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MchckÄ ft WKW WlM Uossen, Sikbenlehn nnd die Umgegenden. Imlsblnll für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Bergcr in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 64 Dienstag, den 1. Juni 1897. Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Blutlaus betr. Von dem Königlichen Ministerium des Innern ist in Folge des außergewöhnlich starken Auftretens der »lull»«« an den Obstbäumen eine Belehrung über die Entwickelung und Bekämpfung dieses Schädlings in Plakatform herabgelangt. Die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes, welchen diese Belehrung in den nächsten Tagen von hier aus zugefertigt werden soll, haben dieselbe im Ge meindeamte, Gasthofe oder an anderem geeigneten Platze auszuhängen und die Einwohnerschaft darauf in ortsüblicher Weise aufmerksam zu machen. Meißen, am 25. Mai 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. Nr. 2414 vsn Schrseter. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Moritz Franz Vinning eingetragene Grundstück (Gartennahrung) Folium 45 des Grundbuchs, Nr. 71 des Brand katasters, Nr. 36» und 36 d des Flurbuchs für Herzogswalde 21,2 groß, niit 66,42 Steuereinheiten belegt und geschätzt auf 6000 Mk. — Pf. soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist -er 16. Ium 1897 Bormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, sowie -er 26. Juni 1897 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Raugverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts einge sehen werden. Wilsdruff, am 21. April 1897. Königliches Amtsgericht. lli». Lsnglok^. Bekanntmachung, -ie Baurevisioueu betr. Behufs Erleichterung der Baurevisionen und um die Möglichkeit der Durchführung des in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplanes dauernd zu sichern, wird hiermit sedem Bauenden und Bauausführenden zur Pflicht gemacht: 1 ., die zur baupolizeilichen Genehmigung vorznlegendeu Baurisse, Tekturen und Situatiouszeichnungen in droi Exemplaren anher einzureichen 2 ., von der vorzunehmeuden Absteckung oder sonstigen Festsetzung der Baufluchtlinien den unterzeichneten Bürgermeister vorüer in Kenntniß zu setzen' 3 ., jeden Bau, sobald er aus dem Grunde herausgewachsen ist und noch nicht die Höhe der Erdoberfläche erreicht hat' behufs Vornahme einer Revision bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzumelden, ingleichen auch ' 4 ., den Beginn von Umbauten und 5 ., die Vollendung aller Bauten anher anzuzeigen. Diesbezügliche Pflichtwidrigkeiten und Unterlassungen werden sowohl an demBauenden als auch an dem ausführenden Baugewerken mit Geld- eventuell Haftstrafen geahndet, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, 17. Mai 1897. Der B ü r g e r m e i ft e r. Bursian. Bekanntmachung, das Besprenge« der Stratze« und Plätze betreffend, sprengt werdcsiw"^^ gewesen, daß bei dem Aehren der Strafzen nn- Plätze diese vor dem Kehren wenig oder auch gar nicht mit Waffe» . - berkehrspolizeilichen Interesse wird hiermit jedem zur Straßenreinigung Verbundenen zur Pflicht gemacht, kurz vor Vornahme des Nehren- E L E und Platze genügen- mit Wasser zu besprengen. werden mit Geld- bez. Haftstrafe bestraft. . , ' ,, Verpflichteten haften in dieser Beziehung für die von ihnen Beauftragten und Angehörigen. Daneben werden nach Be ¬ finden auch dlyemgen die d-e Besprengung thatsächlich unterlassen haben, bestraft. Tagesgeschichte. Der Kaiser ist Ende vergangener Woche von seiner jüngsten Frühjahrsreisetour, deren Abschluß der Jagdauf enthalt in Pröckelwitz bildete, wieder in Berlin resp. Pots dam eingetroffen. Auf der Heimreise von Pröckelwitz machte der Monarch in Marienburg und Danzig am Frei tag Nachmittag Station; oort besichtigte er die Neubauten au der historischen Marienburg, hier unterzog er die kaiser- M Werft und dann das 1. Leib-Husarenregiment einer Besichtigung. Alsdann nahm er im Offizierskasino des Hujarenregiments das Diner ein; um 10 Uhr Abends wurde die weitere Heimreise nach Berlin fortgesetzt. — Die Rückkehr des Kaisers wird wohl auch endlich die Ent- Icheidung in manchen schwebenden Fragen zeitigen. Vor Allem steht die endgiltige Ernennung eines Nachfolgers des verstorbenen Staatssekretärs im Reichspostamte, Dr. p. Stephan's, zu erwarten, Ob das zu gewärtigende Der Bürgermeister. Burfiau. definitive Scheitern der Vereinsgesetz-Novelle im Abgeord netenhause irgendwelche Entschließungen des Monarchen veranlassen wird, muß noch dahingestellt bleiben; einstweilen ist von einer Erschütterung der Stellung speziell des Ministers v. d. Recke noch nichts zu spüren. Im preußischen Abgeordnetenhause findet am heutigen Montag die dritte Lesung der Vereinsgesetz- Novelle statt. In der Spezialberathung derselben sind bekanntlich die einschneidendsten Bestimmungen der Regier ungsvorlage, diejenigen über die Auflösung von Versamm lungen und Schließung von Vereinen, sowie die hierzu von der Rechten gestellten Verschärfuugsanträge mit nur wenigen Stimmen Mehrheit von den Nationalliberalen, den Frei sinnigen und vom Zentrum abgelehnt worden. Falls etwa bei der entscheidenden Abstimmung vom Montag die rechte Seite des Hauses nur ein wenig besser besetzt sein sollte, als die oppositionelle Seite, so wäre eine Umstoßuug des vorläufigen Ergebnisses der bisherigen Berathungen über die Vereinsgesetz - Novelle nicht ausgeschlossen. Uebrigens heißt es, die Konservativen machten ihre Annahme oder aber Ablehnung der in zweiter Lesung beschlossenen neuen Form der Novelle, welche im Wesentlichen nur noch das gemilderte Verbot der Theilnahme Minderjähriger an po litischen Versammlungen oder Vereinen und die Aufhebung des Verbotes der gegenseitigen Verbindung von Vereinen ausspricht und außerdem die zusammengestrichenen Straf bestimmungen enthält, von einer in der dritten Lesung ab zugebenden Erklärung der Regierung abhängig. Die Handwerkervorlage ist nach vielen Fährlich- keiten in zweiter Lesung endlich fertiggestellt. Ließen die Freisinnigen im Verein mit der Sozialdemokratie kein Mittel unversucht, um die Vorlage zum Scheitern zu bringen, obwohl sie wußten, daß hinter derselben eine im- posante Mehrheit steht, so ist das der