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WmM, Uchm, Sitbtnlthn nild die Umgegendkn. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. «1 Lienstag, de« 2S. Mai Ulfen r,j c ein wnth sind l sie -i inter Re- nacht l zu- sich mten der !)ork, tten, loten ein hieb vun- am illes, war. iken- k-j am bans vier- alle und als eilen ame, i bei ffor" affe, die den gab, Be- mich men nter ders !luf- ndte agte vart der Bekanntmachung, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betr. Trotz erfolgten behördlichen Einschreitens ist es wieder bemerkt worden, daß der Verkehr auf den öffentlichen Wegen und deren Zubehörungen, insbesondere auf den Trottoirs z. B. durch das Fahren mit Kinderwagen, Treiben mit Reifen und Rädern u. s. w. gehindert oder beengt worden ist Den Eltern und Psegeeltern wird hiermit strengstens zur Pflicht gemacht, ihre strafunmündigen Angehörigen nachdrücklich aus diese Bekanntmachung hinzuweisen. Zuwiderhandlungen werden nach 8 1 der Verordnung vom 9. Juli 1872 bestraft. Wilsdruff, 24. Mai 1897. Der Bürger m ei ft er. Bursian. Centrum und einige Nationalliberale gebildet; mit der ab lehnenden Minderheit stimmte auch Abg. Prinz Hohenlohe, der Sohn des Reichskanzlers. Am Sonnabend setzte das Haus die weitere Berathung der Handwerkervorlage fort. Der Reichstag hielt am Sonnabend nicht weniger als drei Sitzungen ab, infolge wiederholter Beschlußun- sähigkeit. Zunächst wurde die Spezialberathung der Hand- wcrker-Vorlage fortgesetzt. Die Discussion galt einem An träge des freisinnigen Abgeordneten Schneider zu 8 100a, wonach behufs Erklärung über die Zustimmung zur Bil dung einer Zwangsinnung eine ortsübliche Bekanntmachung nicht genügen, sondern spezielle Mittheilungen an die Be theiligten erforderlich sein soll. Zu Gunsten des Antrages, welcher von den Vertretern der Regierung bekämpft wurde, sprachen die Abgeordneten Kopsch (fr. Volksp.), Osann (nat.- Lib.) und Richter (fr. Volksp.). Der Ceutrumsabgeordnete Dr. Hitze fchlug vor, besondere Mittheilungen und zugleich Bekanntmachung eintreten zu lassen. In diesem Sinne modifizirte Abg. Richter den Antrag Schneider, worauf die Abstimmung erfolgte; da das Ergebniß zweifelhaft blieb, beantragte Abg. Richter Auszählung des Hauses, welcher Antrag nach längerer Geschäftsordnungsdebatte angenommen wurde. Die nun erfolgende Abstimmung erwies 58 Stimmen für und 103 Stimmen gegen den Antrag Schneider-Richter auf, das Haus war demnach nicht beschlußfähig. Nach halb stündiger Pause fand eine neue Sitzung statt, aber es stellte sich alsbald wiederum Beschlußunfähigkeit heraus. Nach abermals halbstündiger Panse folgte wieder eine Sitzung nach, in welcher der neue Servistarif in zweiter Lesunfl be- rathen wurde. In der Debatte fanden die von der Bud getkommission abgeänderten Bestimmungen über die Klaffen- eintheilnng der Orte in der Kommissionsfassung Annahme; eine gereizte Geschäftsordnungsdebatte beschloß die Sitzung. Die preußische Vereinsgesetznovelle ist in der Abgeordnetenhaus-Kommission zerstückelt worden. Die Kommission strich durch Mehrheitsbeschluß die Bestimmungen über die Auflösung der Versammlungen und die Schließung von Vereinen, ebenso einen Theil der Strafbestimmungen. Tagesgeschichte. Die enge Freundschaft, welche Kaiser Wilhelm und König Albert längst mit einander verbindet, hat durch den Besuch, welchen ersterer gelegentlich seiner Reise von Wiesbaden nach Wirschkowitz dein sächsischen Monarchen am Freitag Nachmittag in Sibhllenort abstattete, erneut ihre Bekundung erfahren. Indessen trug das Ereignis; nur erneu privaten Charakter, die Politik hat hierbei schwer lich irgend eine Rolle gespielt, zumal ja bei-dieser jüngsten Begegnung der beiden Herrscher die Königin Carola und das erbprmzlrche Paar von Sachsen-Meiningen zugegen »EM Kaper Wilhelm nahm au der Frühstückstafel in Schloß Sibhllenort therl und reiste darauf nach Wirschko- Wltz weiter Doch begab er sich nicht gleich direkt dorthin, sondern fuhr von Warterbude 20 ans in Begleitung des Grafen Hochberg sofort zur Pürsche nach Tschotschwitz und Jdahof; erst nach beendigter Pürschjagd traf Se. Majestät in Wirschkowitz ein. Im Reichstage ist am Freitag im Fortgange der Spezialberathung der Vorlage, betr. die Organisation des Handwerks, die Entscheidung über den Kernpunkt der ge- sammten Vorlage gefallen. Als solchen stellt sich 8 100 dar welcher von den Zwangsmnnngen handelt, und be stimmt, daß eine Zwangsinnung nur dann von der höheren Verwaltungsbehörde errichtet werden kann, wenn die Mehr heit der betreffenden Gewerbetreibenden dieser Maßregel isustimmt. Die Kommission hat die Regierungsfassnng von ß 100 dahin abgeändert, daß die Behörde befugt sein soll, m besonderen Fällen auch ohne die Zustimmung der Mehr heit der Betheiligten die Errichtung einer Zwangsinnung anzuordnen. Ferner ist seitens der Kommission noch ein zweiter Zusatz beschlossen worden, wonach auf entsprechenden jOrag der Beitrittszwang zur Innung auf diejenigen Meister beschränkt werden kann, welche Gesellen und Lehr linge halten. Vom nationalliberalen Abgeordneten Basser mann lag außerdem ein Antrag vor, der bezweckt, die Bildunb der Zwangsinnung von der Zustimmnng einer Zweidrittelmehrheit ab^ zu machen, während der Frei Imlsblall für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. sinnige Schneider beantragte, die Zwangsinnnngen über haupt nur für Handwerksmeister zuzulassen, welche Ge sellen und Lehrlinge halten. In der Debatte befürworteten die genannten Abgeordneten ihre Anträge, dazwischen sprach der Centrumsmam^ Metzner zu Gunsten mehrerer von ihm im zünftlerischen Sinne gestellter Anträge. Sein Frak tionsgenosse, Freiherr v. Hertling, erklärte sich abweichend von der Stellungnahme der Mehrheit des Centrums in der Zwangsinnungsfrage, init Entschiedenheit gegen die obligatorische Innung und trat dafür zu Gunsten der Regierungsvorlage ein. Handelsminifter Brefeld verthei- digte die letztere natürlich ebenfalls, dagegen verfocht der Reichsparteiler Gamp eifrig den Standpunkt der Kommissions- beschlüffe, in welchem Sinne sich auch Abg. Dr. v. Kro patscheck im Namen der Konservativen äußerte. Der süd deutsche Demokrat Augst war für Verwerfung des ganzen 8 100, auch die Abgeordneten Schmidt (soz.), Richter (sreis. Volksp.) und Pachnicke (freie Vereinigung) sprachen sich energisch gegen die Innungen, gleichviel in welcher Form, aus. Nach Schluß der Debatte begannen die Ab stimmungen, welche meist namentliche waren; dieselben er- Mben zunächst die Verwerfung der aus dem Hause ge- stellten Abmiderungsalitrage, worauf auch der Kommissions beschluß, demzufolge die höhere Verwaltungsbehörde in besonderen Fällen die Bildung von Zwangsinnungen auch ohne die Zustimmung der Mehrheit der betheiligten Hand werker anordnen kann, mit 150 gegen 118 Stimmen ab gelehnt wurde. Anderseits fand jedoch der weitere Kom missionsbeschluß, welcher sich für die eventuelle Errichtung von fakultativen Zwangsinnungen aus Handwerkern, die in der Regel Gesellen und Lehrlinge halten, ausspricht, die Zustimmung des Hauses mit 155 gegen 108 Stimmen. Schließlich wurde dann der so nmgestaltete 8.100, der also die Bildung von Zwangsinnungen durch die Verwal tungsbehörde nur für den Fall der Zustimmung der Mehr heit' der betheiligten Handwerker gestattet, mit 160 gegen 109 Stimmen angenommen. Die Mehrheit wurde durch die beiden konservativen Fraktionen, die Ampennten, da der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. SonnabenS, Sen 2». Mai Vs. Js., Nachmittags E Uhr soll eine der in 8 51 des hiesigen Feuerlöschregnlativs vorgeschriebenen Hauptübungen der hiesigen Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungsfuhrer und Mannschaften unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen etc. bei Vermeidung der in 8 52 des gedachten Feuerlöschregulativs angedrohten Ordnungs strafe pünktlich emzufinden. Die Versammlung findet an der Turnhalle Nachmittags '^6 Uhr statt. Wilsdruff, 24. Mai 1896. Der Stadtge mein berat h. INursi»», Bgmstr. Bekanntmachung. Zur Ergänzung der Verordnung vom 30. Juli 1895. die Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom V ^80 unter dem 25. Februar d. I. eine Verordnung des König!. Ministeriums des Innern zu Dresden ergangen. Nach Punkt 4 dieser Verordnung sind auch die zum Zwecke des öffentlichen Verkaufes ausgestellten oder öffentlich ausgebotenen Schwemebestände der Beaufsichtig ung durch den Bezirksthierazt dergestalt zu unterziehen, daß der Verkauf untersagt ist, so lange nicht durch bezirksthicrärztliche Untersuchung das Nichtvorhandsein von Seuchen festgestellt ist. Zur entsprechenden Anzeigeerstattung sind nicht allein die betreffenden Händler, sondern auch die (Stallbesitzer Gastwirthe u. s. w.) verpflichtet. Hierbei wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß solche Schweinebestände, die fast stets an bestimmte Besteller gehen, in der angezogenen Verordnung nicht gemeint, vielmehr nur die öffentlich ausgebotenen und aufgestellten Schweinebestände zur Untersuchung anzumelden sind. Die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn und sämmtliche Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirks, wie auch die in Frage kommenden Händler pp. werden auf diese in Kraft getretene Bestimmung mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die Nichtbeachtung derselben, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine andere Strafe verwirkt ist, Geldstrafe bis zu 150 Mark — Pf. oder Haftstrafe zur Folge haben würde. Meißen, am 19. Mai 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. 18S7.