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WrM DD. Mtnlchn md die Umgegenden. Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Horstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserlionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 76 Dmmerstag, dem 1. Juli 1897 Wv R2 g. -tz s' 's 1' -f i Wir prsisso Lott lür ssins Lüt und 1'rsus, Womit sr sicbtkar ssKnsnd Dick bsdacbt, Lür alles Dell, las bsuts Dir auls neue Oss Her? voll Hanks, den Uund voll Dokss mackt Wir kitten Lott, sr wölb mit Vatsrkändsn Dick leiten Deinen ternsrn DsbsnsAang, Woll' Dick mit Llück erfreu», all' Lebel wenden In ^.mt und Daus nock viele sakrs IsnA. ja, lisksr DsrrAott, köre unsre Litte — Wir bringen dankerfüllten Linns sie dar — 8o wio bisbor mit Zogen roicb bosobütto von allgoliobton Zilborjubilsr! Ootl KrÜ88v IbivI»!" Zo tönts am sukelfssts Dir, sukilar, den Lott uns -MAslükrt. Vereint wir bringen unsrer Laken beste: Der Diebs ^oll, der vollauf Dir Asbükrt. UHWtbEUKK gewidmet llom trouvorckionton l-oitor llor stZlltiookon Zebulon Herrn Direktor Grnst Gerhardt 2UM LSjLUrißsSQ Amts - dubilätim am I. ckuli 1897 BekmmtmaÄmig. Die in Gemäßheit von Art. !I 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Mai dies. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp Quartier- wirthen innerhalb der Amtshanptmannschaft im Monate Juni dies. Js. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 7 Mark 51,8 Pf. für 50 Kilo Hafer. " " 4 „ 8,4 „ „ 50 „ Heu 2 „ 10 „ „ 50 „ Stroh. Meißen, am 29. Juni 1897. ... , Konigltche AmtshauptmannschafL. vsn Schroeter. Bekanntmachung. Freitag, den 2. Juli S. I, '-7 Uhr Abends öffentliche Stadtgemeinderathsfitzung. Wilsdruff, 30. Juni 1897. f § r» Bursian, Bgmstr. Die auf das 2. Vierteljahr fälligen Beiträge zur Kranken- und Jnvaliditäts- und Altersversicherung sind spätestens bis 7. Juli dieses Jahres zur Vermeidung sofortiger Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens anher zu bezahlen. Wilsdruff, den 21. Juni 1897. Die Gemeindekrankenversicherung. Bursian, Bgmstr. Bekanntmachung, das Besprengen Ser Siratzen mrd Plätze betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß bei dem Aehren der Strafzen und Plätze diese vor'dem Kehren wenig »der auch gar nicht n,it Wasser besprengt werden. Im gesundheits- und verkehrspolizeilichen Interesse wird hiermit jedem znr Straßenreinigung Verbundenen zur Pflicht gemacht, kurz vsr Vernähme des Achrens die Straßen und Plätze genügend mit Wasser zu besprengen. Zuwiderhandlungen"werden mit Geld- bez. Haftstrafe bestraft. Die zur Straßenreinigung verpflichteten haften in dieser Beziehung für die von ihnen Beauftragten und Angehörigen. Daneben werden nach Be finden auch diejenigen, die die Besprengung tatsächlich unterlassen haben, bestraft. Wilsdruff, 17. April E.