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WMM für Msdmß Thaumdt, Uchen, Menlehn md die Umgegenden. Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Bcrger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Ro. 128. f Sonnabend, de« 3». Oktober ii 18S7. 4833 W. Dienstag, Sen 2 November d. I. 11 Uhr Bormittags gelangen in Lampersdorf 1 Schwein, 4 Ferkel und 1 Handwagen zur öffentlichen Versteigerung. Bieterversammlung im Gasthöfe zu Lampersdorf Wilsdruff, am 22. Oktober 1897. Sekr. Ger.-Vollz. Für den hiesigen Elbstrombezirk, von der Niederwarthaer Brücke bis zur preußischen Grenze, werden nachstehende elbstromamtliche Anordnungen erlassen: 1. Die Ablagerung von Erde, Lehm, Sand, Bauschutt, Abraum und Abfällen aller Art auf und an den Elbufern, beziehentlich im Elbstrombette selbst, wird hier mit untersagt. Wird mit solchen Ablagerungen die Ausfüllung tiefgelegener Terrainstellen im Bereiche des Jnundationsgebietes, also oberhalb der Elbufer bezweckt, so sind dieselben vorher der Königlichen Straßen- und Wasserbauinspektion Meißen I anzuzeigen, und ist deren Anweisungen pünktlichst nachzugehen. 2. Das Abwerfen solcher Schlamm- und Sandmassen an den Elbufern, welche durch die Hochfluthen des Stromes auf die im Jnundationsbereiche liegenden Feld- und Wiesengrundstücken geführt worden sind, unterliegt den Anweisungen der Wasserbaubeamten. 3. Das Ablagern von Schneemassen im Bereiche des Jnundationsgebietes des Stromes erfordert die zuvor einzuholende Genehmigung der Königlichen Straßen- und Wasserbauinspektion Meißen I und ist hierbei deren Anordnungen nachzugehen. 4. An den geordneten Einladestellen der an der Elbe gelegenen Steinbrüche ist die Ablagerung von Steinen und schweren Schuttmassen — Klarschlag, Bruchschutt — nur insoweit gestattet, als dies mit den Interessen der Stromregulirung nnd Stromräumung zu vereinbaren ist. Derartige Ablagerungen sind nur nach den zuvor eingeholten Anweisungen der Königlichen Straßen- und Wasserbauinspektion Meißen I vorzunehmen, während der Einwinterung des Stromes und auf die Dauer der Einstellung der Elbschifffahrt sind dieselben unbedingt untersagt. 5. Die Anschüttung von Steinmaterialien und schweren Schuttmassen an abrissigen und unregulirten Uferstellen bedarf der zuvor einzuholenden Genehmigung des unterzeichneten Königlichen Elbstromamtes, und ist hierbei den dafür ertheilten speziellen Vorschriften allenthalben nachzugehen, insbesondere sind die durch die Wasserbaubeamten ausgeführten Absteckungen und angegebenen Böschungen inneznhalten, die Schuttmaffen gehörig einznplaniren und soweit nöthig abzurammen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach H 366a des Rcichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafen bis 150 M. oder nnt Haft bestraft. Alach Maßgabe der Verordnung vom 6. März 1880 (Ges. u. Verordn. Bl. S. 11 u. 12) können Zuwiderhandelnde gegen die vorstehend unter 1. bis 5 erlassenen Vorschriften im erstmaligen Falle weitere polizeiliche Untersuchung dadurch von sich abwenden daß sie an die Aufsichtsbeamten (Strommeister, Dammmeister, UferMlster, Brückenwärter u. s. w.), von welchen sie betroffen worden sind, und welche sich als solche entweder durch ihre Dienstkleidung oder auf andere Art ausznweisen haben, gegen eine ihnen auszuhändigende, mit dem Dienststempel der unterzeichneten Behörde versehene Quittung sofort 3 Mark Strafe erlegen. Meißen, am 20. April 1888. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. Tagesgeschichte. Der Kaiser empfing am Dienstag Vormittag im Neuen Palais bei Potsdam den bisherigen Staatssekretär des Aeußeren Freiherrn v. Marschall, der bekanntlich zum Botschafter in Konstantinopel ernannt worden ist. Im Mittelpunkte der Tagesdiskussion steht augen blicklich der durch die Weigerung des Zaren, das großherzogliche Paar von Baden in Darmstadt zu empfangen, hervorgerufcne eigenthümliche Zwischenfall. Da der Hinweis des russischen Herrschers auf seine schon getroffenen Dispositionen für seinen ferneren Aufenthalt in Darmstadt, durch welche ihm ein Empfang der badischen Herrschaften angeblich unmöglich gemacht worden sein sollte, überwiegend und dies wohl mit Recht, als ein bloßer Vorwand zur Verschleierung der eigentlichen Beweggründe iür die erfolgte Ablehnung betrachtet wird, so ist es er klärlich, wenn dieser ganze befremdliche Vorgang eine wahre Hochfluth von allerhand Gerüchten und Vermuth- "»geu hervorgerufen Hal. Hierbei ist sogar von angeb- uchen Differenzen zwischen Kaiser Wilhelm und dem Haren gesprochen worden und hätte, wie es heißt, der Großherzog von Baden nach Darmstadt fahren wollen, bei den behaupteten Differenzen ausgleichend zu wirken, M ^snthmaßung jedoch, die in Anbetracht aller ilmstände aeAnast^ merscheint. Ueberhanpt liegt nicht der 'sarenae^ dem räthselhaften Verhalten des politische Bedeut,,«» Mise badische Herrscherpaar eine des sensationellen V^ eher dürften die Ursachen ' ' Vorganges auf dem persönlichen Gebiete Da den in nachstehender Bekanntmachung enthaltenen Anordnungen in neuerer Zeit Seiten der Besitzer und Pächter der an der Elbe gelegenen Steinbrüche vielfach zuw'.dergehandelt worden ist, so wirdjdiese Bekanntmachung hiermit in Erinnerung gebracht. Meißen, am 23. Oktober?1897. Königliche Amtshanptmannschaft als Elbstromamt. von Bekanntmachung, die Ablagerung vou Steinen, Schutt und dergl. au den Ufern nnd im Jnundationsgebiete der Elbe beir. Abgeordnetenkammer über den Militäretat eine ein gehende Besprechung. Von allen Seiten wird hierbei be tont, daß Bayern seinen eigenen obersten Militärgerichts hof nicht aufgeben dürfe. Dies ist offenbar auch die Auffassung der bayerischen Regierung selbst, denn im Verlause der Dienstagsdebatte erklärte u. A. Kriegs minister v. Asch, die bayerische Regierung sehe die Insti tution des obersten Militärgerichtshofes für Bayern als ein auf Vertrag begründetes Reservatrecht an. Was die Zeitungsnachricht anbelangt, außer der preußischen Regier ung habe noch eine andere Bundesregierung enste Be denken gegen die Oeffentlichkeit des militärischen Straf prozeßverfahrens geäußert, so will jetzt die „Post" wissen, daß dies die sächsische Regierung sei. Frankfurt a. M., 28. Oktober. Das Gefühl der Kränkung, das der Großherzog von Baden durch die kurze telegraphische Form der Ablehnung seines Besuches durch den Zaren empfunden hat, ist, wie die „Frankf. Ztg." meldet, durch eine briefliche Aussprache der Härte entkleidet worden. Jede Verstimmung auf beiden Seiten sei beseitigt. Größere Wintermanöver sollen, wie aus Posen ge meldet wird, für diesen Winter in der dortigen Gegend geplant sein. In welchem Umfange sich dieselben bewegen werden, ist noch nicht bestimmt; doch meint man in mili tärischen Kreisen, daß das ganze Gardekorps zu einem großen Wintermanöver unter dem Befehle des Kaisers ausrücken wird. Berlin, 28, Oktober, Eine aufsehenerregende Szene zu suchen sein. Es verlautet denn auch immer bestimmter von Verstimmungen die hierbei ihre Rolle spielen sollen, Verstimmungen, die angeblich mit gewissen gescheiterten Heirathsprojekten Zusammenhängen; doch kann man hier und da auch der Anschauung begegnen, Alles beruhe auf einem Mißverständnisse, das vermnthlich von einem hessi schen oder badischen Hofbeamten verschuldet worden sei Inzwischen scheinen bereits Unterhandlungen zur Herbei führung eines Ausgleichs zwischen den betheiliqten" hoch fürstlichen Kreisen stattgefunden zu haben. Der Reicks- kanzler Fürst Hohenlohe ist von Darmstadt wo er am Sonntag vom Zaren empfangen worden war nach Baden- Baden zurückgereist, woselbst er am Dienstag Vormittag längere Zeit beim Großherzog Friedrich verweilte; auch am Dienstag Nachmittag erfolgte wiederum eine längere Unterredung zwischen dem Grobherzog nnd dem Kanzler. Ferner traf Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe, der Schwager Kaiser Wilhelms, in Begleitung seiner Ge mahlin Viktoria am Dienstag Nachmittag aus Darmstadt in Baden-Baden ein und nahm im großherzoglichen Schlosse Wohnung. Es liegt nahe, diesen gleichzeitigen Besuch des Fürsten Hohenlohe und der schaumburgischen Herrschaften beim Großherzog Friedrich in Baden-Baden mit den Zwischenfall Darmstadt-Karlsruhe in Verbindung zu bringen, nachdem der Kanzler wie Prinz und Prinzessin Adolf unmittelbar vorher am Darmstädter Hofe ge weilt hatten. Die Frage der Militärstrafprozeßreform erfährt bei den gegenwärtigen Verhandlungen der bayerischen Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der _ Bebauungsplan für die Stadt Wilsdruff in der hiesigen Rothsexpedition ausliegt. Einsprüche gegen diesen Plan sind innerhalb s w-chen, von hente ab gerechnet, bei deren Verlust unter gehöriger Begründung und ev. Hinzufügung von Plänen zu Protokoll oder schriftlich anzubringen. Wilsdruff, 30. Oktober 1897. DerStadtgemeinderath. Bgmstr.