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WchMatt für Mckuss ThuM Uchen, Mtnlchn md die Umgegenden Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. S8 1897 im mehrgenannten Jmpflokal zur Impfung und Gebhardt. Erscheint wöchentlich dreimal und Zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Ministerium des Innern, von Metzsch. ebendaselbst zur Nachschau vorzustellen. Impflinge aus solchen Häusern, in welchen ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pockeu herrschen, dürfen zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden, sind vielmehr auf hiesiger Rathsexpedition anzumelden. Auch Erwachsene aus Häusern der genannten Art haben sich vom Impftermine fern zu halten. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht, nicht in das Jmpflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Terminstage dem Jmpfarzte anzuzeigen. Wilsdruff, den 15. Mai 1897. Der Bürgermeister. Bursian. Nachmittags 6 Uhr Mittwoch, de« 2«. Ss. M Nachmittags 3 Uhr Bekanntmachung. Sonnabend, den 29. Mai ds. Js., Vormittags 9 Uhr findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 14. Mai 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Bekanntmachung. Mr die in diesem Jahre zum ersten Male impfpflichtig werdenden, hier wohnhaften Kinder findet Mittwoch, den 19. 9s. Mts. im Saale -es Hotels zum Adler Impftermin statt und zwar , ... Nachmittags 3 Uhr für diejenigen Kinder, deren Zunamen mit und Nachmittags Uhr für diejenigen deren Junamen mit kl—7. beginnen. Die Vorstellung der in diesem Termine geimpften Kinder behufs der Nachschau hat Mittwoch, Neu 28. Mai Vs. Js., Nachmittags 3 Uhr in demselben Lokale zu erfolgen. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der im vorigen Jahre und derjenigen in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Jmpspfücht noch nicht genügt oder Befreiung davon noch nicht erlangt haben, werden hiermit aufgefordert, zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder entsprechender Haftstrafe mit ihren Kindern im obengenannten Jmpflokale zu den auberaumten Impf- und Nevisionsterminen behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen bez., uns zwar im Impftermine, die Befreiung von der Jmpfpflicht vom Jmpfarzt zu erwirken oder durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Wer es unterläßt, diesen Stachweis zu führen, wird mit einer Geld strafe bis zu 20 Mk. belegt Im laufenden Jahre geborene Kinder, deren Eltern die Impfung bereits in diesem Jahre ausführen lassen wollen, sind Mittwoch, den 19. ds. M., Bekanntmachung. Die von hiesiger Sparkasse ausgestellten Einlagebücher Nr. 30811 und Nr. 30812, lautend auf spaul Schulze und Anna Schulze in Alipphausen, werden, nachdem das in 8 18 des für genannte Sparkasse geltenden Regulatives vorgeschriebene Aufgebotsverfahren durchgeführt worden ist, hiermit öffentlich für ungültig erklärt. Wilsdruff, 15. Mai 1897. Der Stadtrat h. , Bekanntmachung. Nachstehend wird der II. Nachtrag des Statuts für unterzeichnete Kasse zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, den 13. Mai 1897. Die Dienkbotenkrankenkaffe des AmtsgerichtsbeMs Wilsdruff. 125. III. Bgmstr. Bursian, Vors. , , n Nachtrag zu den «Statuten für die gemeinsame Dienstbotenkrankenkaffe des Krankenkassenverbandes im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff. Statuts für die gemeinsame Dienstbotenkrankenkasse wird folgende Bestimmung ergänzend hinzugefügt: ... . . Mafien, weiche von der Gemeinde die Krankenunterstützung ununterbrochen oder im Laufe eines Zeitraumes von zwölf Monaten für dreizehn Wochen bezogen haben, ist bei Eintritt eines neuen Unterstützungsfalles, fofern dieser durch die gleiche nicht gehobene Krankheitsursache veranlaßt ist, im Laufe der nächsten zwölf Monate Kranken unterstützung nur für die Gesammtdauer von dreizehn Wochen zu gewähren. ' ' ' Vorstehender Stachtrag tritt unmittelbar nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in Kraft. Wilsdruff, am 28. Dezember 1896. Die Dienstbotenkrankenkaste im Amrsaerichtsbezirke Wilsdruff. 335. Hl Bgmstr. Bursian, Vors. Vorstehender II. Stachtrag zum Statut für die gemeinsame Dienstbotenkrankenkasse des Krankenkassenverbandes im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff vom 28. Dezember 1896 wird andurch bestätigt und hierüber gegenwärtige Urkunde ausgefertigt. Dresden, am 20. April 1897. (E.8.) Imlsblnll für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Dienstag, VeN 18. Mai !'WÜ MIII! I