Volltext Seite (XML)
WochmM A Msdmff TharM N»!sen, MMn Md die Umgegenden. L.— Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstaas, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Ro^121^ Donnerstag, den 14. Oktober Sonnabend, den 2». Oktober d. Is. bleiben die Lokalitäten des König!. Amtsgerichts wegen deren Reinigung geschlossen. König!. Amtsgericht Wilsdruff, den 13. Oktober 1897. Mr. Gangloff. 1897. WWWMV» Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen veranlassen wir diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche zum Erwerbe -er Bürgerrechtes verpflichtet sind, sich im hiesigen Rathhause zur Bürgerrechtserwerbung anzumelden. Wilsdruff, am 11. Oktober 1897. Der Stadtrat h. Bursian, Bgmstr. 8 14 der Revidirten Städteordnung vom 24. April 1873. Mitglieder der Stadtgemeinde sind diejenigen selbstständigen Personen, welche im Stadtbezirke wesentlich wohnhaft sind, oder ein Grundstück besitzen, oder ein selbst ständiges Gewerbe treiben. Z 17 der Revidirten Städteordnung. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, 5 ., eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig be richtigt haben, 7 ., entweder a. im Gemeindebezirke ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben oder c. in einer anderen . Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindenntgueder, welche männlichen Geschlechts sind, ö seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsttz haben und c mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Versteigerung. Sonnabend, den 1<i. Oktober b. I., Nachm. 4 Uhr sollen aus Wi^ ^ne^größer^ Altschwellen meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Königliche Bahnverwaltung. Anger. Tagesgeschichte. Berlin. Ueber angeblich bevorstehende Reformen im Betrieb der Reichspost und über eine Beamtcnreorganisation in diesem Ressort werden Mittheilungen verbreitet, die aus bester Quelle geschöpften Informationen unzutreffend sind. Richtig ist nur, daß, wie übrigens schon früher mitgetheilt worden ist, den Oberpostdirektionen die Wellung zugmg, mit der Zulassung von Posteleven und Postgehilfen zurück zuhalten. Das geschah aber nur, weil schon seit längerer Zeit Anmeldungen von Bewerbern weit über den normalen Bedarf hinaus vorliegen. Weitere Reformen als die Ein- fuhrung der Kartenbriefe, die bekanntlich am 1. November erfolgt, stehen zur Zeit nicht zur Berathung. Die Konferenz der Postdirektoren, die am 14 d M. hier stattfindet, dient nn Welentlichen dem Austausch von Erfahrungen auf .technischem Gebiet. " Von den kritischen Eisenbahnmonaten dieses Jahres wird in den Nachweisen des Reichseisenbahnamtes über die Betriebsunfälle auf deutschen Eisenbahnen nun mehr der August behandelt. Er brachte 216 Betriebsun fälle, davon waren 35 Entgleisungen, 23 Zusammenstöße: sodann 158 „sonstige Betriebsunfälle" verzeichnet: 62 Personen wurden getödtet, davon 11 Reisende und 35 Bahnbeamte und Arbeiter im Dienst; verletzt wurden 162 Personen. Auf 184 Kilometer kam ein Betriebsunfall. Die Vorbereitung für den Abschluß neuer Handels verträge wird innerhalb der Reichsregierung auf breiter Grundlage in Angriff genommen. Im Reichsamt des Innern hat man bereits eine Sammlung der gültigen Handelsverträge und aller der Handelsverträge, deren Kenntniß im historischen Interesse, von Werth ist, veran staltet. Ebenso soll unser Waarenaustausch, nach Ländern geordnet, von 1890 ab in paralleler Fassung nachgewiesen werden. Eine vergleichende Nachweisung der Zollsätze des Auslandes, nach Waarengattungen geordnet, in Verbindung mit einer Produktionsstatistik wird erst einen sicheren An halt dafür geben, inwieweit wir für die einzelnen Positionen und für welche Exportwaaren eine Ermäßigung der bestehenden fremden Zölle anzustreben haben werden und welche wirthschaftliche Bedeutung der den einzelnen Waren unserer Produktion gewährte Zollschutz eigentlich hat. Wird so im Reichsamte des Innern der Abschluß neuer Handels verträge vorzugsweise von der handelspolitischen Seite aus vorbereitet, so wird im Reichsschatzamte gleichzeitig der neue Zolltarif von zolltechnischen und finanziellen Gesichts punkten aus aufgestellt werden, um demnächst vom handels politischen Standpunkte unter Zuziehung des neu gebildeten wirthschaftlichen Ausschusses für Vorbereitung der Handels verträge im Reichsamte des Innern weiter berathen zu werden. Bei dem frühzeitigen Beginn der Arbeiten dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß hierbei alle Jnteressen- tengruppen reichlich Gelegenheit haben werden, ihre Wünsche zu vertreten. Ein bemerkenswerthes Material zur Beurtheilung der sozialen Verhältnisse enthält die statistische Aufnahme über die ergänzungssteuerpflichte Bevölkerung und ihr Vermögen in Preußen. Das gesammte Vermögen ist demnach auf 64 Milliarden festgestellt und zwar umfaßt die ergänzungs steuerpflichtige Bevölkerung im ganzen 4 379 952 Personen, die unselbständigen Angehörigen mit eingerechnet. Das sind auf 100 Kopf der Bevölkerung rund 14 Personen. Auf dem Lande gehörten unter 1000 Personen 143, in den Städten 135 zum ergänzungssteuerpflichtigen Theil der Bevölkerung. Die Reichshauptstadt weist ein steuer bares Vermögen von 7,82 Milliarden nach; das sind 4767 M. auf den Kopf. Im Landgebiet von Stralsund sind es nur 1698. Diese Durchschnittszahlen sind sehr werthvoll, gegenüber dem Hanptzugmittel derjenigen sozial demokratischen Agitation, welche ans die Massen mit dem Gegensatz von reich und arm und dem verheißenden Zu kunftsbilde nicht nur einer „Vergesellschaftung der Produkt ionsmittel", sondern auch einer „gerechten Theilung" des Besitzes wirken möchte. Diese Zahlen bekunden, erstens daß der Besitz eine verhältnißmäßig sehr gesunde Ver- theilung hat, und auf der anderen Seite, daß ein Arbeiter, der gesund ist und sich zu bethätigen sucht, dank der Ver sicherung gegen Krankheit und Invalidität und bei der Aussicht auf eine Arbeiterversorgung durch seine Erwerbs fähigkeit über ein weit größeres Kapital verfügt, als ihm eine „Theilung" zu verschaffen vermöchte. In der Münchener „Allg. Ztg." wird eine leider nur zu sehr berechtigte Klage erhoben über die wachsende und verwirrende Ueberfülle der Gesetze, mit denen der deutsche Staatsbürger beglückt wird. Man sollte meinen, so sagt das Münchener Blatt, daß mit allen diesen Gesetzen, die angeblich einem dringend und tiefgefühlten Bedürfnitz entsprechen, das deutsche Volk vor nahezu allem Leid und Elend befreit und eigentlich so glücklich gemacht sein müßte, daß Zufriedenheit auf jedem deutschen Antlitz strahle. Was nehmen wir aber statt dessen wahr? Ueberall Klagen, überall Unzufriedenheit, überall Kampf der einzelnen sozialen Schichten und Interessengruppen gegeneinander, überall Zweifel und Kritik: nur ein Glauben scheint nicht wanken zu sollen, der Glaube an die alles heilende Wunderwirkung der Gesetzgebung. Die Münchener „Allg. Ztg." beschäftigt sich weiter mit den beiden Ursachen dieser unheimlichen Thätigkeit der Gesetzgebungsmaschine. Die eine liegt in dem Bestreben der Wahlkandidaten, für alle angeblichen oder wirklichen Uebelstände Heilung zu versprechen. Die zweite Ursache aber liegt in dem Uebereifer der Regierung. Die Münchener „Allg. Ztg." läßt sich hierzu wie folgt aus: „Manche Ressortchefs huldigen auch dem falschen Glauben, daß der Werth ihrer Thäkigkeit sich nach der Anzahl der Gesetze richtet, die sie durchgebracht haben . . So entstehen die endlosen Parlamentssessionen, die alles erschöpfen, Regierung und Abgeordnete, die leeren Häuser, die jedem Fremden auf den Tribünen das Gefühl schmerz lichster Enttäuschung bereiten, die überstürzten Arbeiten in Ministerien und Parlamenten und schließlich die Fluth von Gesetzen, die nach kürzester Umarbeitung, der Ergänz ung, der Korrekturen bedürfen und niemand befriedigen, weil sie zu hastig etwas vorschreiben, weil sie ohne Vor aussicht der weitgehenden Wirkungen gegenüber der Viel seitigkeit unseres modernen Lebens gemacht sind." Das Blatt warnt davor, den Staatsgedanken zu übertreiben und alles regeln zu wollen, in alles hineinzugreifen und nichts mehr der Kulturentwickelung des Volkes und der Sitte und Gewohnheit überlassen zu wollen. „Dann ent stehen Gesetze, die ein todter Buchstabe bleiben, weil es an Organen fehlt zu ihrer Ausführung und ihrer Kontrole und weil sich die gesetzliche Regel zu schwach erweist gegen über der ungeheueren Macht der bestehenden Zustände.