 4 ., die Schüler erhalten wöchentlich 2 Unterrichtsstunden und zwar jeden Montag von Nachmittags 6 bis 8 Uhr; 5 ., ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule sind nur Diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstall oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt 8 Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 8 11 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; 6 ., die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsschulpflichtigen haben ihre Schnlentlassungsscheine bei der Aufnahme vorzulegen; 7 ., Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumniffe und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahren der Ettern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen Disziplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet; 8 ., die erforderlichen Rechen-, Zeichenhefte, Schreib- und Notizbücher und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. Die Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren, sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihnen sich aufhaltenden, zur Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, am 21. April 1897. Der Schulvorstand. Bursian, Brgmstr., Vorsitzender. Bekanntmachung, den Verkehr auf hiesiger Schulstratze beir Nachdem auf Ansuchen der Bewohner der Schulstratze das bezüglich dieser Straße bestehende Fahrverbot versuchsweise aufgehoben worden ist, wird hiermit angeordnet, daß durch die Schulstratze nilt Fahrzeugen jeder Art (auch Handwagen) nui» Inngnain zu fahren ist. ^«Widerhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geld- bez. Haftstrafe geahndet. Der Stadtrat h. Bursian, Bgmstr. Bekanntmachung. Die Ausnahme der angemeldeten schulpflichtigen Kinder erfolgt Montag, den 26. April Nachm. 2 Uhr im Schnlsaale. Der Direktor der städtischen . .