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WmM für Mckufs Thamdt, Uchen, Siebenlehn und die Umgegenden. Fmlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Sonnabend, den 11. September 18S7. No. 1D7. ME"! Aufruf und Einladung an die Kirchgemeinde Wilsdruff! Die unter Gottes gnädigem Schutze neuerbaute St. Nicolaikirche zu Wilsdruff geht ihrer Vollendung entgegen und soll, so Gott will, am 20. d. M., feierlich geweiht werden. Der unterzeichnete Kirchenvorstand hat zu dieser Weihefestlichkeit , folgende Festordnimg aufgestellt: Am Vorabende, den 19. d. M.. wird von 6 bis 7 Nhr mit den Glocken der neuen Kirche geläutet werden, ebenso am Morgen des Festtages von 5 bis 6 Uhr. Nach dem Morgenläuten werden einige Choräle vom Rathhausthurme geblasen werden. V-9 Uhr stellt sich der Festzug an der alten Friedbofskirchc auf, um dann punkt 9 Uhr nach der neuen Kirche zu ziehen. Die Festzugsordnung ist folgende: Der Zug wird eröffnet von einer Abtheilnng der freiwilligen Feuerwehr. Hierauf folgen die Musikkapelle, der Maurerpolier mit dem Schlüssel, der Architekt und die Baumeister, die Fesljungfrauen, die Deputaten des Landeskonsistoriums, die Königl. Kircheninspektion, der Kirchenvorstand, die Stifter, die Geistlichen der Wilsdruffer Pastorenkonferenz mit den heiligen Gefäßen, der Stadt- gemeinderath und schulvorstand, das Lehrerkollegium, die diesjährigen Konfirmanden, die Kaiserlichen, Königlichen und städtischen Behörden, hierauf — nach den Gründungsjahreu geordnet — nachgenannte Wilsdruffer Vereine: der Gewerbeverein, die Schützengesellschaft, die Liedertafel, der Turn verein, der Kgl. Sächs. Militärvereiu, der Sängerkranz, Anakreon, der gemeinnützige Verein und die vereinigte Handwerkerinnung, fodann die sonstigen Innungen und alle Mitglieder der Kirchgemeinde Wilsdruff, welche dem Zuge sich anzuschließen geneigt sind. Den Schluß bildet wiederum eine Ab theilnng der freiwilligen Feuerwehr. Nachdem der Festzng an der neuen Kirche angelangt ist, erfolgt die Schlüsselübergabe und hierauf der Einzug in die neue Kirche, der thunlichst in der Ordnung des Festzugcs zn erfolgen hat. Die Konfirmanden nehmen auf den Seiteubänkcu des Kreuzschiffes Platz, die Festjungsrauen auf den ersten Bänken des Mittelschiffes. Auf dem Altarplatze werden Plätze veservirt für Architekt, Baumeister, Landeskonsistorium, Patron, Kircheninspektion, Kirchenvor stand, Stadtgemeinderath, Schulvorstand, die Geistlichen der Wilsdruffer Pastorenkonferenz, das Lehrerkollegium und die Stifter. Das Chor ist für den Kirchenchor bestimmt. Den zum Absperrungsdienst kommandierten Feuerwehrleuten bittet man Folge zu leisten. Orden und Ehrenzeichen bittet mau anzulegen. Die Korporationen werden ersucht, mit Fahnen, für deren Aufstellung in der Kirche Sorge getragen werden wird, zu erscheinen. Nach dem Weihegottesdienste, für den eine Festordnung zur Verthcilung gelangen wird, findet auf dem Markte Konzert und '/-k Uhr Festessen im Hotel „Weißer Adler" statt. Abends von 0 bis 7 Uhr wird das Fest ausgeläutet. Die FestjUttgfranen, welche ersucht werden, ihre Theilnahme am Festzuge bis zum 16. d. M. bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzuzeigen, werden gebeten, in weihen Kleidern zu erscheinen. Deis Couvert beim Festmahle kostet 2 Mark. Wegen der Betheiligung wird demnächst ein Cirkular in Umlauf gesetzt werden. Die Zeichnung zum Festessen ist bindend und verpflichtet zur Zahlung des Couverts. An die Herren Beamten, Vereine, Innungen und überhaupt die gesammten Mitglieder unserer Kirchgemeinde Wilsdruff ergeht hiermit die ergebene Aufforderung und Einladung, an den vorersichtlich bekannt gegebenen Feierlichkeiten, ins besondere dem Festzuge und dem Festesten, sich recht zahlreich betheiligen und anch durch Schmücken und Beflaggen der Häuser ihre freudige Antheilnahme an dem für unsere Parochie so bedeutsamen Feste bekunden zu wollen. Wilsdruff, am 6. September 1897. Der Kirchenvorstand.