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PoMÄ ßr Msdmß TharM DD, Mknlchn M die UmgegeOen. 1897 Sonnabend, Den 2. Oktober o. 8. Meißen, am 29. September 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. I V. Dr. <Ä»tt8«»I»»I«>r. Königliche Amtshauptmunttfchaft. I V. o». Lr»1t8«I»»l^Ir. Akt Gerichsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Akt. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fuhrwerksbesitzers und Schankwirths «ö»tvrt tu «io««uK»«eN ist Mr Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Dienstag, den IN. Oktober 1897, Vormittags 19 Uhr nor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Wilsdruff, den 29. September 1897. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fuhrwerksbesitzers und Schankwirths «öptert in ist in Folae eines von dem Gememschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf i n u Douuerstaa, Sen 28. Oktober 18S7, Vormittags N Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt ' Wilsdruff, den 29. September 1897. BekmmtMaÄnng, - , Eingiiartisrnngen betreffend. Arren wememsevor^ Gut-vsrstötiev des hiesigen Bezirkes werden hierdurch angewiesen, die von den einquartiert gewesenen Truppentheilen den Gemeinden resp. ^lttergutern ausgestellten (yuarti-,-- uud ^ouragc-8esctzsiuiaung-tt behufs Aufstellung der Liquidationen über die zu gewährenden Vergütungen, soweit es noch nicht geschehen fem sollte, ungesäumt anlM eimureicken ' Meißen, am 27. September 1897. § No. 11« Imlsblull für bis Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und Mar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.55Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Bekanntmachmtg. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 - Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. - nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate August ds. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirtheu innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate September ds. Js. au Militär-Pferde zur Verabreichung gelaugte Marschfourage beträgt 7 Alk. 87,5 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 41,2 „ „ 50 „ Heu, 2 „ 36,2 „ „ 50 „ Stroh. s . . r ?? 7 des hiesigen GenoffenschafMegis^ den lqndwirthschaftlichen Consumverein zu Sachsdorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, ist heute verlautbart worden, daß, nachdem die Liquidation beendet, dre Vollmachten der beiden Liquidatoren der Herren U«i inan» ^»»»8 «188» in Klivvbausen und Olt» LLeiui»»,«! »»KVI« in Sachsdorf erloschen sind. ' Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 28. September 1897. Kdi ««UKlatk. nistend fft lÄ des hiesigen Genoßenlchastsreglst s, den laudwirthschaftlAen Konsumber m zu Kansbach, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht nÄRorf I ld »"^dart worden, daß, nachdem die Liquidation beendet, die Vollmachten der beiden Liquidatoren der Herren «r»8t Nviuri«!, 8»I.rin«un in Unknsvors " »euvii«! in Kaufbach erloschen sind. »iontgUches Amtsgericht Wilsdruff, am 30. September 1897. Vr. O«»Kl»ü. Bekanntmachung. In den Haißern hiesiger Stadt werden demnächst zn Zwecken der Einschätzung zur Einkommensteuer Hausliften - Formulare vertheilt werden. ' Die Ansfüllung dieser hauslisten hat nach dem Stande vom 12. Oktober ds. Js. zu geschehen und ist unter genauer Berücksichtigung der Fragen in Spalte 1 bis 17, sowie der auf der ersten Seite der Listen ersichtlichen Vorbemerkungen von den Hausbe sitzern oder deren Vertretern b,s spätestens Seu 18. Oktober d. I. zu bewirken. Vis zn diesem Zeitpunkte hat auch die Linreichuna der ausgefüllten Listen in der hiesigen Stadtkasse zu erfolgen. . Die Hausbesitzer oder deren Vertreter hasten gesetzlicher Vorschrift zufolge für die Steuerbeträge, welche infolge verschuldeter unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen; in gleicher Weise ist Ms Familienoberhaupt für die richtige Angabe aller zu seinem Hausstände gehörigen steuerpflichtigen Personen, einschließlich der Astermiether und Schlafs . Verzögerungen in der Einreichung der ansgesnllten Formulare werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark G 71 des Ges. vom 2. Juli 1878) geahndet. Wilsdruff, am 29. September 1897. Der Stadtrat h. Burffan, Brgmstr.