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Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Psg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. SS. Dienstag, den 11. Mai 1897. Bekanntmachung, -as Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen betr. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nossen wird am 15., 17., 18. und 1S. Mai von Bormittags 8^ Uhr an im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen stattfinden. Zur Vorstellung kommen Lie als tauglich zur Aushebung, -ie zur Ersatz-Reserve und die zu dem Landstürme I. Aufgebetes in Vorschlag gebrachten sowie -ie als dauernd untauglich auszuniusternden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Ordres zugehen; es werden dieselben aber hierdurch noch besonders ange- wiesen, sich zur Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach 8 26' und 66-' der Wehrordnnng treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zett an dem angegebenen Orte pünktlich, übrigens in reinlichem Zustande einzufinden und hierbei zu Vermeidung von Ordnungsstrafen bis zu 10 Mk. den Lssfungsschein und die Ordre mit zur Stelle zu bringen. Gleichzeitig werden die Stadträthe von Nossen und Lommatzsch sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zum Nossener Aushebungsbezirke gehörigen Ortschaften veranlaßt, zu den anberaumten Aushebungsterminen sich mit einzufinden bez. einen geeigneten Vertreter abzuordnen. Ferner haben die genannten Ortsbehörden den etwa eintretenden Zuzug und rvcgzug Gestellungspflichtiger bezw. unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen» Nachträge ungesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 17. April 1897. Der CivUvorsitzen-e -er König!. Ersatz-Commission -es Aushebungsbesirkes Nossen. vsn Schroeter. Bekanntmachung. Im lausenden Jahre werden die zur Durchfiibrnng der Landestriangulation erforderlichen Vermessungen im Gelände durch die damit beauftragten Beamten des König!. Centralbureaus für Steuervermessung wieder 'ausgemMmen werden. "Ergangener Verordnung gemäß werden die Grundstücksbesitzer, Gemeindebehörden und Gutsvorsteher des hiesigen Verwaltungsbezirkes hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, den obengedachten Beamten und ihrem Hilfspersonale gegen Vorzeigen ihrer vom Königlichen Centralbnreau für Steuervermesfung und bez. vom König!. Finanzministerium ausgestellten Leaitimationskarten das jederzeitige Betreten ihrer Grundstücke, die Benutzung der Kirch-, Schloß- und Aussichtsthürme zur Vornahme von Beobachtungen und das Aufstellen von Vermessungssignalen zu gestatten, überhaupt aber ihrer dem öffentlichen Interesse dienenden Thätigkeit jedmögliche Unterstützung angedeihen zu lassen. Hiernächst werden die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes angewiesen, den von den mehrerwähnten Beamten oder ihrem Hilfspersonale aufgestellten Ver messungssignalen den erforderlichen Schutz zu gewähren, indem zugleich daraus hingewiesen wird, daß das Verändern oder Beschädigen der gedachten Signale sowie der ausge stellten Triangulirungspfeiler-Bolzen oder Platten mit Geldstrafe bis zn so Mk. oder verhältnißmäßiger Haftstrafe geahndet wird. Weiter wird den gedachten Ortsbehörden zur Pflicht gemacht, den Vermessnngsbeamten auf Verlangen und gegen ortsübliche Bezahlung ortskundige Führer sowie zu ihreni eigenen Fortkommen oder zum Transporte der Instrumente Fuhrwerk zu stellen, ihnen auch zur Aufbewahrung der Vermessungsinstrumente geeignete Räumlichkeiten anzuweisen. Meißen, am 6. Mai 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. von 8«Iiro«tvv. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben Rosinen Marien verw. aew. Thierbach in Alttanneberg soll das dieser gehörig gewesene Grundstück, Fol. 30 des Grund- und Hypothekenbuchs, Brand-Cataster Nr. 36 für Alttanneberg, 2 Äcker 132 UM — 1 Hectar 35,04 Fläche enthaltend, an unterzeichneter Amtsstelle am 24. Mai 1897, 9 Uhr Bormittags und das zum Nachlasse gkdänM Haus.' Md WiMchMmventar „ ,,, , am 2S. Mai 1897, 9 Uhr Vormittags im Grundstück zu Alttanneberg durch die Ortsgerichte meistbietend versteigert werden, was hiermit unter Bezug auf die im Gasthofe zu Tanneberg und am hiesigen Gerichts brett befindlichen Aushange bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 6. Mai 1897. Königliches Amtsgericht. Vir. OLuxloU. Bekanntmachung, das Besprenge« der Straffen «nd Plätze betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß bei -cm Aehren der straften nnd Plätze diese vor dem Kehren wenig o-er auch gar nicht mit Wasser b.sp, cngt^wer MM, und verkehrspolizeilichen Interesse wird hiermit jedem zur Straßenreinigung Verbundenen zur Pflicht gemacht, kurz vor Vornahme des Rebrcns die Straßen und Plätze genügen- Mit Wasser zu besprengen. Juwi-erhan-lnngen werden Mit Geld bez. Haftstrafe- bestraft. Die zur Straßenreiniaung verpflichteten haften in dieser Beziehung für die von ihnen Beauftragten und Angehörigen. Daneben werden nach Be finden auch diejenigen, die die Besprengung thatsächlich unterlassen haben, bestraft. Wilsdruff, 17. April 1897. Der Bürgermeister. Bursian. Submission. Kommenden Sonnabend, den 15. Mai, Abends 8 Uhr soll im Gasthose zu Klipphausen die Anfuhre von 52 Kub.-Mtr. Wegstcinen mindestfordernd vergeben werden, wozu Bewerber eiuladet , _ Der Gemeinderat h.