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WMU siir Wkdmfi Thmndt. Dffen. MM« und die Umgegenden. ImlsölAÜ für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berber in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 78. s Dienstag, »e« 6. IM 1887. die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnnng vom 22. November 1888 im Laufe des Monats September ds. Js. die diesjährigen Herbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum 1. August ds. Js. schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach 8 91 der Wehrordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsaugabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: »., ein Geburtszeugmß, b., eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit ZN vekleisen. auszurüsten, sowie die Nssten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; und c., ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen: Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfangs der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigefügten Orüfnng-sr-nung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Dresden, am 1. Juli 1897. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. »r Gonthe, von Schweinitz, Habenicht. Ober-Regierungsrath. OberstUeutenant. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des verstorbenen Schuhmachermeisters Larl Hermann Aretzfchmar in Wilsdruff wird, da der Nachlaß überschuldet ist beute am Z. Juli 1897, Nachmittags ^5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. ' Der Kaufmann Herr Pani Schmidt hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. Juli 1897 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnnng bezeichneten Gegenstände, nicht minder zur Prüfung der angemeldeten Forderungen den 3. August 18U7, Vormittags Ä Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. Juli 1897 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht Wilsdruff. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Akt. Schneider. Die Lage des Kleinhandels u. Kleingewerbes. Auch der neueste Bericht der Leipziger Gewerbekammer bezeichnet die wirthschaffliche Lage des Gewerbestandes und des Kleinhandels im Allgemeinen nicht als günstig. Der Druck der Großindustrie, welche fortgesetzt Handwerks arbeiten in ihre Thätigkeit einziehen, lastet nach dem Be richte recht verstimmend, öfters sogar vernichtend auf dem Handwerk und dem Kleinhandel. Die Großbetriebe mit ihren Maffenprodukten überschwemmen den Markt mit Er zeugnissen und fordern in Anbetracht ihrer Maschinen- fabrikallon und der billigen vielfach ungelernten Arbeits kräfte Preise, welchen der Handwerker kaum, vielfach aber überhaupt nicht mehr Stand zu halten vermag. Wenn dies auch nicht anf alle Gewerbe zutreffend sein wird, so haben doch eine große Anzahl derselben unter diesen Er scheinungen zu leiden. Hierzu kommt noch die Konkurrenz der Waarenhäuser, Filialen und Konsumvereine einesteils, sowie das Verlangen der Arbeiter nach höheren Löhnen, sobald sich hierzu Gelegenheit bietet, anderntheils. Ein günstiger Ausblick für das Gewerbe bietet sich demnach nur in der Richtung, daß der von der König!, preußischen Regierung vorgelegte Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung und betr. die Zwaugsorganisation des Handwerks vom Bundesrath und Reichstag zum Ge setz erhoben und dadurch dein Handwerk, bez. den Innungen manches Recht gewährt und bei Benutzung desselben auch mancher Vortheil erwachsen wird. Gegenüber dem Vor fahre hat sich indessen, wie die Leipziger Gewerbekammer seststellt, die Geschäftslage etwas besser gestaltet. Die Bau gewerbe hatten genügend Aufträge zu erledigen und es ist eine bekannte Thatsache, daß, wenn gebaut wird, auch andere wit dem Baugewerbe verwandte Gewerbe Beschäftigung haben. Leider wollen die alten und vielfach berechtigten Klagen übet das Submissionswesen und über die kurz be messenen Lieferfristen nicht verstummen. Die hierüber zu gegangenen Berichte heben vor Allem die kurzen Lieferfristen hervor, infolge dessen es den kleinen und mittleren Ge werbetreibenden sehr schwer gemacht wird, sich mit Erfolg an den Ausschreibungen zu betheiligen. Gerade in dem modernen Hasten liegt eine Gefahr, welche nicht zu unter schätzen ist, theils wird den Ausführenden dadurch eine ge naue Berechnung der Arbeiten schwer, theils gelingt ihnen auch die Beschaffung des Materials nicht in der Weise, wie es erforderlich ist, und es gehört nicht zu den Selten heiten, daß Ausführende und Auftraggeber erhebliche Nach theile erleiden. Es kann deshalb nur der Wunsch wieder holt werden, den Bewerbern zur genauen Berechnung und Ausführung der Aufträge genügend Zeit zu lassen oder bei dringendem Bedürfnisse die Aufträge an mehrere Bewerber zu vertheilen. Bei normalem, im ruhigen Tempo sich be wegenden Geschäftsgänge werden Verluste der Betheiligten weniger vorkommen und der Schwindel und unlautere Wett bewerb nicht gedeihen. Auch an dieser Stelle soll nicht unterlassen werden, darauf hinzuweisen, welches Recht den nach dem bereits erwähnten Gesetzentwurf, betr. die Zwangs- orgauisation des Handwerkes, vorgesehenen Zwangsumungen damit eingeräumt ist, Veranstaltungen zur Förderung der ge meinsamen und wirthschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder ins Leben zu rufen. Wir meinen, daß es den künftigen Zwangsinnuugen nicht schwer fallen wird, auf Grund dieser Bestimmungen für ihre Erzeugnisse wenigstens Minimal- Tarife zu schaffen und die Durchführung derselben streng zu überwachen. Damit würde gewiß die Thätigkeit manches Gewerbetreibenden erleichtert und nach unserer Meinung auch der Regelung des Submissionswesens ein Schritt ent- gegengethan. Tagesgeschichte. Neber den Aufenthalt des Kaiserpaares in Kiel wird von dort unter dem 1. d. M. gemeldet: „Der Kaiser und die Kaiserin veranstalteten am Donnerstag Nachmittag 5 Uhr an Bord der „Hohenzollern" einen Theeabend. Ein ladungen zn ihm waren ergangen an den König der Belgier, der zum ersten Male in der deutschen Admirals uniform erschien, ferner an den PrinzenHeinrich von Prenßen, an den Erbgroßherzog von Oldenburg, an den Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg, an die Admiralität, zahlreiche Stabsoffiziere, Professor v. Esmarch und an die Vertreter der schleswig-holsteinischen Ritterschaft. Bei dieser Gelegenheit verabschiedete sich der König der Belgier in herzlicher Weise von dem Kaiser und verließ um 9 V2 Uhr auf der Dampfjacht „Clementine" unter dem Salut der Kriegsschiffe den Hafen. Die Mannschaften der Kriegs schiffe paradirten und brachten drei Hurrahs aus, während der Kreuzer „König Wilhelm" in derselben Beleuchtung erstrahlte, die er bei der Flottenschau zu Spithead ge zeigt hatte. Gegen 10 Uhr begaben sich der Kaiser und Prinz Heinrich, sowie die übrigen Fürstlichkeiten an Land, um an dem Bierabend der Marineakademie theilzunehmen." Der Kaiser wird von der Nordlandsreise, die er am 4. Juli angetreten, gegen Ende des Monats zurückerwartet. Die Reise nach Peterhof erfolgt voraussichtlich zur See in Be gleitung des Panzergeschwaders. Für den Aufenthalt in Peterhof find vier Tage in Aussicht genommen, so daß die Rückkehr gegen den 9. August erwartet wird. Die „Perseveranza" erfährt aus angeblich guter Quelle, daß das deutsche Kaiserpaar in der zweiten Septemberhälfte die internationale Kunstausstellung in Venedig zu besuchen beabsichtige, wobei wahrscheinlich eine Zusammenkunft mit der italienischen Königsfamilie stattfinden werde. Der Kaiser empfing am letzten Sonnabend in Trave,